NAVI Diebstahl & Verfahrensweise KFZ-Kasko
Hallo :-)
ich habe im W211-Mercedesforum schon einen Threat gestartet, der meinen Leidensweg beschreibt <G> Navi wurde geklaut, HUK zahlt ggf. nur den Zeitwert...
http://www.motor-talk.de/beitrag155f12762094s.php
Das Gerät wurde beim Ausbau beschädigt (siehe Bilder im oberen Threat) und war daher - so meine Vermutung - für die Diebe uninteressant. Es funktioniert noch in seinen wesentlichen Funktionen, wenn es auch unschön aussieht. Eine Reperatur ist laut Mercedes nicht möglich.
Er wäre toll, wenn die hiesigen Profis mir Antworten auf die folgenden Fragen geben könnten :-)
1.) Ist die HUK berechtigt, tatsächlich nur den Zeitwert zu zahlen? Kann ich da nichts gegen machen?
2.) Meine Idee ist, zukünftige Diebstähle zu vermeiden, in dem ich das defekte Navi drin lasse, mir die Schadenssumme aber auszahlen lasse. Geht das und wie stelle ich dies am Geschicktesten an?
3.) Wenn das Fahrzeug erneut aufgebrochen wird und das defekte Navi dennoch endwendet wird, wie kann die Versicherung damit umgehen? Würde dabei der Kabelstrang durchtrennt werden, würde er dennoch ersetzt werden?
2.) Eine andere Idee ist, zukünftige Diebstähle zu vermeiden, indem ich auf das kleiner Navi umsteige (APS50, ohne Kartendarstellung). WÜrde das neue APS50 automatisch vollwertig versichert sein?
Vielen Dank :-))
Conrad
Beste Antwort im Thema
@Gerry71
Du hast meine volle Zustimmung. Es ist schon traurig, dass Versicherungen ihre Bedingungen nicht so schreiben können, dass sie jeder versteht. Auch in meinen Bedingungen steht, dass sie im Falle eines Falles nur den Preis bezahlen wollen, den ich für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Navis aufwenden muss. Wo kommen wir denn hin, dass ich mir etwas Gebrauchtes kaufen soll? Und dann scheiben sie mir vor Vertragsabschluss auch noch diese ihre Bedingungen vor und wenn ich die nicht akzeptiere, versichern die mich einfach nicht. Nur gut, das es Rechtsanwälte gibt. Die machen dann aus meinem alten Navi ein Neues 🙂
29 Antworten
Ein Händler, der eine ordentliche Rechnung ausstellt und Gewähr dafür gibt, dass das Gerät geprüft und funktionstüchtig ist und dafür sogar eine Garantie übernimmt, ist zweifellos das, was man einem "seriösen Markt" angehörend nennt.
Was er für einen "Namen" hat, ist dagegen völlig belanglos.
Wer wollte denn auch den Namen überprüfen oder bewerten? Und wie? Gibt es ein "amtliches" Zertifikat für vertrauenswürdige Einzelhändler und Dienstleister? Wohl kaum.
Was Ihr mit einem nicht serösen Markt meint, ist der Verweis auf z.B. Online-Autionshäuser oder den Trödelmark.
Kein Versicherer würde sich daruf vernünftigerweise berufen.
Also bitte, schön die Kirche im Dorf lassen, Jungs.
Darüber hinaus gilt die alte Kasko-These, dass man eben vorher die Zeit investieren sollte, die Bedingungen der Gesellschaft zu lesen, bei der man sein Auto versichern will.
Das ist immer sinnvoller, als die Zeit hinterher mit der Suche nach Urteilen oder Zeitungsartikeln, die nicht passen, zu vergeuden.
Es gibt genügend Gesellschaften, die auf einen Abzug ganz oder zumindest ein paar Jahre lang verzichten.
Ist alles eine Frage des Preises.
1.
Versicherungsbedingungen sind keine Gesetze und davon abgesehen auch oft nicht eindeutig formuliert. Oder glaubst du, dass sich die Versicherungen in den verlorenen Prozessen nicht jeweils auf die Versicherungsbedingungen berufen haben? Deiner Ansicht nach haben die Versicherungen wohl nicht die eigenen VN-freundlichen Regelungen gekannt oder jeweils auf die "Litauer Ebay-Händler" verwiesen.
2.
