Nach unverschuldetem Unfall sofort zum Anwalt - oder erst mal warten?
Hallo Gemeinde
Eine kurze Frage in die Runde: Ich habe gestern einen unverschuldeten Unfall gehabt: Ein Rentner ist mir reingefahren, da er seine Bremse 2 Sekunden zu früh gelöst hat. Hintergrund: ich habe seine Parklücke übernommen, er hat mir signalisiert, dass ich einfahren kann – und als ich schon zu ¾ drin war, ist er mir ins Heck gefahren.
Das alles hat die Dashcam aufgezeichnet. Ich möchte jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Kameras lostreten, (geschweige denn die rechtliche Verwertbarkeit).
Bisher ist für jeden in meinem Umfeld, der das Video gesehen hat, die Schuldfrage klar.
Ich warte nun auf die Schadensstelle der gegnerischen Versicherung.
Mein Schaden besteht aus einem kaputten Schweller, defekten Parksensoren und vielleicht einem DVD-Navi-Lesegerät, dass blöderweise genau dort untergebracht ist, wo er mich getroffen hat.
Das örtliche Versicherungsbüro war nett und professionell. (wenn sie zahlen müssen, kann sich das noch ändern…;-)
Die Frage: soll ich keine Zeit verlieren und gleich meine Verkehrsrechtschutzversicherung in Anspruch nehmen? Oder erstmal auf die Schadensstelle und deren Angebot warten, was eine Woche dauern kann?
Würde das Angebot geringer ausfallen, wenn sie nur mit Privatpersonen zu tun haben?
Bei einem Schaden von ca. 2000 Euro möchte ich mich eigentlich gütlich einigen.
Wie sind Eure Erfahrungen?
Danke.
Beste Antwort im Thema
Du darfst nur einen Fehler nicht machen: ein Teilangebot der Versicherung bekommen und sich dann um den Rest streiten müssen. Das reduziert den Streitwert so deutlich, dass es für keinen Anwalt mehr attraktiv ist. Also entweder komplett den Schadensservice der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen, oder komplett selbst wenn Du das kannst oder Anwalt von Anfang an.
66 Antworten
Sodele, jetzt geht es weiter.
Nachdem die Versicherung einen Gutachter gefordert hat, habe ich denjenigen genommen, mit dem meine Stammwerkstatt immer zusammen arbeitet.
Ein Schaden von 4000 Euro (plus Steuer) ist nun zu reparieren, inclusive Lackierungen.
Wir warten auf die Freigabe, Termin ist Ende Mai.
Ich erwecke dieses Thema mal ganz vorsichtig wieder.
Mir ist Gestern in mein parkendes Auto einer reingefahren bzw. hat einen etwas heftigeren Streifschaden verursacht.
Dies wurde sofort von zwei Augenzeugen gesehen und es war bekannt, dass es sich um mein Fahrzeug handelt und ich wurde sofort von zuhause zum Unfallort hergeholt.
Selbstverständlich möchte ich den Schaden vollkommen reparieren lassen und habe bereits einen Termin beim Freundlichen ausgemacht für den Kostenvoranschlag bzw. im Anschluss reparatur. Das Autohaus macht alles mit der Versicherung selber aus, so dass ich nichts mehr mit der Sachen zu tun haben muss, außer Fahrzeug hinbringen.
Brauche ich da noch einen Anwalt überhaupt? Es sind ja zwei Augenzeugen vorhanden und der Unfallverursacher hat den Schaden zugegeben und es seinem Versicherungsvertreter gemeldet.
Die Polizei habe ich auf Wunsch des Unfallverursachers nicht mit dazu gerufen, weil ich mir einfach dachte, es steht alles fest und ich habe Zeugen.
Das komische, was sich im nach hinein festgestellt hat, dass der Gegner sein Fahrzeug erst vor einer Woche angemeldet hat und noch keine Daten zu seiner KFZ-Versicherung hatte. Ich habe nur einen Briefauszug mit Namen, Versicherung und Zulassungsbestätigungsnummer bekommen. Ein Anruf meinerseits bei der Versicherung ergab, dass dieser noch nicht im System sichtbar ist. Deswegen habe ich direkt Kontakt mit dem Versicherungsvertreter von ihm aufgenommen und dieser meinte, er muss den Vertrag noch im System abspeichern, damit es für die Zentrale sichtbar ist. Ich habe über die Zentrale auch gleich den Schaden aufnehmen lassen, damit ich eine Schadensnummer bekomme, damit das Autohaus mit dieser Nummer arbeiten kann.
Anbei Bilder.
Was willst du mit einem Anwalt? Es ist alles geklärt und letztlich hat die gegnerische Versicherung auch gesagt, dass die Versicherung vorhanden ist.
