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MZ 150 ccm mit A1 erlaubt???

Hi. Ein Kumpel meinte, sein Fahrlehrer meinte, dass man mit Führerschein A1 auch die vor der Wende gebauten MZ mit 150 ccm fahren darf!

Wer weiß genau ob das (nicht) stimmt?

Das erspart mit nämlich in Zukunft das Umbauen auf 125 ccm, wenn ich mir sowas zulege.

Beste Antwort im Thema

Also gut dann bin ich mal wieder gefagt. 😁

Die Polizei braucht ihr über fragen um den führerschein und führerscheinrecht nicht zu fragen die können euch das nicht sagen weil sie einfach (sorry das muss ich jetzt einfach raus) ZU DOOF DAFÜR SIND, die können nur abzocken und mehr nicht, in solchen fällen immer in einer fahrschule nachfragen, oder halt mich.

Zum thema:
Es gibt eine reglung die das besagt das man DDR mopeds vor diesem gewissem baujahr (muss mal genau nachschauen welches) fahren darf, aber nur moppeds und die 150er MZ war/ist ja ein motorrad.
Die 150ccm MZ oder im volksmund auch "EZE" gennant darfst du nicht fahren, die fällt nicht unter dieses gesetz.

Der Führerschein der klasse A1 geht bis max. 125ccm und 15PS und von 16-18 Jahren max 80km/h (noch).

Du musst deine 150er MZ leider zurückrüsten auf 125ccm und den ganzen spass eintagen lassen sonst ist es fahren ohne führerschein.

Gruss
Maik

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Zitat:

Original geschrieben von Crosskarotte


Bis 125ccm Leichtkraftrad, ab 125ccm Motorrad.
Die Ausnahmeregelung mit den 60 km/h für die Simme ist AFAIK sogar (irgendwo) in den Verträgen zur Wiedervereinigung verankert.

Vollkommen korrekt 100% zustimm. 😁.

Ich könnte ja noch kleinlich sein eine 125er mit mehr als 15PS ist schon ein motorrad 😉 ich sag nur 34PS Aprilia und co.

Gruss
Maik

Dann werd ich aber erst recht kleinlich und komme noch mit dem Leistungsgewicht.... 😁

N8, ich geh pennen....

Zitat:

Original geschrieben von Crosskarotte


Dann werd ich aber erst recht kleinlich und komme noch mit dem Leistungsgewicht.... 😁

😁 War nur nen JOKE 😁 wir wollens ja nicht gleich überteiben und auf dem teppich bleiben 😉.

Gruss
Maik

P.S. Ich geh jetzt noch ein bisschen online zocken 🙂

@Maik380
wie siehts denn jetzt mit B ab 17 aus?
höre schon den ganzen tag im radio davon,
aber gibts das ab heute wirklich ?
is echt wichtig, meine theorie von A1 ist noch 4,5 monate gültig, kann ich jetzt den lappen schon machen?
muss ich dann nur noch die sonderstunden machen und kann dann gleich fahren?

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Also gut dann bin ich mal wieder gefagt. 😁

Die Polizei braucht ihr über fragen um den führerschein und führerscheinrecht nicht zu fragen die können euch das nicht sagen weil sie einfach (sorry das muss ich jetzt einfach raus) ZU DOOF DAFÜR SIND, die können nur abzocken und mehr nicht, in solchen fällen immer in einer fahrschule nachfragen, oder halt mich.

Zum thema:
Es gibt eine reglung die das besagt das man DDR mopeds vor diesem gewissem baujahr (muss mal genau nachschauen welches) fahren darf, aber nur moppeds und die 150er MZ war/ist ja ein motorrad.
Die 150ccm MZ oder im volksmund auch "EZE" gennant darfst du nicht fahren, die fällt nicht unter dieses gesetz.

Der Führerschein der klasse A1 geht bis max. 125ccm und 15PS und von 16-18 Jahren max 80km/h (noch).

Du musst deine 150er MZ leider zurückrüsten auf 125ccm und den ganzen spass eintagen lassen sonst ist es fahren ohne führerschein.

Gruss
Maik

Wenn du's sagst stimmt das sicherlich.

Aber is schon bissl irritierent, wenn viele anders reden.

Ich glaub für 2 Jahre lohnt sich das Umrüsten nicht. Schon bei der Neu-Anmeldung von meim SR80 bin ich ssssssssssooooooooooooooooo arm geworden.

SCH*** STAAT!

