Nebler als Tagfahrlicht

Mercedes E-Klasse W210

Ich weiß, dass es eigentlich nicht erlaubt ist die Nebler zu benutzen wenn es Sichtweiten über 50m gibt.
Allerdings habe ich da etwas gefunden "Link"
Wie man sich die letzten 2 Seiten der Einbauanleitung anguckt entdeckt man dort eine Herstellerunbedenklichkeitsbescheinigung und eine Konformatität gemäß irgendwelcher EC, blablabla.
Auf jedenfall wird in roter Schrift bestätigt, dass keine Gefahr durch Blendung besteht.
Jetzt ist die frage, geht das klar oder brauch ich noch ne Tüv-Abnahme oder ist das totaler schwachsinn, weil es niemanden interessiert was der Hersteller sagt.

Ich danke und schönes Wochenende

Beste Antwort im Thema

Der Tagfahrlicht-Wahn ist doch Gottseidank schon wieder abgeebbt...

Das ist genauso ein Schwachsinn, wie die "Antistatikbänder, die man sich vor 40 Jahren an die Achse geschraubt hat, oder die hochgesetzten Bremsleuchten, welche vor 30 Jahren jeder glaubte, haben zu müssen...

Welche Unsitte wird uns als nächstes überrollen ?

Sollte es allerdings eine Freigabe für eine Bordkanone geben, werde ich der erste sein, der eine einbaut... 😁

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Es wird keine TÜV Abnahme geben. Auch wenn alles passt fehlt den Streuscheiben deiner Nebler das E-Prüfzeichen als Tagfahrlichtlampe.
Das habe ich im E36 Forum gefunden, bei denen kann man das Tagfahrlichtmodul der US BMW einbauen das die Fernscheinwerfer leuchten lässt, auch wenn es original BMW ist bleibt es in D illegal weil das E-Prüfzeichen fehlt.
Totzdem lasse ich mit diesem Modul tagsüber die Nebler meines Cabrios leuchten.

In Österreich ist es erlaubt, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu benutzen, wenn diese fest mit der Karosserie verbunden/integriert sind.

Der Tagfahrlicht-Wahn ist doch Gottseidank schon wieder abgeebbt...

Das ist genauso ein Schwachsinn, wie die "Antistatikbänder, die man sich vor 40 Jahren an die Achse geschraubt hat, oder die hochgesetzten Bremsleuchten, welche vor 30 Jahren jeder glaubte, haben zu müssen...

Welche Unsitte wird uns als nächstes überrollen ?

Sollte es allerdings eine Freigabe für eine Bordkanone geben, werde ich der erste sein, der eine einbaut... 😁

ne... da biste dann schon zweiter.. 😁

das mit den sichtweiten von 50 metern... gild nur für die nebelschlussleuchte... heute wird in der fahrschule bereits gelehrt das sie bei starkregen als auch schnee eingesetzt werden sollten... was sie zu schlechtwetterleuchten macht...

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Meine Meinung ist, das einfach viel zu viel "gefunzelt" wird.
Nachteil: Motorradfahrer werden nicht mehr wahrgenommen, weil das Gehirn die ständigen Lichtreize ausblendet.

die werden nie wahrgenommen... mit und ohne licht...liegt vielleicht auch daran das sie einfach zu schnell sind... denn son ortswechsel mitn moped is doch schneller vollzogen als es sich die meißten vorstellen können...zumindest hat man mich oft übersehn.. oder mit mir gerechnet.. da ich dann aber auch zu schnell war... will ich mich nicht beschweren....und wie bmw fahrer mit warnveste... da bin ich noch zu jung für...

Zitat:

Original geschrieben von Schneggabeisser


Der Tagfahrlicht-Wahn ist doch Gottseidank schon wieder abgeebbt...

.... oder die hochgesetzten Bremsleuchten, welche vor 30 Jahren jeder glaubte, haben zu müssen...

Welche Unsitte wird uns als nächstes überrollen ?

...sowie der Fuchsschwanz am Manta 😁

Die Bremsleuchte hat sich aber durchgesetzt, weil sie wirklich was bringt. Dieses einstmalige Gimmick erachte ich heutzutage als sinnvoll.

Ich frage mich was das einäugige Kurvenlicht bringt? Ich ertappe mich immer dabei, zu glauben daß wieder einer mit kaputtem Licht daherkommt.😠
Es gab doch vor zig Jahren, die sonderbare Erfindung des angepassten Bremslichtes. Da leuchteten, je nachdem wie stark gebremst wurde, unterschiedlich viele Lämpchen. Bei einer Notbremsung leuchtete das Heck wie das "Cäsars Palace" in Las Vegas.😁
Nach einem kurzen Intermezzo war dieser Spuk, der aus der amer. Truckerszene kam,verschwunden.

Zitat:

Original geschrieben von austriabenz


...sowie der Fuchsschwanz am Manta 😁

Die Bremsleuchte hat sich aber durchgesetzt, weil sie wirklich was bringt. Dieses einstmalige Gimmick erachte ich heutzutage als sinnvoll.

