Neue Kennzeichenregelung???
Guten Morgen,
ich komm mal aus dem Audi Forum rüber für eine Mopedfrage. Ich fahre selber eine dicke Intruder mit nem riesen Kuchenblech als Kennzeichen. Alle Bemühungen vor 2 Jahren was in Schmalschrift zu bekommen waren vergebens und ein kleineres (nicht Leichtkraftredkennzeichen), oder weniger Buchstaben auch, da die hier in Köln alle restlos vergeben sind. Habe jetzt K-XL **. Eigentlich nicht viel Buchstaben aber für Blinde.
Mir ist in der letzten Zeit aufgefallen, dass immer mehr neueere Kisten mit kleinen Kennzeichen in Amigröße rumfahren. Auf Nachfrage beim Besitzer wurden die Kennzeichen so erteilt, obwohl es dicke Sportkisten oder Cruiser waren. Eine Sonderabnahme oder Antrag war nicht erforderlich. Kann es sein, dass die Größenregelung geändert wurde ohne dass irgendwo was Kund getan wurde? Wäre eingentlich lange überfällig, da langsam hier in Köln auch die 4 stelligen Kennzeichen ausgehen. Wie soll man dann mit 5 stelligen umgehen?
Hat da jemand Ahnung oder hat auch vor kurzem ne neue Kiste zugelassen?
Schönes Wochenende
Alex
12 Antworten
Die anderen haben alle Vitamin B, deshalb die kleinen Schilder😉
Tipp: Kauf ein Nummernschild in Engschrift. Setz die hinteren Blinker so eng wie zulässig (musst du recherchieren, sind glaube ich 22cm) zusammen und montiere eine Nummernschildplatte in max. 200x200mm. Dann hälst du alle Vorschriften ein. Knicke dein altes Schild und nimm es zusammen mit dem neuen mit zur Zulassungsstelle und lasse es neu stempeln.
good luck
Nummernschilder für Motorräder müssen auf jeden Fall größer sein als ein Leichtkraftradkennzeichen und dürfen die Maximalgröße Breite: 280 mm, Höhe: 200 mm haben. Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. Engschrift ist zulässig.
und falls das alles nicht klappt:
F T L
Das ist sicherlich einen Versuch wert. Denn meine Kuchenplatte hat sich so gut wie abvibriert, was ja kein Wunder ist bei der Eigenvibration der Intruder und der Größe des Kennzeichens, in Verbindung mit nem seitlichen Halter. Da ich eine seitliche Kennzeichenhalterung habe, könnte ich natürlich eine US Basisplatte aufschrauben, die entspricht den Schmalschriftkennzeichen. Dann müsste ich den lieben Leuten lediglich glaubhaft machen, dass es keine andere Basisplatte gibt.
Hallo,
in Hannover gab es schon vor 25 Jahren nur zwei Buchstaben und 3 Ziffern - egal ob Auto oder Moped. H-MZ 938 hatte mein erster Käfer, Mopeds bekamen immerhin oft "I" oder "J" und ein oder mehrere mal die "1". Als ich in Köln mit dem Studium begann, fuhr ich weiter in Hannover zugelassene Autos und in Köln angemeldete Mopeds. In Köln war die Versicherung teurer, aber es gab wenigstens vernünftige Kennzeichen.
Im Rheinland sind die Sitten lockerer, da läßt man auch Fünfe gerade sein. Hier sieht man viele nicht erlaubte Kennzeichen. Erst heute sah ich eine 1400er Kawa GTR, die D-? ?? hatte - ein Eurokennzeichen, das nur 18 cm breit war! Warum? Weil zwischen dem Buchstaben und den beiden Ziffern keine Lücke war. Wie gesagt, eigentlich nicht legal.
Was kaum einer weiß: Die seitlichen Kennzeichen sind auch nicht zulässig. Egal ob eingetragen oder nicht, es dürfte diese Einträge gar nicht geben. Die entsprechende Vorschrift wird einfach nicht beachtet. Stört ja auch nicht wirklich. Aber streng genommen illegal. Illegal mit amtlichen Stempel und Eintrag in den Papieren. Was mich einfach nur amüsiert! Aber egal, zurück zum Problem:
Die geltende Kennzeichenverordnung wird meist nicht angewandt. Das ist so. Wenn man gemäß der Verordnung ein legales Kennzeichen abstempeln lassen möchte, gibt es Probleme (es war sehr schwer, ein 200 x 130 mm großes - oder kleines - Nummernschild zu bekommen; wie gesagt, ein legales Kennzeichen!), eigentlich nicht erlaubte Kennzeichen sind dagegen kein Problem.
