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Nacherfüllungsort für Gewährleitungsansprüche?

Themenstarteram 10. Juli 2012 um 17:44

Hallo Leute, habe leider ein Problem.

Ich habe am 23.06. einen Opel Vectra bei einem 450km entfernten Händler gekauft und vor 4 Tagen abgeholt.

Nun stelle ich fest, dass die Wischwasserdüsen der Scheinwerfer beidseitig nicht wieder komplett einfahren und dass am Motor so ein Metallrohr undicht ist.

Ich hatte vorher mal gegoogelt und viele Threads gefunden in denen es hieß, dass ab 50km Entfernung der Händler das Auto auf seine kosten holen, reparieren und bringen muss, oder die Reparatur in einer anderen Werkstatt übernehmen muss. Ich hatte dazu auch ein oder zwei Gerichtsurteile gefunden, die das bestätigten.

Heute habe ich noch einmal gegoogelt und einige Urteile (u.a. von 2011) gefunden, in denen es heißt, dass ich nun das Fahrzeug zum Händler bringen muss, da es noch fahrbereit ist, und das dass von der Entfernung unabhängig ist.

Wie ist denn nun die tatsächliche Rechtslage?

Bin für jede Hilfe dankbar =)

Beste Antwort im Thema

Du wirst, sofern der Händler dir nicht entgegenkommt oder etwas anderes vereinbart wurde wohl die Reise zu ihm antreten müssen.

U.a. hier gibts etwas dazu:

http://dejure.org/.../rechtsprechung?Text=VIII+ZR+220%2F10

Ob sichs dann lohnt? Für die Kosten von 900km Fahrt kann mans evtl. selbst richten (lassen) .

Ich würde aber zunächst mal ruhig und freundlich mit dem Händler sprechen.

Vielleicht hat er ein Einsehen und er zeigt sich kompromissbereit (Kostenteilung, oder Diagnose in der Werkstatt bei dir vor Ort).

Alteingesessene Autohäuser sind hier evtl. entgegenkommender als Fähnchenhändler.

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24 Antworten

Du wirst, sofern der Händler dir nicht entgegenkommt oder etwas anderes vereinbart wurde wohl die Reise zu ihm antreten müssen.

U.a. hier gibts etwas dazu:

http://dejure.org/.../rechtsprechung?Text=VIII+ZR+220%2F10

Ob sichs dann lohnt? Für die Kosten von 900km Fahrt kann mans evtl. selbst richten (lassen) .

Ich würde aber zunächst mal ruhig und freundlich mit dem Händler sprechen.

Vielleicht hat er ein Einsehen und er zeigt sich kompromissbereit (Kostenteilung, oder Diagnose in der Werkstatt bei dir vor Ort).

Alteingesessene Autohäuser sind hier evtl. entgegenkommender als Fähnchenhändler.

Erfüllungsort ist eine Frage, die hier beantwortet wurde.

Die andere Frage ist die der Transportkosten.

 

Dazu siehe:

 

www.taylorwessing.com/.../...sort-der-nacherfuellung-im-kaufrecht.html

 

 

Also Händler anrufen und fragen, wie er den Transport gern hätte.

 

O.

am 11. Juli 2012 um 7:17

Dein erster Schritt MUSS sein, den Verkäuer erstmal über den Umstand zu Informieren. Dann sucht ihr zusammen eine Lösungsmöglichkeit.

Möglichkeit A: Die gehst in eine Vertragswerkstatt vor Ort, die schauen sich sich das an zur Kostenschätzung, evtl. sind die Bereit mit dem Verkäufer zu Telefonieren und bekommen dann von dem das OK zur Reparatur.

Möglichkeit B: Du musst zum Verkäufer fahren, damit dieser den Schaden beheben kann. Dann muss er aber die Kraftstoffkosten für 900km ersetzen. Ausfallzeit etc. wirst du nicht ansetzen können.

Möglichkeit C: Der Verkäufer holt auf seine Kosten den Wagen, setzt ihn Instand und bringt ihn dir zurück.

In Anbetracht des Mangels und den vermutlich geringen Kosten drängt sich hier Möglichkeit A auf. Doch der Verkäufer entscheidet letztendlich, wie es gemacht wird.

Aber wie gesagt, nichts selbst machen, erst mit dem Verkäufer VORHER abklären.

MFG Thomas

genau, sonst geht es dir nämlich so:

http://www.motor-talk.de/.../...kosten-nicht-uebernehmen-t3993376.html

und wir haben dann demnächst den nächsten jammerthread hier

Möglichkeit D:

Händler nennt dir eine (ihm bekannte, befreundete, Fillial- oder sonstiges) Werkstatt in der Gegend zu der du fahren kannst.

