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gekündigte KfZ-Versicherung - kein neuer Vertrag, was passiert?

Themenstarteram 28. Dezember 2009 um 9:20

Hallo liebe Nutzer,

ich habe eine Frage.

Was passiert, wenn ich meine KfZ-Versicherung zum 30.11. gekündigt habe, alles geklappt hat und ich aber keinen neuen Vertrag abschließe?

Meldet sich da die Zulassungsstelle bei mir? Oder was passiert?

Ab 01.01.2010 wäre ich ja dann komplett ohne Versicherungsschutz.

Betrifft einen guten Freund der die Versicherung über seine Ex-Freundin gemacht hatte und er nun vermutet, dass sie hinter seinem Rücken die Versicherung gekündigt hat.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Liebe Grüße

Klaas

Beste Antwort im Thema

er darf nicht mal einen Meter im öffentlichen Verkehrsraum ohne VS fahren

wenn seine Freundin schon so böse ist, kann sie ihn genausogut bei der Polizei anschwärzen

"Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. "

dazu kommt dann noch die Tatsache mit der KFZ-Steuer

UND im Zusammenhang mit einer Straftat ist auch der Führerschein in Gefahr

Wohlgemerkt STRAFTAT, die wird man nicht so leicht los wie eine OWI, die begleitet einen ins Führungseugniss und den Rest des Lebens lang

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Zitat:

Original geschrieben von Klaas_12

Meldet sich da die Zulassungsstelle bei mir?

Ja.

von der einfachen Meldung am Telefon bis zum Entstempeln des Fahrzeuges mit Anzeige ist vieles drin

Fakt ist: fährst du ohne Versicherung ists eine Straftat und du stehst im Falle eines Falles richtig schlecht für den Rest deines Lebens da

soll er halt bei der VS anfragen wie es aussieht, gekündigt oder nicht, dann neu versichern und bis dahin im neuen Jahr nicht mehr damit fahren

Themenstarteram 28. Dezember 2009 um 12:46

ok, also bekommt mein Kumpel im allerschlimmsten Fall ne Anzeige?

Aber doch sicher auch nicht gleich?

Zitat:

Original geschrieben von Klaas_12

ok, also bekommt mein Kumpel im allerschlimmsten Fall ne Anzeige?

Aber doch sicher auch nicht gleich?

Es geht ja nicht primär um die Anzeige sondern um den fehlenden Versicherungsschutz deines Kumpels, aus diesem Grund sollte er bis zum 31. Dezember mal bei der Versicherung anrufen und sich beraten lassen bzw den Vertrag auf seinen Namen umschreiben.

er darf nicht mal einen Meter im öffentlichen Verkehrsraum ohne VS fahren

wenn seine Freundin schon so böse ist, kann sie ihn genausogut bei der Polizei anschwärzen

"Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. "

dazu kommt dann noch die Tatsache mit der KFZ-Steuer

UND im Zusammenhang mit einer Straftat ist auch der Führerschein in Gefahr

Wohlgemerkt STRAFTAT, die wird man nicht so leicht los wie eine OWI, die begleitet einen ins Führungseugniss und den Rest des Lebens lang

Themenstarteram 28. Dezember 2009 um 14:10

okay, vielen dank für die Hilfe!

Zitat:

Wohlgemerkt STRAFTAT, die wird man nicht so leicht los wie eine OWI, die begleitet einen ins Führungseugniss und den Rest des Lebens lang

Wollen wir mal nicht übertreiben!

 

Eine Straftat gelangt ins Führungszeichnis ab 90 Tagessätzen Geldstrafe o. entsprechender Gefängnisstrafe!

 

http://www.bundesjustizamt.de/.../FAQ.html#doc257952bodyText6

 

Zitat:

Zitat Bundesjustizamt:

Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

Trotzdem gilt: Fahren ohne Versicherungsschutz (und somit ohne Zulassung) geht gar nicht klar!

dann kommts eben nur ins Bundeszentralregister.

Damit kann man aber auch nicht mehr jeden Job machen

Zitat:

Original geschrieben von Klaas_12

ok, also bekommt mein Kumpel im allerschlimmsten Fall ne Anzeige?

Aber doch sicher auch nicht gleich?

Im allerschlimmsten Fall überfährt er am 01. Januar Jemanden, der dann die nächsten 50 Jahre schwerst pflegebedürftig ist. (Beliebige andere Schreckensszenarien kann sich jeder bei Bedarf selbst ausdenken. )

Dann ist der Eintrag im Bundeszentralregister allerdings auch nicht mehr so schlimm, weil Arbeiten sich sowieso nie wieder lohnen wird.

Schön dösig, wenn man "seine" Versicherungen andere Leute abschliessen lässt, auf die man sich dann verlassen MUSS und keine Kontrolle mehr darüber hat.

am 29. Dezember 2009 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von Klaas_12

ok, also bekommt mein Kumpel im allerschlimmsten Fall ne Anzeige?

Aber doch sicher auch nicht gleich?

Wo ist das Problem?

Noch ist nicht der 1.1. Also kann "dein Kumpel" sein Auto noch selbst versichern.

Abwarten ob sich da wer meldet ist der falsche Weg. Selber den Arsch bewegen.

Was sonst auf einen zu kommen kann, das habe die anderen ja schon sehr ausführlich beschrieben.

Gruß

Frank, auch ab 1.1.2010 mit Versicherungsschutz unterwegs. ;)

wenn das auto auf die freundin versichert ist, ist diese für die zulassungsstelle zunächst halterin.

wer eigentümer des kfz ist, ist der zulassung wurscht.

also bekommt die freundin ab 1.1. streß u. nicht dein freund.

da das kfz dann ohne versicherungsschutz fährt, zahlt im falle eines unfalles die versicherung ganz normal den schaden -

es wird jedoch die entschädigung später beim halter regressiert-

da ist dann entscheidend, wer bei der versicherung als halter des kfz hinterlegt ist, die freundin o. dein freund.

 

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr

wenn das auto auf die freundin versichert ist, ist diese für die zulassungsstelle zunächst halterin. ...

:confused::confused::confused::confused::confused:

 

Bei der Zulassungsstelle ist der eingetragene Halter auch die Ansprechperson wenn es Probleme mit der Versicherung gibt!!!

oder so ausgedrückt:

Sollte die Vers. die Kündigung des Vetrags an die Zulassungmelden bekommt der eingetragene Halter Post und nicht der ehem. Vers.-nehmer!

so, so jetzt gibt es bei der zulassung schon eingetragene halter + versicherungsnehmer.

das lassen wir mal so unkommentiert im raum stehen...

der te wird uns vielleicht verraten, ob das kfz auf die freundin o.den freund zugelassen ist.

fakt ist, ab dem 1.1.2010 wird das kfz zwangsstillgelegt.

es folgt eine kostenrechnung an den halter- wer das auch immer sein mag- mit der aufforderung die schilder zum entstempeln vorzulegen oder eine neue vers. bestätigung vorzulegen.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr

so, so jetzt gibt es bei der zulassung schon eingetragene halter + versicherungsnehmer.

das lassen wir mal so unkommentiert im raum stehen...

Kommentier mir mal bitte, wie du auf den ersten Satz kommst?

(Ich jedenfalls hab es so nie geschrieben!)

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