Nebelscheinwerfer und Fernlicht
Hallo,
darf man seine Nebelscheinwerfer vorne so schalten,dass sie mit einschalten des Fernlichts mitleuchten?
Ich beobachte des öfteren Fahrzeuge,deren NSW aufleuchten,wenn die lLchthupe betätigt wird.
Die Ausleuchtung kann ja nur besser werden. Nur stellt sich mir die Frage ob das so in Ordnung geht.
Beste Antwort im Thema
Ich behaupte mal: Thema bei den meisten Antworten verfehlt 😉
Dass man die Nebelscheinwerfer einschalten kann, wenn das Fernlicht leuchtet, dürfte bei allen Autos gehen.
Der TE meint aber wohl, ob man die Nebelscheinwerfer so schalten kann, dass sie automatisch angehen, wenn man das Fernlicht einschaltet. Sprich Fernlicht einschalten --> Nebler gehen auch an, Fernlicht aus --> Nebler gehen mit aus.
Schalten kann man das sicher so, obs legal ist, ist die andere Frage. Erstens ist es ja ne Veränderung am Fahrzeug und zweitens dürfen Nebelscheinwerfer ja nur bei schlechten Sichtverhältnisse eingeschaltet werden (@Merlin666: auch bei schlechter Sicht durch Regen).
39 Antworten
Wie du das meinst ist mir schon klar und das ist für dich und mich als normal denkender Mensch nachvollziehbar.
Aber das legal zu bekommen...... hmmmm glaub ich nicht wirklich dran.
Musst nur darauf achten das man den NSW auch separat schalten kann und der nicht beim einschalten die Fernlichter mitnimmt. Also keine Brücke von einem zum anderen Scheinwerfer reinfrickeln. (Ich glaube das muss man dazu schreiben. 😉)
Gruß
Ich will sowas ja nicht basteln. Das war nur so ein Gedanke, klar ich nutze es hin und wieder "manuell", bin auch bereit, ein Verwarngeld zu zahlen, falls ich mal der Polizei entgegenkomme, ich habe schließlich nicht die Absicht, damit jemanden zu provozieren, zu blenden oder gar rumzuprollen, ich finde es einfach sinnvoll.
Aber ich bin mir sicher, wenn ein großer Fahrzeughersteller sowas an die Legislative heranträgt, wird das zumindest über Sonderverordnungen legalisiert werden (siehe Mercedes-Abbiegelicht). Es setzen sich ja mehr und mehr weiterentwickelte Lichtkonzepte durch, die man mit dem normalen Gesetzestext alle nicht klassifizieren kann.
Zitat:
Original geschrieben von audi90typ89
darf man seine Nebelscheinwerfer vorne so schalten,dass sie mit einschalten des Fernlichts mitleuchten?
1. bei nebel ist das kontraproduktiv
2. wenn kein nebel da ist, haben die nsw's ausgeschaltet zu sein!
so einfach ist das......
Also zum Thema NSW sagt die StVO folgendes:
1. § 17 (3)
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
---> Nebelscheinwerfer dürfen generell NUR bei entsprechenden Sichtverhältnissen eingeschaltet sein.
allerdings hatte ich mal in einem Forum gelesen, dass es mal erlaubt war das Fernlicht durch ein zusätzliches (nicht näher definiertes) Scheinwerferpaar zu ergänzen, welche dann eben auch Nebelscheinwerfer sein durften. Diese Regelung is aber soweit ich mich erinnern kann zwischenzeitlich durch eine EU-Verordnung außer Kraft gesetzt worden.
Ich habe dazu spontan keine zuverlässige Quelle parat, man möge mich also berichtigen, falls ich irgendwas verwechselt habe!
@ MagirusDeutzUlm:
Zitat:
1. bei nebel ist das kontraproduktiv
Wieso? Es geht ja nur darum, dass die Nebler angehen, wenn man das Fernlicht einschaltet, aber nicht umgekehrt. Somit wäre z.B. Nebler+Standlicht/Abblendlicht noch möglich, um eine "weiße Wand" zu vermeiden.
Gruß
Hydrogencarbonat
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Und nun das ganze noch als Link:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__17.html
Hier alle §§ der StVO:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/
Und die StVZO gibts da auch (noch):
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/
Zitat:
Original geschrieben von sTyl0r
Kann ich mir nicht vorstellen, da man NSW ja nur bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall benutzen darf. Mir fällt spontan aber auch kein Auto ein bei dem die NSW zusammen mit Fernlicht angehen ?😕Zitat:
Original geschrieben von audi90typ89
Nur stellt sich mir die Frage ob das so in Ordnung geht.Mfg Stephan
Bei meiner Führerscheinprüfung habe ich gelernt, das NSW nur mit Stand oder Abblendlicht sein darf. Jetzt
fahre ich einen Renault Megan, da funktionieren die NSW auch bei Fernlicht
Zitat:
Original geschrieben von Lohr
Bei meiner Führerscheinprüfung habe ich gelernt,
es war noch nie verboten, die nsw zusammen mit dem fernlicht zu verwenden....
