Nachbar parkt Wohnwagen vor meinem Haus

Hallo,

kurz der Sachverhalt. Ich wohne in einer verkehrberuhigten Zone. Direkt vor meinem Haus befindet sich eine Straße (Pflasterstein). Am Straßenrand dürfen Autos parken. Jetzt steht dort schon seit 2 Monaten der Wohnwagen meines Nachbarn und nimmt Platz für 2 Autos ein, obwohl dort eh kaum Platz ist. Ich darf also fast jeden Tag eine Straße weiter parken. Dieser Nachbar hat übrigens einen haufen Schotter. Keine Ahnung wieso er sich dann keinen Standplatz mietet.

Ich möchte es nicht mit meinem Nachbarn verscherzen, denn sowas spricht sich auch schnell bei uns rum. Gibt es eine Möglichkeit sich anonym darüber zu beschweren. Eventuell beim Landratsamt? Wer ist dafür zuständig. Es dürfen dort ja nur PKW's parken!

StVO, hier § 12, 3b:

Zitat:

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.

Grüße

Ben

Beste Antwort im Thema

es geht wohl einfach auch darum, dass viele Leute mit dem Begriff "Rücksicht nehmen" nicht mehr viel anfangen können und somit haben Leute die irgendetwas (eventuell ja) berechtigterweise stört, dann die Wahl zwischen Dulden oder (in jedem Fall unangenehm) etwas unternehmen

Einen WoWa, quasi als Immobilie, in einer Gegend (dauer-) zu parken, wo Parkplätze ohnehin knapp sind ist für sich gesehen schon etwas rücksichtslos und dann werden Leute, die selbst so etwas nicht machen würden, dadurch gezwungen etwas zu unternehmen.
Von allein reagieren solche Art "Unterstellplatzgebührensparer" mit "Sch...egal-Einstellung" in der Regel meist nicht.

Wenn man kein Geld für ein Hobby (übrig) hat, sollte man auch so ehrlich sein, sich das ein zu gestehen und davon Abstand nehmen und nicht dadurch oder aus anderen Gründen, die Allgemeinheit belästigen und davon ausgehen, dass die anderen schon den Schnabel halten.
Das ist schlicht asozial.

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Ephox , eigentlich halte ich dein Verhalten für feige und hinterhältig , auch etwas selbstsüchtig , mindestens genau so selbstsüchtig wie dein Nachbar . Ich hoffe , dir ist klar , du hast nicht das geringste Anrecht vor deiner Haustür zu parken oder einen Parkplatz zu konfiszieren .
Aber letztenlich und zur Sache :
Die Gemeinde hat eine Gemeindeordnung in der auch solche Sachen behandelt werden .
Ein Gang zur Gemeinede oder zum Amt für Ordnung klärt dich auf .
Darüberhinaus unterscheidet die Rechtsprechung deutlich zwischen Gemeingebrauch ( das Fahrzeug wird benutzt , wenn auch in Intervallen ) oder ein Fahrzeug wird abgestellt um zu Ferienzeiten oder gelegentlich benutzt zu werden ( Dann ist es eine unzulässige Sondernutzung öffentlichen Straßenraumes ) dagege ist einzuschreiten .
Abgesehen von der Anhänger limitierten Parkdauer ohne Zugfahrzeug von 2 Wochen .
Nugibt es dann Spaßvögel die meinen , ein Stück vorzufahren reichte , auch dagegen hat die Rechtsprechung schon etwas gesagt , indem sie fordert : Das Fahrzeug muss definitiv zu einer Fahrt entfernt werde in der andere die Chance haben auf diesem Parkplatz zu parken . Nur Umparken ist damit nicht erlaubt .
Giovanni.

Ich finde manche meiner Nachbarn auch ziemlich blöd, aber habe bisher immer zunächst mal versucht, mit denen zu reden, wenn sie mich allzu sehr genervt haben. Das hat erstaunlicherweise fast immer geklappt.
Es gibt auch die sozial und/oder emotional gestörten, mit denen sich nicht reden lässt, aber das sind zum Glück nur sehr wenige.
Also, geh hin oder schreib dem Mann einen freundlichen Brief, wenn du ihn nicht ansprechen magst, aber versuche, Eskalationen erst mal zu vermeiden. Wenn die Sache sich aufschaukelt, wird es bestimmt nicht angenehmer in deiner Wohngegend.