So wie Gerichte bei der fiktiven Schadensersatzabrechnung oft gegen die günstigeren Alternativen entscheiden, läuft es auch im Rahmen der Navi-Fälle (unabhängig von "Haftpflicht-SchE" oder "Vertrags-Kasko"😉. Hier gibt es nicht nur die beiden Abstufungen "Original vom Hersteller" oder "per Ebay aus Litauen". Wenn aus einer S-Klasse z.B. nach 12 Monaten ein Comand im Wert von mehreren tausend Euro gestohlen wird, dann kann der Versicherer nicht einfach auf einen kleinen Laden verweisen, der solche Gebrauchtgeräte vertreibt.
Schön ist, dass das arrogante monarchische Verhalten der Versicherungen im vorprozessualen Bereich dann später vor Gericht abgestraft wird. Leider wehren sich zu wenige VN und darauf beruht eben die Kalkulation der Versicherer.
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
1.
Versicherungsbedingungen sind keine Gesetze und davon abgesehen auch oft nicht eindeutig formuliert.
Nein, sie sind keine Gesetze. Das ist allgemein bekannt.
Sie sind aber Vertragsbestandteil (Das wiederum scheint mal wieder nicht allgemein bekannt zu sein).
Und sie werden -ob Du es glaubst oder nicht- von Menschen geschrieben, die von 305 BGB ff. mindestens soviel verstehen, wie der durchschnittliche Anwalt.
Aus diesem Grund halten sie -entgegen Deiner Meinung- gerichtlicher Überprüfung in der Regel stand.
Zitat:
Oder glaubst du, dass sich die Versicherungen in den verlorenen Prozessen nicht jeweils auf die Versicherungsbedingungen berufen haben?
Das weiß ich nicht und werde darüber auch nicht spekulieren, da es unsinnig ist. Ich kenne weder den Sachverhalt noch die AKB. Und nur auf die kommt es nunmal bei Kasko-Schäden an. Ist das so schwierig?
Zitat:
So wie Gerichte bei der fiktiven Schadensersatzabrechnung oft gegen die günstigeren Alternativen entscheiden, läuft es auch im Rahmen der Navi-Fälle (unabhängig von "Haftpflicht-SchE" oder "Vertrags-Kasko"😉.
Auch wenn das eine nicht das Geringste mit dem anderen zu tun hat, bleibe ich mal in Deinem Bild:
Hier wie dort gibt es zu jeder Rechtsfrage Amtsrichter, die mal so und mal anders entscheiden können. Daraus einen Trend oder die Richtigkeit einer Rechtsansicht ableiten zu wollen, wäre ziemlich unprofessionell, wenn es nicht eine Rechtsfrage ist, die im eigenen AG Bezirk regelmäßig aufkommt und immer gleich entschieden wird.
Bei unterschiedlichsten Sachverhalten und unterschiedlichsten AKB wäre der Versuch schon untauglich.
Zitat:
Hier gibt es nicht nur die beiden Abstufungen "Original vom Hersteller" oder "per Ebay aus Litauen".
Genau, es gibt dazwischen einen seriösen Markt für gebrauchte Navis.
Zitat:
Wenn aus einer S-Klasse z.B. nach 12 Monaten ein Comand im Wert von mehreren tausend Euro gestohlen wird, dann kann der Versicherer nicht einfach auf einen kleinen Laden verweisen, der solche Gebrauchtgeräte vertreibt.
Das muss er auch nicht, wenn in den Bedingungen z.B. steht, dass vom Neupreis des Navis ein X prozentiger Abzug pro Monat der Nutzung gemacht wird.
Nochmal: entscheidend ist, was im Vertrag steht.
Zitat:
Schön ist, dass das arrogante monarchische Verhalten der Versicherungen im vorprozessualen Bereich dann später vor Gericht abgestraft wird.
Überleg mal, wie viele gewonnene Fälle Du kennst und wieviele Versicherungsverträge es in Deutschland gibt. Ob das wohl die Perspektive verzerrt?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und sie werden -ob Du es glaubst oder nicht- von Menschen geschrieben, die von 305 BGB ff. mindestens soviel verstehen, wie der durchschnittliche Anwalt.
