MZ 150 ccm mit A1 erlaubt???
Hi. Ein Kumpel meinte, sein Fahrlehrer meinte, dass man mit Führerschein A1 auch die vor der Wende gebauten MZ mit 150 ccm fahren darf!
Wer weiß genau ob das (nicht) stimmt?
Das erspart mit nämlich in Zukunft das Umbauen auf 125 ccm, wenn ich mir sowas zulege.
Beste Antwort im Thema
Also gut dann bin ich mal wieder gefagt. 😁
Die Polizei braucht ihr über fragen um den führerschein und führerscheinrecht nicht zu fragen die können euch das nicht sagen weil sie einfach (sorry das muss ich jetzt einfach raus) ZU DOOF DAFÜR SIND, die können nur abzocken und mehr nicht, in solchen fällen immer in einer fahrschule nachfragen, oder halt mich.
Zum thema:
Es gibt eine reglung die das besagt das man DDR mopeds vor diesem gewissem baujahr (muss mal genau nachschauen welches) fahren darf, aber nur moppeds und die 150er MZ war/ist ja ein motorrad.
Die 150ccm MZ oder im volksmund auch "EZE" gennant darfst du nicht fahren, die fällt nicht unter dieses gesetz.
Der Führerschein der klasse A1 geht bis max. 125ccm und 15PS und von 16-18 Jahren max 80km/h (noch).
Du musst deine 150er MZ leider zurückrüsten auf 125ccm und den ganzen spass eintagen lassen sonst ist es fahren ohne führerschein.
Gruss
Maik
41 Antworten
Zu meiner zeit sind viele mit ner Etze auf A1 rumgefahrn. Die wurden alle gedrosselt auf 80km/h und diese VMax wurde dann eingetragen, deswegen war es trotzdem nicht erlaubt das ding zu fahren (weil 150ccm). Aber die Polizei im Kreis Köthen hat das wohl damals selbst nich genau gewusst. Jedenfalls sind zu der Zeit wirklich viele mit A1 ne Etze gefahren, erlaubt war es aber trotzdem nicht. 🙂
Wie schon geschrieben die klasse A1 geht nur bis 125ccm und 11kw (15PS) wenn man unter 18 jahre ist auch nur bis 80km/h.
Wer 18 oder älter ist darf die 125er von der geschwindigkeit her offen fahren, aber auch nicht mehr wie 125ccm und 11kw (15PS), weil es sonst kein leichtkraftrad mehr ist.
Die 150er MZ muß wie es Hugo Boß schon vollkommen richtig schrieb auf 125ccm rückgebaut werden (kolben und zylinder), dann abgenommen und eingetragen werden, erst dann darf sie mit dem A1 schein gefahren werden, vorher nicht weil sie wegen der 150ccm KEIN leichtkraftrad ist sondern ein motorrad.
@Cruisersteve
Sorry aber meiner meinung gegenüber der polizei bleibe ich, das beste beispiel hat hat ja Califahrer hier im thread noch geschrieben, sowas müssen die einfach wissen, ich könnte auch noch zahlreiche andere bespiele nennen wo die polizei keine ahnung hat obwohl sie es einfach wissen müssen stichwort änderung der stvo ab dem 01.09.09 und das damit zusammenhängende überholverbot am bahnübergang (auch bei geschlossener schranke), das wissen vieleicht 20% der beamten, wenn überhaupt 🙁.
Gruss
Maik
ja dachte immer es sind mehrere Faktoren wie PS und Endgescwindikeit .
Und da is die EZE unter den gesetzlichen Regelungen drunter bis auf die CCM , und die sind auch unter 150 aber über 125 .
Hatte ne Aprillia 125ccm die ist 170 km/h gefahren und hatte über das 3fache an PS wie die Etze.
die durfte ich fahren, und ne 150 ETZe nicht ?
Wo is da die Logik?
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Die logik ist, dass deine aprillia mit 15ps! Mehr darfst du mit dem A1 nicht fahren, keine 170 läuft!
Zusammengefasst, darfst du die 170km/h aprillua, wie auch die 150er MZ nicht fahren...
Vllt erstmal durchlesen und verstehen, was mit dem A1 gefahren werden darf. Ist/war bestandteil der fahrschulausbildung...
Wie lautet denn eigentlich die gesetzliche Definition des Hubraumes?
Eigentlich müsste bei den Zweitaktern ja der effektive Hubraum berücksichtigt werden, wenn es um die Vergleichbarkeit geht, und da käm die 150 ccm MZ sicherlich auf unter 125.
Der bei einem Kreiskolbenmotor auch nicht berücksichtigt.
Hubraum berechnet sich leicht geometrisch (Hubkolbenmotor: Bohrung*Hub), beim Kreiskolbenmotor max. Kammervolumen.
"Effektiver Hubraum" nach irgendeiner merkwürdigen Interpretation interessiert nicht.
Durch Ventilsteuerzeiten und Resonanzen und Reibungsverluste der Luftströmung und Aufladung ist die Luftmasse sowieo variabel. Und das ist auch noch drehzahlabhängig!
Gutes Beispiel sind die Elektros, wo das Limit einfach in 4kW (Kleinkraftrad) bzw. 11kW (Leichtkraftrad) Dauerleistung besteht.
Genau, 11kw dauerleistung. Glaube ktm haut als Max 15kw raus...
Na hier geht ja was ab 😰.
Ne 125er darf in Deutschland nur 125ccm und 15 PS haben nur dann reden wir von einem Leichtkraftrad welches mit der klasse A1 gefahren werden darf.
Hat das mopped 130ccm und meinetwegen 18PS ist es schon ein Motorrad wofür man die Klasse A2 oder A braucht.
Ich verstehe nicht wo das Problem liegt.
Gruß
Maik
Maik, da hast du nachholbedarf...!
Wir waren gerade bei elektrokisten. Dort zählt die dauerleistung. A1 konform 11kw. Jedoch haben diese eine spitzenleistung darüber!
Zitat:
Noch ein erfreuliches Detail spricht für grün-orange E-Power: Mit der Dauerleistung von 11 kW (15 PS) fällt die KTM Freeride E zulassungs- und versicherungstechnisch in die 125-Kubik-Klasse. Ist im Verkehrsgeschehen Durchsetzungsvermögen gefragt, dann kann aber jederzeit die Peak Power von 16 kW (22 PS) abgerufen werden.
Gleiches gilt im übrigen glaube mit A2 von zero. Diese haben in der spitze um 65ps...
Zitat:
@Papstpower schrieb am 10. August 2017 um 23:48:52 Uhr:
Maik, da hast du nachholbedarf...!Wir waren gerade bei elektrokisten. Dort zählt die dauerleistung. A1 konform 11kw.
Strom ist dreckig das interessiert mich nicht.
Dennoch hast du aber recht.
Gruss
Maik