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NEUE PAPIERE. Vespa 125ccm auf 50ccm umgebaut. Neue Papiere

Themenstarteram 16. März 2020 um 13:06

Guten Tag,

folgende Problemstellung:

Vespa V50 Special wurde von einem bekannten auf 125ccm umgebaut und jetzt wurde wieder ein 50ccm Motor eingebaut.

Wenn ich die Vespa jetzt "anmelden" möchte, brauche ich ja Mofa-Papiere und keine Papiere von einem Motorrad.

Jetzt ist die frage: was brauche ich bzw. die läuft die Umtragung ab und welche Kosten kommen auf mich zu? ist das überhaupt so leicht möglich?

 

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Das ist aber keine Neuzulassung. Also keine aktuelle Abgasklasse...

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Zitat:

@becher.de schrieb am 16. März 2020 um 14:06:15 Uhr:

Guten Tag,

folgende Problemstellung:

Vespa V50 Special wurde von einem bekannten auf 125ccm umgebaut und jetzt wurde wieder ein 50ccm Motor eingebaut.

Wenn ich die Vespa jetzt "anmelden" möchte, brauche ich ja Mofa-Papiere und keine Papiere von einem Motorrad.

Jetzt ist die frage: was brauche ich bzw. die läuft die Umtragung ab und welche Kosten kommen auf mich zu? ist das überhaupt so leicht möglich?

 

Mit freundlichen Grüßen

Vespa zum Tüv bringen, der bestätigt den Rückbau auf 50ccm,

Mit den Papieren vom tüv geht es zur Zulassungsstelle wo Mofa Papiere ausgestellt werden.

Kosten musst du beim tüv anfragen.

 

Stellt eine Zulassungsstelle tatsächlich Papiere für ein zulassungsfreies Fahrzeug aus?

Wäre hier nicht eher der Hersteller erster Ansprechpartner?

Zitat:

@Matsches schrieb am 16. März 2020 um 14:30:57 Uhr:

Stellt eine Zulassungsstelle tatsächlich Papiere für ein zulassungsfreies Fahrzeug aus?

Wäre hier nicht eher der Hersteller erster Ansprechpartner?

Es gibt zwei Möglichkeiten entweder Hersteller oder es geht über den Tüv.

Da das Fahrzeug aber als Motorrad in der Datenbank steht, muss es erst mal zum Mofa umgeschrieben werden. Dazu muss der Umbau zum Mofa vorgeführt werden.

 

Was ich jetzt erfahren konnte, kann der Tüv selbst eine Mofa Betriebserlaubnis aufgrund seiner Daten im Pc ausstellen. Zulassungsstelle entfällt also, wusste ich so auch nicht.

Da er ja Papiere für die Vespa hat brauch er keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Ich sehe da ernste Probleme. Ein solcher Umbau stellt eine Änderung der Fahrzeugart dar. Nämlich in diesem Fall vom Leichtkraftrad zum Kleinkraftrad. In solchen Fällen sind die aktuellen Bestimmungen und Normen der neuen Fahrzeugart einzuhalten. Das wäre in diesem Fall Euro4. Damit wäre ein solcher Umbau technisch so gut wie undurchführbar.

Ich würde also bevor ich mich an so eine Aktion heranwage und unter Umständen viel Geld umsonst investiere erst mal mit dem TÜV besprechen, der diese Maßnahme abnehmen muß.

Mindestens wären verschiedene Gutachten fällig, um so etwas zu machen. Zum Beispiel Abgas- und Gerauschemission sind per Einzelabnahme zu ermitteln.

Edit:

Die einzige Chance die ich sehe ist die Tatsache, dass dieses Fahrzeug schon mal ein Kleinkraftrad war. Wenn hoffentlich die alten Papiere noch vorhanden sind könnte vielleicht ein Umbau auf den ursprünglichen originalen Zustand möglich sein. Aber das ist sehr vage.

