Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht, VW Golf 1K

Hallo.

Ich habe da was gehört.....man könne die NSW per OBD als Tagfahrlichter umstellen?
Sei bei uns in Deutschland (noch) nicht legal.

Fahrzeug: VW Golf 1K, Mod. 11.2004, Xenon & Lichtsensor

Fragen:
- geht das generell?
- wie funktionierts? muss ich dabei die Lichtautomatik anstellen?
- oder läufts komplett automatisch an, mit Fahrtantritt(Zündung an)?
- könnte man dabei die Nebler etwas dimmen, so etwa um die Hälfte?

Vielen Dank im Voraus

1K--

114 Antworten

Ich habe einen Golf V 1,6 mit Comming/leaving Home Baujahr 11/04. ohne Xenon

Wäre es hier auch möglich die die NSW als TFL zu programmieren?

Wie sieht es rechtlich aus und welche Dimmung wäre ratsam? 50 oder 70.

Kann man evtl. wenn es nicht erlaubt ist dieses beim TÜV eintragen lassen nach der Umprogrammierung?

Leider ist die rechtliche Geschichte hier untergegangen.

Da mein Auto am kommenden Mittwoch sowieso in die Werkstatt muss wegen Klimakompressor austauschen, würde ich das direkt mit umprogrammieren lassen.

Vielen Dank für Antworten im voraus!

Hi,

die Möglichkeit das TFL auf die Nebelscheinwerfer umzuprogrammieren besteht, wenn mindestens ein 21Byte Steuergerät verbaut ist. Wenn es dann bei dir funktioniert, würde ich nicht dimmen und schon gar nicht in dem angegebenen Bereich, ist eher schädlich für die Leuchtmittel! Rechtlich gesehen ist diese Programmierung in Deutschland nicht zugelassen, so wird das mit Eintragung wohl auch sehr schwer bis unmöglich.

Gruß

Vielen Dank für die Antwort! Weiss nicht wem Tagsüber NSW blenden oder gefährden! Habe gerade im Wikipedia gelesen das es in vielen Ländern Europas geduldet ist wegen der Sicherheit.

Hier in Deutschland definitiv verboten mit einem Verwarngeld von 10Euro.

Genauso war es verboten damals ein drittes Bremslicht einzubauen und es dann doch ein paar Jahre später erlaubt wurde, da damit die Sicherheit erhöht wurde.

Es wird Zeit das der Europäische Gerichtshof ein Tagfahrlicht in der EG zum Gesetz macht und wie es schon in anderen Europäischen Ländern gedultet ist auch die NSW als TFL einheitlich freigibt.

Hier in Deutschland kommen die Beamten ja nicht aus Ihren Sesseln raus.

Schade, hätte es gerne gemacht :-( Aber wenn man zum TÜV muss wieder alles umprogrammieren zu lassen oder ständig von der Polizei angehalten werden und keine ABE haben wird teuer.

Habe letztens noch einen Bericht gelesen das Autofahrer, die die TFL eingebaut haben desöfteren mehrmals von der Polizei angehalten werden, da diese ja verbaut sind wo die NSW sitzen und manche diese wieder ausgebaut haben, da sie so oft von der Polizei angehalten worden sind um wieder ihre Ruhe zu haben.

Ich fahr jetzt seit ca. 10 Monaten mit TFL via NSW und wurde weder angehalten noch hatte ich anderweitig stress damit...

TÜV ist eh nur alle 2 bzw. bei Neufahrzeugen nach 3 Jahren und ich kenne auch Fälle wo die TÜV Prüfer das vorhandensein von TFL gelobt haben unabhängig davon das es über die NSW lief - wo ist das Problem?

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Naja beim TüV kann man das ja noch versuchen ob er einem die Plakette draufmacht.

Aber was erzählst Du der Polizei? Zeigen Sie mal die ABE, sie wissen doch das Sie nicht mit NSW Tagsüber fahren dürfen.

