Nach Berlin ohne Feinstaubplakette?

Hallo, liebe Gemeinde 😉

Bitte entwschuldigt, wenn ich im flaschen Forum gelandet bin:

Ich wohne in Dänemark und fahre in meinem Volvo S80 D5 ohne jegliche Plakette so durch die Gegend. Das machen wir hier so 😁

Nun möchte ich spontan über Ostern ein paar Tage nach Berlin fahren. Wir werden in der Isarstrasse wohnen, und die liegt anscheinend genau innerhalb der Umweltzone.

Was mache ich denn nun ohne die Plakette? Mein Wagen bekommt anscheinend nur die gelbe Plakette - und dann kann ich es ja wohl ebenso gut lassen, oder? Kenne mich damit nicht so gut aus...

Wir wollen nur hinfahren, den Wagen die Tage stehen lassen und dann wieder nach DK zurück, also nicht damit durch die Stadt kurven.

Sollte ich mich abends im Dunkeln zur Wohnung schleichen? 😁
Und etwas Geld für die Strafe mitbringen? Was kostet der Verstoss denn heute?
Oder sollte ich es besser gleich lassen und bei bahn.de schauen 😕

Grüsse aus DK!

Jakob :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von Sueside


Wikipedia hilft: http://de.wikipedia.org/.../...hnung_emissionsarmer_Kraftfahrzeuge?...

Auch parkende Autos werden verfolgt. Ist meinem Kollegen in Leipzig vor ein paar Wochen passiert.

Und wer bekommt den Punkt, wenn der Halter sagt, er hätte das Fahrzeug nicht dort geparkt und wüsste nicht, wer es dort abgestellt hat? 😁

sowas zieht schon lange net mehr der halter muss dann trotzdem strafe zahlen und kriegt den punkt und kann noch dazu aufgefordert werden ein fahrtenbuch zu führen.

dieser trick ist doch schon uralt der hat schon füsse bekommen.

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Papperlapapp, die Tour brauchst Du bei mir gar nicht erst versuchen. Du bist ein unangenehmer Mensch, mit dem ich nichts zu tun haben möchte.

Ich zitiere dich mal selber aus dem Golf VI Forum:

"Von Dir kommt gar nichts, außer die Garfield-Methode: wenn man keine Ahnung hat, muss man die anderen verwirren."

Auch wenn ich bisher noch nichts von dieser Methode gehört habe, aber sie funktioniert nicht. Warum ich ein unangenehmer Mensch bin, weil ich Lügen bzw. Falschaussagen richtig stelle und stattdessen noch praktikable Tipps gebe, erschließt sich wohl nur dem Meister der Garfield-Methode. 😁

? Erstellt am 31. März 2012 um 14:39:58 Uhr
fruchtzwerg
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Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile


? Erstellt am 31. März 2012 um 14:39:58 Uhr
fruchtzwerg
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Du bist das beste Beispiel dafür, dass man nach denen nicht suchen muss, sie entblößen sich ganz von alleine. 😁 😁 😁

Ich wünsche dem TE trotzdem schöne Ostern in Berlin und keinen Stress mit Umweltzonen. 🙂

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Fruchtzwerg und Kurator - Ihr dürft Euren Disput gern per PN weiterführen und dabei auch durchaus Worte benutzen, die ich hier nicht lesen möchte, weiterhin ist der Thread nicht als privates Battlefield gedacht.

Also, um nochmal auf's eigentliche Thema zurückzukommen...:

Auf Google Maps habe ich gesehen, dass bei der U/S-Bahnstation Neukölln ein real,- liegt - mit grossem Parklatz 🙄

Falls ich also unterwegs doch noch kalte Füsse bekommen sollte und ausserhalb der Umweltzone parken möchte:
Kennst sich jemand von Euch in der Gegend aus? Sollte ich dort lieber nicht parken? Von Samstag über Ostersonntag bis Ostermontag.

Oder isses woanders besser? Konkrete vorschläge (meinetwegen ein Platz mit Bezahlung) sind sehr willkommen.

Wir müssten dann mit der U-Bahn nach 'U Rathaus Neukölln' um zur Wohnung zu gelangen.

Gruss Jakob :-)

da würd ich nich parken sonst lassen die dich womöglich abschleppen. habe die geschäfte samstag eiegntlich offen?

ich würd ganz gerne mal wissen wie unsere Ordnungshüter einem im Härtefall nachweisen wollen dass man mit dem Wagen der da parkt in der Umwetzone gefahren ist. Es geht doch um das Befahren, und nicht den Aufenthalt oder?

so einen Terz zu machen lohnt bei den 40 Euro nicht, aber interessieren würds mich schon.

Auf privatgelände ist es eh egal.

