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Schadenfreiheitsrabatt bei Übernahme Firmenwagen

Themenstarteram 15. Februar 2010 um 16:24

Hallo,

ich fahre seit wohl 25 Jahren unfallfrei einen Firmenwagen. Jetzt zum Vorruhestand kann ich das Auto übernehmen. Wie bekomme ich privat an einen hohen Schadenfreiheitsrabatt?

Beste Antwort im Thema

Es gibt in der Tat eine Lösung. Wenn Dir Dein Chef die gefahrenen unfallfreien Jahre schriftlich auf einem entsprechenden Formular bestätigt, gewährt die Versicherung (VHV) entsprechende SF-Klassen.

Bei Bedarf sende ich Dir gern das Formular (SF Dienstwagen Anrechung) zu.

Auszug:

Für die Anrechnung des schadenfreien Verlaufes gelten folgende Voraussetzungen:

• Das versicherte Fahrzeug ist ein Personenkraftwagen.

• Der Versicherungsnehmer muss den Dienstwagen an mind. 150 Tagen pro Kalenderjahr genutzt haben.

• Das Arbeitsverhältnis muss beendet sein.

• Zwischen der Beendigung der beruflichen Fahrtätigkeit beim Arbeitgeber und der Antragstellung liegen nicht mehr als 6 Monate.

• Über den Zeitraum, in dem der Dienstwagen regelmäßig geführt wurde, und die in den letzten 3 Kalenderjahren angefallenen Schäden wird

eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt.

• Bei dem auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeug handelt es sich um einen Pkw, der überwiegend privat und ausschließlich vom

Versicherungsnehmer und seinem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- bzw. Lebenspartner genutzt wird.

Maßgeblich für die Einstufung ist nur die Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers bzw. – nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit – des letzten

Arbeitgebers. Eine Addition von Zeiträumen bei verschiedenen Arbeitgebern ist nicht möglich.

Die Einstufung erfolgt in die Schadenfreiheitsklasse, die sich unter Berücksichtigung des Zeitraums, in dem der Dienstwagen regelmäßig geführt

wurde, und der durch den Arbeitgeber bestätigten Schäden ergibt.

Bei Einzelunternehmen, insbesondere bei Namensgleichheit von Arbeitgeber und Versicherungsnehmer, behalten wir uns vor, eine Anfrage zum

Schadenverlauf bei der Versicherung des auf den Arbeitgeber zugelassen Pkw zu halten. Die Entscheidung über die Anrechnung des schadenfreien

Verlaufes bleibt allein der VHV vorbehalten.

Im Falle eines Versichererwechsels erhält der Nachversicherer entgegen den Bestimmungen von I.8.2 der AKB eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes,

der sich ohne diese Sonderregelung ergeben hätte.

Eine Anrechnung kann unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen nicht erfolgen, wenn

der Versicherungsnehmer für das zu versichernde Fahrzeug bereits einen Kfz-Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der bei uns oder einem anderen

Versicherer in eine Schadenklasse S oder M bzw. in Klasse 0 in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft ist oder diese Klasse im Sinne von

I.8 der AKB von einem anderen Versicherer abgefragt werden könnte.

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8 Antworten

indem dir dein Chef zum Wagen auch die SF überträgt ;)

ansonsten gibts da nicht viele bis garkeine Möglichkeiten

siehe dazu auch dieses Thema

http://www.motor-talk.de/.../...firmenwagen-nun-priv-125-t2567839.html

hast nichts eingezahlt also bekomste auch keine Rabatte für langjähriges braves Zahlen ohne Schaden zu verursachen - unterm Strich könnte so ja jeder kommen der seit 30 Jahren den FS hat ohne je gefahren zu sein und verlangen diese Jahre in denen er ja keinen Unfall verursachte angerechnet zu bekommen

Wie schauts eigentlich aus den SF bei einem Chef einzuklagen, denn der Chef hat ja nichts dazu beigetragen den SF durch unfallfreie Fahrt zu senken ? Ist das nicht eine Art geldwerter Vorteil für den Unternehmer den er nach dem Ausscheiden nicht weiter nutzen dürfte?

Wenn man den SF schon nicht mitnehmen darf, könnte man dann dess en Nutzung gerichtlich unterbinden lassen?

Es gibt in der Tat eine Lösung. Wenn Dir Dein Chef die gefahrenen unfallfreien Jahre schriftlich auf einem entsprechenden Formular bestätigt, gewährt die Versicherung (VHV) entsprechende SF-Klassen.

Bei Bedarf sende ich Dir gern das Formular (SF Dienstwagen Anrechung) zu.

Auszug:

Für die Anrechnung des schadenfreien Verlaufes gelten folgende Voraussetzungen:

• Das versicherte Fahrzeug ist ein Personenkraftwagen.

