1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Mutwilliges zuparken von meinem Nachbarn

Mutwilliges zuparken von meinem Nachbarn

Moin Community,

hoffe ich bin hier soweit richtig.

Seit längerem treibt mich mein Nachbar nun zur Weißglut.
Vorweg, hänge ich ein bild an damit man die örtliche Lage besser verstehen kann.

Es fing so an, dass mein Nachbar der eine Tür weiter wohnt, sich immer direkt hinter mein auto parkte um Einkäufe aus dem auto zu laden. Manchmal blieb er dahinter stehen, was mich insofern nicht weiter gestört hat, wenn ich nicht außer haus musste. Die ersten 5-6 mal wie ich doch wegfahren wollte war es auch kein Problem für mich hab 3-4 mal ranschirrt und bin ganz knapp am auto vorbei gekommen, wenn es doch mal nicht geklappt hatte hab bei ihm geklingelt und gesagt ich müsse weg fahren. Kommentarlos und ohne zögern fuhr er sein Auto auch gleich weg.
Mittlerweile ist es so das ich dann schon mal 10 Minuten warten muss bis er sich aus seinem Haus "bemüht".
Langsam war's mir auch zu bunt immer nur mit 5 cm Abstand an seinem auto vorbei zu ranschirren und eventuell doch einen Kratzer ins auto zu machen. Also hab ihn dann jedes mal rausgeklingelt. Die letzten 2 mal hab ich ihn auch drauf hingewiesen warum er den nicht 3 meter weiter weg parkt, oder gleich seine Garage oder die dafür vorgesehenen Parkplätze nutzt neben meinem auto (ich Parke dort übrigens schon über einem Jahr), die sind nämlich 90% der zeit leer (Dargestellt als Schwarze Rechtecke auf dem bild).

Heute war's mir aber echt zu blöd und mir riss der Geduldsfaden. War schon etwas im Stress und musste schnell weg, doch wer steht hinter meinem Auto mit vll. mal 50 cm Abstand... der werte Herr Nachbar.

Ich also Sturm geklingelt und erst mal meinen Frust abgebaut und ihm sehr eindeutig darauf hingewiesen das er nicht mehr hinter meinem Auto zu stehen hat.
Worauf er antwortete da kann doch n blinder ausparken. Was aber nicht möglich war. Selbst wenn, sehe ich es nicht mehr ein iwann passiert doch was und ich müsste dafür gerade stehen.

Was sind nun eurer Meinung nach meine Möglichkeiten dies zu unterbinden?

Noch ne Info zum Parkplatz. Der Parkplatz ist öffentlich und kann von jedem genutzt werden, da er der Gemeinde und nicht zum Wohnhaus gehört.
Wie gesagt hat er die Möglichkeit neben meinem Auto zu parken da genügend platz ist. Noch dazu hat er eine eigene Garage die er nutzen kann, die genau soweit entfernt ist wie der Parkplatz.
Mein wehrter Herr Nachbar gehört zur Fraktion... Ach Sie schon wieder, na wo wollen sie den heute hin, was gab es zu mittag, wer war den ihr besuch gestern Abend, das gehört aber nicht in diese Mülltonne, kuck kuck was macht er den in seinem auto... usw. Diese netten Herrschaften die immer aus dem Fenster kucken sobald sie n Blatt vom Baum fallen hören.. XDXD

Hoffe ihr könnt mir vll. n paar Tipps geben was man dagegen unternehmen kann.

PS: Ich will ihm keinen Schaden zufügen oder sein auto mit Kot beschmieren, die Luft raus lassen o.Ä. 😉
Hab auch kein Problem damit mal die Polizei vorbei zu schicken.
Der Nachbarschaftsfrieden geht mir auch am A... vorbei da ich mit diesen Leutchens nicht zu tun haben werde.

Beste Antwort im Thema

So eindeutig, wie das Ganze auf den ersten Blick erscheint, ist es nicht. Liest man zwischen den Zeilen, so ergeben sich doch einige Fragen:

  • Laut Zeichnung steht der Wagen des Nachbarn so dicht hinter dem Fahrzeug des TE, dass ihm ein Ausparken unmöglich ist. Im Text steht aber, dass das Ausparken sehr wohl, wenn auch mit ein paar mal Rangieren möglich ist. Wenn ich mich recht erinnere, sind 2-3-mal Rangieren zumutbar. Wenn das der Fall ist, und kein Park- oder Halteverbot in dem Wendehammer angeordnet ist, darf der Nachbar sogar dort parken.
  • Der Weg zu den Häusern geht genau in Höhe des Fahrzeugs des TE ab. Das heißt, um zu den Häusern zu gelangen muss man an dem Wagen des TEs vorbei. Ist da genügend Platz oder muss man sich vorbeiquetschen? Kann es sogar sein, dass da, wo der TE steht, gar kein Parkplatz ist, eben damit man den Weg erreichen kann?

