Nach Scheibentausch ohne Vignette fotografiert - Österreich

Hallo alle zusammen,

Ich stehe vor folgendem Problem.
Mein Vater fährt ca. 100.000km im Jahr und seit 20 Jahren tausende von km durch Österreich, da er geschäftlich sehr oft von Deutschland aus nach Ungarn fährt. Logischerweise hat er darum immer eine Jahresvignette geklebt.

Im September 2014 ist folgendes passiert:

- Das Auto wurde am 26.09.2014 in Deutschland zum Händler des Vertrauens gebracht, bei dem er seit x Jahren seine Autos und auch alle Firmenwagen bezieht. Dort wurde ihm die Frontscheibe gewechselt. Leider hat da wohl der durchführende Mechaniker nicht drauf geachtet, dass eine Vignette dran war und hat sie wohl gemeinsam mit der alten Scheibe entsorgt. Rechnung darüber ist vorhanden - aber nichts darüber vermerkt, dass eine Vignette dadurch mit entsorgt wurde.

- Am 19.10.2014, keinen Monat später, hat man Ihn in Wien auf der Stadtautobahn fotografiert, ohne gültige Vignette. Er hat ein Schreiben Anfang Juli bekommen, in dem er (oder eine bevollmächtigte Person) dazu aufgefordert wurde, sich bis 28.07.2015 zu rechtfertigen. Da ich selbst in Wien wohne, übernehme ich das.

Nun stehen wir aber vor dem eigentlichen Problem:
Die Rechnung über die 2014er Vignette ist nicht auffindbar, da die Firma meines Vaters seit Freitag für 2 Wochen geschlossen ist (Sommerpause) und sich die Buchhalterin irgendwo auf Bali oder am anderen Ende der Welt sonnt. Nun hat er zu Hause die Belege rausgesucht und diese von 2013 und 2015 gefunden, aber die 2014er kann er momentan einfach nicht finden.

Nun muss ich in 2 Tagen zum Magistrat und denen erklären, dass er seit 20 Jahren ständig die Jahresvignette kauft, sehr viel durch Österreich fährt und sicher auch sehr oft durch Kontrollen der Asfinag gefahren ist - jedoch jedes Mal ohne Probleme, da er ja immer die Vignette drauf hatte.

Plus ihm ist am 25.10.2014 beim Auto tanken und Waschen auf durchfahrt durch Österreich aufgefallen, dass er auf der neuen Scheibe gar keine Vignette mehr dran hatte. Also hatte er sich sofort eine 2 Monats-Vignette gekauft, damit er so weiter fahren kann bis er die 2015er Jahresvignette kaufen kann.

Ich denke die Behörden in Wien werden erfahrungsgemäß nicht unbedingt sehr freundlich sein oder Mitgefühl zeigen. Gibt es denn nicht eine Möglichkeit, dass man von der Asfinag, die ja sowieso Autos mit Kennzeichen fotografiert, das Nummernschild raussuchen lässt um so beweisen zu können, dass die 2015er Vignette am Auto irgendwann in 2015 geklebt war? Ich nehme stark an, dass er da sicher x-Fotos hat, die im Archiv der Asfinal gespeichert sein müssten. Schließlich haben die ja auch eine Aufbewahrungspflicht, oder??

Alternativ: Kann man da nicht den Händler irgendwie ins Spiel bringen? Ich meine die kennen Ihn als guten Kunden und informieren ihn nicht, dass sie die Vignette mit der Scheibe entsorgt haben? Ich meine das ist ja so wie wenn man einen Sitz aus dem Auto wechselt und die Handtasche der Frau, die auf dem Sitz lag, einfach mit entsorgt wird.... ?!?!

Was kann man denn in dem konkreten Fall am besdten tun?

Danke im Voraus 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@yambaaa schrieb am 28. Juli 2015 um 12:44:18 Uhr:


Also ich war heute beim Magistrat und habe den Fall von einer sehr netten Mitarbeiterin aufnehmen lassen. Ich habe ihr den kompletten Sachverhalt erklärt und wir haben es so nieger geschrieben. In einem Monat werden wir ca. eine Antwort bekommen, je nachdem was die Asfinag zu meiner Stellungnahme sagt.

Jedenfalls verstehe ich, dass man selbst schuld ist wenn man ohne Vignette fährt, ABER: Ein Händler im Süden Deutschlands (nicht Hamburg oder weit weg von Österreich), bei dem man über 15 Autos gekauft hat, der einen seit 20 Jahren kennt und der weiß, dass man viel in Österreich unterwegs ist sollte doch 1. nicht die alte Scheibe inklusive der Jahresvignette wegschmeißen und 2. zumindest den Kunden darüber informieren dass da eine Vignette an der alten Scheibe war - ob man die noch haben will oder er diese wegschmeißen kann. Ich glaube das ist für einem premium PKW-Händler nicht zu viel verlangt und sollte zum Service dazugehören!

Und jetzt heißt's abwarten!

