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Nachtrag ABE für die VW Motorsport Felgen (7,5J x 18)

Themenstarteram 26. März 2013 um 12:11

Hi,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe die VW Motorsport Felgen (7,5J x 18; 5K0071498A)

und möchte diese an meinem Golf 6 GTD betreiben.

Da ich die Felgen gebraucht gekauft habe, habe ich nur eine etwas ältere ABE. Dort ist der GOLF 6

lediglich von 59 bis 118 kw freigegeben, also nicht für GTD, GTI und Golf R.

Laut dem TÜV, von dem ich gerade komme, kann es sein, dass es ein Nachtrag für die Felgen gibt.

Leider weiss ich nicht wo ich diesen bekomme. Die VW Hotline sagt ich soll mich an meinen Händler

wenden. Da ich die Felgen jedoch gebraucht gekauft habe, habe ich keinen Ansprechpartner.

Hat eventuell einer von euch eine aktuelle ABE bzw. einen Nachtrag?

Habe hier im Forum schon die ABE gefunden, die ich auch besitze.

Bin für jede Hilfe dankbar.

Gruß

Simusas

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. März 2013 um 9:32

Hey,

anbei die ABE.

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Zitat:

Original geschrieben von Simusas

Als Auflagen für mein Auto stehtdort nichts von einer Eintragung durch den TÜV. Es müssen scheinbar nur die Reifengrößen von der Zulassungsstelle berichtigt werden. Weiß jemand wie das läuft?

Wenn die 225/40/18 als Reifengröße schon bei dir (EWG) eigetragen ist ab Werk, dann musst Du die Räder nach A02 nicht eintragen lassen. Es reicht, wenn Du die hochgeladene ABE mitführst.

 

Sollten die 225/40/18 nicht eingetragen sein, dann müssen die Rädern vom Tüv eingetragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

für serienfelgen gibts kein gutachten sondern nur freigaben oder traglastbestätigungen....aber egal :rolleyes:

Doch gibt es, meine Doppelspeichen Felgen ( Serie ) vom A5 in 9x20 ET:29 haben ein Gutachten ( Siehe Anhang ), es gibt noch paar andere aus der VAG Palette die ein Gutachten haben, warum auch immer das so ist weiß ich allerdings nicht;)

Das ist kein Gutachten für Räder ,

sondern eine "Erweiterung" der >EG-Genehmigung des Fahrzeugtyps

um weitere (Original-Farzeugteile) =Gegenstände > siehe Punkt 6.

in Deinem Link .

Gut, ich muss gestehen das ich die Datei noch nicht mal eingesehen habe *schähm* Ich hab sie damals nur aus dem A5 Forum auf meinem PC abgespeichert weil ich vorm kauf meines A5 nicht wusste das sie von Werk aus drauf sind.

Aber Danke für den Hinweis, sonst hätt ich wer weiß sonst noch wem von einem Gutachten für die Doppelspeichen erzählt :D

Themenstarteram 27. März 2013 um 11:08

Die 225/40/18 sind nicht in meinen papieren. Insofern werde ich wohl zum TÜV müssen.

Dumme Frage, aber was bedeutet "eingetragen". Bekomme ich dann ein Schrieb oder muss ich dann zur Zulassungsstelle den Fahrzeugschein ändern lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Simusas

Die 225/40/18 sind nicht in meinen papieren. Insofern werde ich wohl zum TÜV müssen.

Dumme Frage, aber was bedeutet "eingetragen". Bekomme ich dann ein Schrieb oder muss ich dann zur Zulassungsstelle den Fahrzeugschein ändern lassen.

Haaaalo,

Du mußt weder zum TÜV noch zur Zulassungsstelle :)

(siehe auch meinen Beitrag von heute 11.21Uhr )

 

@ faceman

Im Gutachten >verweist die Auflage A02 "Berichtigung der Zulassung..."

auf die endgültige Regelung in der ABE.

Und da steht für diesen Fall

"Berichtigung .....nicht erforderlich.."

"Beamtendeutsch" ist oft schwierig zu verstehen,

wenn ich jedoch in der Reihenfolge

> zuerst das Gutachten und danach die ABE

lese, wird´s logisch ;)

Wer jedoch möchte, ("doppelt genäht hält besser", kostet aber..€)

kann natürlich zusätzlich noch zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren,

> die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung I

erspart danach das Mitführen von Gutachten +ABE .

am 27. März 2013 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von Simusas

Die 225/40/18 sind nicht in meinen papieren. Insofern werde ich wohl zum TÜV müssen.

Guck mal hier

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

 

Du mußt weder zum TÜV noch zur Zulassungsstelle :)

 

@ faceman

Im Gutachten >verweist die Auflage A02 "Berichtigung der Zulassung..."

 

auf die endgültige Regelung in der ABE.

 

Und da steht für diesen Fall

 

"Berichtigung .....nicht erforderlich.."

Stimmt. Gebe dir recht ;)

Zitat:

Du mußt weder zum TÜV noch zur Zulassungsstelle

Da sein GTD nicht im Gutachten steht, muss er doch zum TÜV.

(Oder ein neueres Gutachten beschaffen).

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Du mußt weder zum TÜV noch zur Zulassungsstelle

Da sein GTD nicht im Gutachten steht, muss er doch zum TÜV.

(Oder ein neueres Gutachten beschaffen).

Er hat doch heute morgen ein "neueres Gutachten" eingestellt,

in welchem die Zulässigkeit für alle Golf 6 Typ 1K

von 59 kw bis 199 kw "begutachtet" wurde ;)

Themenstarteram 27. März 2013 um 14:25

@touaresch:

Jo habe es nochmal alles durchgelesen und verstehe es nun auch so, dass keine Eintragung

notwendig ist. Werde die ABE ausgedruckt ins Auto packen und dann ist gut.

Vielen Dank für die Lösungsfindung

Zitat:

in welchem die Zulässigkeit für alle Golf 6 Typ 1K

von 59 kw bis 199 kw "begutachtet" wurde

Hatte ich übersehen, allerdings muss auch die e1-Nummer passen:

59 bis 199 kW e1*2001/116*0242*..

66 bis 118 kW e1*2007/46*0490*..

Mal den Thread ausgraben.

Die Motorsport Felgen habe ich aktuell auf meinem Golf 6 als Sommerreifen.

Ich würde sie allerdings gerne demnächst auf meinem kommenden 7er GTI PP als Winterreifen nutzen.

Allerdings steht der ja in der ABE nicht drin. Laut VW gibt es auch noch keinen Wisch.

Kann man diese trotzdem nutzen, da die größe doch am GTI gehen müsste? Oder muss ich zum TÜV oder mir noch irgendwelche Gutachten besorgen???

Das wird gehen, aber nur mit einer Einzelabnahme, welche aber kein Problem sein sollte.

Hab heute die neue ABE bekommen, die auch für den 7er Golf gilt

Schade, der Golf 7 R (221 kW) ist in der ABE leider nicht angeführt :-(

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