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neue Reifen?

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 25. November 2018 um 0:07

Moin,

ich brauche neue Reifen.

habe die sportline und brauche daher 205er ,55er 15 Zoll. Index muss mindestens W sein, sprich 270 Kmh oder höher. Traglast weiß ich gar nicht gerade.

Nun mein Problem: Bisher sind Continental Contipremium 2 drauf, die sind natürlich schon ganz schon alt. Im Internet finde ich nur einen Uniroyal Rainmaster und wieder den Conti Premium 2. Mein Werkstattmeister sagt, das der Uniroyal wie gepresste Blumenerde ist und der Conti auch nicht viel besser. In den Werten und dem Preis hat der Uniroyal aber sogar leicht die Nase vorn.

Vielleicht habe ich mich ja einfach schlecht umgeschaut deshalb zwei Fragen:

1. Was fahrt ihr und was klappt gut?

2. welchen von den beiden soll ich, falls ihr auch keine anderen fahrt, nehmen?

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17 Antworten

Wenn es um den 124er geht, meinst du denn nicht 205/60 R15 ???

Themenstarteram 25. November 2018 um 0:50

Ja sorry kleiner Denkfehler wegen eines anderen Autos

Themenstarteram 25. November 2018 um 0:52

Genau

uniroyal ist einfach ein günstiger continental - du wirst in der dimension und dem speedindex nicht viel anderes finden - andere felgen würden abhilfe schaffen - allerdings passen da optisch (wenns gefällt) nur amg und die sind doch selten ..

diese hier mit einer anderen einpresstiefe (42 denke ich statt 34) würden passen und sehen gut aus:

https://www.willhaben.at/.../

Index W?

Welchen Motor hast du denn? V8?!

Da pasdt doch imho optisch kein 205er Reifen dazu...aber gut

Die 205/60 R15 mit H oder V sind problemlos zu bekommen. Mit W siehts da extrem dürftig aus. Contis sind aber imho nicht schlecht.

Ich fahre die Michelin Energiesaver in dieser Größe (allerdings mit H). Bin damit sehr, sehr zufrieden was Komfort und Haltbarkeit angeht.

Die einzige Möglichkeit, einen aktuellen Reifen zu fahren, wäre der Michelin CrossClimate. Den gibts in 205/60R15 als V-Reifen. Da er offiziell - trotz ziemlich guter Sommereigenschaften - als Ganzjahresreifen gilt, könntest du einen "240 km/h"- Aufkleber im Cockpit anbringen und dürftest ihn dann fahren. Sonst bleiben wohl wirklich nur Conti und Uniroyal.

@TE

Falls es um Deinen 124er 300E-24V geht;

der hat eine höchste Achslast (HA) von 1015 kg und eine Vmax(bbH) von 232 km/h.

Dafür reicht die Betriebskennung von 91V aus, die bis 240 km/h und eine höchste Achslast von 1119 kg

zugelassen sind :)

https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

 

Zitat:

@touaresch schrieb am 25. November 2018 um 11:25:44 Uhr:

@TE

Falls es um Deinen 124er 300E-24V geht;

der hat eine höchste Achslast (HA) von 1015 kg und eine Vmax(bbH) von 232 km/h.

Dafür reicht die Betriebskennung von 91V aus, die bis 240 km/h und eine höchste Achslast von 1119 kg

zugelassen sind :)

https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

Nein, falsch.

Der Geschw.-Index "V" ist nicht ausreichend, da bei Addition des Toleranzzuschlags mehr als 240 km/h rauskommt.

Außerdem dürfte der 300 24V als Höchstgescheindigkeit 237 km/h haben, dann reicht "V" sowieso gar nicht.