Auf dem Realparkplatz würde ich nicht parken, da es teurer als 40 Euro kommen könnte, wenn man das abgeschleppt Fahrzeug Freikaufen muss 🙂. Selbiges gilt für Bezahlparkplätze, wenn du dich ins Parkhaus für 4 Tage stellst kostet das auch einiges.
Ich würde mir auch nicht so viele Sorgen machen, ich glaube kaum, dass über die Osterfeiertage das Ordnungsamt ausgerechnet durch die Nebenstraßen dort stromert. Fahr einfach die Stadtautobahn bis Grenzallee, fahr zur Wohnung hoch, parke da und genieße das Osterwochenende in Berlin.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile


Die Zone beginnt erst Ostkreuz. Und sein Auto wollte er eben nicht in der Walachei abstellen...
Außerdem fährt man keine 30 min mit Öffentlichen zur Isarstr, oder lässt sich mit Auto abholen.
Willst du mich rollen? Der Ostbahnhof und die Eastside Gallery befinden sich westlich vom Ostkreuz also innerhalb des S-Bahnrings also innerhalb der Umweltzone. Mit der U-Bahn drei Stationen dauert keine 5 Minuten. Um überhaupt zum Ostbahnhof (wenn er denn außerhalb der Umweltzone liegen würde) zu kommen braucht man deutlich länger als über die Stadtautobahn einfach runter bis Grenzallee zu fahren. Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die F.... halten.

ebend umweltzone beginnt dort an der elsenbrücke /ostkreuz

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes_GD300


ich würd ganz gerne mal wissen wie unsere Ordnungshüter einem im Härtefall nachweisen wollen dass man mit dem Wagen der da parkt in der Umwetzone gefahren ist. Es geht doch um das Befahren, und nicht den Aufenthalt oder?

so einen Terz zu machen lohnt bei den 40 Euro nicht, aber interessieren würds mich schon.

Auf privatgelände ist es eh egal.

es wird nicht nur das fahren in der umweltzone geahntet sondern auch das parken. da ist egal wie du da hin gekommen bist denn du bist drinne und damit verstoss. ausserdem wird da so gesehen du parkst da drinnen also biste auch reingefahren.

und glaub mir wenn verwaltungskosten usw dazu kommen kann auch es schnell höher als 40 gehen da sind die ämter sehr erfinderisch

Kann ja ruhig sein dass die Ämter von irgendwas ausgehen, ich wüsste aber gerne den Wortlaut der Umeltzonen-Norm.

Im Zweifelsfalle kann Dir nämlich keiner beweisen dass du in der Umweltzone gefahren bist.

Ja und?

Dann gehts irgendwann vorn Richter und dem erzählst du dann was von "die können mir gar nichts" auf die Frage "Wie sind sie denn in die Umweltzone gekommen?". 😁

Dann wirst du dich in Berlin umschauen wie schnell kommt "nach allgemeiner Lebenserfahrung"...

Und seit der Wortlaut geändert wurde geht man auf die "Verkehrsteilnahme durch Parken". 😁

Die Verordnung findest du über google.
Aber ich bin ja nicht so.
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/index.html
Die Erläuterung zum Schild findest du in der Anlage 2 zur StVO über google.
und da bin ich so. 😁

Übrigens bezieht sich die Erläuterung nur auf die Farbe in der Verordnung...
Aber das stört (Amts)Richter nicht zu sagen ist uns egal, es muß das aktuelle Kennzeihen drin sein, damits die Politessen leichter haben. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes_GD300


Kann ja ruhig sein dass die Ämter von irgendwas ausgehen, ich wüsste aber gerne den Wortlaut der Umeltzonen-Norm.

Im Zweifelsfalle kann Dir nämlich keiner beweisen dass du in der Umweltzone gefahren bist.

damit kommste net durch weil die gesetzlage seit 2009 so lautet

Zitat:

http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltzone#Umweltzone

Ein Befahren der Umweltzone ohne Plakette kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet werden. Zur Einführung der Umweltzonen galt und gilt in einigen Kommunen eine Übergangsregelung.

Strittig war indes, ob und wie der ruhende Verkehr überwacht wird. Der Bußgeldkatalog kannte unter Nr. 153 nur den Tatbestand des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Plakette, wobei Fahrzeugführer der Fahrer und nicht der Halter ist. Da ein Fahrzeug im ruhenden Verkehr keinen Fahrer hat, war die Rechtslage nicht eindeutig, um auch das Parken eines Fahrzeuges ohne Plakette ahnden zu können. Zudem kannte der Bußgeldkatalog in Nr. 153 nur das zum 1. März 2008 gestrichene Zeichen 270, nicht aber die beiden die Umweltzone umschließenden Zeichen 270.1 und 270.2. Um hier Rechtsklarheit zu schaffen wurde zum 1. Februar 2009 der Bußgeldkatalog geändert. Der Tatbestand unter Nr. 153 lautet nun Teilnahme am Verkehr, wozu auch das Parken im öffentlichen Raum gehört.

wie du siehst heisst es nun teilnahme am verkehr und das heisst fahrend und ruhend und damit dürfen se dich beim fahren und beim parken bestrafen. also das parken nicht zählt ist seit 2009 vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile


Die Zone beginnt erst Ostkreuz. Und sein Auto wollte er eben nicht in der Walachei abstellen...
Außerdem fährt man keine 30 min mit Öffentlichen zur Isarstr, oder lässt sich mit Auto abholen.

naja parken am ostbahnhof ist mittlerweile nicht mehr einfach denn das parkhaus wird zur zeit abgerissen ^^

Statt Wikipedia empfehle ich Berlin.de aufzurufen, dort findet sich alle Relevante, verbindlich statt als Lexikoneintrag mit zweifelhafter Aktualität.

Es geht konkret um Berlin, nicht Hamburg, München etc. Und wer genau in den Ausnahmeregelungen von Berlin liest, findet ein "Schlupfloch" bei vorhandener gelber Plakette. 😉 Siehe "Was gilt für im Ausland zugelassene Fahrzeuge mit gelber Plakette ab 2012?"

Ihr macht da ein Gedöns, dabei ist ganz einfach. 😁

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