Bernhard

PS:
Ich habe gerade eine Vermutung:
Das hier ist Grundlage und Ideensammlung für das Drehbuch einer geplanten TV Sendung wie 'Verklag mich doch'

Es spricht schon Bände wo jemand evolutionsmäßig steht, wenn er im Bereich "Wohnmobile&Wohnwagen" nachfragt, wie er einen Wohnwagenbesitzer anscheißen kann.
Es ist doch der blanke Neid, wenn es für den TE in Ordnung ist, das der Besitzer den Wohnwagen vor seinem Haus parken "darf", aber da wo er jetzt steht, das geht natürlich gar nicht.....
Wenn er es nicht schafft ein freundliches Gespräch in die Wege zu leiten, könnte man ja noch einen freundlichen Brief verfassen?
Oder hat er Angst, wenn er in die Nähe des Briefkasten kommt, wo das riesiges Mehrfamilienhaus und BMW 4er und X6 in der Garage stehen, dass sein "Neid" im Angesicht des unermesslichen Reichtums zu deutlich sein eigenes Leben vor Augen führt.

wenn man mal alles hier liest
endsteht der eindruck
das es viele kandidaten gibt
die ihren anhänger/wohnwagen lieber jemand anderen aufzubürden,als es vor der eigenen tür zu machen
bzw etwas geld in die hand zu nehmen um einen geeigneten stellplatz zu suchen

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@volonne1969
also jetzt machst du dich lächerlich. Ich verstehe nicht warum du dich jetzt angegriffen fühlst. Ich habe weder das Bedürfnis mir einen Wohnwagen/Wohnmobil zu kaufen, noch anderen Menschen nachzueifern. Das Beispiel mit seinem Vermögen habe ich nur gebracht, weil ich nicht verstehe warum man andere damit "belasten" muss nach dem Motto "ist nicht mein Problem", obwohl es einem sicherlich nicht an den paar Euro für einen Stellplatz scheitern würde.

Zitat:

wenn man mal alles hier liest
endsteht der eindruck
das es viele kandidaten gibt
die ihren anhänger/wohnwagen lieber jemand anderen aufzubürden,als es vor der eigenen tür zu machen
bzw etwas geld in die hand zu nehmen um einen geeigneten stellplatz zu suchen

Da bin ich ganz deiner Meinung.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 19. Dezember 2014 um 15:31:09 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 19. Dezember 2014 um 15:25:20 Uhr:


Wahrscheinlich ist der liebe Nachbar (nach dem, was ich vom Surfer gelernt habe) sogar Bayer und sagt:

Zitat:

@Nogolf schrieb am 19. Dezember 2014 um 15:31:09 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 19. Dezember 2014 um 15:25:20 Uhr:

ahhh ... jetzt kommt die Phase, in der wir uns auf die vermeintlich selbe Ebene begeben ... oder denkst Du wirklich, Deine Aussage sei besser??

Gruß
NoGolf

Suche immer noch nach einer Aussage in meinem Post. Kann mir jemand helfen? Zur Not auch ganz humorlos. 😁

Warum meinen eigentlich manche Menschen, dass Gesetze, Verordnungen und Vorschriften nur für andere Mitmenschen gelten.
Beispiele dafür kann man tagtäglich in fast allen Lebensbereichen erfahren.
Rücksichtnahme ist für sehr viele ein Fremdwort.
Anlässe sich über das Verhalten, auch von Nachbarn, zu ärgern gibt es reichlich.
Ich muss zugeben, dass ich dabei nicht immer ganz fair bin, denn wenn es ein lieber Nachbar ist, dann erträgt man das leichter 😉