Zuletzt noch eine Bemerkung von mir. Laut TE gibt es genügend freie Parkplätze im Wendehammer. Ich finde es bedenklich, wenn man dann unbedingt auf (s)einen Parkplatz besteht und einen Nachbarschaftsstreit riskiert der Jahre dauern kann. Ist es das wirklich wert, auch wenn man sich im Recht fühlt?

Gruß

Uwe

234 weitere Antworten
234 Antworten

Die Strafrechtskeule sehe ich in diesem Fall nicht. Das Auto steht einfach nur bescheiden falsch da. Dem Falschparker geht es dabei vordergründig um die eigene Bequemlichkeit. Eine Owi ist es sicher.

@augenauf sieht das mit der Auslegung des § 240 Abs.2 StGB in meinen Augen völlig richtig. Es gibt auch unzählige weitere Quellen hierzu im Netz.

Zu Unterscheiden ist im Übrigen, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum oder - wie wohl im vorliegenden Fall - um ein Privatgrundstück handelt. Im öffentlichen Verkehrsraum würde durch die Polizei für ein in zweiter Reihe parkendes Fahrzeug ggf. das Abschleppen auf Kosten des Halters veranlasst. Auf Privatbesitz kann man theoretisch, nach einer angemessenen Wartezeit, ebenfalls abschleppen lassen. Dann tritt man für das Abschleppen aber selbst in Vorkasse und bleibt ohne nachfolgenden Rechtsstreit meist auf den Kosten sitzen. Der Verursacher zahlt schliesslich kaum freiwillig. Hierbei ist es für die Unterscheidung öffentlich oder privat übrigens völlig unerheblich, ob das private Grundstück eingefriedet, also umzäunt ist oder für jederman frei zugänglich/befahrbar.

Eine wirksame Möglichkeit gäbe es im vorliegenden Fall u.U. noch, zumindest wenn das Ganze durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist oder es dem TE die Anwalts-/Gerichtskosten wert ist:

  • Datum und Uhrzeit (Dauer) mehrerer Vorfälle notieren und jedes Mal Beweisfotos erstellen
  • Anwalt einschalten
  • Anwalt sendet dem Verursacher eine Unterlassungserklärung in welcher dieser sich per Unterschrift verpflichtet, im Wiederholungsfall eine "Strafzahlung" an den Geschädigten zu leisten. Diese kann durchaus im knapp 4-stelligen Bereich liegen!
  • Unterschreibt der Verursacher nicht freiwillig, kann der Anwalt dies notfalls auch gerichtlich durchsetzen

Zieht man das bis zum Ende durch, hat man entweder das Problem gelöst oder im Wiederholungsfall wenigstens eine angemessene Entschädigung.

Das ist natürlich schon die fette Keule und die Entscheidung, ob es ihm den Hype wert und dem Nachbarschaftsfrieden zuträglich ist überlasse ich dem TE 😉

Gruß
NoGolf

PS: das wußte ich bis eben auch nicht, aber wenn beim Versuch des Ausparkens in einer solchen Situation dem Zugeparkten ein Parkrempler passiert, haftet der "Falschparker" angeblich sogar mit bis zu 2/3 des so entstandenen Schadens!!
Quelle: http://www.rp-online.de/leben/auto/ratgeber/zugeparkt-was-nun-aid-1.2418580
(ganz unten im verlinkten Beitrag)

Google vs. Wissen 😉

Der Absatz 2 des § 240 StGB definiert das Merkmal der Rechtswidirgkeit des im dortigen Absatz 1 bemakelten objektiven Tatbestandes. Es muss erstmal eine Tat im Sinne des Absatzes 1 vorliegen, damit man die Frage nach deren Rechtswidrigkeit im Sinne des Absatzes 2 überhaupt stellen kann.

Vorliegend ist das nicht der Fall, denn es liegt bereits keine Gewalt oder Drohung gegen eine Person vor.

