Nach unverschuldetem Unfall sofort zum Anwalt - oder erst mal warten?
Hallo Gemeinde
Eine kurze Frage in die Runde: Ich habe gestern einen unverschuldeten Unfall gehabt: Ein Rentner ist mir reingefahren, da er seine Bremse 2 Sekunden zu früh gelöst hat. Hintergrund: ich habe seine Parklücke übernommen, er hat mir signalisiert, dass ich einfahren kann – und als ich schon zu ¾ drin war, ist er mir ins Heck gefahren.
Das alles hat die Dashcam aufgezeichnet. Ich möchte jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Kameras lostreten, (geschweige denn die rechtliche Verwertbarkeit).
Bisher ist für jeden in meinem Umfeld, der das Video gesehen hat, die Schuldfrage klar.
Ich warte nun auf die Schadensstelle der gegnerischen Versicherung.
Mein Schaden besteht aus einem kaputten Schweller, defekten Parksensoren und vielleicht einem DVD-Navi-Lesegerät, dass blöderweise genau dort untergebracht ist, wo er mich getroffen hat.
Das örtliche Versicherungsbüro war nett und professionell. (wenn sie zahlen müssen, kann sich das noch ändern…;-)
Die Frage: soll ich keine Zeit verlieren und gleich meine Verkehrsrechtschutzversicherung in Anspruch nehmen? Oder erstmal auf die Schadensstelle und deren Angebot warten, was eine Woche dauern kann?
Würde das Angebot geringer ausfallen, wenn sie nur mit Privatpersonen zu tun haben?
Bei einem Schaden von ca. 2000 Euro möchte ich mich eigentlich gütlich einigen.
Wie sind Eure Erfahrungen?
Danke.
Beste Antwort im Thema
Du darfst nur einen Fehler nicht machen: ein Teilangebot der Versicherung bekommen und sich dann um den Rest streiten müssen. Das reduziert den Streitwert so deutlich, dass es für keinen Anwalt mehr attraktiv ist. Also entweder komplett den Schadensservice der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen, oder komplett selbst wenn Du das kannst oder Anwalt von Anfang an.
66 Antworten
Zitat:
@AMenge schrieb am 24. April 2016 um 10:10:09 Uhr:
@Moewenmann: Nein, das lässt sich aus meiner Argumentation keineswegs ableiten.
Warum? Du propagierst eigene Nachteile in kauf zu nehmen, um die "Gemeinschaft der Versicherten" zu schonen.
Bei einem ausgewachsenen Schaden kommt einiges zusammen, verschiedene Fahrten von/zur Werkstatt, Gutachter, Nutzungsausfall etc. vielleicht noch Eigenanteile (neu für alt) ...
Wenn die nette Versicherung davon Teile nicht zahlt bist Du schnell mit ein paar Hundertern dabei - wohlgemerkt ohne eigene Schuld.
Wir wurden in unserer Familie, egal ob es sich um Unfallverursacher handelt die noch am Unfallort sagen: "ja ja ich bin zu 100% Schuld, bitte holen sie keine Polizei!" und die dann 2 Stunden später anrufen und dreist behaupten, das ich doch zu 50% Schuld sei weil ich zu schnell gefahren sein und sie zahlt jetzt erst mal gar nichts, oder um betrügerische Werkstätten oder Autoverkäuferoder gegnerische Versicherungen: überall wird versucht, so viel wie möglich auf den Geschädigten / Unschuldigen abzuwälzen.
Daher sind für einen Teilnehmer am Strassenverkehr folgende Dinge Pflicht:
1. Eine gute RSV
2. Ein guter Anwalt
3. Vielleicht auch noch eine Dashcam.
Wer hier glaubt, das man es zuerst einmal "im Guten" versuchen sollte verkennt die Tatsache, das der Geschädigte den Schädiger ja gar nicht kennt und daher dessen Ehrlichkeit gar nicht realistisch einschätzen kann und den Sparwillen der gegnerischen Versicherung.
Damit werde ich mich als Laie bestimmt nicht rumärgern oder auseinandersetzen, das lasse ich mal schön meinen RA auf Kosten der gegnerischen Versicherung machen.
Denn eines steht fest: Nicht ich, das Opfer / der Geschädigte hat Schuld, sondern derc Täter / der Kostenverursacher hat Schuld. Und da in Deutschland zum Glück immer noch das Verursacherprinzip gilt, muß der zahlen der den Schaden verursacht hat, incl. Wertminderung (in korrekter Höhe), Ausfalltagegeld, sonstige Kosten. Ich denke so eine relativ einfache Problemstellung ist für die meisten Menschen als "logisch" zu verstehen. Alle anderen können sich gerne über den Tisch ziehen lassen :-)
rzz
Die Polizisten haben gesagt, dass sie diesen Schaden gar nicht aufnehmen DÜRFEN. Ein Akten Zeichen gab es aber trotzdem
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Zitat:
@Moewenmann schrieb am 24. Apr 2016 um 12:29:42 Uhr:
Warum? Du propagierst eigene Nachteile in kauf zu nehmen, um die "Gemeinschaft der Versicherten" zu schonen.
