Nerven euch auch die Drogentest's?
Hey,
ich arbeite momentan sehr viel am Pc,
deswegen reagieren meine Augen beim Kontrolltest der Polizei wohl nicht arg auf das Licht.
Nun wurde ich schon 2 mal durch ewige Drogentests aufgehalten. Sowas ist echt frustrierend, wenn man mit sowas noch nie zu tun hatte.
Gruss, Andy
132 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Wessen Augen so lange brauchen, sich an Licht zu gewöhnen, dass man bei einer Kontrolle noch was davon merkt, hat eher ein Problem mit den Augen als mit der Polizei.
Bitte jetzt keine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. 😉
Ich hab genug Klopapier da...
reich mal ne Rolle rüber 😁
Zu den Pupillen (ist dem Polizisten sicher bekannt oder sollte es sein) gibt es beim Augenarzt Tropfen, die Pupillen erweitern um das Reingucken des Augenarztes auf bestimmte Bereiche des inneren Auges zu ermöglichen. Die Pupillen machen dann bei einem "Lichttest fast" das Gleiche wie beim bestimmten Drogenkonsum.
ABER ... wer diese Tropfen intuss hat sollte auch keinesfalls Auto fahren solange die Wirkung anhält ... wer damit bei einer Kontrolle erwischt wird ... nun ja ... selber schuld 😉
PS:
@ zipfel & magirus ... wegen Kondom und so … wenn ihr beide mal kurz allein sein wollt, ich hätte da noch ein Paar rosa Plüschhandschellen übrig 😁
Zitat:
Original geschrieben von asechsle
Das heisst für dich im Klartext die Polizei kann während einer Kontrolle mit Dir machen was sie will,
nein...
Zitat:
Original geschrieben von asechsle
Wenn dich ein Polizist auffordert 10 Liegestützen zu machen,machst Du sie dann,nur weil es der Polizist will ??????
nein...
dazu gibt es 1. keinen grund, 2. ist das völlig sinnfrei
Zitat:
Original geschrieben von asechsle
Alleine der Verdacht reicht nicht aus,das sie mit dir machen können,was sie wollen !!!!!!!
wer redet hier von "was sie wollen"...
es geht um den nachweis von strafbaren handlungen, und da KÖNNEN diesbezüglich ALLES machen, was der aufklärung dient, und dazu zählt nunmal auch der pinkel/blut-test..
Zitat:
Original geschrieben von asechsle
Und das in den Amtsstuben gelacht wird,weil Du einen Polizisten anzeigen möchtest,das vage ich zu bezweifeln !!!
tja...dann bezweifel mal schön....
und viel spaß, wenn du dem beamten ein zweites mal über den weg fährst.....
Zitat:
Original geschrieben von asechsle
Das Recht dazu hat man als Privatperson !!!!
hat niemand bezweifelt...
Zitat:
Original geschrieben von asechsle
Leben wir hier in einem rechtsfreien Staat ?????
nö..
lediglich der bürger hat nicht nur rechte, sondern auch PFLICHTEN (was gerne außer acht gelassen wird!)
€dit: also bevor du weiterhin sinnfreies zeug von dir gibst, was auf keiner rechtlichen grundlage beruht, informier die lieber erstmal bei den zuständigen stellen, sonnst fällste damit mal böse aufs maul....
Ruhig Blut.
Wie ich sagte, die Polizei ist nicht irgendwer.
Natürlich wird nur das gemacht, was zu machen ist.
Liegestütze sind ein wenig abstrakt, wie ich finde.
Wenn der KONKRETE Verdacht vorliegt, und das läßt sich hier nicht mit Worten einfach beschreiben, dann wird ALLES gemacht, was zur Aufdeckung der Straftat/Ordnungswidrigkeit nötig ist.
Natürlich auch mit Gewalt.
Dienstaufsichtsbeschwerden gibts bestimmt ein paar täglich, aber natürlich fast immer, weil jemand mit der Authorität nicht zurecht kommt.
Natürlich leben wir nicht in einem rechtsfreien Staat.
Das gilt auch für die Polizei. Aber in erster Linie für den Drogenkonsumenten.
Alles was ich beschrieben habe, geschieht aus polizeilicher Sicht mit Recht. Sog. Ermächtigungen.
Das ist nunmal die Polizei. Man kann froh sein, dass die Polizei in Deutschland fast keinerlei Rechte hat.
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
@ zipfel & magirus ... wegen Kondom und so … wenn ihr beide mal kurz allein sein wollt, ich hätte da noch ein Paar rosa Plüschhandschellen übrig 😁
Süß von Dir.
Ich steh aber eher auf die harte Tour...
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nein...
nein...
dazu gibt es 1. keinen grund, 2. ist das völlig sinnfreiwer redet hier von "was sie wollen"...
es geht um den nachweis von strafbaren handlungen, und da KÖNNEN diesbezüglich ALLES machen, was der aufklärung dient, und dazu zählt nunmal auch der pinkel/blut-test..tja...dann bezweifel mal schön....
und viel spaß, wenn du dem beamten ein zweites mal über den weg fährst.....hat niemand bezweifelt...
nö..
lediglich der bürger hat nicht nur rechte, sondern auch PFLICHTEN (was gerne außer acht gelassen wird!)€dit: also bevor du weiterhin sinnfreies zeug von dir gibst, was auf keiner rechtlichen grundlage beruht, informier die lieber erstmal bei den zuständigen stellen, sonnst fällste damit mal böse aufs maul....
Ja Herr Anwalt !!!!