Das Problem ist, daß die einzelnen Kreise nach Lust und Laune die Vorschriften beliebig ignorieren - die einen so, die anderen anders. Und dann geht bei Frau Müller etwas, was Herr Meier nicht macht, während Frau Schmitz, also, ich weiß auch nicht, weil eigentlich... Keine Ahnung, wie und was da geht und warum.
Die verkleinerten Kennzeichen, also die in 130 mm Höhe sind für normale Mopeds nicht erlaubt. Punkt. Wenn es doch geht, dann nur mir grenzwertigen Argumentationen und Auslegungen der Vorschriften - oder sie wurden schlicht ignoriert, so wie bei der Düsseldorfer Kawa heute.
Gruß Michael
Sehr lesenswert, die FZV.
Da steht genau drin, was erlaubt ist und was nicht.
Gruß Michael
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Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Was kaum einer weiß: Die seitlichen Kennzeichen sind auch nicht zulässig. Egal ob eingetragen oder nicht, es dürfte diese Einträge gar nicht geben. Die entsprechende Vorschrift wird einfach nicht beachtet. Stört ja auch nicht wirklich. Aber streng genommen illegal. Illegal mit amtlichen Stempel und Eintrag in den Papieren. Was mich einfach nur amüsiert! Aber egal, zurück zum Problem:
das weiss kaum einer, weil diese Aussage stumpf nicht stimmt. Ein seitliches Kennzeichen muss, wie alles andere auch, bestimmte Kriterien erfüllen (Anbringung, Winkel, Höhe, Einsehbarkeit, etc.), dann ist es auch legal. Für viele Motorräder gibt es diese Kennzeichenhalter bereits mit ABE, völlig legal. Was nicht legal ist, ist ein außermittiges Rücklicht ... wobei es da auch mitterweile Systeme gibt, bei denen die Blinker gleichzeitig als Rück- und Bremslicht dienen....(Kellermann, etc.).
Das mit den Rücklichtern im Blinker gibt es bei verschiedenen Harleys ab Werk.
Bliebe das mit dem seitlichen Kennzeichen: Du schreibst es selber: Kennzeichen müssen in bestimmten Winkeln lesbar sein. Das ist in der Regel nicht gegeben. Trotzdem werden sie eingetragen. Nicht alle Vorschriften werden konsequent angewandt - das ist ja das, was ich so bekloppt finde.
Deshalb sollte man diesen Quatsch auch einfach ersatzlos streichen, weg mit Vorschriften, die keiner braucht und die nur ab und zu und von manchen beachtet werden (müssen).
Und bei den Kennzeichen könnte man auch einiges verbessern...
Gruß Michael
@cng-lpg: Ich gebe dir in dieser Hinsicht absolut Recht. Nur wir wissen alle, dass sich so schnell in diesem Land nichts reformiert. Zumal es Vorschriften und Gesetze gibt, die deutlich reformierungsbedürftiger sind als die STVZO.
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Das mit den Rücklichtern im Blinker gibt es bei verschiedenen Harleys ab Werk.Bliebe das mit dem seitlichen Kennzeichen: Du schreibst es selber: Kennzeichen müssen in bestimmten Winkeln lesbar sein. Das ist in der Regel nicht gegeben. Trotzdem werden sie eingetragen. Nicht alle Vorschriften werden konsequent angewandt - das ist ja das, was ich so bekloppt finde.
Deshalb sollte man diesen Quatsch auch einfach ersatzlos streichen, weg mit Vorschriften, die keiner braucht und die nur ab und zu und von manchen beachtet werden (müssen).
Und bei den Kennzeichen könnte man auch einiges verbessern...Gruß Michael
du meinst: "Weg mit den Vorschriften, die DU nicht brauchst." Kleiner Unterschied. Glücklicherweise ist im Zuge der Europäisierung vieles einfacher geworden, und die starren deutschen Vorschriften aufgeweicht. Wenn ich daran denke was es früher für einen Trouble gab, wegen fehlender Radabdeckungen, und alle verschandelnde Plastikteile bis auf den Boden hatten........da kräht heute kein Uniformträger oder Tüver mehr nach. Bei den seitlichen Kennzeichen siehts ähnlich aus. So oder so, die Teile sind eben nicht illegal, sondern durchaus legal montierbar. Wer will, kann also.
