ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Nachbar gibt mir seinen alten Strafzettel

Nachbar gibt mir seinen alten Strafzettel

Themenstarteram 27. Juli 2008 um 10:24

Hallo Leute,

als ich gestern Abend zum Auto ging, überkam mich der große Schreck - Hilfe ein Strafzettel! Und das obwohl ich seit 1 1/2 Jahren dort an der Stelle parke. Nun gut dachte ich, also hab ich mir den Strafzettel mal angeschaut. Mein Kennzeichen war eingetragen und auch der Straßenname. Nun aber der Hammer: mein "Parkvergehen" sollte 100 Euro kosten! Puuh dachte ich, kommt bei solchen Beträgen nicht gleich der Abschlepper?!?

Ich möchte noch anmerken, dass da weder Halte- noch Parkverbot herrscht. Die Straße ist, wenn ich da parke, halt ein bisschen enger. Also 4 statt 7 Meter.

Dann wurde ich stutzig, der Überweisungsträger fehlte und außerdem sah der Zettel auch nicht mehr ganz "frisch" aus. Bei mir kam gleich der Gedanke "Hmm, fühlt sich ein Nachbar gestört durch mich oder hat sich jemand nur einen Scherz erlaubt?".

Da fiel mir das Aktenzeichen auf! "Hey, da kann man den ursprünglichen Empfänger des Strafzettels ja leicht ermitteln!" dachte ich mir dann.

Der Strafzettel ist zweifellos echt, also mit Siegel und (gefälschter?) Unterschrift vom Ordnungsamt Stuttgart.

Meine Fragen an euch:

Ist euch schonmal sowas passiert?

Was soll ich machen?

Ist das Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung?

Vielen Dank

Avro

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2008 um 12:15

Das Klügste ist wirklich, daß Du beim Ordnungsamt nachfragst.

Zu vermuten, daß hier eine evtl. Amtsanmaßung vorliegt weil kein Überweisungsträger beigefügt war und Dir der Betrag auf Grund aus Deiner Sicht geringen Vergehens zu hoch erscheint, läßt sich ganz einfach widerlegen.

1. Es gibt viele Gemeinden, Städte und Kommunen, die bewußt keinen Überwesiungsträger hinter die Windschutzscheibe klemmen bzw. mittlerweile sogar komplett drauf verzichten, weil einige Autofahrer Gemeinden auf Schadensersatz verklagt haben nachdem ein Strafzettel angebracht wurde und das Papier nach einem Regenschauer Scheibenwischer zerstört haben sollen.

2. Wenn es sich um einen Betrag i. H. v. 100,- € handelt bewegst Du Dich in einem Bußgeldverfahren und nicht mehr in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.

D. h., daß Dir vor Sanktionierung rechtliches Gehör gewährt werden muß und Du somit Gelegenheit hast Dich zur Sache zu äußern oder nicht. Denn bei einem Betrag, der über 35,- € liegt werden auch automatisch Punkte fällig.

In einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kann aus Vereinfachungsgründen davon abgewichen werden.

Gehe doch mal auf www.stuttgart.de und gib im Suchfeld rechts oben ruhender Verkehr ein. Dann erhälst Du 7 Punkte, wobei die ersten 4 für Dich interessant sind.

Dort wird u. a. auch die Verfahrensweise bei Knöllchen beschrieben und wann die Stadt Stuttgart abschleppt.

Zum Thema Amtsanmaßung.

Amstanmaßung kann nur jemand begehen, wer unbefugt eine Amtshandlung vornimmt oder sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes wahrgenommen werden darf § 132 StGB.

In diesem Fall kommt es darauf an, wer den Strafzettel unterschrieben hat.

Wenn dort die Unterschrift eines Nachbarn auftaucht, dann könnte eine Amtsanmaßung vorliegen bzw. es könnte sogar die mißbräuchliche Verwendung eines Dienstsiegels in Betracht kommen.

Laß mich raten.

Auf dem Strafzettel ist keine Unterschrift oder ?

Und selbst wenn dort die Unterschrift eines Nachbarn auftauchen würde, behaupte ich, sähe es mit einer Amtsanmaßung schlecht aus.

Wenn Du nicht zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung aufgefordert wirst, dann liegt meiner Meinung auch keine Amtshandlung vor.

Es könnte dann nur eine evtl. mißbräuchliche Verwendung eines Dienstsiegels bzw. eines Landeswappens in Betracht kommen.

Trotz Allem würde ich das Ganze nicht auf sich beruhen lassen oder abwarten, ob noch irgendwas kommt sondern nachfragen.

Vielleicht könntest Du den Strafzettel ja mal einscannen und hier einstellen.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ronny0280

Zitat:

Die Straße ist, wenn ich da parke, halt ein bisschen enger. Also 4 statt 7 Meter.

also wenn Du wirklich so parkst, das eine 7 Meter Straße nur noch 4 meter Platz hat zum durchfahren, dann ist der Strafzettel wenigstens gerechtfertigt.

Aber ich denke, das sich da jemand nen Scherz erlaubt hat

4 Meter Durchfahrtsbreite genügt. Mindestens 3 Meter müssen bleiben. ( Land und Forstwirtschaft darf max 3 m breit sein, LKW max 2,5 m )

Wie breit ist denn Dein Auto? naja die paar meter zum Bordstein kann man ja auch laufen oder?

lol

Gruß

Hobaum

Zur Info: Die Verlinkung der Stadt Stuttgart findet man hier.

Stuttgart ist bezüglich Parken schon ein besonderes Pflaster. Der knappe Raum in Verbindung mit den abartig hohen Parkgebühren (es ist eine absolute Seltenheit, dass Parken weniger als 2 EUR pro Stunde kostet, normal sind 3 EUR pro Stunde, habe aber auch schon 3,50 EUR pro Stunde gesehen) und der auffallend hohen Polizeipräsenz ist für Autofahrer kein Paradies. Auf der anderen Seite muss man aber auch bedenken, dass es einen relativ guten Nahverkehr gibt und dass viele Straßen in der Tat unpassierbar werden, wenn sich die Autofahrer nicht an die Parkregeln halten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Nachbar gibt mir seinen alten Strafzettel