Nebler als Tagfahrlicht???
Hallo.
Mal ne kurze Frage in Raum werf.
Kann ich die Nebelscheinwerfer um klemmen das ich sie als Tagfahrlicht nutze???
Habe schon einige Autos gesehen die das so machen.
Ist das erlaubt???
sonst nimmt man die Nebler ja eh extrem selten (weil nur selten Nebel ist)
Muss ich das eintragen lassen???
Escort mk7 1,6 16V turnier
Danke für die Tips schon mal 😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von -mirco-
nich ganz aber egal... leuchten mit standlicht ist trotzdem net wirklich erlaubt... laut meinem kenntnisstand jedenfalls was aber nix zu heissen hat 😁
bei mir funzen se ja auch mit nur standlicht und auch mit fernlicht...
Doch, das ist legal:
Es heißt in der StVO § 17 Abs. 1 bis 3:
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Das heißt, wenn die Voraussetzung zum Betrieb der Nebelscheinwerfer gegeben ist, dann darf auch zusammen mit Ablendlicht gefahren werden. Und das macht bei wirklich dicker Suppe auch Sinn.
So, und nun noch zu der Sache:
"Nebelscheinwerfer und Fernlicht".
Dazu muss man den §52 StVZO Abs. 1 bemühen (Nicht zu Verwechseln mit der StVO)
Dort heisst es:
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Früher waren Nebelschweinwerfer eher selten serienmäßig vorhanden und nur als Zubehör erhältlich.
Die Teile hat man sich dann manchmal (technisch unsinnig) z.B. vor den Kühlergrill geklatscht.
Genauso wie zusätzliche Fernscheinwerfer. Hintergrund ist wohl, das ein entgegen kommendes Auto auch unbedingt als solches erkennbar bleiben soll.
Serienmäßige Fahrzeuge dürften die Norm dagegen einhalten und deswegen leuchten am Essi die Nebler auch zusammen mit dem Fern/Standlicht.
Joe
35 Antworten
Falsch, die Nebler dürfen nur funzen, wenn das Standlicht an ist. Natürlich auch mit Abblendlicht, selbstverständlich nur, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern (erhebliche Schtbehinderung durch Schnee/Regen). NSL darf erst zugeschaltet werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50M liegt😉
Frag x beim TÜV nach, wenn du Nebler nachrüstest, musst du dir den "Funzstrom"(Schaltstrom) vom Standlicht holen, damit die ohne Diese nicht gehen.
Zitat:
Original geschrieben von hahohe92
Falsch, die Nebler dürfen nur funzen, wenn das Standlicht an ist. Natürlich auch mit Abblendlicht, selbstverständlich nur, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern (erhebliche Schtbehinderung durch Schnee/Regen). NSL darf erst zugeschaltet werden, wenn die Sichtweite bei unter 50M liegt😉Frag x beim TÜV nach, wenn du Nebler nachrüstest, musst du dir den "Funzstrom"(Schaltstrom) vom Standlicht holen, damit die ohne Diese nicht gehen.
ohne nen licht dürfen se natürlich nicht leuchten...
ach und nur mit standlicht fahren ist ja auch net erlaubt... wie der name schon sagt...
die einschaltbedingung für die nebelschlussleuchte ist nicht nur sichtweite unter 50 meter! es muss auch wegen nebel sein... ist eindeutig festgelegt sowas...
Habe ich doch geschrieben😉
Zitat:
Original geschrieben von hahohe92
Habe ich doch geschrieben😉
nich ganz aber egal... leuchten mit standlicht ist trotzdem net wirklich erlaubt... laut meinem kenntnisstand jedenfalls was aber nix zu heissen hat 😁
bei mir funzen se ja auch mit nur standlicht und auch mit fernlicht...
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Wie nich ganz🙄???
Scheiß die Wand an, hauptsache die schalten ihr Fernlicht aus , wenn sie einem entgegenkommen und haben ihr Abblendlicht richtig eingestellt😉
Nebler sind ja - meistens - so eingestellt, dass sie nur den unteren teil der Fahrbahn ausleuchten und nicht den Gegenverkehr blenden.
Klinke mich jetzt aus, wird ja sonst zu einer Endlosdisku😛😉
abblendlicht richtig eingestellt? das gibts net oft...
nebler steuen ganz anders und blenden auch wenn se nur unten leuchten... oder ich bin zu empfindlich 😎🙄
und was die wand angeht... mag das net so wenn die wand braun is und es so riecht....