Traurig, denn Menschen, die so etwas schreiben, sollten schon mehr Ahnung davon haben als nur ein "durchschnittlicher Anwalt", der sich demzufolge ("durchschnittlich"😉 nicht auf Vertrags-/AGB-Recht spezialisiert hat. Offensichtlich sparen die Versicherer nicht nur bei der Regulierung von Schadensfällen. Dabei wären Fortbildungen im Bereich des Vertrags-/AGB-Rechts durch Rechtsanwälte doch wesentlich günstiger als Dienstreisen nach Budapest.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Aus diesem Grund halten sie -entgegen Deiner Meinung- gerichtlicher Überprüfung in der Regel stand.
Aha, "in der Regel" ... interessant.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
... noch die AKB. Und nur auf die kommt es nunmal bei Kasko-Schäden an. Ist das so schwierig?
"In der Regel" nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hier wie dort gibt es zu jeder Rechtsfrage Amtsrichter, die mal so und mal anders entscheiden können. Daraus einen Trend oder die Richtigkeit einer Rechtsansicht ableiten zu wollen, wäre ziemlich unprofessionell, wenn es nicht eine Rechtsfrage ist, die im eigenen AG Bezirk regelmäßig aufkommt und immer gleich entschieden wird.
Das oben zitierte Urteil stammt aber von einem OLG.
Da Versicherer Mindermeinungen immer wieder gerne mit 20 Jahre alten AG-Urteilen untermauern, muss man das Überlesen aktueller OLG-Urteile wohl aufgrund dieser Berufskrankheit verzeihen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Genau, es gibt dazwischen einen seriösen Markt für gebrauchte Navis.
Das kann man in dieser pauschalen Form eben gerade nicht sagen (genauso wie beim Vergleich Markenwerkstatt/Freie Werkstatt). Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Nochmal: entscheidend ist, was im Vertrag steht.
..."in der Regel".
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Überleg mal, wie viele gewonnene Fälle Du kennst und wieviele Versicherungsverträge es in Deutschland gibt. Ob das wohl die Perspektive verzerrt?
Falsche Vergleichsbasis! Wie viele Versicherungsverträge es in Deutschland gibt, ist diesbezgl. völlig irrelevant. Bezugspunkt sind entsprechende Klageverfahren bzw. zumindest (teilweise) abgelehnte Ansprüche der VN im Bereich Navi-Kostenerstattung.
Ähnliche Themen
@Gerry71
Du hast meine volle Zustimmung. Es ist schon traurig, dass Versicherungen ihre Bedingungen nicht so schreiben können, dass sie jeder versteht. Auch in meinen Bedingungen steht, dass sie im Falle eines Falles nur den Preis bezahlen wollen, den ich für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Navis aufwenden muss. Wo kommen wir denn hin, dass ich mir etwas Gebrauchtes kaufen soll? Und dann scheiben sie mir vor Vertragsabschluss auch noch diese ihre Bedingungen vor und wenn ich die nicht akzeptiere, versichern die mich einfach nicht. Nur gut, das es Rechtsanwälte gibt. Die machen dann aus meinem alten Navi ein Neues 🙂
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
... Es ist schon traurig, dass Versicherungen ihre Bedingungen nicht so schreiben können, dass sie jeder versteht. ...
Das wäre auch schwierig.
Bei den Fragen nach Erstattung im Diebstahlsfall dreht es sich ja aber meistens um die Frage, ob Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert versichert ist und ob der Versicherungsnehmer in Bezug auf den Wiederbeschaffungswert überhaupt in der Lage wäre, ein gebrauchtes Gerät zu erwerben. Entgegen Hafis Meinung liegt mir ein noch Ende 2010 erstelltes Sachverständigengutachten vor, wonach es einen seriösen Markt für gebrauchte Navigationssysteme eben immer noch nicht gibt (mbgtc.de mal außen vor; das gilt aber nur für Mercedes). Der Umstand, dass der Händler eine Rechnung ausgestellt und auf dem Papier eine Garantie gewährt, sagt jedenfalls nichts über die Seriosität eines Angebots und erst recht nichts über die Herkunft des verkauften Gerätes aus.
Selbst (bzw. von Mandantin) erlebt: Versicherung schickt eine Liste mit angeblich seriösen Händlern, bei denen sie ein gebrauchtes Navi erwerben könne. Der bewirbt seine Produkte auch im Internet, auch jenes, welches sie benötigte. Auf telefonische Nachfrage erklärt der Händler, ausgerechnet dieses sei, obwohl im Internet als lieferbar angegeben, gerade nicht vorrätig, sondern müsse erst (so wörtlich🙂 besorgt werden.
Da dürfen schonmal Zweifel an der Seriosität aufkeimen.
