MwSt Regelung

Hallo zusammen,

wenn ich heute einen Kaufvertrag für ein Bestellfahrzeug unterschreibe, zahle ich bei Abholung die 19% MwSt laut Kaufvertrag oder 16%? Unter der Annahme der Wagen wird zwischen Juli und Dezember ausgeliefert.

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Zitat:

@A346 schrieb am 5. Juni 2020 um 11:00:58 Uhr:


Heute ist noch nicht der 01.07.2020, also gelten bei Unterschrift heute noch die 19%.
Auslieferungsdatum nach dem 01.07.2020 spielt dafür keine Rolle.

was brabbelst Du da für nen Stuss?

ich finde hierzu
(von der letzten Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1.1.2007)

ADAC: Bei Autokauf wegen Mehrwertsteuer auf Liefertermin achten Wer sich in nächster Zeit einen Neuwagen zulegen will, sollte wegen der zum 1. Januar 2007 vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhung auf den Liefertermin achten. Denn bei der Steuerfestsetzung komme es auf den Lieferzeitpunkt an, warnte der ADAC am Donnerstag. Wenn das Auto erst 2007 geliefert werde, gelte also grundsätzlich der von 16 auf 19 Prozent erhöhte Satz.

--> wie kommst Du zu Deiner von der Gesetzeslage explizit abweichenden Meinung?

vgl.

Zitat:

UStG § 13 Entstehung der Steuer
(1) Die Steuer entsteht
1. für Lieferungen und sonstige Leistungen
a) bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.

PS:

und welches Hohlkopf gibt für so eine offensichtlich falsche "Fakenews" auch noch ein "Danke"?

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Zitat:

@rici3000 schrieb am 30. Juni 2020 um 15:35:41 Uhr:


Ist das für mich als Kunde von Bedeutung?

Na klar, sonst wäre das Auto wohl deutlich teurer gewesen (USt. auf die gesamte Summe, und nicht nur auf den Gewinn des Händlers)...

Ok danke... Wären paar Hunderter gewesen, aber was solls. Ich kann ja im Autohaus nochmal nachfragen.

Zitat:

@rici3000 schrieb am 30. Juni 2020 um 16:32:23 Uhr:


Weil ich heute, gegen 13 Uhr ungefähr, erstmalig davon gelesen habe, dass diese Möglichkeit besteht...

Sonst noch Fragen?

Nee nicht mehr... Wenn tage vorher sämtliche medien von der mwst senkung berichten und man dann eine anschaffung über tausende von euros unmittelbar davor macht ;-)

Mir war nicht bewusst, dass die Mehrwertsteuer erst bei Lieferung erhoben wird. Ich war der Annahme, ich kaufen etwas und bezahle und zahle damit die geltende Mehrwertsteuer.
Und da ich am 20.06. bezahlt habe, war das alles für mich kein Thema... Erst heute habe ich gelesen, dass der Liefertermin ausschlaggebend ist...

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Hab vom Autohaus die Info bekommen, dass die 3% erstattet werden.

Woow, sehr sehr gut! Freut mich für Dich...!

Mist, grad nochmal nen Anruf vom autohaus bekommen... Auto wird wie vor paar Posts erwähnt, doch ohne MwSt verkauft... Also doch nix...

Strange...

Also ich habe den neuen Wagen am letzten Samstag und somit noch im Juni mit 19% gekauft. Die Verkäuferin hat allerdings gesagt, entscheidend ist die Übergabe und Sie überweisen dann die 3% Differenz auf mein Konto. Ist zwar mündlich, aber ich war nicht allein und habe somit eine Zeugin.

Ich habe den Vertrag über einen Gebrauchten bei BMW am 22.06. unterschrieben und in den Vertrag wurde aufgenommen, dass die Rechnungsstellung nach dem 01.07. mit den dann gültigen 16% MwSt erfolgt. Ganz einfach. 🙂

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