Nachmeldung von regulierten Schäden durch Vorversicherer?

Folgende hypothetische Situation:

Ein VT, versichert bei Versicherung X, meldet und zeigt einen VK-Schaden aufgrund Unfallflucht an.

Ein halbes Jahr danach kündigt VT bei X und wechselt zu Versicherung Y. X meldet an Y einen VK-, aber keinen HP-Schaden.

Ein weiteres halbes Jahr später - die Anzeige gegen Unbekannt wg. Unfallflucht wurde inzwischen eingestellt - meldet sich X erneut bei dem VT und teilt ihm mit, der Unfallgegner (dessen Unfall auch polizeilich als Unfallflucht aufgenommen wurde) wurde gefunden und aufgrund der Spurenlage der Unfallmeldung des VT zugeordnet.

Aufgrund der Spurenlage sieht man den VT als Verursacher und würde den Schaden zahlen und es aufgrund der eindeutigen Spurenlage auch nicht auf ein Verfahren ankommen lassen!

Bitte keine Diskussion über dieses Kuddelmuddel und Widerspruch und Gericht usw. Meine Frage ist vielmehr folgende: VT hat nun die Option, den Schaden 'zu kaufen', um eine Höherstufung in der HP zu vermeiden. Was passiert, wenn er diese Option ausschlägt?

Muss VT das an Y melden? Wird X den regulierten Schaden nachträglich an Y melden? Oder hat VT da Glück gehabt?

Vielen Dank im Voraus!

26 Antworten

Zitat:

...die Anpassung des VK SFR an die KH SFR muss durch den Versicherer nicht vorgenommen werden...

Hmmh. Das steht in den AKB der AXA, die mir vorliegen anders:

I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkasko
Schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit
von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung
nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht,
wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1
innerhalb der letzten zwölf Monate bereits eine Vollkasko bestanden hat. In diesem
Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 3. November 2017 um 22:48:26 Uhr:


Ich habe dir garnix vorgeworfen.
...
Ich drücke dir trotzdem die Daumen, dass du das regeln kannst.

Dann nichts für ungut!

Der Prämienunterschied würde auf 8 Jahre laufen. Rechne das mal für jedes einzelne Jahr aus. Es wird vermutlich kein massiver Unterschied zum Rückkauf sein. Evtl. findet sich im Umfeld ein alter HP-Vertrag, aus dem Du SF-Jahre übernehmen kannst. Wäre ggf. ein gangbarer Weg.

Gerade mal den Prämienrechner bemüht: 1000 € hätte ich bei einer Rückstufung von von SF17 auf 6 in HP und VK bei meinen aktuellen Beiträgen in 3-4 Jahren wieder raus.

Könnte trotzdem k**zen

Edit: Wieso 8 Jahre?

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Weil Du nach deinen Rückstufungsangaben um 8 Jahre fällst. Wenn Du in nur 3-4 Jahren beim alten Beitrag bist, dann könnte der Rückkauf auch sinnvoll sein.

Ich meinte in 3-4 Jahren machen die Mehrbeiträge ~1000€ aus.

In 8 Jahren bin ich mit dem SFR wieder da, wo ich heute bin.

Über 20 Jahre (da gebe ich meinen Führerschein ab 😉 ) gerechnet sollen das 3000€ sein 😰

Ne bessere Rendite bietet aktuell nur Bitcoin 😉

Wenn Du das Prozessrisiko nicht eingehen möchtest, dann kauf den Schaden zurück und mach einen Haken dran. Für die Zukunft wäre eine RS-Versicherung vielleicht kein dummer Gedanke. 😉

Ob eine RS-Versicherung helfen würde, wenn die HP-Versicherung schon sagt, das sie nach Aktenlage das Prozeßrisiko nicht eingehen will? Denke, daß die auch eher eine Zahlung vermeiden würden, wenn sie eine Chance sähen. Insbesondere, da sie das Geld im Zweifelsfall von mir ja nicht mehr wieder bekommen 😛

Denke jetzt auch, Rückkauf ist die beste - wenn auch ärgerliche - Option.

Schön, daß die Diskussion letztendlich doch noch sachbezogen und zielführend war!

Edit: Ich versuche, das Positive zu sehen: Die gegnerische Anzeige wg. Unfallflucht wurde eingestellt.Zumindest das Theater habe ich nicht am Hacken.

Deine HP weiß, dass Du mit dem Rückkauf besser fährst. Das ist für die die billigste Lösung. Mit RS könntest Du ohne Kostenrisiko kämpfen. Aber so viel Pech muss sich ja auch nicht gleich wiederholen. 😉

Klar, weil die HP wusste, daß mich der Schaden weiter verfolgt, solange ich wieder einen Wagen versichere. Egal wo. Ich wusste das bisher nicht 😉 Jetzt verstehe ich deren Logik...

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 3. November 2017 um 22:56:45 Uhr:


gelöscht.

Schade. Das war bestimmt hilfreich: Beruf: Mitarbeiter Kfz-Versicherung im Innendienst.

Da hat die Versicherung das Prozeßkostenrisiko ganz geschickt auf dich abgewälzt 😉

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