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Neue Führerscheinregelungen ab 19.Jan 2013

Themenstarteram 28. Dezember 2012 um 9:43

Hallo liebe MT-Gemeinde,

ab 19.Januar ändert sich einiges in Sachen Führerschein. Im Wesentlichen heißt es:

1) der EU Führerschein wird in allen EU Ländern eingeführt

2) die Gültigkeit ist begrenzt (generell auf 10 Jahre, manche Länder können das auf 15 Jahre erweitern) - danach muß man den erneuern, auffrischen, event Gesunheitszeugnisse vorweisen.

3) alle bisherigen Dokumente bleiben bis zum 19.Jan 2033 gültig.

http://www.kfz-auskunft.de/fuehrerschein/fahrerlaubnisverordnung.html

Was heißt das aber konkret für uns, die wir rosa-farbene, graue Pappen oder auch noch die alten DDR Führerschein besitzen? Müssen wir irgendwas beachten?

Mit besten Grüßen und danke im voraus...

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22 Antworten
Themenstarteram 3. Januar 2013 um 15:10

Erstmal danke an alle für die Beteiligung am Thema.

Ich habe noch eine Frage in diesem Zusammenhang. Mein Führerschein ist ein rosa Teil aus DDR Zeiten. Witzigerweise hat diese Variante schon die Buchstaben-Klassen A, B, C usw.

Noch von diesen Zeiten stammen meine Klassen C und E. Die PKW Klasse B war damals auf max 3,5t und im Anhängerbetrieb auf max 750kg Anhängermasse begrenzt. Wenn ich keinen Antrag stelle (verbunden mit einem Tauglichkeitsnachweis), dann erlischt die Klasse C wenn ich 50 Jahre alt sein werde. Auf welche "neue" LKW und Anhängerklassen falle ich dann zurück?

Kann ich Berechtigungen retten, indem ich vorher den Fühererschein umschreiben lasse?

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_eisbaer

Erstmal danke an alle für die Beteiligung am Thema.

 

Ich habe noch eine Frage in diesem Zusammenhang. Mein Führerschein ist ein rosa Teil aus DDR Zeiten. Witzigerweise hat diese Variante schon die Buchstaben-Klassen A, B, C usw.

Noch von diesen Zeiten stammen meine Klassen C und E. Die PKW Klasse B war damals auf max 3,5t und im Anhängerbetrieb auf max 750kg Anhängermasse begrenzt. Wenn ich keinen Antrag stelle (verbunden mit einem Tauglichkeitsnachweis), dann erlischt die Klasse C wenn ich 50 Jahre alt sein werde. Auf welche "neue" LKW und Anhängerklassen falle ich dann zurück?

Kann ich Berechtigungen retten, indem ich vorher den Fühererschein umschreiben lasse?

 

Beste Grüße

Moin,

 

soviel ich weiß, muß bei C ab dem 50. LJ alle 2 Jahre eine ärztliche Untersuchung erfolgen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

soviel ich weiß, muß bei C ab dem 50. LJ alle 2 Jahre eine ärztliche Untersuchung erfolgen.

Alle 5 jahre muß dann die untersuchung gemacht werden, das mit den 2 jahren ganz schnell wieder vergessen.

Gruss

Maik

Habt zwar teilweise gelesen.

Aber Füherschein ausstellen da müsste man Vorsichtig vorher erkündigen.

In der Regel ist es so, Ausstellung ab Datum egal wie alte der Füherschein war.

Zb.Ein Kollege von mir führ die 125 ccm Roller mit dem alten Lappen.

Als er wegen Füherscheinenzug wieder abholte gilt es ab Datum und dürfte keinen 125 ccm Roller fahren nur noch 50 ccm.

am 3. Januar 2013 um 18:06

Nach Entzug der Fahrerlaubnis ist das eine andere Sache, in dem Fall ist es gleich eines Neuerwerbs der Fahrerlaubnis, bisheriges ist hinfällig.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Nach Entzug der Fahrerlaubnis ist das eine andere Sache, in dem Fall ist es gleich eines Neuerwerbs der Fahrerlaubnis, bisheriges ist hinfällig.

Okay da haste im Recht.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Nach Entzug der Fahrerlaubnis ist das eine andere Sache, in dem Fall ist es gleich eines Neuerwerbs der Fahrerlaubnis, bisheriges ist hinfällig.

Richtig, wenn die Fahrerlaubnis z.B. wegen Alkohol entzogen wurde und neu erteilt werden muss, bekommt man die Fahrerlaubnis nach der aktuellen Rechtslage.

Lasse ich aber einen alten FS nur umschreiben, habe ich Bestandsschutz. Sprich: Ich darf alles weiterhin fahren, was nach dem alten Recht möglich war. Zusätzlich gelten aber auch die neuen Regelungen, falls sie Verbesserungen darstellen (wie z.B. die oben genannte Anhänger Regelung bei Klasse B)

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_eisbaer

 

3) alle bisherigen Dokumente bleiben bis zum 19.Jan 2033 gültig.

http://www.kfz-auskunft.de/fuehrerschein/fahrerlaubnisverordnung.html

Was heißt das aber konkret für uns, die wir rosa-farbene, graue Pappen oder auch noch die alten DDR Führerschein besitzen? Müssen wir irgendwas beachten?

Der Thread ist zwar schon ein paar Tage alt aber ein Paradebeispiel was weglassen von Informationen oder deren überlesen auslösen kann. Da steht nämlich im Wortlaut:

Zitat:

Die alten Dokumente bleiben bis zum 19. Januar 2033 gültig. Der Führerschein-Austausch zwingt uns nicht, eine erneute Fahrprüfung abzulegen.

Mir war die Regelung bereits bekannt und dennoch habe ich mich beim lesen der Eingangsposts erst einmal gewundert und natürlich den Link gelesen - Entwarnung. Die Bild macht das im übrigen auch so, sonst wäre sie so umfangreich wie die Frankfurter Allgemeine und dann wäre es ja nicht mehr die Bild. Verwirrung und kontroverse Diskussionen stiften um jeden Preis. :rolleyes:

 

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