Das ist aber keine Neuzulassung. Also keine aktuelle Abgasklasse...

Da hier keiner für solche Fragen ein ausgewiesener Fachmann ist, auch nicht unser Forums-Besserwisser, und hier etwas geplant ist was absolute Rechtssicherheit erfordert, bleibt es vernünftigerweise bei meinem Ratschlag.

Zitat:

Ich würde also bevor ich mich an so eine Aktion heranwage und unter Umständen viel Geld umsonst investiere erst mal mit dem TÜV besprechen, der diese Maßnahme abnehmen muß.

Das ist deine Auslegung! Es sollten Papiere für die Kiste vorhanden sein. Da steht dann auch pflichtbewusst vom Prüfverein eingetragen, etwa das Datum etc. Weiterhin ist die Zuteilung der BE etc. auch dem KBA vorliegend.

Daher kann auch der Kollege Schnellschuss mal falsch liegen. Und das das so ist, hat schon der erste Umbau auf 125er bewiesen!

In welchem Jahr war denn der erste Umbau und welche Abgasnorm war da einzuhalten?

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 16. März 2020 um 21:38:26 Uhr:

In welchem Jahr war denn der erste Umbau und welche Abgasnorm war da einzuhalten?

Die Vespa dürfte zwischen 63-90 gebaut worden sein. Originalen Motorzustand herstellen und dann Papiere als verloren melden. Mit einer UBE zum nächsten Piaggio-Händler und das Problem dürfte gelöst sein.

Zitat:

In solchen Fällen sind die aktuellen Bestimmungen und Normen der neuen Fahrzeugart einzuhalten.

Das ist nur bei neuen Modellen so, die Vespa ist ja nicht neu, hat alte Papiere, daher muss sie nur die Grenzwerte einhalten, die in ihrem Baujahr üblich waren.

Zitat:

Originalen Motorzustand herstellen und dann Papiere als verloren melden. Mit einer UBE zum nächsten Piaggio-Händler und das Problem dürfte gelöst sein.

Da wird nicht funktionieren, ich schätze mal die Vespa ist mit ihrer Fahrgestellnummer als 125er in der Datenbank registriert.

Man wird um den Tüv nicht herumkommen, der als Sachverständige die Umrüstung von 125ccm zur 50er bestätigt.

Da kommen ja noch mehr Hürden.Sollten noch die alten Papiere vorhanden sein ist das nicht das Problem,er soll aber als Mofa angemeldet werden und war das nicht vorhanden kommt noch diese Drosselung dazu die mit Gutachten auch noch einiges kostet. Und gänzlich ohne 50er Papiere ist der Aufwand bestimmt nicht der Roller wert.

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 17. März 2020 um 01:19:19 Uhr:

Zitat:

In solchen Fällen sind die aktuellen Bestimmungen und Normen der neuen Fahrzeugart einzuhalten.

Das ist nur bei neuen Modellen so, die Vespa ist ja nicht neu, hat alte Papiere, daher muss sie nur die Grenzwerte einhalten, die in ihrem Baujahr üblich waren.

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 17. März 2020 um 01:19:19 Uhr:

Zitat:

Originalen Motorzustand herstellen und dann Papiere als verloren melden. Mit einer UBE zum nächsten Piaggio-Händler und das Problem dürfte gelöst sein.

Da wird nicht funktionieren, ich schätze mal die Vespa ist mit ihrer Fahrgestellnummer als 125er in der Datenbank registriert.

Man wird um den Tüv nicht herumkommen, der als Sachverständige die Umrüstung von 125ccm zur 50er bestätigt.

Ebend, und zwar genau so.

Diese Regelung trifft "neuzulassungen". Davon kann hier nicht die Rede sein.

Mit dem Umbau und Papiere weg klappt nicht, da die aktuellen Papiere bei den Ämtern vorliegen die nunmal keine 50er darstellt.

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