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Nachträgliches Einbauen eines Soundgenerators in Fahrzeugen illegal?

Themenstarteram 24. Dezember 2022 um 14:35

Das Verkehrsministerium hat am 05/2018 geschrieben, dass Soundgeneratoren nicht mehr durch den TÜV genehmigt werden dürfen. Demnach ist ein Einbau schlichtuntergreifend illegal und es erlischt somit die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO, oder?

Ab Werk verbaute Soundgeneratoren von z.B. Audi SQ5 sind noch erlaubt.

Warum verkaufen diverse Seiten die Soundgeneratoren noch? Die dürfen doch so oder so nicht durch den TÜV eingetragen werden. Manche Seiten schreiben in der Beschreibung sogar, dass die Soundgeneratoren eine ECE Eintragung haben. Somit einfach einbauen ohne ein TÜV Gutachten. Aber wenn die Polizei einen anhält, soll man es trotzdem abbauen. Ergibt keinen Sinn.

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15 Antworten
am 31. Dezember 2022 um 11:51

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 31. Dezember 2022 um 11:00:03 Uhr:

.....

Meine Meinung.

Klappenanlagen und Soundgeneratoren hätten nie erlaubt werden dürfen. Man munkelt, dass gewisse Hersteller da Lobbyarbeit gemacht haben.

na Audi gehörte bei der Lobbyarbeit wohl nicht dazu....

KBA lässt Audi bis zu 7 Jahre alte TT zurückrufen

nachträgliche Änderung der Klappensteuerung, weil zu laut.... alle TT RS-Besitzer, die eine geänderte Software drauf hatten, werden sich bedanken.... man greift also sogar im Bestand nachträglich ein!

ob das überhaupt gilt, wenn das Fahrzeug eine neue BE und Eintragung erhalten hatte?!

mit einem Porsche, Lambo oder Ferrrari passiert einem das wohl nicht..... und was ist mit den ganzen Amis wie Mustang und Corvette ?!

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