Schalten Sie die NSW ab und sind Sie mit einem Verwarngeld von 10 Euro einverstanden.

Habe keine ABE Herr Polizist, das ist so als Tagfahrlicht programmiert. Wenn ich den Zündschlüssel rumdrehe sind die automatisch an und gehen erst aus wenn ich Abblendlicht einschalte.

Dann müssen wir Ihnen auch noch eine Mängelkarte ausstellen und führen Sie uns Ihr Farzeug in den nächsten Tagen vor das der technische Mängel behoben wurde.

Also bis dahin wohl noch Glück gehabt, aber irgenwann kommen irgendwelche Polizisten und halten einen an wegen diesen NSW.

Da liegt wohl das Problem

dass das nur beim abblendlicht ausgeht brauchste denen ja nicht zu sagen 😉 10€ zahlen, licht anschalten, dann gehn se ja aus gut ist. alternativ kannste auch die kodierung wählen(war das us? oder nowergen?) bei der die TFL beim betätigen der Handbremse ausgehn.

Zitat:

Original geschrieben von Idealforyou


Aber was erzählst Du der Polizei? Zeigen Sie mal die ABE, sie wissen doch das Sie nicht mit NSW Tagsüber fahren dürfen.

Da es kein Zusatzteil ist stellt sich die Frage nach der ABE nicht. 😉

"Lieber Herr Polizist, das war so seit ich das Auto gekauft habe."

...und damit ist die Sache für mich erledigt, soll er mir erstmal nachweisen das die NSW's keine TFL Freigabe haben - denn es gibt auch NSW's mit TFL Freigabe. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Theresias


"Lieber Herr Polizist, das war so seit ich das Auto gekauft habe."

was willst du uns damit sagen?

DU als fahrzeugführer (ferner als halter) bist für den stvzo konformen zustand deines fahrzeuges verantwortlich!

Zitat:

Original geschrieben von Theresias


soll er mir erstmal nachweisen das die NSW's keine TFL Freigabe haben

kann er ganz einfach, indem er guckt, ob auf den nsw eine oder zwei prüfnummern drauf sind...

bevor du hier dein "stammtischwissen" verkündest, solltest du dich lieber erstmal über die rechtlichen gegebenheiten informieren! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Theresias


denn es gibt auch NSW's mit TFL Freigabe.

allerdings haben diese genauso wie die nsw's mit integriertem kurvenlicht (bei mercedes der fall) nicht nur eine sondern zwei prüfnummern über die sich der genaue verwendungszweck binnen sekunden herausfinden lässt...

Glücklicherweise gibt es bei der Polizei und auch bei den Prüfern, mehrheitlich Menschen mit gesundem Menschenverstand.

Denen ist durchaus bewusst, das die Augen der Deutschen nicht schlechter sind, als die der Österreicher.
Bin seit zwei Jahren mit Tagesfahrlicht über NSW unterwegs, dabei sind mir schon unzählige Streifenwagen entgegen gekommen, selbst bei einer Kontrolle gab es keine Probleme und seit Gestern hat mein Auto auch eine neue Plakette auf dem Kennzeichen, alles ohne Probleme oder auch nur einen einzigen "Spruches"!

Klar, wenn es jemand drauf anlegt, bin ich 10,-€ los und muss vielleicht auch noch damit rechnen, die Karre vor zu führen.
Das geringe Risiko nehme ich in Kauf.

Gruß Otti

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


was willst du uns damit sagen?

Meinen Standpunkt, sowie den Fakt das ich schon VAG Fahrzeuge gesehen habe die so ausgeliefert worden sind in Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


DU als fahrzeugführer (ferner als halter) bist für den stvzo konformen zustand deines fahrzeuges verantwortlich!

Korrekt und das bestreitet auch niemand.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


kann er ganz einfach, indem er guckt, ob auf den nsw eine oder zwei prüfnummern drauf sind...