• Der Versicherungsnehmer muss den Dienstwagen an mind. 150 Tagen pro Kalenderjahr genutzt haben.

• Das Arbeitsverhältnis muss beendet sein.

• Zwischen der Beendigung der beruflichen Fahrtätigkeit beim Arbeitgeber und der Antragstellung liegen nicht mehr als 6 Monate.

• Über den Zeitraum, in dem der Dienstwagen regelmäßig geführt wurde, und die in den letzten 3 Kalenderjahren angefallenen Schäden wird

eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt.

• Bei dem auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeug handelt es sich um einen Pkw, der überwiegend privat und ausschließlich vom

Versicherungsnehmer und seinem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- bzw. Lebenspartner genutzt wird.

Maßgeblich für die Einstufung ist nur die Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers bzw. – nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit – des letzten

Arbeitgebers. Eine Addition von Zeiträumen bei verschiedenen Arbeitgebern ist nicht möglich.

Die Einstufung erfolgt in die Schadenfreiheitsklasse, die sich unter Berücksichtigung des Zeitraums, in dem der Dienstwagen regelmäßig geführt

wurde, und der durch den Arbeitgeber bestätigten Schäden ergibt.

Bei Einzelunternehmen, insbesondere bei Namensgleichheit von Arbeitgeber und Versicherungsnehmer, behalten wir uns vor, eine Anfrage zum

Schadenverlauf bei der Versicherung des auf den Arbeitgeber zugelassen Pkw zu halten. Die Entscheidung über die Anrechnung des schadenfreien

Verlaufes bleibt allein der VHV vorbehalten.

Im Falle eines Versichererwechsels erhält der Nachversicherer entgegen den Bestimmungen von I.8.2 der AKB eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes,

der sich ohne diese Sonderregelung ergeben hätte.

Eine Anrechnung kann unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen nicht erfolgen, wenn

der Versicherungsnehmer für das zu versichernde Fahrzeug bereits einen Kfz-Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der bei uns oder einem anderen

Versicherer in eine Schadenklasse S oder M bzw. in Klasse 0 in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft ist oder diese Klasse im Sinne von

I.8 der AKB von einem anderen Versicherer abgefragt werden könnte.

Allianz : Mit Bestätigung von Arbeitgeber und Dienstwagen-Versicherer über die schadenfreie Zeit wird ein Drittel bei der SF-Einstufung berücksichtigt.

Immer vergleichen was man in Euro zahlen muss.

SF 25 heisst nicht, dass es günstiger ist.

Gruss.

am 6. März 2013 um 8:09

Wäre es Ihnen möglich mir das Formular zukommen zu lassen????

Herzlich

Zitat:

Original geschrieben von Jesaya

Wäre es Ihnen möglich mir das Formular zukommen zu lassen????

Herzlich

Das hat doch jede Versicherung da

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

hast nichts eingezahlt also bekomste auch keine Rabatte für langjähriges braves Zahlen ohne Schaden zu verursachen - unterm Strich könnte so ja jeder kommen der seit 30 Jahren den FS hat ohne je gefahren zu sein und verlangen diese Jahre in denen er ja keinen Unfall verursachte angerechnet zu bekommen

Wie schauts eigentlich aus den SF bei einem Chef einzuklagen, denn der Chef hat ja nichts dazu beigetragen den SF durch unfallfreie Fahrt zu senken ? Ist das nicht eine Art geldwerter Vorteil für den Unternehmer den er nach dem Ausscheiden nicht weiter nutzen dürfte?

Wenn man den SF schon nicht mitnehmen darf, könnte man dann dess en Nutzung gerichtlich unterbinden lassen?

Mit nix eingezahlt hat das mal garnichts zu tun - mit dieser Logik könntest du deine Rabatte ja auch nicht zu einer neuen Gesellschaft mitnehmen, da du dort ja auch noch nichts eingezahlt hast...

Es geht einfach nur darum, dass jeder behaupten Kann, keinen Schaden gehabt zu haben und man das halt nur durch einen (unbelasteten) Versicherungsvertrag beweisen kann.

Einige Versicherer akzeptieren allerdings immer noch, wie hier von anderen beschrieben, "Gefälligkeitsbescheinigungen" des Arbeitgebers - denn in der Praxis kriegt man da alles bestätigt, was man braucht, wenn der Draht einigermaßen ist bzw. ein x-beliebiger Kumpel in der Firma Zugang zu einem Stempel hat.

Zur Frage der Klage (...was sich reimt ist gut :D):

Denk einfach mal drüber nach, wem der SFR gehört (falls es denn überhaupt einen gibt, es gibt ja auch andere Modelle, wie z.B. Stückprämie) und was grundsätzlich Sinn und Zweck einer Gehaltszahlung ist...

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