Zitat:
Original geschrieben von -mirco-
nich ganz aber egal... leuchten mit standlicht ist trotzdem net wirklich erlaubt... laut meinem kenntnisstand jedenfalls was aber nix zu heissen hat 😁
bei mir funzen se ja auch mit nur standlicht und auch mit fernlicht...
Doch, das ist legal:
Es heißt in der StVO § 17 Abs. 1 bis 3:
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Das heißt, wenn die Voraussetzung zum Betrieb der Nebelscheinwerfer gegeben ist, dann darf auch zusammen mit Ablendlicht gefahren werden. Und das macht bei wirklich dicker Suppe auch Sinn.
So, und nun noch zu der Sache:
"Nebelscheinwerfer und Fernlicht".
Dazu muss man den §52 StVZO Abs. 1 bemühen (Nicht zu Verwechseln mit der StVO)
Dort heisst es:
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Früher waren Nebelschweinwerfer eher selten serienmäßig vorhanden und nur als Zubehör erhältlich.
Die Teile hat man sich dann manchmal (technisch unsinnig) z.B. vor den Kühlergrill geklatscht.
Genauso wie zusätzliche Fernscheinwerfer. Hintergrund ist wohl, das ein entgegen kommendes Auto auch unbedingt als solches erkennbar bleiben soll.
Serienmäßige Fahrzeuge dürften die Norm dagegen einhalten und deswegen leuchten am Essi die Nebler auch zusammen mit dem Fern/Standlicht.
Joe
Zitat:
Original geschrieben von Feline50
Doch, das ist legal:Zitat:
Original geschrieben von -mirco-
nich ganz aber egal... leuchten mit standlicht ist trotzdem net wirklich erlaubt... laut meinem kenntnisstand jedenfalls was aber nix zu heissen hat 😁
bei mir funzen se ja auch mit nur standlicht und auch mit fernlicht...Es heißt in der StVO § 17 Abs. 1 bis 3:
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Das heißt, wenn die Voraussetzung zum Betrieb der Nebelscheinwerfer gegeben ist, dann darf auch zusammen mit Ablendlicht gefahren werden. Und das macht bei wirklich dicker Suppe auch Sinn.
So, und nun noch zu der Sache:
"Nebelscheinwerfer und Fernlicht".Dazu muss man den §52 StVZO Abs. 1 bemühen (Nicht zu Verwechseln mit der StVO)
Dort heisst es:
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Früher waren Nebelschweinwerfer eher selten serienmäßig vorhanden und nur als Zubehör erhältlich.
Die Teile hat man sich dann manchmal (technisch unsinnig) z.B. vor den Kühlergrill geklatscht.
Genauso wie zusätzliche Fernscheinwerfer. Hintergrund ist wohl, das ein entgegen kommendes Auto auch unbedingt als solches erkennbar bleiben soll.Serienmäßige Fahrzeuge dürften die Norm dagegen einhalten und deswegen leuchten am Essi die Nebler auch zusammen mit dem Fern/Standlicht.
Joe
nebelscheinwerfer sollen ja auch mit ihrem "lichtstrahl" den nebel unterleuchten und deshalb wohl nur mit standlicht erlaubt sein... wieder was dazugelernt 😁
das mit den 400 mm kenn ich... die erklärung dazu macht auch sinn
Besorg dir Taglicht LED . die brauchen nur 5W pro seite und sind leicht anzubauen undd schauen auch noch gut aus .
Nebler brauchen 110w zusammen und das Standlicht muß auch an sein sonnst brennen sie nicht bzw
sind anders nicht zugelassen beim tüv.
Zitat:
Original geschrieben von siegmar.pentza
Besorg dir Taglicht LED . die brauchen nur 5W pro seite und sind leicht anzubauen undd schauen auch noch gut aus .
Nebler brauchen 110w zusammen und das Standlicht muß auch an sein sonnst brennen sie nicht bzw
sind anders nicht zugelassen beim tüv.
wenn meine nebler brennen würde ich mir sorgen machen... 😰
Hallo zusammen,
es gibt bei Ford Relais für das Tagfahrlicht,
weil in Schweden und Österreich ist Tagfahrlicht Pflicht, aber bei Ford will keiner Wissen wie diese Eingebaut werden.
Ich habe versucht, dass raus zu bekommen, habe dann aber die Finger weg gelassen, da mir jemand gesagt hat wenn ich da was Falsch Stecke gibt es Kabelbrand.
Hat schon jemand in diesem Forum so etwas gemacht?
