Neue Frage zu SFR-Übernahme
Hallo,
mein Vater ist vorletztes Jahr verstorben, damals haben wir uns nicht um die Kfz-Ummeldung und Versicherungsumschreibung gekümmert. Die Schadensfreirabatte sollen erhalten bleiben.
Der Versicherungsmakler schlägt vor, Auto/Versicherung weiter auf den Namen meines Vaters laufen zu lassen, weil wenn wir jetzt Auto und Versicherung auf meine Mutter umschreiben würden, dann möglicherweise die Kfz-Versicherung der SFR Übertragung mit Hinweis auf die abgelaufene Frist nicht zustimmen würde.
Der Makler meinte weiter, dass die Übertraung der SFR bei einer KFZ-Neuanmeldung klappen würde. Ich halte das für riskant, denn die Versicherung könnte Beitragsnachzahlung oder Leistung verweigern.
Was würdet ihr jetzt machen? Danke vorab.
24 Antworten
*lol*
1:0 für Christo 😉
Also allgemein kenn ich es so, das die bisher mitversicherten auf Wunsch übernehmen können... Allerdings wird sie ja meist als Familienversichrung laufen - dann wird sie, wie gesagt beim nächstgezahlten Beitrag verlängert auf den Nachfolger-VN.
Außer eben bei personenbezogenen Sachen (Amtshaftpflicht etc.) - die erlöschen.
Bei z.B. einem vererbten Gebäude geht das soweit ich weiß auf die legitimen Erben über - weil sachenbezogen.
Beim KfZ kenn ich auch nur die angegeben Fristen - also dieses Weiterlaufen ist nicht legal.
Grüße
Schreddi
Christo,
nicht bei allen Versicherungsverträgen werden die Erben Rechtsnachfolger.
Und dort, wo die Versicherung weiterlaufen kann, ist die Rechtsnachfolge anzuzeigen.
Wenn Du die systematischen Unterschiede (persönliche / Sachversicherung) nicht kennst, so lies mal das Kleingedruckte (Achtung: Versicherungsbedingungen sind nicht gleich Versicherungsbedingungen).
Ein Beispiel:
Nach dem sich eine Gesellschaft zu Recht mit der Übernahme durch die Erben querstellte, habe ich bei der Hauptverwltung über Erbrecht die Beiträge ebenfalls zu Recht für 20 Jahre zurückgeholt.
Der zuvor betreuende Verteter hatte die Meinung, wenn das Kind die Haftpflicht weiterzahlen, besteht Versicherungschutz und alles ist im Lot.
Gut war, das die ganze Zeit Nichts passiert ist, da das Kind keinen Versicherungsschutz hatte!
Merke:
Richtig Versichert zeigt sich nicht beim Zahlen,
sondern wenn im Schadenfall reguliert wird.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Christo,
nicht bei allen Versicherungsverträgen werden die Erben Rechtsnachfolger.
Und dort, wo die Versicherung weiterlaufen kann, ist die Rechtsnachfolge anzuzeigen.
Wenn Du die systematischen Unterschiede (persönliche / Sachversicherung) nicht kennst, so lies mal das Kleingedruckte (Achtung: Versicherungsbedingungen sind nicht gleich Versicherungsbedingungen).
Witzig, du bist doch der §-Reiter.
Jetzt werd mal nicht übergenau, es ging um Hausrat, PHV, RS und ähnlicher Verträge. Wenn es um persönliche Verträge geht ist klar, dass diese nicht weitergeführt werden können. Nennt man auch Wegfall des Risiko´s.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ein Beispiel:
Nach dem sich eine Gesellschaft zu Recht mit der Übernahme durch die Erben querstellte, habe ich bei der Hauptverwltung über Erbrecht die Beiträge ebenfalls zu Recht für 20 Jahre zurückgeholt.
Der zuvor betreuende Verteter hatte die Meinung, wenn das Kind die Haftpflicht weiterzahlen, besteht Versicherungschutz und alles ist im Lot.
Gut war, das die ganze Zeit Nichts passiert ist, da das Kind keinen Versicherungsschutz hatte!
Hüben wie drüben gibt es solche Beispiele, schön das du dem "Kind" weiterhelfen konntest, damit habe ich auch kein Problem. Es sollte auch im Interesse des Kunden sein, das er als VN auf der Police steht, wenn er das 20 Jahre nach dem Tod immer noch nicht geschafft hat, ist der Kunde daran nicht ganz unschuldig.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Merke:
Richtig Versichert zeigt sich nicht beim Zahlen,
sondern wenn im Schadenfall reguliert wird.