Zu 1: Doch, gegen dieses Vorgehen ist nichts einzuwenden. Die Vignette ist so oder so wertlos, auch wenn sie von der defekten Scheibe halbwegs zerstörungsfrei abgelöst werden könnte. Man darf sie kein zweites Mal irgendwo kleben - wird richtig teuer, wenn man dabei erwischt wird. Um eine Ersatzvignette zu bekommen ist sie ebenfalls nutzlos, man braucht die Trägerfolie. Steht übrigens auch alles hinten auf der Trägerfolie drauf und man könnte das ja auch mal gelesen haben, wenn man sich seit 20 Jahren diese Dinger kauft...

Zu 2: Nun ja, wäre schön gewesen, wenn der noch gesagt hätte, man solle dann doch dran denken, dass man nun wieder eine Vignette braucht, stimmt. Du kannst es aber drehen und wenden, wie Du willst, verantwortlich dafür ist am Schluss ganz sicher nicht die Werkstatt. Auch hier könnte man ja von einem Kunden, der seit 20 Jahren nach Österreich fährt und es auch hinbekommt, immer zum Jahreswechsel die Vignette zu wechseln erwarten, dass ihm das eh klar ist.

Zum Rest: Vielleicht hat Dein Vater ja Glück und die Asfinag ist großzügig - sonst würde ich einfach zahlen, billiger wird es nämlich kaum mehr.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 27. Juli 2015 um 14:34:12 Uhr:


Allerdings muss man auch die Asfinag fragen, warum sie so endlose Bearbeitungszeiten haben.

Gottes Mühlen mahlen langsam, die der österr. Ämter noch langsamer 🙄

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 27. Juli 2015 um 01:37:01 Uhr:


In Deutschland haben wir ja eine 3-Monats-Verjährungsfrist beim Ermitteln des Fahrzeugführers. Möglicherweise gibt es so etwas in Österreich ebenfalls?

Ja , gibt es, nur sind es bei uns 6 Monate und bezieht sich auf Verwaltungsstrafverfahren - ob das auch für die Asfinag gilt weiß ich nicht.

Verwaltungsrechtbroschüre, siehe Pkt. 2.4 (trifft zwar nicht ganz zu) u. Pkt. 2.8

LG robert

PS: Vielleicht steht hier etwas verwertbares.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 27. Juli 2015 um 14:17:08 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 27. Juli 2015 um 10:32:52 Uhr:


Wenn schon Unterlagen gesucht werden, dann braucht dein vater jetzt die Bestätigung, das eine Ersatzvignette ausgestellt wurde.

Wenn dein vater keinen Tausch beauftrag hat, braucht er sich über die Strafe nicht wundern.

Es gab keine Ersatzvignette, er hat sich irgendwann eine neue gekauft - steht doch alles da. 🙄

Ich weiß... Ich schrieb auch, wenn er was braucht, dann den nachweis, das die Vignette getauscht wurde. Alles andere wird jetzt nicht mehr anerkannt.

Die Sache würde erst mal interessant werden, wenn die mal 6 Monate brauchen um den Bußgeldbescheid rauszuschicken, die fehlende Vigniette gar nicht bemerkt worden wäre, und dann 6 Monate lang jede Woche ein neuer käme. 😉
Ansonsten, würde ich sagen, pech (bzw. Glück) gehabt.

Gruß Metalhead

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@ Metalhead
Das verstehe ich jetzt irgendwie nicht. 😕

Was genau willst Du mit deinem Posting sagen?

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 28. Juli 2015 um 09:35:46 Uhr:


@ Metalhead
Das verstehe ich jetzt irgendwie nicht. 😕
Was genau willst Du mit deinem Posting sagen?

Bearbeitungszeit vom Erfassen des "Schwarzfahrers" bis der Bußgeldbescheit eintriftt sei 6 Monate.

Du merkst das fehlende Pickerl erst beim ersten Bußgeldbescheid und fährst täglich auf der Autobahn.

--> Das wird teuer 😁

Gruß Metalhead

Also ich war heute beim Magistrat und habe den Fall von einer sehr netten Mitarbeiterin aufnehmen lassen. Ich habe ihr den kompletten Sachverhalt erklärt und wir haben es so nieger geschrieben. In einem Monat werden wir ca. eine Antwort bekommen, je nachdem was die Asfinag zu meiner Stellungnahme sagt.

Jedenfalls verstehe ich, dass man selbst schuld ist wenn man ohne Vignette fährt, ABER: Ein Händler im Süden Deutschlands (nicht Hamburg oder weit weg von Österreich), bei dem man über 15 Autos gekauft hat, der einen seit 20 Jahren kennt und der weiß, dass man viel in Österreich unterwegs ist sollte doch 1. nicht die alte Scheibe inklusive der Jahresvignette wegschmeißen und 2. zumindest den Kunden darüber informieren dass da eine Vignette an der alten Scheibe war - ob man die noch haben will oder er diese wegschmeißen kann. Ich glaube das ist für einem premium PKW-Händler nicht zu viel verlangt und sollte zum Service dazugehören!

Und jetzt heißt's abwarten!