Ob man als Mensch einfach auf der Straße sitzt oder ob das Auto einfach da steht, wo soll denn da überhaupt die Gewalt sein? Unter Gewalt in diesem Sinne wird die unmittelbare Krafteinwirkung durch den Täter (!!!) verstanden. Einfach nur an einer Stelle anwesend zu sein und nichts zu tun, insbesonders sich nicht aktiv gegen das Wegtragen zu wehren, ist keine Gewalt seitens des Täters. Dass sich andere beim Wegtragen des "Täters" anstrengen müssen, ist auch keine Gewalt seitens des Täters. Gerichtlich ist das alles im Zusammenhang mit den Sitzblockaden zum Stichwort "Atomkraft, nein danke!" seit Jahrzehnten geklärt. Hier steht ein Auto im Weg, während beide Halter/Führer abwesend sind. Der, der sich in der Benutzung seines Autos später behindert fühlt, wird in keiner Weise gehindert, sich selbst frei zu bewegen (dass es mit dem Auto ggf. nicht wie gewünscht klappt, hindert ja nicht an der Fortbewegung zu Fuß). Das als Tat im Sinne von § 240 Abs.1 StGB anzusehen, ist abwegig. Es ist nur eine OWi und keine Straftat.

Öffentlicher Verkehrsraum liegt auf Privatgrund auch dann vor, wenn der Privatgrund nicht erkennbar vom Straßenraum abgegrenzt ist (muss kein Zaun sein, z.B. Markierungen oder Hinweisschilder reichen aus). Auf dem Foto ist keinerlei Anhaltspunkt für eine Abgrenzung erkennbar. Selbst wenn es Privatgrund sein sollte, dann wäre das dort also öffentlicher Verkehrsraum. Der Zuständigkeitsbereich der Polizei-/Ordnungsbehörde ist dann also eröffnet. Anders wäre es, wenn am Beginn der Anliegerstraße ein Schild stehen würde, das auf eine Privatstraße hinweist. Häufig sind selbst private Zuwegungen aber dem öffentlichen Verkehr gewidmet und damit dann eine öffentliche Straße auf privatem Grund.

Es wäre daher richtig, wenn sich der TE an die Polizei oder das Ordnungsamt wendet. Das kostet ihn allenfalls Zeit und kein Geld.

Zitat:

@DrMaCh schrieb am 8. Januar 2016 um 23:31:30 Uhr:



Zitat:

warum parkst Du dann nicht selber von vornherein einfach auf einem der anderen freien Parkplätze?

Viele Grüße,

Uhu110

1. Muss ich zugeben das ich n Dickkopf bin XD und es mir hier um mein recht geht.
2. Na klar wäre es natürlich eine möglichkeit. Jedoch wenn das jeder so machen würde, wo kämen wir da hin? Wenn jeder einfach das tut was er will bis der andere klein bei gibt 🙁

Welches Recht?

Das Recht auf den kürzesten Weg vom Auto zur Wohnung?

Dein Nachbar ist ein Vollpfosten, solche Leute gibt es leider auch als Nachbarn.

Stell Dein Auto doch eine Weile auf einen der freien Plätze.

Dein Nachbar nutzt die Chance und stellt sich auf "Deinen" jetzigen Parkplatz.

Dann darfst Du Dich hinter Deinen Nachbarn stellen und es ihm heimzahlen.

Mögen die Spiele beginnen! 😉 (mittelfristig werden zwei Anwälte mit euch richtig Kohle machen).

Ähnliche Themen

Ohne dem TE zu nahe treten zu wollen, so denke ich aber auch, dass sich hier zwei gefunden haben, die im Laufe ihrer Nachbarschaft noch richtig Spaß haben werden.

Ich würde versuchen dem Nachbarn seine Garage abzukaufen. Und dann parke ich selber auf der anderen Seite, genau vor dem eigenen Haus. Ich beziehe mich auf das Bild am Anfang.
@TE Was sagt denn der Nachbar intelligentes wenn er so knapp davor steht, dass man nicht wegfahren kann. Ich würde Ihm schon klarmachen, dass ich die Vorgänge langsam dokumentiere.

Typisches Beispiel gelangweilter Nachbarn, die über Parkmöglichkeiten en masse verfügen. Die sollten mal ein paar Wochen in einer Großstadt wohnen.

Eigentlich lachhaft das ganze.

Ich kann die alle beide nicht ernst nehmen. Erwachsene Menschen oder Kindergarten?

