Nach unverschuldetem Unfall sofort zum Anwalt - oder erst mal warten?

Hallo Gemeinde

Eine kurze Frage in die Runde: Ich habe gestern einen unverschuldeten Unfall gehabt: Ein Rentner ist mir reingefahren, da er seine Bremse 2 Sekunden zu früh gelöst hat. Hintergrund: ich habe seine Parklücke übernommen, er hat mir signalisiert, dass ich einfahren kann – und als ich schon zu ¾ drin war, ist er mir ins Heck gefahren.

Das alles hat die Dashcam aufgezeichnet. Ich möchte jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Kameras lostreten, (geschweige denn die rechtliche Verwertbarkeit).
Bisher ist für jeden in meinem Umfeld, der das Video gesehen hat, die Schuldfrage klar.

Ich warte nun auf die Schadensstelle der gegnerischen Versicherung.

Mein Schaden besteht aus einem kaputten Schweller, defekten Parksensoren und vielleicht einem DVD-Navi-Lesegerät, dass blöderweise genau dort untergebracht ist, wo er mich getroffen hat.

Das örtliche Versicherungsbüro war nett und professionell. (wenn sie zahlen müssen, kann sich das noch ändern…;-)

Die Frage: soll ich keine Zeit verlieren und gleich meine Verkehrsrechtschutzversicherung in Anspruch nehmen? Oder erstmal auf die Schadensstelle und deren Angebot warten, was eine Woche dauern kann?
Würde das Angebot geringer ausfallen, wenn sie nur mit Privatpersonen zu tun haben?

Bei einem Schaden von ca. 2000 Euro möchte ich mich eigentlich gütlich einigen.

Wie sind Eure Erfahrungen?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Du darfst nur einen Fehler nicht machen: ein Teilangebot der Versicherung bekommen und sich dann um den Rest streiten müssen. Das reduziert den Streitwert so deutlich, dass es für keinen Anwalt mehr attraktiv ist. Also entweder komplett den Schadensservice der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen, oder komplett selbst wenn Du das kannst oder Anwalt von Anfang an.

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Er rechnet keinen großen Wagen ab (das wäre Betrug), sondern lässt sich die Pauschale auszahlen. Damit kann er ein schönes Essen bezahlen, seiner Freundin einen Ring schenken, unwissenden "Versichrungsexperten" für die Weiterbildung spenden oder eben auch einen Kleinwagen mieten.

Oder sehe ich das falsch und brauchte selbst auch so eine Spende?

Bei der Fahrzeuggröße (damals V70 III)v wurde laut Tabelle Summe x (60 Euro oder ähnlich) als täglicher Nutzungsausfall veranschlagt.
Ob ich das Geld nehme und Rad fahre, ist meine Sache.

Schadensminderungspflicht besteht z.B. wenn ich mit einem Golf einen Unfall habe und mir eine S Klasse miete, die ich bezahlt haben möchte. DAS wäre Schmu.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Juli 2021 um 12:33:07 Uhr:


Ich habe es in ähnlicher Konstellation schon zweimal ohne Anwalt reguliert. Schaden an die Werkstatt abgetreten, Versicherung hat alles ohne zu zicken reguliert und gut war. Da war der Aufwand ohne Anwalt sogar geringer.

Dito. Brauchte noch nie einen Anwalt. Abgetreten an die (eigene Marken-) Werkstatt, ein paar Tage später den reparierten Wagen abgeholt. Waren aber jeweils nur kleinere Rempler.

Wenn man einen Überblick bezüglich der eigenen Ansprüche hat und gegenüber der Sachbearbeitung entsprechend auftreten kann, sicher kein großes Problem.

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Zitat:

@158PY schrieb am 30. Juli 2021 um 16:10:40 Uhr:


Großen Wagen abrechnen, kleinen Wagen fahren und die Differenz mitnehmen ist definitiv nicht astrein.

Doch, das ist nicht zu beanstanden. Der Geschädigte kann die Entschädigung für den Nutzungsausfall beliebig verwenden.

Okay, jetzt habe ich verstanden, was gemeint war. Pauschale für den Nutzungsausfall, vielen Dank!

Wow, Danke für die vielen Kommentare und Tipps. Ich hoffe es verläuft alles richtig.

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