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Nach Berlin ohne Feinstaubplakette?

Themenstarteram 29. März 2012 um 8:26

Hallo, liebe Gemeinde ;)

Bitte entwschuldigt, wenn ich im flaschen Forum gelandet bin:

Ich wohne in Dänemark und fahre in meinem Volvo S80 D5 ohne jegliche Plakette so durch die Gegend. Das machen wir hier so :D

Nun möchte ich spontan über Ostern ein paar Tage nach Berlin fahren. Wir werden in der Isarstrasse wohnen, und die liegt anscheinend genau innerhalb der Umweltzone.

Was mache ich denn nun ohne die Plakette? Mein Wagen bekommt anscheinend nur die gelbe Plakette - und dann kann ich es ja wohl ebenso gut lassen, oder? Kenne mich damit nicht so gut aus...

Wir wollen nur hinfahren, den Wagen die Tage stehen lassen und dann wieder nach DK zurück, also nicht damit durch die Stadt kurven.

Sollte ich mich abends im Dunkeln zur Wohnung schleichen? :D

Und etwas Geld für die Strafe mitbringen? Was kostet der Verstoss denn heute?

Oder sollte ich es besser gleich lassen und bei bahn.de schauen :confused:

Grüsse aus DK!

Jakob :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von Sueside

Wikipedia hilft: http://de.wikipedia.org/.../...hnung_emissionsarmer_Kraftfahrzeuge?...

Auch parkende Autos werden verfolgt. Ist meinem Kollegen in Leipzig vor ein paar Wochen passiert.

Und wer bekommt den Punkt, wenn der Halter sagt, er hätte das Fahrzeug nicht dort geparkt und wüsste nicht, wer es dort abgestellt hat? :D

sowas zieht schon lange net mehr der halter muss dann trotzdem strafe zahlen und kriegt den punkt und kann noch dazu aufgefordert werden ein fahrtenbuch zu führen.

dieser trick ist doch schon uralt der hat schon füsse bekommen.

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Oh Ausnahmen.

Hm könnte klappen. Man bezieht sich dabei auf Fahrzeuge die

Zitat:

3. Schadstoffgruppe 3

Kraftfahrzeuge, die

a)in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 (ABl. EG Nr. L 350 S. 1) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und die vorgeschriebenen Grenzwerte unter A (2000) der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie nicht überschreiten oder

b)in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 1999/102/EG der Kommission vom 15. Dezember 1999 (ABl. EG Nr. L 334 S. 43) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und bei den Emissionen der gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel die unter A (2000) der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten oder

c)in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Januar 2001 (ABl. EG Nr. L 35 S. 34) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und bei den Emissionen der gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel die unter A (2000) der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten oder

d)in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/100/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Dezember 2001 (ABl. EG Nr. L 16 S. 32) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und bei den Emissionen der gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel die unter A (2000) der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten oder

e)in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 2002/80/EG der Kommission vom 3. Oktober 2002 (ABl. EG Nr. L 291 S. 20) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und bei den Emissionen der gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel die unter A (2000) der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten oder

f)in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 2003/76/EG der Kommission vom 11. August 2003 (ABl. EU Nr. L 206 S. 29) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und bei den Emissionen der gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel die unter A (2000) der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten oder

g)in den Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG in der Fassung der Richtlinie 1999/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 (ABl. EG Nr. L 44 S. 1) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und bei den Emissionen der gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel die unter A (2000) der Tabellen 1 und 2 im Abschnitt 6.2.1 des Anhangs I der Richtlinie vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten oder

h)in den Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 2001 (ABl. EG Nr. L 107 S. 10) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und bei den Emissionen der gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel die unter A (2000) der Tabellen 1 und 2 im Abschnitt 6.2.1 des Anhangs I der Richtlinie vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten oder

oder bzw.

Zitat:

3. zur Schadstoffgruppe 3,

a)wenn sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG fallen, bei erstmaliger Zulassung nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2006,

b)wenn sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG fallen, bei erstmaliger Zulassung nach dem 30. September 2001 und vor dem 1. Oktober 2006,

c)wenn sie nach dem 1. Oktober 1996 erstmalig zugelassen worden sind und die im Anhang 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe j bis l genannten Anforderungen erfüllen oder ihnen gleichwertig sind und dies durch einen Beleg nachgewiesen wird,

Quelle

35. BImSchV

 

Ja also das könnte klappen.

Aber ich überprüf das nicht! :D

Themenstarteram 2. April 2012 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Oh Ausnahmen.

Hm könnte klappen.

