1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Nebelscheinwerfer und Fernlicht

Nebelscheinwerfer und Fernlicht

Hallo,

darf man seine Nebelscheinwerfer vorne so schalten,dass sie mit einschalten des Fernlichts mitleuchten?

Ich beobachte des öfteren Fahrzeuge,deren NSW aufleuchten,wenn die lLchthupe betätigt wird.

Die Ausleuchtung kann ja nur besser werden. Nur stellt sich mir die Frage ob das so in Ordnung geht.

Beste Antwort im Thema

Ich behaupte mal: Thema bei den meisten Antworten verfehlt 😉

Dass man die Nebelscheinwerfer einschalten kann, wenn das Fernlicht leuchtet, dürfte bei allen Autos gehen.
Der TE meint aber wohl, ob man die Nebelscheinwerfer so schalten kann, dass sie automatisch angehen, wenn man das Fernlicht einschaltet. Sprich Fernlicht einschalten --> Nebler gehen auch an, Fernlicht aus --> Nebler gehen mit aus.

Schalten kann man das sicher so, obs legal ist, ist die andere Frage. Erstens ist es ja ne Veränderung am Fahrzeug und zweitens dürfen Nebelscheinwerfer ja nur bei schlechten Sichtverhältnisse eingeschaltet werden (@Merlin666: auch bei schlechter Sicht durch Regen).

39 weitere Antworten
39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Es ist eine Empfehlung in Ortschaften mit ausreichender Beleuchtung die Nebelschlussleuchte auszuschalten. Es ist keine Vorschrift.

Jetzt wo du's sagst hab ich's nochmal gegoogled, steht wirlich nix von außerorts drin (hm, stimmt wohl nicht alles 100% was man mal in der Fahrschule gelernt hat).

Sinn machts trotzdem, auch das ausmachen wenn einer dahinter ist (mach ich auch immer).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


@ tonman: wo hast du die 100m her?

Mal abgesehen davon vermute ich, dass es dem TE weniger um bessere Sicht bei Nebel sondern um den "coolen Effekt" geht, wenn bei Lichthupe gleichzeitig die Nebler angehen 😁

Yep! Und manche möchten ihre geballte Frontleuchtenpower auch als eine Art Laserkanone einsetzen um kriechende Vorderleute zu zerstäuben oder andere Verkehrsteilnehmer für ihre Verfehlungen zu bestrafen. 🙂

Die NSL muss, wenn vorhanden, eingeschaltet werden, wenn Nebel mit Sichtweiten unter 50m die Sicht behindert.
Es darf mit eingeschalteter NSL nicht schneller als 50km/h gefahren werden.
Das gilt innerorts wie ausserorts.
Die Nebelscheinwerfer lassen sich, wenn sie richtig angeschlossen sind, zum Stand- und oder Abblendlicht zuschalten und gehen aus, wenn das Fernlicht eingeschaltet wird..

So, nachdem wir nun mit den Regeln und Gesetzen einigermassen durch sind:

Ich hätte auch gerne, dass bei Betätigung der LICHTHUPE (nicht des regulären Fernlichts) die Nebler mit angehen (wobei es mir scheissegal ist, ob Nebel herrscht oder nicht...). Ich will, dass die Lichthupe alles an Licht mobilisiert, was die Karre hat. Eine Photonenwand, sozusagen, die auf den/die anderen zurollt wie ein Tsunami.

Ähnliche Themen

Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Polizei einschreitet und Post von mehreren Ämtern und Behörden, wie ein Tsunami, Deinen Briefkasten überflutet..

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Polizei einschreitet und Post von mehreren Ämtern und Behörden, wie ein Tsunami, Deinen Briefkasten überflutet..

Ach... Spielverderber... 😉

Ich freue mich über jede von der Behörde aus dem Verkehr gezogene und anschliessend zwangsweise stillgelegte Bastelbude.. 😛

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Ich freue mich über jede von der Behörde aus dem Verkehr gezogene und anschliessend zwangsweise stillgelegte Bastelbude.. 😛

s.o.: Spielverderber. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge



Die Nebelscheinwerfer lassen sich, wenn sie richtig angeschlossen sind, zum Stand- und oder Abblendlicht zuschalten und gehen aus, wenn das Fernlicht eingeschaltet wird..

Hallo,

nö, heutzutage dürfen die NSW auch mit Fernlicht leuchten.

Grüße,

diezge

Ich habe im letzten Jahrtausend schon ein Auto besessen, wo das ging.

Ich habe es gebraucht gekauft, gehe aber davon aus, dass der Vorbesitzer nicht dran gebastelt hat.

Deine Antwort
Ähnliche Themen