Gibt es den niemanden der mal bei Ford in Schweden
gearbeitet hat und sich damit auskennt?
MfG Essi007
nebellampen dürfen dann an sein wenn die sichtweite unter 50 meter ist, das führt auch mit sich das du dann nur 50kmh fahren darfst, damit hat sich das ganze denke ich schon mal von selbst erklärt???
bist du so blind das du tagsüber nichts siehst???
oder warum brauchst du bei tageslicht eine zusätzliche beleuchtung???
sehen dich andere verkehrteilnehmern nicht??
meine herren......... warum brauchen hier so viele solche "blindenfunzeln"????
wer bei tageslicht kein auto sieht , der sicht es auch nicht bei voller beleuchtung und sollte besser zu fuss gehen😁
ich kann immer nur noch den kopf schütteln sorry😁
Zitat:
Original geschrieben von craxy
nebellampen dürfen dann an sein wenn die sichtweite unter 50 meter ist, das führt auch mit sich das du dann nur 50kmh fahren darfst, damit hat sich das ganze denke ich schon mal von selbst erklärt???
bist du so blind das du tagsüber nichts siehst???
oder warum brauchst du bei tageslicht eine zusätzliche beleuchtung???
sehen dich andere verkehrteilnehmern nicht??
meine herren......... warum brauchen hier so viele solche "blindenfunzeln"????
wer bei tageslicht kein auto sieht , der sicht es auch nicht bei voller beleuchtung und sollte besser zu fuss gehen😁
ich kann immer nur noch den kopf schütteln sorry😁
Beim Tagfahrlicht geht es nicht ums sehen, sondern ums gesehen werden.
Schon mal bei Sonnenschein in ein Waldstück reingefahren? Da bist du froh wenn du ein Paar Scheinwerfer siehst.
Ich kann auch nur noch den Kopf schütteln. Über Dich!
Ja ja, und die meisten "Tagfahrlichtinhaber" Fahren in einen Tunnel und vergessen ihr Abblendlicht einzuschalten...........................................................von Hinten werden sie nämlich nicht gesehen😉
Ebenfallsdenkopfschüttelmoduseingeschaltet
Jetzt macht doch x Butter bei de Fische, die meisten Spinner wollen doch nur dit scheiß Led-Licht haben, weil se ihre Karre aufwerten und moderner wirken lassen wollen und nicht weil sie rechtzeitig gesehen werden wollen, damit Unfälle vermieden werden😉
Absoluter Schmarrrrrrrn, sich deswegen gegenseitig die Federn auszureißen😮
Zitat:
Original geschrieben von Ja-Ho
Beim Tagfahrlicht geht es nicht ums sehen, sondern ums gesehen werden.Zitat:
Original geschrieben von craxy
nebellampen dürfen dann an sein wenn die sichtweite unter 50 meter ist, das führt auch mit sich das du dann nur 50kmh fahren darfst, damit hat sich das ganze denke ich schon mal von selbst erklärt???
bist du so blind das du tagsüber nichts siehst???
oder warum brauchst du bei tageslicht eine zusätzliche beleuchtung???
sehen dich andere verkehrteilnehmern nicht??
meine herren......... warum brauchen hier so viele solche "blindenfunzeln"????
wer bei tageslicht kein auto sieht , der sicht es auch nicht bei voller beleuchtung und sollte besser zu fuss gehen😁
ich kann immer nur noch den kopf schütteln sorry😁
Schon mal bei Sonnenschein in ein Waldstück reingefahren? Da bist du froh wenn du ein Paar Scheinwerfer siehst.
Ich kann auch nur noch den Kopf schütteln. Über Dich!
stimmt, muss ich dir recht geben, ich hab schon seit 26 jahren die pappe, wir hatten halt früher keine waldstücke, die gibt es erst seit ein zwei jahren😁
so modern waren wir früher nicht 😁
"Jetzt macht doch x Butter bei de Fische, die meisten Spinner wollen doch nur dit scheiß Led-Licht haben, weil se ihre Karre aufwerten und moderner wirken lassen "
bingo , da hast du den nagel auf den kopf getroffen , wenn morgen bremslichter auf dem dach modern werden und alle neue autos das haben , dann gibt es welche die sagen" muss ich haben damit flugzeuge sehen wenn ich bremse" das ist absolut lebenswichtig, hat zwar hundert jahre keiner gebraucht, aber jetzt MUSS ich das haben, da ich immer als blindfisch durch die gegen eiere 😁