Ganz spontan würde ich sagen der Nachbar will den Parkplatz des TE haben und macht das so lange bis der woanders parkt. 😁

Gibt da so einen netten Spruch: "Wer sich mit seinen Nachbarn verträgt, der kennt seine Rechte nur nicht." 😉 Insofern wäre Nichtwissen sozialverträglicher 🙂

So eindeutig, wie das Ganze auf den ersten Blick erscheint, ist es nicht. Liest man zwischen den Zeilen, so ergeben sich doch einige Fragen:

  • Laut Zeichnung steht der Wagen des Nachbarn so dicht hinter dem Fahrzeug des TE, dass ihm ein Ausparken unmöglich ist. Im Text steht aber, dass das Ausparken sehr wohl, wenn auch mit ein paar mal Rangieren möglich ist. Wenn ich mich recht erinnere, sind 2-3-mal Rangieren zumutbar. Wenn das der Fall ist, und kein Park- oder Halteverbot in dem Wendehammer angeordnet ist, darf der Nachbar sogar dort parken.
  • Der Weg zu den Häusern geht genau in Höhe des Fahrzeugs des TE ab. Das heißt, um zu den Häusern zu gelangen muss man an dem Wagen des TEs vorbei. Ist da genügend Platz oder muss man sich vorbeiquetschen? Kann es sogar sein, dass da, wo der TE steht, gar kein Parkplatz ist, eben damit man den Weg erreichen kann?

Zuletzt noch eine Bemerkung von mir. Laut TE gibt es genügend freie Parkplätze im Wendehammer. Ich finde es bedenklich, wenn man dann unbedingt auf (s)einen Parkplatz besteht und einen Nachbarschaftsstreit riskiert der Jahre dauern kann. Ist es das wirklich wert, auch wenn man sich im Recht fühlt?

Gruß

Uwe

Zitat:

@uhu110 schrieb am 8. Januar 2016 um 23:26:59 Uhr:



warum parkst Du dann nicht selber von vornherein einfach auf einem der anderen freien Parkplätze?

Viele Grüße,

Uhu110

Also die Aussage ist doch jetzt etwas an den Haaren hergezogen.

Der TE steht doch ganz normal auf einem Parkplatz. Und wenn dieser auch frei ist, liegt es doch an seiner Entscheidung wo er parkt.

Die Frage sollte man sich stellen, warum der wehrte Herr Nachbar sich vor das Auto des TE's stellen muß ?

Ich finde es gut, daß der TE das Gespräch, zuerst freundlich, mit dem Nachbarn gesucht hat. Aber irgendwann ist Schluß, sowieso wenn der sich dann absichtlich noch Zeit nimmt mit dem Auto wegstellen.
Wenn ich TE wäre würde ich auch gar nicht mehr klingeln, sondern das Ganze wegen Nötigung zur Polizei bringen.
Oder, TE, bitte doch deinen Nachbarn dich beim nächsten Mal aus der Parklücke auszuweißen und fahr ihm gegen das Auto denn dann ist er als Einweiser verantwortlich.
Parkt das Auto auch bei Nacht hinter dir ?
Denn dann würde ich mal um 2.00 Uhr mitten in der Nacht wegfahren wollen und Sturm klingeln !

Da haben sich zwei gesucht und gefunden. 😁
Keiner will nachgeben, ich denke das ganze wird irgendwann in Handgreiflichkeiten enden.

Zitat:

@DrMaCh schrieb am 8. Januar 2016 um 23:12:40 Uhr:


Wie gesagt hat er die Möglichkeit neben meinem Auto zu parken da genügend platz ist.

Einfache Lösung: du parkst daneben. Der Klügere gibt nach. (Ja ja, ich weiß: der andere verhält sich falsch, du bist aber im Recht und so weiter...)

Wenn du Kleinkariert bist (oder dich auf das Niveau des Nachbarn begeben willst) parkst du ihn dann zu. Ob du dich (wie er es immer tut) hinter ihn stellst oder auf den Parkplatz daneben so dicht parkst, dass er nicht in seine Fahrertür reinkommt bleibt dir überlassen.

Also ich belächele ja immer die Einstellung mancher User hier.
"Park halt Du woanders" "Der klügere gibt nach" usw.
Ganz klares Zeichen von Schwäche.
Warum muß ich mich meinem Verhalten anpassen, nur weil einer quertreibt ?

Ich würde jeden auslachen, der in dieser Situation klein bei gibt und dem Nachbarn die Oberhand erlangen lässt.
Nochmals, warum parkt der Nachbar nicht auf einem der freien Plätze ?

Weil es scheiß egal ist ob man dort oder daneben parkt.

Das heißt ja nicht das man wenn es um was geht klein bei gibt, aber das hier ist nur ein kindischer Kleinkrieg, bei dem es eigentlich um nichts geht.
Da sollte man irgendwann drüber stehen können.

Deine Antwort
Ähnliche Themen