Da ist ja jetzt sehr viel geschrieben worden und ich habe mich sehr über manche Antworten verwundert. Anonym den Nachbar anzeigen sollte man natürlich nicht machen. Ich würde da auch zuerst einmal ein Gespräch führen und wenn es nichts bringt, das Ordnungsamt informieren.
Ich kann nicht verstehen, jemanden hier Neid zu unterstellen, es ist eine Frechheit einem Nachbar monatelang seinen Wohnwagen vors Haus zu stellen. Wir wohnen auch in einer Wohnsiedlung und wenn wir in Urlaub fahren, gehen wir den Wohnwagen auf unserem Stellplatz abholen und stellen den, für höchstens zwei Tage, vor unser Haus. Wir parken dann unser Auto eine Straße weiter und muten das nicht unseren Nachbarn zu. Wenn wir den Wohnwagen nicht vor unser Haus stellen könnten, hätte ich auch kein Problem damit den beim Nachbar vor die Tür zu stellen, aber 1-2 Tage zum packen und nicht monatelang. Und ob ein Wohnwagen, der monatelang vor meinem Haus abgestellt wird, bewegt wird oder nicht, glaub mir Tom, ich merke das auch wenn ich nicht 24 Stunden zu Hause bin.
Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wenn jemand dafür Verständnis hat, wenn ein Wohnwagen monatelang, in einem Wohngebiet jemanden vor die Haustür gestellt wird.
Das ist jetzt nur meine persönliche Meinung dazu und hat mal gerade gar nichts mit Neid zu tun.
MFG. Klaus

Klaus , 2 Wochen musst du hinnehmen ohne zu klagen . Wenn dort jemand seinen Transporter abstellt, kannst du überhaupt nichts ,überhaupt garnichts machen .
Giovanni.

Das "Problem" hier einzustellen, hätte ich mir verkniffen, auf die Antworten hätte man selber kommen können. Ganz davon abgesehen, dass das in den den Foren immer wieder einmal Thema ist ....

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 20. Dezember 2014 um 16:23:16 Uhr:


...
Wenn dort jemand seinen Transporter abstellt, kannst du überhaupt nichts ,überhaupt garnichts machen .
...

Wer parkt denn einen Transporter dauerhaft, so ein Fahrzeug dient Transportaufgaben.

Solange ein Kraftfahrzeug nur einen Stellplatz nutzt ist das legal, aber z. B. ein größeres Wohnmobil, das mehr als einen Stellplatz benötigt, darf nicht dort parken.

Aber selbst wenn es legal sein sollte, z. B. am Straßenrand ohne Markierungen, es bliebe eine Unverschämtheit, aber das interessiert manche Zeitgenossen leider nicht, wie man unschwer beobachten kann.

Selbst schwere LKW kann man, obwohl verboten, gelegentlich in Wohngebieten parken sehen.

Wenn die dann morgens früh den Motor laufen lassen, um die Druckluftanlage zu füllen, dann ist es mit schlafen vorbei.

Nicht alles was für einen persönlich bequem ist, muss man seinen Nachbarn auch zumuten.

Geparkte Lkw in Wohngebieten ist auch ein beliebtes Thema, bei dem vom Gesetz her betrachtet viel mehr erlaubt ist, als sich das ein unbedarfter Mensch so vorstellen kann.

Oetteken , solange du nur mal etwas , wenn auch reichlich Konfuses , dazu sagen willst , bitte schön .
Aber ganz verstanden habe ich es nicht , denn du bringst doch alles durcheinander .
Wir waren bei Wohnwagen . Der darf dort 2 Wochen stehen , ob du das gut findest oder , ob in China ein Sack Reis umfällt . Duoder der Anlieger hat kein Stück Straße vor seinem Haus gepachtet .
Bei Kraftfahrzeuge sind nicht nur für LKW , sondern auch für z.B große WOMO gemeint . In reinen Wohnvierteln gibt es Vorschriften :
§ 12, 3a, STVO
Mit >Kraftfahrzeugen <mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0t
zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. In reinen und allgemeinen Wohngebieten
2. In Sondergebieten, die der Erholung dienen
3.
4.
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn -und Feiertagen unzulässig .
Noch Fragen ?
Giovanni.

Um die Verwirrung zu vervollständigen:
Es gibt auch noch Bereiche, wo das Parken ausdrücklich nur für PKW erlaubt ist. Der Kleintransporter, zum Beispiel VW T5, zugelassen als PKW Kombi darf dort parken, der VW T5, zugelassen als LKW Kombi, darf es nicht, auch wenn er Fenster und reichlich Sitze hat und vom Zoll/ Finanzamt als PKW besteuert wird. Auch ein als Womo zugelassenes Fahrzeug darf dort nicht parken, denn es ist kein PKW (mehr): Zusatzschild 1024-10 StVO

Natürlich , man kann sich auch einen Knopf an die Backe nähen nur um sich interessant zu machen .
Oder vom Hundersten ins Tausenste kommen , weil man genügend Zeit hat .
Ciao, für solchen Quark stehe ich nicht zur Verfügung.
Giovanni.

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