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MZ 150 ccm mit A1 erlaubt???

Themenstarteram 18. April 2004 um 20:22

Hi. Ein Kumpel meinte, sein Fahrlehrer meinte, dass man mit Führerschein A1 auch die vor der Wende gebauten MZ mit 150 ccm fahren darf!

Wer weiß genau ob das (nicht) stimmt?

Das erspart mit nämlich in Zukunft das Umbauen auf 125 ccm, wenn ich mir sowas zulege.

Beste Antwort im Thema

Also gut dann bin ich mal wieder gefagt. :D

Die Polizei braucht ihr über fragen um den führerschein und führerscheinrecht nicht zu fragen die können euch das nicht sagen weil sie einfach (sorry das muss ich jetzt einfach raus) ZU DOOF DAFÜR SIND, die können nur abzocken und mehr nicht, in solchen fällen immer in einer fahrschule nachfragen, oder halt mich.

Zum thema:

Es gibt eine reglung die das besagt das man DDR mopeds vor diesem gewissem baujahr (muss mal genau nachschauen welches) fahren darf, aber nur moppeds und die 150er MZ war/ist ja ein motorrad.

Die 150ccm MZ oder im volksmund auch "EZE" gennant darfst du nicht fahren, die fällt nicht unter dieses gesetz.

Der Führerschein der klasse A1 geht bis max. 125ccm und 15PS und von 16-18 Jahren max 80km/h (noch).

Du musst deine 150er MZ leider zurückrüsten auf 125ccm und den ganzen spass eintagen lassen sonst ist es fahren ohne führerschein.

Gruss

Maik

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Ich denke nicht, dass das erlaubt ist, da in dem buch und soweit ich weiß auch im gesetz ausdrücklich drin steht, dass man nicht mehr als 15ps und 125ccm mit einer bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von 80km/h fahren darf...

verbessert mich, falls ich mich irre!

Also soviel ich weiß ist die einzige Ausnahmeregelung für "DDR-Bikes" ist die Erlaubnis für Simsons u.ä. vor Baujahr ´92 die mit 50ccm 60km/h fahren dürfen.

Auch hier:

Zitat:

verbessert mich, falls ich mich irre!

Themenstarteram 18. April 2004 um 20:36

Also ich meine schon Baujahr vor 1989

ABer ich hab selbst auch nix gefunden...

Wie gesagt, ich glaub nicht dass diese Regelung existiert. Ist auch ehrlich gesagt, das allererste Mal, dass ich hier davon höre. Muß zwar nicht viel heißen, aber ich glaub, dass wenn es das gäbe, sehr viele Leute hier auf der Suche nach solchen Maschinen wären.

 

Aber mal hören, was unser Fahrlehrer hier dazu sagt.

Themenstarteram 18. April 2004 um 20:47

Das isses ja. Es gibt unzählige 150er und "relativ" wenige 125 mit älterem Baujahr. Deshalb sollte es wohl nach der Wiedervereinigung so ne Reglung geben, weil es vorher erlaubt war.

am 18. April 2004 um 20:50

Ich kann bei uns auch mal fragen!

Themenstarteram 18. April 2004 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von DT-Andy

Ich kann bei uns auch mal fragen!

Ja mach mal...

Dadran hängt mein Leben...

das muss so sein, cih hab nen kumpel, der hat so ne "eze" und der hatte auch nur nen 125er schein, und ist die gefahren.

sollte gehen

Frag mal "Maik380" per PN, der ist Fahrlehrer und aus der entsprechenden Region Deutschlands. (Sorry, blöde Umschreibung für die ehem. DDR.)

Themenstarteram 18. April 2004 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von PEOPLES

das muss so sein, cih hab nen kumpel, der hat so ne "eze" und der hatte auch nur nen 125er schein, und ist die gefahren.

sollte gehen

Auf so'ne Antwort hab ich gewartet *g*.

Meine Schwester is bei den B...., bei der Polizei und die wusste es selbst nicht!

Also gut dann bin ich mal wieder gefagt. :D

Die Polizei braucht ihr über fragen um den führerschein und führerscheinrecht nicht zu fragen die können euch das nicht sagen weil sie einfach (sorry das muss ich jetzt einfach raus) ZU DOOF DAFÜR SIND, die können nur abzocken und mehr nicht, in solchen fällen immer in einer fahrschule nachfragen, oder halt mich.

Zum thema:

Es gibt eine reglung die das besagt das man DDR mopeds vor diesem gewissem baujahr (muss mal genau nachschauen welches) fahren darf, aber nur moppeds und die 150er MZ war/ist ja ein motorrad.

Die 150ccm MZ oder im volksmund auch "EZE" gennant darfst du nicht fahren, die fällt nicht unter dieses gesetz.

Der Führerschein der klasse A1 geht bis max. 125ccm und 15PS und von 16-18 Jahren max 80km/h (noch).

Du musst deine 150er MZ leider zurückrüsten auf 125ccm und den ganzen spass eintagen lassen sonst ist es fahren ohne führerschein.

Gruss

Maik

Hab ich mir doch gedacht, dass du da weiterhelfen kannst Maik.

Wie war das noch? Man muß nicht alles wissen, man muß nur wissen wer es weiß. oder so ähnlich.... :)

hmm,

Zitat:

aber nur moppeds und die 150er MZ war/ist ja ein motorrad.

wo steht denn das??

dann wär mein freund ja 4 jahre mit nem falschen schein rumgefahren, das kann ich mir beim besten willen net vorstellen.

die regelung sagt auch, das ne 50er nur 50 fahren darf, und ne simson ist eins der dinger die 60 gehen und das auch dürfen.

ich bin mir nahezu 100% sicher das das so mit der eze in ordnung geht.

Bis 125ccm Leichtkraftrad, ab 125ccm Motorrad.

Die Ausnahmeregelung mit den 60 km/h für die Simme ist AFAIK sogar (irgendwo) in den Verträgen zur Wiedervereinigung verankert.

Da hat dein Freund anscheinend Glück gehabt.

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