Kommt auf das Getriebe an. Bei Automatik sind es 232 km/h. Wegen der Formel, dass der Wagen theoretisch ja auch 240,8 km/h fahren könnte, würde ich dem Prüfer, pardon, einen husten. Lieber einen modernen, hochwertigen V Reifen fahren als die Veralteten, beiden genannten. Der Michelin ENSAV+ ist auch schon ziemlich alt, er sollte in Q2 2018 durch den Primacy 4 ersetzt werden, was sie bis heute allerdings nicht geschafft haben, es gibt noch keine 15" Größen.

Gruß,

Lasse

Daß die Überschreitung marginal ist und "technisch" kein Problem darstellt, ist mir auch klar.

Aber wenn hier im Forum Fragen gestellt werden, dann sollte man eben rechtlich korrekte und wasserdichte Antworten geben.

Und wenn sich der Prüfer, sei es TÜV/DEKRA/GTÜ bei der Hauptuntersuchung stur stellt, weil er seinen Job richtig machen will, dann hilft es wenig ihm "einen zu husten", sondern dann muß man 4 neue Reifen kaufen oder zumindest die Winterräder bei der Nachprüfung montieren ;)

Zitat:

@nogel schrieb am 25. November 2018 um 11:40:46 Uhr:

Zitat:

@touaresch schrieb am 25. November 2018 um 11:25:44 Uhr:

@TE

Falls es um Deinen 124er 300E-24V geht;

der hat eine höchste Achslast (HA) von 1015 kg und eine Vmax(bbH) von 232 km/h.

Dafür reicht die Betriebskennung von 91V aus, die bis 240 km/h und eine höchste Achslast von 1119 kg

zugelassen sind :)

https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

Nein, falsch.

Der Geschw.-Index "V" ist nicht ausreichend, da bei Addition des Toleranzzuschlags mehr als 240 km/h rauskommt.

Ahhhh, sorry,

stimmt, ich habe übersehen, das der 124er ja noch eine nationale ABE hat. :(

Zitat:

@Mercedesfreak16 schrieb am 25. November 2018 um 12:20:39 Uhr:

Kommt auf das Getriebe an. Bei Automatik sind es 232 km/h. Wegen der Formel, dass der Wagen theoretisch ja auch 240,8 km/h fahren könnte, würde ich dem Prüfer, pardon, einen husten. Lieber einen modernen, hochwertigen V Reifen fahren als die Veralteten, beiden genannten. Der Michelin ENSAV+ ist auch schon ziemlich alt, er sollte in Q2 2018 durch den Primacy 4 ersetzt werden, was sie bis heute allerdings nicht geschafft haben, es gibt noch keine 15" Größen.

Gruß,

Lasse

Bei der örtlichen GTÜ wird bei der HU stets auf das korrekte Reifenformat und auch auf den angemessenen Geschwindigkeitsindex geachtet, notfalls wird auch der Taschenrechner gezückt und nachgerechnet. Wirklich spannend wird es allerdings, wenn man mit zu niedrigem Index einen Unfall hat und ein Gutachter mal genauer hinschaut. Mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex erlischt nämlich (wie generell bei nicht zulässigen Reifenformaten) die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs...

Zitat:

@jablonski2010 schrieb am 25. November 2018 um 13:40:39 Uhr:

Wirklich spannend wird es allerdings, wenn man mit zu niedrigem Index einen Unfall hat und ein Gutachter mal genauer hinschaut. Mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex erlischt nämlich (wie generell bei nicht zulässigen Reifenformaten) die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs...

Nein, das ist auch nur Stammtischwissen und stellt einen populären Irrtum dar.

Zitat:

Nein, das ist auch nur Stammtischwissen und stellt einen populären Irrtum dar.

"Bei einer Unterschreitung der Werte erlischt die Betriebserlaubnis des Pkw oder Lkw. Ein Bußgeld von 50 Euro ist zudem fällig. Bei einer Gefährdung der Sicherheit des Verkehrs erhöht sich das Strafgeld laut Bußgeldkatalog 2018 auf 90 Euro und ein Punkt in Flensburg wird verhängt."

(Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/.../)

 

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