Und zur Rechtsprechung: In der Regel beschäftigen sich Obergerichte nicht mit diesen Fällen, weil sie nicht bis zu ihnen gelangen. Aus mehreren amtsgerichtlichen Entscheidungen kann man auch gewiss keinen Trend ableiten, vielleicht aber Anzeichen für ein Umdenken. Umso mehr, als das OLG Frankfurt in Bezug auf den Wiederbeschaffungswert zugunsten des Versicherungsnehmers entschieden hat. Diese Entscheidung dürfte in Bezug auf den Begriff des Wiederbeschaffungswertes eines Navigationssystems auch auf andere Fälle, in denen es darauf ankommt, übertragbar sein.
Eine Frage am Rande:
In meinem Auto ist ein fest eingebautes Navi gegen ein höherwertigeres fest eingebautes Navi getauscht worden. Der Versicherung habe ich das mal gemeldet und sie meinten ich solle für den Fall der Fälle besser Fotos machen.
Da ich davon ausgehe das es irgendwann geklaut wird würde ich gern wissen wie die Versicherung nun vorgeht. Glauben die mir quasi das dort ein anderes Navi drin ist/war? Habe es zwar gebraucht von nem Freund gekauft, aber ne Rechnung oder so kann ich so nicht ranschaffen.
Seriennummer ist überprüft etc, die Historie des Navis auch bekannt.
Hm....., was wollen die sehen wenn es soweit ist?
Grüße,
Daniel
in einigen faellen muss doch auch ein navi "angelernt/angemeldet" werden im kfz?
war das bei dir so und man koennte eine art ausdruck im abgleich mit der gemeldeten snr machen?
Es wurde angelernt, ja aber die S/N taucht da nicht auf.
Habe ein Foto wo man den Tacho und das Navi sieht, habe im Navi die S/N eingeblendet und im Tacho die Fahrgestellnr, hoffe das reicht.
Zitat:
Original geschrieben von hs-gti
Da ich davon ausgehe das es irgendwann geklaut wird
😕😕😕 Warum sollte es?
Bin recht viel hier im Forum unterwegs und dort lese ich jeden Tag das in seinem Audi das Navi geklaut worden ist...wohne zwar ländlich aber irgendwann wird wohl auch meins weg sein.
Ich geh einfach davon aus, SOLL natürlich nicht....
Hier im Dorf wurde vor 25 Jahren mal ein Autoradio geklaut, das wird sich noch heute erzählt, seit dem ist ruhe.....sowas beruhigt mich zwar aber er steht ja auch mal woanders.
Du musst den Nachweis führen, was Dir geklaut wurde.
Keine Rechnung, kein Gerätepass: kein Nachweis, das etwas anderes eingebaut war.
Da solltest Du dann besser darauf hoffen, dass die nächsten 25 Jahre kein Auto bei Euch aufgebrochen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Du musst den Nachweis führen, was Dir geklaut wurde.
Keine Rechnung, kein Gerätepass: kein Nachweis, das etwas anderes eingebaut war.
.
Bei jungen Leuten ist es nicht selten, dass der Nachweis für ein festeingebautes Gerät nicht mit Originalbelegen erbracht werden kann. Mit Eigenbelegen u. den Angaben: Hersteller, Gerätetyp, Alter u. Zustand des Gerätes, Kaufdatum, Fotos und Zeugen wird dann der Erstattungsanspruch gestellt.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Du musst den Nachweis führen, was Dir geklaut wurde.
Keine Rechnung, kein Gerätepass: kein Nachweis, das etwas anderes eingebaut war.
Da solltest Du dann besser darauf hoffen, dass die nächsten 25 Jahre kein Auto bei Euch aufgebrochen wird.
Genau das ist ja meine Frage: Wie?
Habe Fotos gemacht, meiner Versicherung es mitgeteilt, Gerätepass ist vorhanden. (Wobei die bei Ebay auch für 5€ zu haben sind, ob sowas nen Beweis ist...?)
Reicht das?
Zitat:
Original geschrieben von hs-gti
Habe es zwar gebraucht von nem Freund gekauft, aber ne Rechnung oder so kann ich so nicht ranschaffen.
Warum denn nicht? Wenn Geld geflossen ist, dann hätte dein Freund doch auch einen entsprechenden Kaufvertrag aufsetzen können. Ihr könnt das auch noch nachträglich zu Papier bringen.