Nach Unfall neues Auto oder alten weiterfahren?
Hallo Leute,
fahre derzeit einen Golf V 1.6 Bj. 2005 der 160t. KM gelaufen ist und den ich von einer bekannten für 2,6k gekauft habe. Ich bin jetzt der zweite Halter und bin eigentlich ganz zufrieden mit dem Auto, ausser das er mir ein bisschen zu langweilig ist.
Vor 2 Tagen hatte meine Mutter mein Auto und hatte einen unverschuldeten Unfall mit diesem, welcher zur Folge hat, das Kotflügel und Stoßstange einen Weg bekommen hat, er aber weiterhin fahrtüchtig ist (Gutachten-Ergebnis bekomme ich erst morgen).
Schaden wurde auf knapp 1.800€ geschätzt also wirtschaftlicher Totalschaden. Nun überlege ich mir ob ich mir das Geld auszahlen lassen soll und den Golf weiterkaufe für hoffentlich noch 2000?!
Würde halt echt gerne ein bisschen mehr PS haben und Automatik fahren. Da ich aber absoluter Laie auf dem Gebiet bin, würde ich gerne ne Zweitmeinung einholen, was ihr machen würdet.
Infos zu mir: 21 Jahre alter Azubi (850€ zur freien Verfügung)
könnte noch zum Versicherungsgeld+Verkauf ungefähr 1500€ draufpacken.
Ich verstehe schon das der Golf V besonders mit dem 1.6 Motor ein grundsolides Auto ist, aber Auto fahren soll ja auch Spaß machen, oder ? :P
Falls mehr Infos benötigt werden immer her mit den Fragen und falls ihr schon den ein anderen Vorschlag für Automatik und 150+ ps habt, dürft ihr diese auch gerne nennen.
17 Antworten
Die sechs Monate spielen eine Rolle, wenn du den Wagen nach der so genannten 130%-Regel reparieren lassen willst (hier nicht relevant) und wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegen (Wiederbeschaffungswert minus Restwert), was hier der Fall ist.
Denn willst du fiktiv abrechnen, würdest du nur den Wiederbeschaffungsaufwand bekommen. Die Argumentation ist: Wieso reparieren? Dein Auto ist nur 2.700 wert, du könntest ihn für 1.500 verkaufen, also beträgt dein Schaden nur 1.200 Euro.
Ausnahme: Du nutzt den Wagen noch mindestens sechs Monate. Ähnlich wie bei der 130%-Regel wird angenommen, dass eine Art besonderes Interesse an der Weiternutzung des Autos besteht, die es rechtfertigt, dass die volle Schadenshöhe bezahlt wird. Ist meiner Auffassung nach etwas konstruiert, aber gut für den Geschädigten.
4) Fahrzeug von Einem Kumpel reaparieren lassen das es einer Werkstattreparatur gleichkommt und Gutachter die Reparatur bestätigen lassen. ( da machen manche Versicherungen eine Ausnahme bei der 6 Monats Frist )- vorher klären.
Zur 6 Monats Frist geht's hier entlang:
http://www.iww.de/.../...bei-der-abrechnung-von-reparaturkosten-f33839
Sorry ist von 2007 aber sehr gut erläutert
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 14. Juli 2017 um 17:25:15 Uhr:
Varianten:3) Fiktiv abrechnen, 1.200 Euro in die Tasche stecken, den Wagen mindestens 6 Monate (sofern noch verkehrstüchtig) weiternutzen und danach den restlichen Schaden (netto = 1.826,89 Euro), also noch 626,89 Euro geltend machen.