....über den sinn davon lässt sich aber streiten!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
....über den sinn davon lässt sich aber streiten!
Auch darüber, einen 5jährigen Oldi auszugraben. 😁
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
es war noch nie verboten, die nsw zusammen mit dem fernlicht zu verwenden....Zitat:
Original geschrieben von Lohr
Bei meiner Führerscheinprüfung habe ich gelernt,....über den sinn davon lässt sich aber streiten!
Hallo,
da muß aber was dran gewesen sein, denn bei meinem ersten Auto (Ford Escort Baujahr 1981), gingen die Nebelscheinwerfer automatisch aus, wenn das Fernlicht eingeschaltet wurde.
Zur Ausgangsfrage: Nein, ist nicht erlaubt, da die NSW nur bei den entsprechenden Sichtverhältnissen leuchten dürfen.
Grüße,
diezge
Abgesehen von der gestzlichen Lage.
Für eine Lichthupe OK.
Für den Dauerbetrieb ist es nicht sinnvoll.
Nebel:
Bei Nebel das Fernlicht ein zu schalten brigt nichts. Die feinen Wassertröpchen reflektieren das Fernlicht und der Fahrer sieht nur eine helle Wand. Darum sind die Nebelscheinwerfer auch möglichst weit unten angebracht.
Kein Nebel:
Man will ja möglichst weit in die Ferne gucken, desshalb Fernlicht. Alles was vorne angestrahlt wird, das irritiert nur. Aus dem gleichen Grund lässt man ja innen das Licht aus bei Nacht.
Zitat:
Original geschrieben von HCO3-
Also zum Thema NSW sagt die StVO folgendes:1. § 17 (3)
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich ...Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
---> Nebelscheinwerfer dürfen generell NUR bei entsprechenden Sichtverhältnissen eingeschaltet sein.
allerdings hatte ich mal in einem Forum gelesen, dass es mal erlaubt war das Fernlicht durch ein zusätzliches (nicht näher definiertes) Scheinwerferpaar zu ergänzen, welche dann eben auch Nebelscheinwerfer sein durften.
NebelSCHLUSSleuchten BITTE nur ausserhalb geschlossener Ortschaften und wenn es KEINEN Hintermann gibt, einschalten. BLENDGEFAHR! Und erst UNTER 50m Sichtweite!
Aber, das wisst ihr ja alle 😎
Mit den Zusatzscheinwerfern sind wahrscheins ZusatzFERNscheinwerfer gemeint, wie sie oft auf LKW's Dächern zu sehen sind. Unterhalb der Stoßstange sind es Nebelscheinwerfer.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
NebelSCHLUSSleuchten BITTE nur ausserhalb geschlossener Ortschaften und wenn es KEINEN Hintermann gibt, einschalten. BLENDGEFAHR!
Und wenn ich keinen Hintermann habe, brauche ich auch keine Nebelschlussleuchte. Denn wer will sie sehen?
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Und wenn ich keinen Hintermann habe, brauche ich auch keine Nebelschlussleuchte. Denn wer will sie sehen?Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
NebelSCHLUSSleuchten BITTE nur ausserhalb geschlossener Ortschaften und wenn es KEINEN Hintermann gibt, einschalten. BLENDGEFAHR!
Hallo,
er meinte warscheinlich, wenn jemand direkt hinter Dir fährt --> Nebelschlussleuchte aus.
Das mache ich auch so. Wie beim Fernlicht. Der PKW hinter mir dankt es mir.
Ach so: Natürlich sind Nebelschlussleuchten auch innerorts erlaubt. Die StVO macht da keinen Unterschied.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Ach so: Natürlich sind Nebelschlussleuchten auch innerorts erlaubt. Die StVO macht da keinen Unterschied.
Nö, nur bei nebgelbeingten Sichtweiten unter 50m außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen die eingeschaltet werden.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Nö, nur bei nebgelbeingten Sichtweiten unter 50m außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen die eingeschaltet werden.Zitat:
Original geschrieben von diezge
Ach so: Natürlich sind Nebelschlussleuchten auch innerorts erlaubt. Die StVO macht da keinen Unterschied.Gruß Metalhead
Es ist eine Empfehlung in Ortschaften mit ausreichender Beleuchtung die Nebelschlussleuchte auszuschalten. Es ist keine Vorschrift.