Zitat:

@yambaaa schrieb am 28. Juli 2015 um 12:44:18 Uhr:


Also ich war heute beim Magistrat und habe den Fall von einer sehr netten Mitarbeiterin aufnehmen lassen. Ich habe ihr den kompletten Sachverhalt erklärt und wir haben es so nieger geschrieben. In einem Monat werden wir ca. eine Antwort bekommen, je nachdem was die Asfinag zu meiner Stellungnahme sagt.

Jedenfalls verstehe ich, dass man selbst schuld ist wenn man ohne Vignette fährt, ABER: Ein Händler im Süden Deutschlands (nicht Hamburg oder weit weg von Österreich), bei dem man über 15 Autos gekauft hat, der einen seit 20 Jahren kennt und der weiß, dass man viel in Österreich unterwegs ist sollte doch 1. nicht die alte Scheibe inklusive der Jahresvignette wegschmeißen und 2. zumindest den Kunden darüber informieren dass da eine Vignette an der alten Scheibe war - ob man die noch haben will oder er diese wegschmeißen kann. Ich glaube das ist für einem premium PKW-Händler nicht zu viel verlangt und sollte zum Service dazugehören!

Und jetzt heißt's abwarten!

Zu 1: Doch, gegen dieses Vorgehen ist nichts einzuwenden. Die Vignette ist so oder so wertlos, auch wenn sie von der defekten Scheibe halbwegs zerstörungsfrei abgelöst werden könnte. Man darf sie kein zweites Mal irgendwo kleben - wird richtig teuer, wenn man dabei erwischt wird. Um eine Ersatzvignette zu bekommen ist sie ebenfalls nutzlos, man braucht die Trägerfolie. Steht übrigens auch alles hinten auf der Trägerfolie drauf und man könnte das ja auch mal gelesen haben, wenn man sich seit 20 Jahren diese Dinger kauft...

Zu 2: Nun ja, wäre schön gewesen, wenn der noch gesagt hätte, man solle dann doch dran denken, dass man nun wieder eine Vignette braucht, stimmt. Du kannst es aber drehen und wenden, wie Du willst, verantwortlich dafür ist am Schluss ganz sicher nicht die Werkstatt. Auch hier könnte man ja von einem Kunden, der seit 20 Jahren nach Österreich fährt und es auch hinbekommt, immer zum Jahreswechsel die Vignette zu wechseln erwarten, dass ihm das eh klar ist.

Zum Rest: Vielleicht hat Dein Vater ja Glück und die Asfinag ist großzügig - sonst würde ich einfach zahlen, billiger wird es nämlich kaum mehr.

Ich hatte den Fall auch mal, und nach meiner Erfahrung ist die ASFINAG da eher kulant. Kommt halt auch drauf an, wie man in den Wald hinein ruft...😉

Die Trägerfolie war nicht mehr auffindbar, aber die Werkstattrechnung mit dem Vermerk, daß da eine Jahresvignette drauf war hatte bei mir ausgereicht...vielleicht habe ich aber auch nur Glück gehabt...

Habe mir dann direkt eine neue Vignette gekauft und die Rechnung beigelegt, kurze Zeit später war die Kohle zurück...

Hatte aber auch die Brenner Jahresmaut zum Sonderpreis, die ja an die spezifische Jahresvignette gekoppelt ist.
Somit wusste die ASFINAG, daß es meine zerstörte Vingette wirklich gab.

@TE
Hat Dein Vater auch eine Sondermaut zum Spezialpreis? Könnte mir vorstellen, daß das die Sache vereinfacht, eben wie bei mir damals!

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 28. Juli 2015 um 14:00:54 Uhr:


...Die Vignette ist so oder so wertlos, auch wenn sie von der defekten Scheibe halbwegs zerstörungsfrei abgelöst werden könnte.

Sie ist keineswegs wertlos, sondern erforderlich für die Beantragung einer Ersatzvignette:

"...

- Original-Jahresvignette (abgelöst) oder Bruchteil der zerstörten Scheibe mit Vignette

- Quittungsallonge (unterer Abschnitt) der Jahresvignette im Original

..."

Quelle:

http://www.asfinag.at/.../6987c749-8007-4e68-b596-e9390e8c5f6a

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

@Dieter47 schrieb am 28. Juli 2015 um 14:37:23 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 28. Juli 2015 um 14:00:54 Uhr:


...Die Vignette ist so oder so wertlos, auch wenn sie von der defekten Scheibe halbwegs zerstörungsfrei abgelöst werden könnte.
Sie ist keineswegs wertlos, sondern erforderlich für die Beantragung einer Ersatzvignette:
"...
- Original-Jahresvignette (abgelöst) oder Bruchteil der zerstörten Scheibe mit Vignette
- Quittungsallonge (unterer Abschnitt) der Jahresvignette im Original
..."
Quelle: http://www.asfinag.at/.../6987c749-8007-4e68-b596-e9390e8c5f6a
Gruß vom bösen Dieter

Verlangen sie in der Praxis eh nicht - und wenn mal einer wirklich drauf besteht, ist so ein "Bruchteil" ohne Probleme zu beschaffen. Ohne diese "Quittungsallonge" und die Rechnung über den Scheibentausch hat man allerdings keine Chance.

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