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MwSt Regelung

Themenstarteram 5. Juni 2020 um 8:53

Hallo zusammen,

wenn ich heute einen Kaufvertrag für ein Bestellfahrzeug unterschreibe, zahle ich bei Abholung die 19% MwSt laut Kaufvertrag oder 16%? Unter der Annahme der Wagen wird zwischen Juli und Dezember ausgeliefert.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@A346 schrieb am 5. Juni 2020 um 11:00:58 Uhr:

Heute ist noch nicht der 01.07.2020, also gelten bei Unterschrift heute noch die 19%.

Auslieferungsdatum nach dem 01.07.2020 spielt dafür keine Rolle.

was brabbelst Du da für nen Stuss?

 

ich finde hierzu

(von der letzten Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1.1.2007)

ADAC: Bei Autokauf wegen Mehrwertsteuer auf Liefertermin achten Wer sich in nächster Zeit einen Neuwagen zulegen will, sollte wegen der zum 1. Januar 2007 vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhung auf den Liefertermin achten. Denn bei der Steuerfestsetzung komme es auf den Lieferzeitpunkt an, warnte der ADAC am Donnerstag. Wenn das Auto erst 2007 geliefert werde, gelte also grundsätzlich der von 16 auf 19 Prozent erhöhte Satz.

 

--> wie kommst Du zu Deiner von der Gesetzeslage explizit abweichenden Meinung?

vgl.

Zitat:

UStG § 13 Entstehung der Steuer

(1) Die Steuer entsteht

1. für Lieferungen und sonstige Leistungen

a) bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.

PS:

und welches Hohlkopf gibt für so eine offensichtlich falsche "Fakenews" auch noch ein "Danke"?

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Gilt diese Regelung dann auch für Leasingraten?

Zitat:

@peter_x2 schrieb am 5. Juni 2020 um 15:48:18 Uhr:

Gilt diese Regelung dann auch für Leasingraten?

Frei nach Radio Eriwan würde ich sagen - "im Prinzip ja". Es wird wohl auf die Formulierung ankommen:

"Leasingrate beträgt €119 inkl MwSt" ist was anderes als "Leasingrate beträgt €100 + derzeit gültige MwSt insgesamt zZt €119".

Was das für eine Arbeit ist, auf den ganzen Rotz zu achten ...

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 5. Juni 2020 um 15:58:48 Uhr:

Zitat:

@peter_x2 schrieb am 5. Juni 2020 um 15:48:18 Uhr:

Gilt diese Regelung dann auch für Leasingraten?

Frei nach Radio Eriwan würde ich sagen - "im Prinzip ja". Es wird wohl auf die Formulierung ankommen:

"Leasingrate beträgt €119 inkl MwSt" ist was anderes als "Leasingrate beträgt €100 + derzeit gültige MwSt insgesamt zZt €119".

Was das für eine Arbeit ist, auf den ganzen Rotz zu achten ...

Danke für die Antwort. Dann mal am Wochenende den Vertrag genau anschauen.

Nachtrag: Ganz findige Autohersteller erhöhen mal eben kurzfristig den Listenpreis.... (diese Woche selber im Autohaus erlebt. (zwischen dem 1. Angebot am 03.05. und dem zweiten Angebot am 06.06. liegen knapp 600 Euro....)

am 7. Juni 2020 um 17:37

Zitat:

@yf29 schrieb am 7. Juni 2020 um 19:25:11 Uhr:

Nachtrag: Ganz findige Autohersteller erhöhen mal eben kurzfristig den Listenpreis.... (diese Woche selber im Autohaus erlebt. (zwischen dem 1. Angebot am 03.05. und dem zweiten Angebot am 06.06. liegen knapp 600 Euro....)

Das ist nicht selten vor einer Rabattaktion und das quer durch alle Branchen. Es werden sicher viele vor der MwSt.-Senkung genau so machen.

Ich klinke mich mal ein: Gilt die Regelung auch für Gebrauchtwagen? Will morgen unterschreiben, Lieferung soll in den Juli fallen (schon mit Händler gesprochen). Im Kaufvertrag sind 19 Prozent MwSt. ausgewiesen. Dann wären bei Lieferung im Juli trotzdem nur 16 Prozent fällig?

Ich würde sagen, es gilt das was im Kaufvertrag steht.

Zitat:

@sir_d schrieb am 8. Juni 2020 um 20:23:36 Uhr:

Ich klinke mich mal ein: Gilt die Regelung auch für Gebrauchtwagen? Will morgen unterschreiben, Lieferung soll in den Juli fallen (schon mit Händler gesprochen). Im Kaufvertrag sind 19 Prozent MwSt. ausgewiesen. Dann wären bei Lieferung im Juli trotzdem nur 16 Prozent fällig?

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung!

Rechnungsdatum Juni = Nettobetrag + 19% MwSt,

Rechnungsdatum Juli = Nettobetrag + 16% MwSt.

@frank-d: Woher kommt die Erkenntnis?

Einfach mal in diesem Thread auf Seite eins schauen..., es kommt wohl eher auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an....

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 8. Juni 2020 um 20:48:27 Uhr:

@frank-d: Woher kommt die Erkenntnis?

Einfach mal in diesem Thread auf Seite eins schauen..., es kommt wohl eher auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an....

Jaaa, natürlich, es sind ja auch im gewerblichen Bereich Verkäufe ohne Rechnung denkbar.

§13 Abs. 1 Nr. 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmt, in welchem Voranmeldungszeitraum der Unternehmer die Umsatzsteuer für Lieferungen u. sonst. Leistungen nach vereinbarten Entgelten anzumelden und abzuführen hat, demnach in dem Voranmeldungszeitraum in dem die Leistung ausgeführt wurde (im konkreten Fall also das Fahrzeug geliefert wurde).

Der Voranmeldungszeitraum (§18 Abs. 2 UStG) kann hierbei monatlich, vierteljährlich oder jährlich sein.

Ich bin davon ausgegangen, dass hier mit Verschaffung der Verfügungsmacht an dem Fahrzeug auch zeitgleich eine Rechnung erstellt wird.

Es wird wohl kaum ein redlicher Verkäufer ein Fahrzeug aushändigen, ohne hierfür den entsprechenden Kaufpreis erhalten, oder zumindest eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt zu haben.

 

 

Hi,

ich habe am 16.06. nen Gebrauchten gekauft/bestellt und werde diesen am 02.07. abholen. Bezahlt ist er ebenfalls schon. In meiner Bestellbestätigung ist die MwSt allerdings nicht explizit ausgewiesen. Also nicht ersichtlich wie hoch diese ist. Es steht nur der Bruttobetrag da.

Hab ich Chancen, auch 3% zurück zu bekommen? Handelt sich auch um ein großes VW Autohaus.

Gruß

Rici

Der ist wahrscheinlich differenzbesteuert, d.h. der Händler führt nur Umsatzsteuer auf seinen Gewinn ab.

Ist das für mich als Kunde von Bedeutung?

am 30. Juni 2020 um 13:41

Und warum klärt man das nicht vorher ? Ich habe ebenfalls am 16.06 einen gebrauchtwagen gekauft und das vor unterzeichnung geklärt.

Weil ich heute, gegen 13 Uhr ungefähr, erstmalig davon gelesen habe, dass diese Möglichkeit besteht...

Sonst noch Fragen?

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