Informiere dich selber nochmal,denn alle Maßnahmen die ich hier beschrieben habe sind gegenüber der Polizei LEGAL 😉
es "asechsle"
Zitat:
Original geschrieben von asechsle
Informiere dich selber nochmal,denn alle Maßnahmen die ich hier beschrieben habe sind gegenüber der Polizei LEGAL 😉
ähm...du verdrehst da etwas!
ich habe NICHT angezweifelt, das diese legal sind!
lediglich DU willst nicht verstehen, was die polizei alles kann und auch darf....und dass DU dann im endeffekt die kosten dafür übernimmst....
rechtlichen grundlage beruht, informier die lieber erstmal bei den zuständigen stellen, sonnst fällste damit mal böse aufs maul....Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
€dit: also bevor du weiterhin sinnfreies zeug von dir gibst, was auf keiner
fragt sich hier wer was verdreht !!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von asechsle
fragt sich hier wer was verdreht !!!!!!
lies dir die letzten 2 seiten nochmal in ruhe durch!
vllt. wirds dir dann klar, was ich damit meine!
insbesondere den letzten beitrag auf seite 6 (der im übrigen von dir geschriben wurde).....
das bezog sich nämlich auf dein...
Zitat:
Original geschrieben von asechsle
Alleine der Verdacht reicht nicht aus,das sie mit dir machen können,was sie wollen !!!!!!!
und ums nochmal zu sagen...der verdacht reicht aus...und dann können die dir locker flockig ne blutprobe nehmen...die kosten für den gerufenen arzt, trägst du dann im übrgigen auch noch, wenn du den urintest verweigert hast....
Natürlich DARF man einen Urintest verweigern. Alkotest genauso.
Sonst wäre er ja nicht freiwillig.
Das erhärtet allerdings den Verdacht.
Jeder Richter segnet das ab.
Und die Kosten, naja. Wie gesagt.
ICH zahl sie nicht. Solange alles rechtmäßig war, zahlt der Bürger.
Und nochmal zu dem DARF und KANN ALLES:
ALLES was nötig ist, die Straftat/Owi aufzuklären.
Also nix mit Liegestütze oder sonstwas.
Blutprobe. Darum gehts. Das Blut bekommen wir IMMER.
Egal wie. Da muss man sich keinen Illusionen hingeben.
Hinterher kann man sich gerne beschweren. Dieser Einspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung, wie man so schön sagt... 😉
ein bißchen OT.....
Mir gegenüber hat ein Anwalt mal geäußert:
Falls Du mal betrunken in eine Kontrolle geraten solltest und Du weißt du bist fällig,lass Dir von den Beamten die Türe öffnen,um dann sitzend aus dem Auto zu fallen.........
Fang das lallen an und tu so,als lebst Du gerade in Deiner eigenen Welt !!!! Auch wenn es nur 2 Bier waren !!!
Je höher der festgestellte Promillewert und so kleiner die Ausfallerscheinungen sind,desto schwieriger wird's den Schein wieder zu kriegen !!! Da geht man dann nicht mehr als Gelegentheitstrinker durch........
es "asechsle"
Schöner Tip.
Allerdings weltfremd.
Ausfallerscheinungen sind bei Werten > 1,1 o/oo völlig wurscht.
Wenn du nach 2 Bier vom Stuhl fallen würdest, wäre dein Körper nicht in Ordnung.
-> ...Wer auf Grund körperlichen Mangels... usw.
Da würdest du den Lappen vermutlich NIE wieder bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Wenn der KONKRETE Verdacht vorliegt, und das läßt sich hier nicht mit Worten einfach beschreiben, dann wird ALLES gemacht, was zur Aufdeckung der Straftat/Ordnungswidrigkeit nötig ist.
Natürlich auch mit Gewalt.
Alles was ich beschrieben habe, geschieht aus polizeilicher Sicht mit Recht. Sog. Ermächtigungen.
Mal ne Frage nebenbei, scheinst ja zur Exekutive zu gehören. Du darfst aber nicht mit Gewalt jemanden zur Blutprobe zwingen solange kein richterlicher Beschluss vorliegt oder?
Nein ich nehme keine Drogen ausser Nikotin und Alkohol, letzteren aber nur wenn ich mit dem Taxi heimfahre, gibst hier also keinem "Junkie" eine Erklärung sondern nur jemand Wissbegierigem 😉
Zu den Augen: Meine Augen sind einwandfrei, ein Augenarzt kanns belegen, wenn die dann nicht so wollen wie deine Kollegen, dann zweifel ich, nicht beleidigt sein, zu allererst an deren Kompetenz als an der eines Arztes der den ganzen Tag nur Augen begutachtet 🙂
@aechsele:
Bist wahrlich auf dem Holzweg, jeder hat Pflichten und Rechte. Letztere hast du aber nur im beschränkteren Umfang gegenüber der Polizei. Mit Bös aufs Maul fallen meine MagirusDeutz eher dass du dich mit deinen Informationen in falscher Sicherheit wiegen könntest (und nachher z.B. doch zahlen darfst für den Herr Doktor...)
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Wir sind einer Meinung.
-> Konform.
Verlustigung = Kondom.
😉
haben etwa alle bullen so einen goldigen humor? :-/
§ 81 a StPO
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetz) zu.
Blutprobe = körperliche Untersuchung.
Gefährdung des Untersuchungserfolges ist IMMER zu bejahen, da der Körper ja die Gifte abbaut und so das Ergebnis verfälscht würde.
Der Augentest is ja auch nur ein Teil des ganzen.
Der alleine reicht natürlich nicht.
Wenn man sie "Bullen" nennt werden die schnell humorlos 😁 😁
Aber ich freu mich für jeden Fahrer den die mit Alk oder Drogen aus dem Verehr ziehen.
Gruß Meik