nebelscheinwerfer ohne nebel
kann mich mal bitte aufklären
oder versteh ich was nicht
wofür braucht man nebelscheinwerfer in einer normal nacht
das regt mich auf
dazu 3 punkte
1. blendet das unnötig
2. ist das überhaupt erlaubt
3. viel mehr sehen tut man in einer normalen nacht auch net
Beste Antwort im Thema
Was genau regt dich denn auf ?
Nebelscheinwerfer sind nur bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schnee oder Nebel erlaubt, dies ist richtig.
Immer richtige Einstellung der Scheinwerfer vorausgesetzt blenden Nebelscheinwerfer nicht, dazu leuchten diese den Boden viel zu tief aus, wenn du durch Nebelscheinwerfer geblendet wirst, dann hast du ja erst recht Schwierigkeiten wenn dir jemand mit Abblendlicht entgegenkommt.
Also aufregen tun mich Leute mit falsch eingestellten Scheinwerfern, welche Blenden, aber Leute welche mit NSW bei tollsten Wetter umherfahren oder zusätzlich die NSW anhaben regen mich nicht auf, sondern ich lass sie machen, was juckt es mich ?
Als wenn es keine anderen Sorgen auf den Strassen gibt.
61 Antworten
hier noch was zur Einstellung der Nebler ...
NSW nach §52 StvZo:
Zitat:
Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
http://www.motor-talk.de/.../...sen-mit-abblendlicht-t2523613.html?...Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wie bitte ? Welche gesetzliche Regelung limitiert die Geschwindigkeit bei Regen auf 50 km/h ?http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Sichtfahrgebot05.php
Nicht, dass ich jetzt nachts bei Regen mit Abblendlicht nur 40 fahren würde oder das von anderen verlange... aber mit der Tatsache, dass man eigentlich nur 40 fahren dürfte, ergeben Nebelscheinwerfer einen Sinn.
Da geht es um Haftungsverteilung
wennetwas passiert, dies ist keine Geschwindigkeitsbeschränkung im eigentlichen Sinne, solange nichts passiert kann auch kein Bussgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit erlassen werden, wie als wenn ich bei einer Beschränkung von z.B. 70 km/h mit 100 km/h geblitzt werde.
Von daher ist die Aussage das bei Regen und Abblendlicht max. 50 km/h gefahren werden darf falsch, zudem noch nichtmal vom Dunkeln die Rede war.
Die heutigen Scheinwerfer leuchten zudem die rechte Seite weit mehr wie 50 Meter aus, und nur der linke Scheinwerfer hat eine geringere Reichweite um den Gegenverkehr nicht unnötig zu blenden, somit hängt die reale Sichtweite mit vom Fahrzeug ab, und ist vermutlich stark unterschiedlich.
Wenn ich an meine ersten Fahrzeuge zurückdenke und deren Leuchtweite bekomme ich heute tatsächlich Angst mit diesen bei Dunkelheit 100 km/h zu fahren.