Oh, hör bloß auf damit... 😁

Wenn der Manta geparkt wurde, wurde der Fuchsschwanz ausgeklinkt und an der Gürtelschlaufe befestigt...

Klar, die hohen Bremsleuchten sind schon vorteilhaft. Aber damals sah das wirklich beschissen aus, was man sich so auf die Heckablage geschraubt hatte.
Weil diese oft auch noch gewackelt haben, erinnerte mich das an die Stielaugen eines Marsmännchens...
Diese Dinger waren richtig teuer und auf einmal mußte sie jeder haben. Die Zubehörhändler haben sich eingedeckt bis unters Dach.
Plötzlich war der Hype vorbei und sie saßen auf der Ware. Dann wollte sie keiner mehr haben, nichtmal für 5 Mark das Paar...

mußt aber auch mal dazu sagen.. das war die kadett d und e fraktion sowie die wolfsburger... nen 123 hab ich da nie mit gesehn....

Zitat:

Original geschrieben von 3litercoupè


mußt aber auch mal dazu sagen.. das war die kadett d und e fraktion sowie die wolfsburger... nen 123 hab ich da nie mit gesehn....

Stimmt, das war "Edeltuning" welches man hauptsächlich in der Kompakklasse vorfand. Auf wackeligen Heckablagen...

Mein Nachbar hat sich zwar in seinen 190er auch noch so Zeug eingebaut, aber auch erst als der Boom schon zu Ende und das Paar für 5 DM erhältlich war...

Zitat:

Original geschrieben von M C E


Es wird keine TÜV Abnahme geben. Auch wenn alles passt fehlt den Streuscheiben deiner Nebler das E-Prüfzeichen als Tagfahrlichtlampe.
Das habe ich im E36 Forum gefunden, bei denen kann man das Tagfahrlichtmodul der US BMW einbauen das die Fernscheinwerfer leuchten lässt, auch wenn es original BMW ist bleibt es in D illegal weil das E-Prüfzeichen fehlt.
Totzdem lasse ich mit diesem Modul tagsüber die Nebler meines Cabrios leuchten.

Auf Deutsch, der Händler kann es für so unbenklich halten wie er will, dem TÜV ist es Sch***egal...

Mit dem Satz: "diese Bescheinigungen ist Mitzuführen und auf verlangen vorzuzeigen" wirkt es natürlich wie ne ABE.

Da steht auch: "KBA Auszug der ECE Richtlienie 87 und § 49a StVZO - Zulässigkeit von Leuchten für Tagfahrlicht"
Gilt das dann für andere. Leuchten oder ist das Wertlos?

Thx

Ich hab mich diesbezüglich auch schonmal schlau gemacht und laut aktuellem Gesetzesstand ist das Fahren in Deutschland mit Nebelscheinwerfer verboten, wenn kein starker Regen oder Schnee etc die Sicht behindert.

Ich glaub es steht sogar drin wenn die eingeschalten sind, das würde bedeuten selbst wenn sie durch das PWM-Modul mit nur 20% Leuchtkraft leuchten, wären sie schon nicht erlaubt.

Natürlich muss man ersteinmal aufgehalten werden etc und blablabla.

Ich selbst fahre mit LED-Nummerntafelbeleuchtung, LED-Standlichter und demnächst mit nicht zugelassenen Nebelscheinwerfer rum, aber an sich blende ich hier keinen anderen Verkehrsteilnehmer o.ä.. Ich mache das auch nur weil es zu meinen Xenon-Scheinwerfern wunderbar von der Lichtfarbe passt. Alles schön neutral weiß. :-)

@ Odessa210
Das war nur mein Wissensstand zu Thema. Natürlich kann es neues geben über das ich nicht Bescheid weis. Die E36 wurden von 1990 bis 2000 gebaut, bei neueren Fahrzeugen sind die E-Zeichen vielleicht vorhanden.
Meinen Mercedes werde ich auch mit Tagfahrlicht ausrüsten, aber wahrscheinlich ein Modul das die Fernscheinwerfer gedimmt leuchten lässt. Ich fahre auf dem Weg zur Arbeit täglich 3km über unser Betriebsgelände und der Betrieb schreibt vor immer mit Licht zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von M C E


@ Odessa210
Das war nur mein Wissensstand zu Thema. Natürlich kann es neues geben über das ich nicht Bescheid weis.
Meinen Mercedes werde ich auch mit Tagfahrlicht ausrüsten, aber wahrscheinlich ein Modul das die Fernscheinwerfer gedimmt leuchten lässt. Ich fahre auf dem Weg zur Arbeit täglich 3km über unser Betriebsgelände und der Betrieb schreibt vor immer mit Licht zu fahren.

Bekommst du hierfür auch eine TÜV-Zulassung?

Ich frage nur deswegen weil wenn es irgendjemand eintragen lässt (und somit legal unterwegs ist), dann werde ich das auch machen mit dem TFL....

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