Muss man Radfahrer, die auf den Radweg fahren vorlassen?

Auf dem Bild welches ich eingefügt habe , wird gezeigt, dass man Quer kommende Fußgänger nicht voralssen muss.

Aber was muss man machen , wenn anstatt ein Fußgänger , ein Fahrradfahrer kommt?

Muss man dann den Radfahrer immer vorlassen (wenn der Radfahrer auf dem Radweg fährt)?

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99 Antworten

Der fahrbahnbegleitende Radweg hat die gleichen Vorfahrtsrechte wie die Straße, ist eigentlich ganz einfach.

Zitat:

@bimota schrieb am 18. Januar 2022 um 14:24:41 Uhr:


Ob der jetzt da immer Vorfahrt hat?

Sicher nicht, denn der Gesetzgeber regelt keine Vorfahrt für Verkehrsteilnehmer die dort eigentlich gar nicht sein dürften.
Wenn es knallt, dann wird so etwas im Zweifel im Einzelfall entschieden.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. Januar 2022 um 13:04:53 Uhr:


Ich interpretiere das Bild so, dass es sich um eine Kreuzung mit rechts-vor-links handelt. Wenn da ein Radfahrer von rechts kommt, hat der Vorfahrt, natürlich.

Ich betrachte das Bild so und wie es vom TS beschrieben wird, fährt der Radfahrer auf dem Gehweg.
Wenn der Radler auf der Straße fährt, dann gilt Rechts vor Links, gleiches auch für den Radweg, der paralell zur Straße führt..
Kommt Er aber auf dem Gehweg angefahren, muß auch der Radler warten.

zum Fall Radweg kreuzt, ist ja schon alles gesagt: es gelten die gleichen Vorfahrtsregeln wie für ein Auto auf der Straße.

Kommt er auf dem Gehweg, hat er keinen Vorrang. Im Endeffekt ist es wie beim Fußgänger auf deinem Bild: zwar Kein Vorrang, aber wenn du einen von Beiden umnietest wirst du vermutlich nicht schuldlos davonkommen, das wird ein Fall für den Richter und seiner Deutung des Unfallgeschehens, in welchem Verhältnis er die Schuld aufteilt.

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Vor allen Dingen, wenn der Fahrradfaher behaupet, er sei auf dem Fahrradweg gefahren.
Pauschal würde ich nie versuchen, Fahrradfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer zu betrachten. Nicht auf der Straße, auf dem Fahrradweg oder dem Fussweg. Das würde vorraussetzen, dass alle Fahrradfahrer die StVO. kennen und genau wissen, wie sie sich zu verhalten haben.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. Januar 2022 um 15:32:06 Uhr:



Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. Januar 2022 um 13:04:53 Uhr:


Ich interpretiere das Bild so, dass es sich um eine Kreuzung mit rechts-vor-links handelt. Wenn da ein Radfahrer von rechts kommt, hat der Vorfahrt, natürlich.

Ich betrachte das Bild so und wie es vom TS beschrieben wird, fährt der Radfahrer auf dem Gehweg.
Wenn der Radler auf der Straße fährt, dann gilt Rechts vor Links, gleiches auch für den Radweg, der paralell zur Straße führt..
Kommt Er aber auf dem Gehweg angefahren, muß auch der Radler warten.

Wie jetzt ? Auch Wenn der Radfahrer auf ein Radweg fährt, welcher sich nicht auf der Straße befindet, muss sich der Radfahrer an Regeln wie Rechts vor links halten ? Das finde ich äußerst Unlogisch, weil die meisten Radfahrer haben doch nicht mal nen Führerschein.

Zitat:

@Pfranzy schrieb am 18. Januar 2022 um 16:26:45 Uhr:


Wie jetzt ? Auch Wenn der Radfahrer auf ein Radweg fährt, welcher sich nicht auf der Straße befindet, muss sich der Radfahrer an Regeln wie Rechts vor links halten ? Das finde ich äußerst Unlogisch, weil die meisten Radfahrer haben doch nicht mal nen Führerschein.

Wenn der Radfahrer ganz ordnungsgemäß auf einem Radweg neben der Straße fährt, hat er die selben Vorfahrtsrechte und Pflichten wie ein Radfahrer auf der Straße oder ein Auto auf dieser Straße. Gilt dort rechts-vor-links, dann gilt das für ihn auch.
Rote Ampeln gelten übrigens auch für Verkehrsteilnehmer ohne Führerschein.

Eine rote Ampel kennt wohl jedes Kiind. Aber die Rech-vor-Links Regel dürfte wohl nur "Insidern" vorbehalten sein.
Notfalls kannst du das gerne mit dem Richter diskutieren.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. Januar 2022 um 13:38:55 Uhr:


Wenn da ein Radweg ist, hat er selbstverständlich Vorfahrt.

Der ist aber gerade als Geisterfahrer unterwegs.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 18. Januar 2022 um 16:26:21 Uhr:


Nicht auf der Straße, auf dem Fahrradweg oder dem Fussweg. Das würde vorraussetzen, dass alle Fahrradfahrer die StVO. kennen und genau wissen, wie sie sich zu verhalten haben.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber mit der Begründung scheint wohl der ein oder ander dann über Rot oder Stopp zu fahren oder sich auf der AB zu tummeln oder durch die Fußgängerzone zu düsen. Sprich, jeder muß den für sich relevanten Teil der STVO kennen ... woher das Wissen kommt ist eine ander Sache.

Die Frage hat der Radfahrer hier von rechts immer Vorfahrt, kann man nicht so einfach mit Ja beantworten. Welche Rolle spielt ein abgesenkter Bordstein? Den wird es bei so einer Konstruktion zweifelsohne geben. Dann müsste der Radfahrer auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen und warten.

Sehe ich auch so. Ähnlich wie bei verkehrsberühigten Zonen die über eine Plasterung mit Pseudobordstein enden.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 18. Januar 2022 um 17:04:31 Uhr:



Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. Januar 2022 um 13:38:55 Uhr:


Wenn da ein Radweg ist, hat er selbstverständlich Vorfahrt.

Der ist aber gerade als Geisterfahrer unterwegs.

Nicht unbedingt. Wenn auf der anderen Seite kein Radweg ist sind manche Radwege in beide Richtungen freigegeben.

Die ganze Thematik "straßenbegleitender Radweg" und "rechts vor links" dürfte soweiso hypothetisch sein.

In verkehrsarmen Bereichen etc., wo RVL gilt, wird soweso kein eigener Radweg eingerichtet, da fahren die Radler auf der Straße.

Ich habe das Bild noch nicht ganz verstanden. Da müßte man erstmal was klären.
- Fährt der Radfahrer auf dem Gehweg?
- Tut er das erlaubterweise (kleine Kinder oder so)?
- Wenn er auf dem Radweg fährt: Fährt er auf der falschen Seite oder ist das ein Zweirichtungs-Radweg?

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