Nebler als Tagfahrlicht???
Hallo.
Mal ne kurze Frage in Raum werf.
Kann ich die Nebelscheinwerfer um klemmen das ich sie als Tagfahrlicht nutze???
Habe schon einige Autos gesehen die das so machen.
Ist das erlaubt???
sonst nimmt man die Nebler ja eh extrem selten (weil nur selten Nebel ist)
Muss ich das eintragen lassen???
Escort mk7 1,6 16V turnier
Danke für die Tips schon mal 😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von -mirco-
nich ganz aber egal... leuchten mit standlicht ist trotzdem net wirklich erlaubt... laut meinem kenntnisstand jedenfalls was aber nix zu heissen hat 😁
bei mir funzen se ja auch mit nur standlicht und auch mit fernlicht...
Doch, das ist legal:
Es heißt in der StVO § 17 Abs. 1 bis 3:
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Das heißt, wenn die Voraussetzung zum Betrieb der Nebelscheinwerfer gegeben ist, dann darf auch zusammen mit Ablendlicht gefahren werden. Und das macht bei wirklich dicker Suppe auch Sinn.
So, und nun noch zu der Sache:
"Nebelscheinwerfer und Fernlicht".
Dazu muss man den §52 StVZO Abs. 1 bemühen (Nicht zu Verwechseln mit der StVO)
Dort heisst es:
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Früher waren Nebelschweinwerfer eher selten serienmäßig vorhanden und nur als Zubehör erhältlich.
Die Teile hat man sich dann manchmal (technisch unsinnig) z.B. vor den Kühlergrill geklatscht.
Genauso wie zusätzliche Fernscheinwerfer. Hintergrund ist wohl, das ein entgegen kommendes Auto auch unbedingt als solches erkennbar bleiben soll.
Serienmäßige Fahrzeuge dürften die Norm dagegen einhalten und deswegen leuchten am Essi die Nebler auch zusammen mit dem Fern/Standlicht.
Joe
35 Antworten
Ich weiß ja nicht welche Lichtausbeute du von Tagfahrlichtern erwartest.
Das man TFL auf Zündstrom schaltet damit sie nicht per Schalter eingeschaltet werden müssen, sollte klar sein. Und im Tunnel wird wohl jeder merken das er nichts sieht und das Abblendlicht einschaltet.
Zitat:
Original geschrieben von Ja-Ho
Ich weiß ja nicht welche Lichtausbeute du von Tagfahrlichtern erwartest.
Das man TFL auf Zündstrom schaltet damit sie nicht per Schalter eingeschaltet werden müssen, sollte klar sein. Und im Tunnel wird wohl jeder merken das er nichts sieht und das Abblendlicht einschaltet.
der meinung bist du?
sorry aber da hab ich ganz andere erfahrungen 😉
wie gesagt ich habe schon 26jahre die pappe, was denkst wie viele mir ohne licht im tunnel entgegen kamen???
wenn ich jedes mal ein euro bekommen hätte wäre ich reich, und??? ich hab sie trozdem alle gesehen, auch ohne licht, weder ablendlicht noch " tagfahr blindlicht"
Habe meine Pappe noch keine 26 Jahre, aber würde mich auch über jeden Euro freuen von den Leutchen, die mit ihren - teilweise manchx nur 25cm auseinanderliegenden - """""LED-FUNZEN"""" in den tunnel rienfahren und der Meinung sind, dass sie ja gesehen werden ............................vor allem von Hinten !!!
Zitat:
Original geschrieben von hahohe92
Habe meine Pappe noch keine 26 Jahre, aber würde mich auch über jeden Euro freuen von den Leutchen, die mit ihren - teilweise manchx nur 25cm auseinanderliegenden - """""LED-FUNZEN"""" in den tunnel rienfahren und der Meinung sind, dass sie ja gesehen werden ............................vor allem von Hinten !!!
wie ist das ???
"achtung auf der A6 kommt ihnen einen falschfahrer entgegen" was denkt sich der geisterfahrer??
einer?? neine hunderte kommen mir da entgegen 😁
so ist es hier auch, ich seh doch alle??? mach ich mir doch keine gedanken ob mich andere auch sehen??
bin da deiner meinung 😉
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