Genau!!! :D

Cosmo-Politan, Du bist mein Held! :p

http://...stadtentwicklung.berlin.de/.../...verfuegung_euro_3_2011.pdf

Zitat [von mir gekürzt]:

Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, [...] und mit einer gelben Plakette gekennzeichnet sind, entfällt bis zum 31. Dezember 2014 die Pflicht zum Nachweis der Nichtnachrüstbarkeit mit einem Partikelminderungssystem, [...] sie sind von den Verkehrsverboten innerhalb der Umweltzone Berlin ausgenommen.

Es geht also doch! :D

Muss ich nur noch schnell morgen eine gelbe Plakette besorgen, und ich kann ruhig schlafen.

Auf der Suche nach einer Plakettenausgabestelle hier in DK bin ich eben auf einen kurzen Satz mit der gleichen Information gestossen:

Wer dänisch versteht:

De tyske myndigheder har givet dispensation til udenlandsk indregistrerede dieselbiler, så de kan køre ind i Berlin med et gult miljøzonemærkat til og med den 31. december 2014.

Gruss Jakob :-)

am 3. April 2012 um 10:34

Glückwunsch und schöne Ostern :D

am 3. April 2012 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von jakobgriffel

 

Muss ich nur noch schnell morgen eine gelbe Plakette besorgen, und ich kann ruhig schlafen.

Kauf doch am Anreisetag eine in D-Land.

am 3. April 2012 um 10:42

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von jakobgriffel

 

Muss ich nur noch schnell morgen eine gelbe Plakette besorgen, und ich kann ruhig schlafen.

Kauf doch am Anreisetag eine in D-Land.

Ja am Besten am Karfreitag :D:D:D:D

am 3. April 2012 um 10:45

Haben bei euch Tankstellen geschlossen :confused:

Themenstarteram 3. April 2012 um 11:18

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Kauf doch am Anreisetag eine in D-Land.

Hab sie gekriegt - die gelbe! Hier in DK kostet sie umgerechnet 21,50 €

am 3. April 2012 um 11:20

:eek: Ist ja Wucher.

am 3. April 2012 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von jakobgriffel

Cosmo-Politan, Du bist mein Held! :p

Warum fühle ich mich nicht als Held ? Weil du doch wieder nur ans Autofahren denkst und jetzt gut schlafen kannst, du nichts ändern must an deiner Einstellung.

Ich fühle mich richtig mies, wäre die Chance gewesen, dir ein einmaliges Erlebnis in Berlin ohne Auto zu verschaffen. :(

Leute, Autofahren ist nicht alles, wir können es uns einrichten, durch schlaues Vorgehen, Ausnutzung von Gesetzeslücken, Übergangsfristen, Umgehung von Vorschriften etc. das alte System des Individualverkehrs bis über die Grenzen der Verträglichkeit hinaus zu erhalten. Das ist aber nicht wegweisend für eine umweltverträgliche Zukunft. Diese Aussage beziehe ich nicht allein auf PKWs, sondern auf jeglichen Individualverkehr. Nicht pauschal, für die gegenwärtige Situation, inbesondere auf dem Land, wo kein alternativer ÖPNV zur Verfügung steht (de facto), sondern im Blick auf zukünftigen Verkehr.

Und wenn wir das nicht einüben, nicht mal im Urlaub, wo wir die Zeit und Alternativen haben, unsere Weltsicht ein Stück weit zu korrigieren, wann dann ? Sobald wir gezwungen sind ?

Umweltzonen halte ich für vernünftig. Auch wenn nicht alles im Detail so stimmt, wie es uns verkauft wird. Andere Länder haben in touristisch hoch frequentierten Städten ohne Verbote des Individualverkehrs eingerichet, gerade Urlauber sollten das beherzigen, weil es - wie oben von mir gesagt - neue Perspektiven, neue Erfahrungen ermöglicht.

Autofahren ist nicht alles im Leben. Auch wenn manche in diesem Punkt besser schlafen können.

Themenstarteram 3. April 2012 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

:eek: Ist ja Wucher.

Auf den Plaketten, die wir hier in DK bekommen, steht 'Stadt Flensburg' auf dem Siegel. Es muss also jemand nach Flensburg radeln, um eine Kiste Plaketten zu besorgen, damit wir hier den Service auch haben können :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Cosmo-Politan

Warum fühle ich mich nicht als Held ? Weil du doch wieder nur ans Autofahren denkst und jetzt gut schlafen kannst, du nichts ändern must an deiner Einstellung.

Ich fühle mich richtig mies, wäre die Chance gewesen, dir ein einmaliges Erlebnis in Berlin ohne Auto zu verschaffen.

Ich will ja nicht IN Berlin fahren, sondern nur NACH ;) Wenn ich da bin geht's mit der BVG weiter.

Hätte ich mehr Planungszeit gehabt, hätte ich SuperSparTickets besorgt und wäre natürlich mit der Bahn angereist. Bin ja schliesslich nicht umsonst Lokführer bei der dänischen Bahn :D

Gruss Jakob :-)

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