Nein, das tue ich nicht. Du solltest meinen Beitrag komplett lesen und verstehen. Aber gern nochmal langsam für dich. Ich würde dann einen Anwalt einschalten, wenn die Versicherung sich quer stellt. Allen Berufspessimisten hier zum Trotz passiert das aber keineswegs in jedem Fall.
Also erstmal schauen, wie die Versicherung sich positioniert und dann dementsprechend handeln. Ich hoffe, der Unterschied ist deutlich geworden.
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 24. April 2016 um 12:31:48 Uhr:
Ich vergas: natürlich bei jedem Unfall die Polizei holen!rzz
Die bei einem Schaden wie er dem TE passiert ist, im Normalfall nicht kommen wird...
Die Polizei hatte ich gerufen, weil der Verursacher einen verwirrten Eindruck machte, bzw. einen Schock hatte. Sie haben ihm die Weiterfahrt aber gestattet
Aus eigener Erfahrung - sowohl als Geschädigter, als auch als Schädiger - ja man ist halt auch mal unaufmerksam - kann ich sagen, dass bisher immer alles problemlos ohne Anwalt geklappt hat - waren auch nur leichte Blechschäden bis ca 2.000 Euro. Fahrzeug in die Werkstatt gebracht - die haben Gutachter besort (nicht den von der gegenerischen Versicherung) - und die gegenerische Versicherung hat denen dann problemlos die Kostenübernahme geschickt und mir den Nutzungsausfall inclusive Wertverlust überwiesen. Wertverlust ist bei mir allerdings nicht wirklich das Thema, da ich Fahrzeuge grundsätzlich so lange fahre, bis sie an Altersschwäche sterben. Bisher nie irgendwelche Probleme und Streitereien gehabt. Ich gehe mal davon aus, dass die Versicherungen bei diesen "geringen" Schäden sich gar nicht groß die Mühe machen, da länger nachzuforschen und blockieren. Wird im Endeffekt teuerer, denn die Anwälte usw von denen kosten die ja auch Geld. Wie es bei größeren Schäden aussieht - da kann ich mangels Erfahrung nix dazu sagen.
Der Unfallverursacher hat sich noch nicht bei der Versicherung gemeldet. Das werte ich als verschleppen bzw. Aussitzen.
Und seine Sicht des Vorfalls kenne ich nicht. Am Unfallort hat er wiedersprüchliche Angaben gemacht.
Meine RSV muss ich laut meinem Anwalt gar nicht bemühen, da man sich bei dieser Rechtslage alles bei der Versicherung wiederholen wird.
Tja, gut das du beim Anwalt bist. Das Verhalten des Gegners spricht Bände. In solchen Fällen braucht man halt Unterstützung.
Zitat:
@Textron schrieb am 25. April 2016 um 11:22:18 Uhr:
Meine RSV muss ich laut meinem Anwalt gar nicht bemühen, da man sich bei dieser Rechtslage alles bei der Versicherung wiederholen wird.
Setzt IMHO voraus, dass Dein Unfallgegner nicht anfängt, mit Dir die Schuldfrage zu diskutieren.
Zitat:
@Textron schrieb am 25. April 2016 um 11:22:18 Uhr:
Meine RSV muss ich laut meinem Anwalt gar nicht bemühen, da man sich bei dieser Rechtslage alles bei der Versicherung wiederholen wird.
Wer hätte das gedacht ? 🙂
Er will ja auch Geld verdienen.
Muss er doch auch. Mit einem Dankeschön und einem warmen Händedruck kann man im Supermarkt ja auch nicht einkaufen 😉
Hab mir das alles nicht durchgelesen aber egal was ist, direkt zum Anwalt bzw alles rüber faxen.
Die Briefe die ich so bekomme werden gefaxt, bei einem Verkehrsunfall wird ein Gutachten vom Gutachter erstellt, selbst er schickt das direkt zum Anwalt - Lang lebe die Rechtsschutzversicherung, man bezahlt nicht umsonst etwas über 260€ im Jahr (inkl. Familie)
Hallo zusammen. Ich bin erfreut über die rege Anteilnahme hier.
Also: mein Anwalt hat sich mit der Polizei (?) und der gegnerischen Versicherung kurzgeschlossen, die noch immer auf die Version des Unfallverursacher wartet.
Mal gucken, wie lange ich noch mit dem unreparierten Auto unterwegs sein werde.