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Nach Auffahrunfall Kostenvoranschlag oder lieber zum Sachverständigen?
Guten Tag,
mir ist letzte Woche jemand ins Heck gefahren (Wert geschätzt bei 4000€). Ich musste verkehrsbedingt anhalten und als ich bereits gestanden bin, passierte es. Die Schuldfrage ist somit klar. Der Verursacher hat den Schaden bereits bei seiner Agentur gemeldet. Er schreibt mir nun, dass ich zu einer Werkstatt soll und auch Fotos einschicken soll. O Ton: Ein Gutachter wäre nicht nötig, da die Werkstatt ja auch wisse, was gemacht werden muss. Warum Die das wollen dürfte Allen klar sein .
An meinem Wagen ist bis auf ein paar Kratzer erstmal wenig zu sehen (was da drunter ist, weiß ich noch nicht) und ich spiele mit dem Gedanken fiktiv abzurechnen, wenn unterm Stoßfänger keine Überraschungen sind.
Frage an euch wäre, was ist den der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten? Wenn ich nach einem Kostenvoranschlag abrechne, wie ermittle ich denn die Wertminderung?
Grüße
Vitali
Beste Antwort im Thema
Ohne Gutachten geht das nicht korrekt. Anwalt wäre auch ratsam.
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25 Antworten
Ohne Gutachten geht das nicht korrekt. Anwalt wäre auch ratsam.
KVA erstellen lassen und diesen einreichen, der SV der gegenerischen Versicherung kommt bei Bedarf dazu.
Das was du bestellst (SV), bezahlst du auch.
Nehme dir einen Rechtsanwalt, diese Kosten sind zu erstatten...
Gruß vom Armani-Biker...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Januar 2019 um 12:27:18 Uhr:
Ohne Gutachten geht das nicht korrekt. Anwalt wäre auch ratsam.
Hallo und danke,
könntest du noch etwas weiter ausführen, warum ein Kostenvoranschlag falsch wäre?
So wie ich rausgehört habe, hat der Verursacher schon mal einen Bums verursacht und möchte das ggf. aus eigener Tasche bezahlen.
Also nicht dass das mein Problem wäre, aber wenn möglich möchte ich "unnötige" Kosten vermeiden.
Grüße
Vitali
Zitat:
@Armani-Biker71 schrieb am 27. Januar 2019 um 14:13:55 Uhr:
KVA erstellen lassen und diesen einreichen, der SV der gegenerischen Versicherung kommt bei Bedarf dazu.
Das was du bestellst (SV), bezahlst du auch.
Nehme dir einen Rechtsanwalt, diese Kosten sind zu erstatten...
Gruß vom Armani-Biker...
Falsch, beim HP-Schaden bestellt der Geschädigte den SV und die gegnerische KH bezahlt... ebenso den Anwalt
Was der Verursacher möchte, sollte dir völlig egal sein!Zitat:
@Vitali_Sierend schrieb am 27. Januar 2019 um 14:14:44 Uhr:
So wie ich rausgehört habe, hat der Verursacher schon mal einen Bums verursacht und möchte das ggf. aus eigener Tasche bezahlen.
Also nicht dass das mein Problem wäre, aber wenn möglich möchte ich "unnötige" Kosten vermeiden.
Grüße
Vitali
Bei unverschuldeten Unfällen immer unabhängigen Sachverständigen und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Wertminderung kann nur ein SV-Gutachten belegen. Ebenso den vollen Schadensumfang, die Reparaturzeit und den ganzen Nebenkrimskrams.
Ein Schadensrückkauf durch den Geschädigten macht hier keinen Sinn.
Sind die 4000.- deine geschätzten Reparaturkosten oder ist das der Wert vom Fahrzeug ?
Bei ein paar Kratzern bezahlt die Versicherung eventuell das Gutachten nicht
Vielleicht erstmal zu einer Werkstatt fahren und eine grobe Höhe des Schadens erfragen
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 27. Januar 2019 um 14:44:06 Uhr:
Sind die 4000.- deine geschätzten Reparaturkosten oder ist das der Wert vom Fahrzeug ?
Bei ein paar Kratzern bezahlt die Versicherung eventuell das Gutachten nicht
Vielleicht erstmal zu einer Werkstatt fahren und eine grobe Höhe des Schadens erfragen
Hallo,
4000 € ist der von mir grob ermittelte Restwert des Wagens....
Wie gesagt, sind auf dem Stoßfänger leichte Kratzer und eine Chromleiste müsste neu, aber ich weiss halt nicht, was da drunter los ist. Ich denke, dass im Rahmen eines Kostenvoranschlags auch keine Stoßstange demontiert wird.
Grüße
Vitali
Ich kann Dir einen Spruch nennen: Tue niemand etwas gutes, dann kann Dir nichts böses widerfahren.
Insbesondere bei solchen Schäden wie Du beschreibst sollte man an seine eigenen Rechte denken. Im Nuh bist Du zwei mal Opfer.
Also 4.000 ist schon mal eine Schätzung, die nicht mal mit Smart-Repair zu machen ist. Vielleicht ist der Schaden auch 8.000. Dafür gibt es ja Schätzer- äh Gutachter. Wie kulant die Versicherung mit Dir einmal umgeht, wirst Du noch erfahren. Nutzungsausfall? Mietwagen? Probieren kann man es so. Beim ersten Versuch etwas zu kürzen, Rechtsanwalt. Besser sofort. Ist wirklich so. Die Versicherer versuchen alle.
4.000 zahlt auch der Auffahrer nicht. Wenn man als Versicherunsnehmer den Schaden rückkaufen will.
Zitat:
@Vitali_Sierend schrieb am 27. Januar 2019 um 18:52:06 Uhr:
Also nochmal, 4000€ ist der von mir grob ermittelte Restwert des Wagens vor dem Schaden
Du meinst sicher Wiederbeschaffungswert!
Das ändert nichts an meiner vorherigen Empfehlung.
Habe mich entschlossen zum Anwalt zu gehen, nachdem ich vom Verursacher noch keine Versicherungsnummer bekommen habe und die Schadenstelle noch nichts wusste, obwohl es Freitag gemeldet worden sein soll.
Ich hoffe du hast Zeugen oder wenigstens eine Polizeiliche Unfallaufnahme,
nicht dass der Schuss noch nach hinten los geht und der Unfallgegner meint du wärst plötzlich Rückwerts gefahren
Alles schon da gewesen