Generell korrekt, nur ist mir bis heute noch nie jemand an der Lichttechnischen Einrichtung eines quasi Neufahrzeuges rumgesprungen und hat Prüfnummern gesucht/verglichen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


bevor du hier dein "stammtischwissen" verkündest, solltest du dich lieber erstmal über die rechtlichen gegebenheiten informieren! 🙄

Ich kenne die rechtlichen Gegebenheiten und wie alle Beiträge bei Motor-Talk ist das hier keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung bzw. in diesem Fall eine Beispielhafte Antwort auf die Frage "Aber was erzählst Du der Polizei?" welche mein Vorredner gestellt hat.

Lieber mit TFL auf die Nebelscheinwerfer programmiert
als kein TFL!

Das Nebelscheinwerer blenden ist ja nun auch aus dem
Bereich der Sagen entnommen.

Warum immer der erhobene Zeigefinger?
Ein kleiner Hinweis auf die Rechtslage ist ja ok
(für all' jene, die es tatsächlich nicht wissen),
aber das muss doch nicht immer in eine moralisierende
Diskussion münden!?

Zitat:

Original geschrieben von memmert


Lieber mit TFL auf die Nebelscheinwerfer programmiert
als kein TFL!

Das Nebelscheinwerer blenden ist ja nun auch aus dem
Bereich der Sagen entnommen.

Warum immer der erhobene Zeigefinger?
Ein kleiner Hinweis auf die Rechtslage ist ja ok
(für all' jene, die es tatsächlich nicht wissen),
aber das muss doch nicht immer in eine moralisierende
Diskussion münden!?

Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen! Dem stimm ich voll und ganz zu! Wir lassen die

ohne

TFL ja auch fahren, dann sollen die uns

mit

auch lassen! 😎

Hallo,

Ein Herzliches Hallo an alle Autonarren im Web, denn dies hier ist mein erser Beitrag hier im Forum !!!

Und ich habe auch gleich schon ein kleines Problem:

Wir möchten auch das Tagfahrlicht in unsrem Golf v realisieren, auch nur über die Nebelscheinwerfer 50% gedimmt.

Unser Freundlicher konnte uns lediglich das NAR Tagfahrlicht über die Haupscheinwerfer ermöflichen, da angeblich Byte 17 auf Bit 4 gesperrt ist.

Lange Rede kurzer Sinn, hier unsere Auslesedaten: 918F8F2700041800001600001400000000097F075C

Wie müsste die Codierung für unsrer Steuergrät aussehen das nur die Nebler leuchten und nicht das Abblendlicht?

Vielen Dank für Eure Antworten,

Euch noch einen schönen Abend,

Grüße,

Alex!

Hallo nochmal,

Also dank Theresias excellenter obd2 Seite mit schönen links🙂😉 und Rechnern müsste unsere Codierung so aussehen:

908F8F2700041800321600001400000000197F075C

Grüße und Danke für eventuelle Verbesserungsvorschläge,

Alex!

Nein doch lieber so: 918F8F2700041800321600001400000000197F075C denke ich...

Zitat:

Original geschrieben von Theresias



Zitat:

Original geschrieben von 1K--


- könnte man dabei die Nebler etwas dimmen, so etwa um die Hälfte?
Könnte man, aber das hat Nachteile. Zum einen würde diese Dimmung auch für den normalen NSW Betrieb gelten und zum anderen wird von Dimmungen auf unter 70% generall abgeraten bzgl. der Haltbarkeit der Leuchtmittel.

das ist mir neu!!!

ich habe mal testweise die nebler als tfl auf ca. 20% gedimmt, sprich fast kein licht. und nach der codierung die nebler normal übers abblendlicht eingeschaltet.

mit dem ergebnis, dass sie voll (100%) leuchten. wenn man zurück zum tfl schaltet sind sie wieder ganz schwach. ev. ist es bei passat anders...!?!

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