Dazu ist es ein pillepalle-Schaden.
Ich würde die Sache nicht an die Werkstatt abtreten, auch nicht bei diesem doch etwas kleinerem Schaden. Du hast dann keinen Einfluss mehr auf die Regulierung.
Schon allein aus Komfortgründen würde ich die Sache einem Anwalt übergeben. Er kann auch beurteilen ob ein Gutachten notwendig ist oder ob der Kostenvoranschlag zur Regulierung ausreicht.
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Hi,
du hast die Werkstatt beauftragt sich darum zu kümmern, also eine Abtretung unterschrieben.
Durchaus möglich das die Werkstatt dann automatisch einen Anwalt nimmt um ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Für dich ist es aber weitgehend erst mal erledigt, du wirst den Wagen repariert bekommen, Mietwagen wird dir die Werkstatt auch stellen und eine (kleine) Wertminderung gibt es wahrscheinlich auch .
Wahrscheinlich wirst du davon sonst nix mehr hören wenn der Gegner nicht gerade bei einer Versicherung ist die grundsätzlich erst mal alles abblockt auch wenn die Sachlage klar ist.
Notfalls kannst du im späteren verlauf immer noch einen Anwalt hinzuziehen, aber ich denke das wird einfach problemlos für dich abgewickelt.
Denke auch dass das relativ problemlos ablaufen sollte. Bei Parkschäden ist die Schuldfrage immerhin meist unstrittig 🙂
Eigenen Rechtsanwalt beauftragen und nicht einen, der von der Werkstatt vermittelt wird, da dieser vorrangig die Interessen der Werkstatt vertritt
Eigenen SV beauftragen, da bei Werkstätten oftmals DEKRA Heinis rumlungern
Eine etwaige merkantile Wertminderung kann nur ein SV beziffern (bei einem E70 und dem Schadenbild allerdings nur marginal, wenn denn überhaupt)
Zitat:
@Textron schrieb am 22. April 2016 um 21:44:13 Uhr:
Würde das Angebot geringer ausfallen, wenn sie nur mit Privatpersonen zu tun haben?
Kann man nie wissen, aber ich habe schon mal das Gegenteil erlebt. Allerdings ging es nicht um eine Versicherung, sondern um einen Reiseveranstalter. Ein Teil einer Pauschalreise war nicht in Ordnung gewesen, und alle Teilnehmer haben eine entsprechende Rückzahlung verlangt. Nur bei denen, die gleich einen Anwalt einschalteten, hat der Veranstalter rumgezickt.
Ich würde Grundsätlich an so was nicht mehr ohne Anwalt ran gehen.
Mein Auto ist mir unverschuldet komplett platt gefahren worden.
Das ganze war absolut unstrittig, der Gegner hatte mich schlicht und ergreifend übersehen und Mir die Vorfahrt genommen. RUMMS --> Karre platt. Habe dann meine Versicherung angerufen was ich am besten mache.
Die haben zu mir gesagt, gar kein Problem wir schicken Dir mal einen Gutachter und Du trittst das ganze an einen Anwalt ab, das steht Dir zu.
Obwohl die Sachlage mehr als Klar war, stellte sich die Versicherung erst mal dumm und nutzte das komplette bürokratische repertoire aus.
Ein kurzes aber unmissverständliches Schreiben vom Anwalt und die Kohle floss, aber halt da fehlt ja was abschlepp kosten und Gutachter wurden nicht vollständig bezahlt. Da fing die Versicherung dann an rum zu rülpsen von wegen nicht marktkonforme preise bla bli blubb.
Ich meinen Anwalt angerufen --> Hi!
Er hat der Versicherung dann erklärt dass ich generell keine Pflicht habe den günstigsten Anbieter herauszusuchen und eine Suche für mich in der Situation unzumutbar war. (In dem Schreiben schwoll ein dezentes "kämmt ihr euch morgens mit dem Hammer die Haare?!"😉 Daraufhin haben die auch den Rest bezahlt.
Nach der Erfahrung, nope never ever ohne Anwalt bei höheren Schäden, Bagatellen wie einen Türrempler auf dem Parkplatz sind aber Problemlos ohne machbar.
Zitat:
@ssjSelcuk schrieb am 30. Juli 2021 um 09:18:21 Uhr:
Selbstverständlich möchte ich den Schaden vollkommen reparieren lassen und habe bereits einen Termin beim Freundlichen ausgemacht für den Kostenvoranschlag bzw. im Anschluss reparatur. Das Autohaus macht alles mit der Versicherung selber aus, so dass ich nichts mehr mit der Sachen zu tun haben muss, außer Fahrzeug hinbringen.