Zitat:

Original geschrieben von schulle21


wie siehts denn jetzt mit B ab 17 aus?
höre schon den ganzen tag im radio davon,
aber gibts das ab heute wirklich ?
is echt wichtig, meine theorie von A1 ist noch 4,5 monate gültig, kann ich jetzt den lappen schon machen?
muss ich dann nur noch die sonderstunden machen und kann dann gleich fahren?

Darüber kann ich dir nicht sagen weil es das projekt bei uns GOTT SEI DANK nicht gibt (ich bin aus sachsen anhalt), baden-würtenberg hat das im alleingang gemacht ich hoffe nur das geht ganz schnell ganz schief.

Im fernsehen kam grad ein bericht darüber.

Gruss
Maik

so..nochma fix zur EZE...mensch... also entweder Abrüstzylinder auf 125cc oder sein lassen!!!!
Es gibt nur die Regelung über Kleinkrafträder der Marke simson, die wohlbemerkt zwar 60 fahren dürfen, deshab aber trotzdem nur 50cc haben und als KKR gelten!!!!!

Also wenn hier jemand meint, dasser legal fährt mit dem ori 150er Zyxlli, dann isser selber schuld.. aber das sieht man ja eh net 😉 😁

Moin!

Hab n bisschen TV geguckt. Scheibar gibt es
das begleitete Fahren für Minderjährige schon
(bei uns in Niedersachsen).

@mike, hast du schon mal wieder neues über
die 80 km/h gehört ?

mfG, Andre

jo, bei uns in niedersachsen scheints das seit heute zu geben
war ebend in meiner fahrschule und hab nachgefragt

sie meinte , dass sie heute morgen das auch im radio gehört hat, und auch net mehr weiß als ich ^^
scheint ja alles recht gut organisiert zu sein 😁

Zitat:

Original geschrieben von DT-Andy


hast du schon mal wieder neues über
die 80 km/h gehört ?

Sorry noch nicht 🙁.

Wenn ich aber was neues höre werde ich gleich posten das interresiert hier doch alle brennend 😉.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von schulle21


scheint ja alles recht gut organisiert zu sein 😁

Na ja, vor allem gilt das bisher ja auch nur in einigen Landkreisen. (lt. TV)

Jetzt frag ich mich, was passiert, wenn so ein 17jähriger(mit Begleitperson) in einen Landkreis fährt, in dem der "Führerschein mit 17" nicht gilt.

Anzeige wg. Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sperre?

Wär zwar hirnri**ig, aber vorstellen könnt ich mir sowas in Deutschland durchaus.

das die ganze aktion schwachsinn ist, ist ja garkeine frage
schon alleine mit dem beifahrer, ich frag mih schon die ganz e zeit was der überhaupt machen soll, wenn ihc nicht auf ihn hören würde und mit 180 durch die ortschaft rase?^^
muss der eigendlich auf den beifahrersitz sitzen, oder kann sichs der auch hintan auf dem rücksitz bequem machen?

naja, aber kommt mir doch alles schon recht gelegen 😁

Hallo ich habe was zu Thema gefunden.

Da ich auch schon mal was gehört habe mit denn 150, frage ich mal nach bzw. versuche ich weiter zu helfen.

Und zwar steht geschrieben:

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV und § 76 FeV):

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.

Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

So nun wie ist das ab 18 geregelt mit der A1?

Denn man kann ja das Motorrad offen fahren,das heißt schneller also 80km/h und die alten MZ 150 haben weniger also 11KW aber mehr als 125 cm³.

Also sind das zwei gegensätze, wie Verhält sich das nun für Leute die über 18 sind?

Dürfen die nun die 150er fahren oder nicht?

Lg

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Also gut dann bin ich mal wieder gefagt. 😁

Die Polizei braucht ihr über fragen um den führerschein und führerscheinrecht nicht zu fragen die können euch das nicht sagen weil sie einfach (sorry das muss ich jetzt einfach raus) ZU DOOF DAFÜR SIND, die können nur abzocken und mehr nicht, in solchen fällen immer in einer fahrschule nachfragen, oder halt mich.

H i e r

 kannst Du nachlesen, wo das steht.

Und Maik, ich würd´ an Deiner Stelle nicht Leute als doof bezeichnen, die Du nicht kennst. Die können nicht nur abzocken, wie Du meinst, die sind auch für Dich da, wenn Du selbst mal in Schwierigkeiten steckst.

Pauschalbeleidigungen solltest Du Dir deswegen hier verkneifen.😉

Gruß.

Wird dann auf 125ccm gedrosselt werden müßen.
Also anderer Kolben und Zylinder.
Dann vom Tüv eintragen lassen

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