Und nö, das muß nicht ne Vertragswerkstatt sein.

das wäre die folge von möglichkeit A, bzw schon in A inbegriffen bzw eine variante

am 11. Juli 2012 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

das wäre die folge von möglichkeit A, bzw schon in A inbegriffen bzw eine variante

Ja, so ist das. Manche brauchen eben eine ganz genaue Bedienungsanleitung für ihr Handeln. :D:D

MFG Thomas

Hm jaein. :D

Es kann eben durchaus sein, daß der Händler sagt geh zum Boschdienst oder zu...

Oder XY ist eine Filialle von uns.

Auf die Vertragswerkstatt kann man eben nicht bestehen.

Themenstarteram 11. Juli 2012 um 12:11

Vielen Dank euch allen.

Wenn ich nun hinfahren müsste wäre natürlich blöd, aber das er mir die Spritkosten ersetzen muss ist ja schonmal was ... wenn ich glück habe lohnt es sich für Ihn dann vllt. eher, dass ich es hier reparieren lasse, wenns nix superaufwändiges ist.

Muss ich dann eigentlich das Fahrzeug zu Ihm bringen oder kann ich auch einen Transport beauftragen, der dann wahrscheinlich teurer ist?

Kann ich, sofern ich selbst fahre nur die Spritkosten geltend machen oder auch noch irgend was weil ich ja einige Stunden meiner Zeit dafür opfern muss und das Fahrzeug durch die weite Fahrt aus eigener Kraft an Wert verliert (Aufwandsentschädigung, Fahrzeugverschleiß oder ähnliches)?

am 11. Juli 2012 um 12:25

Zitat:

Original geschrieben von ToNKeY

Vielen Dank euch allen.

Wenn ich nun hinfahren müsste wäre natürlich blöd, aber das er mir die Spritkosten ersetzen muss ist ja schonmal was ... wenn ich glück habe lohnt es sich für Ihn dann vllt. eher, dass ich es hier reparieren lasse, wenns nix superaufwändiges ist.

Muss ich dann eigentlich das Fahrzeug zu Ihm bringen oder kann ich auch einen Transport beauftragen, der dann wahrscheinlich teurer ist?

Kann ich, sofern ich selbst fahre nur die Spritkosten geltend machen oder auch noch irgend was weil ich ja einige Stunden meiner Zeit dafür opfern muss und das Fahrzeug durch die weite Fahrt aus eigener Kraft an Wert verliert (Aufwandsentschädigung, Fahrzeugverschleiß oder ähnliches)?

Das ist ja Nett, das du dich hier bedankst? Doch wenn ich mir diesen Post so durchlese, dann Frage ich mich : WOFÜR bedankst du dich? Du hast scheinbar unsere Vorschläge nicht gelesen oder nicht begriffen!

Jetzt lies dir den gesamten Thread noch mal langsam durch. Da stehen alle für dich in Frage kommenden Möglichkeiten drin.

MFG Thomas

Themenstarteram 11. Juli 2012 um 12:32

Neinnein, is schon klar

1. anrufen und bescheid geben

2. er entscheidet was passiert

a) hinfahren und bei Ihm reparieren lassen - er zahlt den Transport/Sprit

b) ich kann es hier reparieren lassen und er zahlt

c) der Verkäufer holt den wagen selbst, repariert Ihn und bringt Ihn zurück

 

Mit b) oder c) hätte ich keine Probleme, nur a) is bissel lästig ... daher die Frage ob ich selbst fahren muss und er nur den Sprit zahlt oder ob er mehr zahlen muss bzw. ich das Fahrzeug auf seiune Kosten hintransportieren lassen kann, ohne selbst zu fahren

Hintergrund: je höher die Kosten für ihn bei a), desto höher die Wahrscheinlichkeit das es b) oder c) wird bzw. desto besser kann ich für b) oder c) argumentieren - je nach Schaden / Reparaturaufwand versteht sich

Hab ich was falsch verstanden?

Die Benzinkosten wird er dir ersetzen. Du bist morgens um 0730h bei ihm auf dem Platz. 0400h Abfahrt.

Der gute wird abends nicht ferig, dann hast du auch noch das Hotel an der Backe, oder einen krummen Rucken weil du im Auto geschlafen hast. Moglicherweise richst du auch etwas "streng":D.

Rudiger

Themenstarteram 11. Juli 2012 um 12:52

????

das is´t halt der nachteil, wenn man, weil man 500 eur spart,sich nen auto 500km weit wech kauft,anstatt 500 € mehr beim händler umme ecke zu bezahlen, sorry aber is halt so,und das sollte man halt bedenken wenn man quer durch die republik gondelt, nurum SEIN schnäppchen zu machen,am ende zahlt man halt evtl doch drauf, irgendwie

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