Neonröhre UBB
Hallo, darf man Neonröhren unter seinem Roller haben? Wenn ja, dann darf man sie bestimmt nur im stand anschalten oder? Was haltet ihr von diesem Neon...
Neonröhre mit Inventar
35 Antworten
trotzdem kann ich sowas absolut nicht ab.
Es heist doch immer "DIE ROLLERFAHRER". Letztens habe ich mir schon von einem Polizisten sagen lassen müssen: "Rollerfahrer sind doch allesamt ein kriminelles Pack."
Das wird durch solche Äusserungen wie deine sicher nicht besser...
da ich selbst mal dazugehört habe/dazu gehöre, kann ich auch über rollerfahrer ablästern 😉 und mal ehrlich.....
wieviel der 15-17jährigen die einen roller haben, haben nichts dran verändert, was zum erlöschen der be führt, bzw. führen sich auf der straße wie "king's of the road" auf?! wenn ich mal an meiner alten schule (lang ists her) hergehe....könnte man sofort von den ca. 25rollern die da stehen 23 stillegen......
hm... is schumis auto so schnell wie ein roller? oder sieht so aus? Nein... ich meinte mit nem Roller kein Formel 1 wagen...
Und, du sagst man muss die teile bei tüv nachgucken lassen, is ja klar, wenn er es dann erlaubt, was ich bezweifle, dient es nur für showzwecke ja?
wenn er sie einträgt (dann wärest du der erste) dann darfste die auch auf der straße fahren bzw. mit den auflagen die er macht.....
das "dient nur zu showzwecken" steht auf 99% der verpackungen von solchem mist drauf!
@MagirusDeutzUlm:
du hast ja recht, nur können derartige Statements leicht missverstanden werden. Derzeit wird schon in den Medien ausreichend gegen Rollerfahrer gehezt, da ist soetwas eher kontraproduktiv da es dazu beitragen kann alle Rollerfahrer mit dem illegalen Tuning in Verbindung zu bringen.
@Sokrates_REAL:
der Formel1 Rennwagen hat aus dem gleichen Grund nichts auf der Strasse zu suchen wie ein getunter Roller oder wie sonst irgend ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis: er hat keine Strassenzulassung. Geschwindigkeit und Aussehen sind hierbei irrelevant.
Der TÜV kann vieles Eintragen, dann ist die Betriebserlaubnis (hoffentlich) immer noch gültig, aber nicht für den Strasserverkehr zugelassene Teile haben dort einfach nichts verloren.
Wenn der TÜV ein nicht zulässiges Teil einträgt ist es deswegen übrigens noch lange nicht erlaubt. Die Polizei kann (und wird bei soetwas) bei einer Kontrolle die Eintragung anzweifeln und das Fahrzeug stillegen. In bestimmten Fällen wird das Fahrzeug u.U. auch zur Beweissicherung beschlagnahmt.
Ob ein Anbauteil einen technichen Sinn erfüllt oder nur Show- oder Komforzwecken dient ist hierbei unbedeutend. Wichtig ist nur das es den Vorschriften der StvZo entspricht.
Es gehr hierbei ja vor allem um den Schutz der Allgemeinheit vor unnötigen Gefahren. Viele Vorschriften sind zugegebernermaßen nicht wirklich Sinnvol, aber das änder nichts daran das sie befolgt werden müssen.
Wenn jeder täte was ihm passen würde, dann gute Nacht Marie. In diesem Fall würde ich wohl vom Roller auf einen Kampfpanzer umsteigen.
Nicht nur du.
Ich mein zwar, das stand mehr oder minder schon so weiter oben in dem Link, aber nun hier nochmal im Klartext:
Zitat:
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Sprich:
Zusätzliche Lampen (Kathoden, LEDs, sonstwas.....) dran = (A)BE erloschen = illegal im Bereich der StVO
Dabei ist´s egal, ob Strom drauf ist und wo genau sie verbaut sind.
Gruß
Crosskarotte
MT-Team
p.s.
Bleibt mal bitte beim eigentlichen Thema und friedlich. Ok? 😉
p.p.s.
Ich weiß, es gibt eintragungsfähige Nebelscheinwerfer z.Bsp. für die großen BMW-Maschinen, aber das ist was ganz anderes als dieses Baumarkt- und CaseModder-Tuning mit Kathoden und LEDs. Die Nebelscheinwerfer haben ein Prüfzeichen und dürfen ja auch nur innerhalb bestimmter Regionen am Bike verbaut werden.
*ot*
und ich als gegenantwort auf die "nebelscheinwerfer + standlicht bei klarer nacht ist *cool*" fraktion meinen flakscheinwerfer von 1964 aussm keller aus seiner ksite holen und aufs auto schrauben...dann hab ich was zum zurückblenden... 😉
fakt ist nunmal (leider) dass rollerfahrer überproportional auffallen und wenn es nur das ständige "in der mitte ist der straßenbelag besser als am rand" fahren ist, sodass man nicht überholen kann.....
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
das müsste normalerweise zulässig sein solange es nicht blendet wenn es eingeschaltet ist.
Wenn das Helmfach geschlossen ist, dürfte eigentlich kein Licht nach außen dringen können.
richtig, aber nicht bei allen Rollern ist das 100%ig dicht.
Ich meinte ja auch eher im Stand mit offenem Helmfach, das ist ja ähnlich wie mit der Innenraumbeleuchtung beim Auto.
Zitat:
Original geschrieben von Sokrates_REAL
Puh, wenigstens etwas 🙂
Bei dir geht´s auch nach dem Motto:
"Irgendwo
mußaber noch ne zusätzliche Lampe dran:", oder? 😉
Helmfachbeleuchtung wenn selbiges nicht 100%ig dicht ist?
Stell ich mir gerade mal bildlich vor. Sieht das dann nicht aus, als ob die "Kiste" 🙂 gleich explodiert??? 😁
Na ja, aber sobald irgendwo Licht nach aussen dringt dürften wir ja eh wieder beim § 49a Abs.1 und dem berühmt-berüchtigten "Signalbild" sein.
Gruß
Crosskarotte
MT-Team
DIE Rollerfahrer
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...fakt ist nunmal (leider) dass rollerfahrer überproportional auffallen und wenn es nur das ständige "in der mitte ist der straßenbelag besser als am rand" fahren ist, sodass man nicht überholen kann.....
Naja, als Fuffi-Fahrer ist das reine Überlebenstaktik!! Ich kann jedem nur raten, ab in die Fahrschule, und dann 125ccm (oder mehr) zu fahren.
Und den Eurokraten wünsche ich dringend, mal eine Stunde mit einem 45km/h Roller durch den Feierabendverkehr einer großen Innenstadt zu rollern! 🙁