Vom Autohaus kommt auch der Gutachter, der den Schaden bewertet und vor allem auch die Wertminderung korrekt bewertet? Wie sieht es mit Ersatzfahrzeug aus, kommt das auch vom Autohaus oder machst Du den Nutzungsausfall nach Tabelle geltend?
In so einer Situation geht es auch ohne Anwalt. Sei Dir aber bewusst, wenn die Versicherung dann doch zickt, ist der Streitwert sehr gering und dann wird es schwierig, noch einen Anwalt zu finden.
In solchen Fällen bin ich froh über die "Rundum-Betreuung" meiner Werkstatt. Die arbeiten übrigens immer mit einem Anwalt zusammen. Lt. Aussage meiner Betreuerin dort kämen so in den meisten Fällen erst gar keine großen Diskussionen bei der Gegenseite auf.
Freitag vor 2 Wochen ist mir ein junges Mädchen hinten rein gefahren (war unaufmerksam und hat zu spät gebremst). Eine Stunde später habe ich meine Werkstatt angerufen. Montags kam der Gutachter - nach Rücksprache - direkt zu mir an meinen Arbeitsplatz. 2 Tage später rief man mich an zwecks Termin für die Reparatur.
Vor 3 Tagen habe ich den Wagen hingebracht und bin mit einem Leihfahrzeug weggefahren. Bereits gestern habe ich den Ersatzwagen wieder abgegeben und bin mit meinem reparierten und gewaschenen Wagen wieder abgedüst.
Gesamtaufwand für mich: 2 mal 15 Minuten und ein paar Unterschriften auf den Vollmachten.
Was den Schaden betrifft: Ich als Laie hab da nicht allzu viel gesehen. Im Endeffekt waren es dann 2.800 Euro plus Gutachter.
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 30. Juli 2021 um 09:50:02 Uhr:
Was willst du mit einem Anwalt? Es ist alles geklärt und letztlich hat die gegnerische Versicherung auch gesagt, dass die Versicherung vorhanden ist.
Dazu ist es ein pillepalle-Schaden.
Sorry, in diesem Post ist alles falsch. Alles.
Und sowas kann auch nur jemand schreiben, der nicht erlebt hat, was gegnerische Versicherungen für Tricks versuchen.
Und die Aussage, einen Anwalt kannst du später immer noch beauftragen, ist genauso falsch.
Wenn der Schaden z.b. 5000,- beträgt, dann errechnet sich das Anwaltshonorar aus dieser Schadenshöhe. Will die Versicherung dir aber ungerechtfertigt 500,- kürzen, dann ist dies die Grundlage fürs Honorar. Darfst dreimal raten, in welchem Fall sich der Anwalt mehr reinhängt....
Ich habe es in ähnlicher Konstellation schon zweimal ohne Anwalt reguliert. Schaden an die Werkstatt abgetreten, Versicherung hat alles ohne zu zicken reguliert und gut war. Da war der Aufwand ohne Anwalt sogar geringer.
Was mir bei dem Unfall im Eingangsthread und auch beim letzten Mal 2018 geholfen hatte, waren meine Dashcam Aufnahmen.
Ich habe dem Anwalt die Aufnahmen überlassen und die gegnerische Versicherung hatte dann keine Argumente mehr.
Beim zweiten Mal war wegen der Schwere des Unfalls der Verkehrsunfalldienst mit dabei. Und auch die Staatsanwaltschaft hat die Aufnahmen gern genommen, dienten sie doch der Wahrheitsfindung.
Der Verursacher wollte noch eine Zeugin aus dem Hut zaubern. Hat er aber dann gelassen.
Was mir gar nicht gefallen hat, war die mangelnde Aufklärungslust des Verursachers. In 2 Tagen hat man eigentlich Zeit, so ein Ereignis seiner Versicherung zu melden. Er wollte die harte, er bekam die harte Tour. -->Anwalt
Was ich wieder machen würde: Auto-Ausfallgeld wählen und dann einen günstigen Mietwagen nehmen, wenn ich gerade kein großes Auto brauche. Bei dieser Fahrzeugklasse gibt es pro Tag ca. 60 Euro, während ein Smart schon für 30 Euro zu mieten ist.
Dies ist nicht als Anstiftung zum Gelddrucken zu verstehen. Die Wahl steht mir zu, ich als Kunde muss mobil gehalten werden.
Dir ist aber schon klar, dass es so etwas wie ein Bereicherungsverbot bei der Regulierung von Schadensfällen mit der Versicherung gibt, ja? Großen Wagen abrechnen, kleinen Wagen fahren und die Differenz mitnehmen ist definitiv nicht astrein.