Dass es die Blinker original bei HD gibt weiss ich.....hätte ICH das aber erwähnt, wäre ich eh gleich wieder der arrogante Harley-Fuzzi gewesen....der ich nicht bin.
Ich glaube, es ist Dir noch immer nicht klar, wie ich das meine:
Es gibt eine Vorschrift, die sagt "das und das muß so und so sein". Dann kommt ein TÜV-Prüfer und sagt: "Alles quatsch! Winkel? Lesbarkeit? Dummes Zeug!" und schreibt ein nettes Gutachten 'Alles ganz toll...'. Dann wird das natürlich auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen und alle freuen sich.
Streng genommen ist und bleibt es aber nicht erlaubt. Weil der Gutachter keine Konformität zu den Vorschriften hätte bestätigen dürfen, denn sie ist ja gar nicht gegeben.
Es gibt wohl einige hunderttausend Fahrzeuge auf deutschen Straßen mit nicht immer ganz astreinen Papieren...
Analog das Kennzeichen des Düsseldorfers ohne Lücke zwischen den Ziffern und Buchstaben: Offiziell gesiegelt. Trotzdem nicht erlaubt.
Und dann die Radabdeckung: Ein gutes Beispiel. Wie weit das Hinterrad eines Zweirades abgedeckt werden muß hängt davon ab, wie es ehemals in den Verkehr gebracht, also homologiert wurde! Deutsche BE? Langes Schutzblech! COC? Viel kürzer!
Und beide Varianten gab es über Jahre parallel.
Kein Mensch sieht daher ein, daß die Fahrzeuge mit deutscher BE anders aussehen müssen. Ist der Dreck, über den sie fahren und den sie hochwirbeln ein anderer? Wohl kaum!
Also wird die noch immer geltende Vorschrift einfach mal fröhlich ignoriert. Auch und gerade von allen Offiziellen.
Ich will keine Vorschriften weg haben, die ICH nicht brauche, ich will Rechtssicherheit, das ist alles.
Warum wird bei Bürger A eine Vorschrift ignoriert, Bürger B hat aber das Pech, das die überholte Vorschrift bei ihm durchgesetzt wird?
Ist Dein Schutzblech länger als das zahlloser Neufahrzeuge, aber gegenüber dem Originalzustand nur ein wenig gekürzt, fährst Du ohne Betriebserlaubnis. Das kann nette Folgen für Dich haben...
Wie gesagt, schafft solche Schilda-Vorschriften ab, damit wieder Rechtssicherheit herrscht. Ein Aufweichen ist nämlich für den Bürger gefährlicher Müll! Wenn neue EU-Fahrzeug nahezu ohne Radabdeckung fahren dürfen, dann muß die StVZO eben geändert werden: "Hintere Radabdeckungen sind nicht erforderlich, ab Werk montierte Radabdeckungen dürfen ohne Verlust der Betriebserlaubnis entfernt werden." So einfach könnte es gehen.
Gruß Michael
ok, verstanden. sehe ich ein bisschen anders....weil ich eh immer ohne Betriebserlaubnis unterwegs bin...schon wegen der lautstärke (man gewöhnt sich an alles....in 15 jahren HD). anfangs versucht man noch schön alles legal zu machen, bis man merkt das dass was man haben möchte nur geht, wenn man die vorschriften sehr, sehr frei auslegt. und das tut man dann auch. dasselbe gilt auch fürs kennzeichen.....das was man eigentlich bekommt ist indiskutabel (24x20 oder so)...also geht man zum zulassungsservice, zahlt 200€....und siehe da man hat problemlos ein kleinkraftradkennzeichen bekommen. so läuft er halt der hase. aufregen bringt nix. radabdeckungen baue ich mir selbst, und das einzige was zählt ist mein persönlicher geschmack. 😉
Na gut, das ist auch eine Möglichkeit.
Und irgendwie konsequent.
Das mit der Radabdeckung, wo du es jetzt sagst, ist mir auch aufgefallen. Beim ersten TÜV hatte der gute Prüfer nicht bemängelt, dass meine Schutzblechverlängerung fehlte, was mich doch gewundert hat. Dies resultierte aber daraus, dass die Karre nach EU-Standart geprüft wurde, sprich COC. Dann ist alles OK. Wäre die Kiste vorher mit DEUTSCHEN und nicht EU Papieren zugelassen worden, wäre das ein Mangel gewesen.
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Äh Hallo??!!!