Richtig, aber wer zahlt denn und wer entscheidet das ?
Christo
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
(..)
Richtig, aber wer zahlt denn und wer entscheidet das ?Christo
Solche Fragen stellst Du noch? *tztztz*
Also ich weiß es - fängt mit madc an und hört mit ruiser auf 😉
Grüße
Schreddi
Ähnliche Themen
Zitat:
Jetzt werd mal nicht übergenau, es ging um Hausrat, PHV, RS und ähnlicher Verträge. Wenn es um persönliche Verträge geht ist klar, dass diese nicht weitergeführt werden können.
Die PHV ist z.B. ein persönlicher Vertrag.
Zitat:
Es sollte auch im Interesse des Kunden sein, das er als VN auf der Police steht, wenn er das 20 Jahre nach dem Tod immer noch nicht geschafft hat, ist der Kunde daran nicht ganz unschuldig.
Der Kunde vertraut auf den Vertreter (siehe meine Schilderung) und wenn er das 20 Jahre tut, ist er nach den Worten von Christo selber schuld????
So funktioniert das eben mit der Vertreterlogik von Christo...
Zitat:
Richtig, aber wer zahlt denn und wer entscheidet das ?
Zahlen oder nicht zahlen muss immer die Versicherung.
Über Kleinschäden darf u.U. der Agent entscheiden.
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, werden die ausgetragen.
Und da hat nur noch der Versicherte mit Makler eine fachkundige Hilfe, Agent und Schadenregulierer arbeiten beide für die Versicherung.
Und wenn gar nichts hilft entscheiden die Gerichte.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die PHV ist z.B. ein persönlicher Vertrag.
Sehr gut, Die Familienhaftpflicht schließt die Ehefrau sowie deren Kinder ein und geht auf die Ehefrau über, wenn sie den nächsten Beitrag bezahlt, wenn nicht erlischt der Vertrag.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Der Kunde vertraut auf den Vertreter (siehe meine Schilderung) und wenn er das 20 Jahre tut, ist er nach den Worten von Christo selber schuld????
So funktioniert das eben mit der Vertreterlogik von Christo...
Sach mal, hast du sie noch alle ?
Erst lesen dann denken, nochmal tief durchatmen und dann deinen Rechner ausschalten.
ich dachte soviel Arroganz in einer Person gibt es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Zahlen oder nicht zahlen muss immer die Versicherung.
Über Kleinschäden darf u.U. der Agent entscheiden.
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, werden die ausgetragen.
Und da hat nur noch der Versicherte mit Makler eine fachkundige Hilfe, Agent und Schadenregulierer arbeiten beide für die Versicherung.
Und wenn gar nichts hilft entscheiden die Gerichte.
Ich habe mir mal die Statistik, auf welche du verweist angeguckt. Gerade die Gesellschaften mit einem gut funktionierenden AD haben eine erstaunlich niedrige Beschwerdequote.
Christo
Christo,
das mit dem Bananenbiegen (PHV etc.) musst Du noch üben.
Dein letzter Absatz wird von mir unterschrieben.
Sofern Du mit AD Vertreter und Makler gemeint haben solltest.
AD = Makler?
Hab ich da grad n völig falsches Verständnis vom Außendienst?
Egal - zur PHV:
Da brauch Christo doch nix zu biegen - es ist doch fakt, dass diese mit Beitragszahlung auf die neuen VNs, die vorher mitversichert waren, problemlos übergeht, ansonsten aber erlischt.
Insofern hat er doch recht - oder ist dir das anders bekannt?
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Dein letzter Absatz wird von mir unterschrieben.
Sofern Du mit AD Vertreter und Makler gemeint haben solltest.
Sicher meinte ich das, wobei Makler bei Gesellschaften wie Allianz, Debeka, DAS, DEVK, HUK, LVM usw. einen recht geringen Anteil am Erfolg des Aussendienstes haben aber auch sicher dazu beitragen.
Damit ich das hier mal klarstelle, falls es anders rüberkommt. Ich habe nichts gegen Makler, jeder soll machen was er für richtig hält.
ABER ich habe ein Problem damit, dass hier behauptet wird, dass ein Makler der einzig kompetente Ansprechpartner ist. Diese Aussage ist falsch und im übrigen auch verboten.
Christo