Muss man km-stand und anderes beim verkauf angeben?
hallo. möchte gern wissen ob man den KM stand bei einem KFZ, Motorrad oä. angeben muss oder reicht da, privatverkauf usw...`???
Frage aus dem grund, dass zb. das tacho nicht mehr geht und ich nicht 100prozent sein kann , wieviel km das teil gelaufen hat?
Ich verlasse mich da ja auch auf vorbesitzer und dieselbe frage ist bei unfällen??? wenn ich nicht genau weiss ob es nen unfall hatte und bestätige dass es in meinem besitz keinen unfall hat und ein unfall durch vorbesitzer nicht ausgeschlossen wird?? danke im vorraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wenn das Ding nur fünfstellig ist, steht im Vertrag 12.345 Kilometer - wie oft der über null gegangen ist, wird bei einem Privatverkauf kein Verkäufer als zugesicherte Eigenschaft in den Vertrag schreiben.Ich sehe keinen Grund, mit der Frage ein Typenforum zu belästigen.
Hört hört! "Typenforum belästigen"
Take it Easy 🙂
42 Antworten
Zitat:
Richtig, so weit ich mich erinnere werden allerdings im Streitfall an Vollkaufleute bezüglich Form und Umfang eines zustande gekommenen Vetrages, strengere Maßstäbe als gegenüber einem beteiligten Nicht-Kaufmann, angelegt.
Hintergrund, der Vollkaufmann hat i.d.R. bezüglich irreführender Formulierungen eine höhere Sorgfaltspflicht.
Mich stören an der Aussage zwei Dinge. Erstens, "Vollkaufleute" gibt es nicht. Entweder man ist Kaufmann oder eben nicht. Und zweitens, aber hier lasse ich mich gern eines besseren Belehren, sind die Maßstäbe an Kaufleute nicht höher als an Privatleute. Eher das Gegenteil ist der Fall.
Handelskauf soll unter Kaufleuten doch eher einfacher sein als kompliziert. Daher gibt es eher erleichterungen als irgendwelche Sorgfaltspflcihten
(kurze Beispiele die mir sofort einfallen: Rügeobliegenheit, danach kann sich der Käufer auf einen bestehenden Mangel nicht mehr berufen; Willenserklärung durch Schweigen; erstreckung des guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis, etc etc...)
Zitat:
Original geschrieben von autogene
Werf mal einen Blick ins HGB und auch dürfen Vollkaufleute als Privatleute gelten.
Ich bin ja ein verständnisvoller mensch und daher habe ich mir das HGB im PDF-Format aufgerufen und über die Such funktion des acrobat readers nach dem Wort Vollkaufmann gesucht. Also in dem aktuellen HGB findet man darüber nichts. Ich bitte um aufklärung.
Ansonsten, wieso darf ein Kaufmann als Privatmann gelten? kannst du dich so ausdrücken damit man das versteht? Welchen Fall meinst du? Umgekehrt ist das ohne zweifel denkbar. Derjenige, der eigentlich nicht kaufmann iSd. § 1 HGB etc. kann sich durch Eintragung ins Handelsregister zu einem Kaufmann machen. Aber diesen Fall meinst du ja nicht. Du meinst ja genau den umgekehrten Fall.
Den gibs auch, aber klär Du mich erstmal auf was du damit meinst, dann reden wir weiter...
Ich geb Dir mal ein ganz anderes Beispiel, damit wir uns da nicht weiter verheddern:
Ein im Landeanflug befindliches Flugzeug wird mit einem Laserpointer geblendet. im Fall a) wird der Täter gestellt und vor Gericht gestellt. das gleiche im Fall b).
im Fall a) handelt es sich um einen 23 jährigen Malergesellen und im Fall b) um einen 34 jährigen Ingenieur mit Segelflugschein.
Die Kammer verkündet unterschiedliche Strafmaße. Ok?
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Zitat:
Original geschrieben von autogene
Ich geb Dir mal ein ganz anderes Beispiel, damit wir uns da nicht weiter verheddern:
Ein im Landeanflug befindliches Flugzeug wird mit einem Laserpointer geblendet. im Fall a) wird der Täter gestellt und vor Gericht gestellt. das gleiche im Fall b).
im Fall a) handelt es sich um einen 23 jährigen Malergesellen und im Fall b) um einen 34 jährigen Ingenieur mit Segelflugschein.
Die Kammer verkündet unterschiedliche Strafmaße. Ok?
"Gestern ist in CHINA ein Sack reiß umgefallen"!
DIese Aussage ist etwa so passend wie dein letzter Beitrag. Es geht hier nicht um Schuld, denn danach wird das Strafmaß festgestellt. Also was labberst du? Schreib was vernünftiges, beantworte die oben gestellten Fragen oder lass es, wenn du keine ahnung hast....
Zitat:
Original geschrieben von klaus-ass
"Gestern ist in CHINA ein Sack reiß umgefallen"!Zitat:
Original geschrieben von autogene
Ich geb Dir mal ein ganz anderes Beispiel, damit wir uns da nicht weiter verheddern:
Ein im Landeanflug befindliches Flugzeug wird mit einem Laserpointer geblendet. im Fall a) wird der Täter gestellt und vor Gericht gestellt. das gleiche im Fall b).
im Fall a) handelt es sich um einen 23 jährigen Malergesellen und im Fall b) um einen 34 jährigen Ingenieur mit Segelflugschein.
Die Kammer verkündet unterschiedliche Strafmaße. Ok?DIese Aussage ist etwa so passend wie dein letzter Beitrag. Es geht hier nicht um Schuld, denn danach wird das Strafmaß festgestellt. Also was labberst du? Schreib was vernünftiges, beantworte die oben gestellten Fragen oder lass es, wenn du keine ahnung hast....
Verstehe, Dir ist warm, mir auch, mach Dir einfach einen schönen Nachmittag mein Junge.
Das hat nichts mit Wärme zu tun. Ich diskutiere gerne, aber wenn von deiner Seite aus nichts vernüftiges kommt, dann macht mich das wütend. Ich habe Dir oben eine normale Frage gestellt und stattdessen irgend ein komisches Beispiel bekommen, so wie den Hinweis ins HGB zu schauen. Das HGB ist ziemlich umfangreich und daher ist eine solche Aussage für mich nichts anderes als der Ausdruck von unwissenheit. Wie gesagt, ich bin belehrbar, aber ich hasse es wenn Leute mit Begriffen arbeiten, die es so nicht gibt und sich aufspielen als hätten sie die große Ahnung von dingen von denen sie so garkeine ahnung haben..
Und dann dieses "mein Junge" in deinem letzen Post. Zeugt von wahrer größe. Also, take it or leave it, aber wenn du was behauptest, dann solltest du auch so fair sein und Kritik akzeptieren.
Zitat:
Original geschrieben von klaus-ass
Das hat nichts mit Wärme zu tun. Ich diskutiere gerne, aber wenn von deiner Seite aus nichts vernüftiges kommt, dann macht mich das wütend. Ich habe Dir oben eine normale Frage gestellt und stattdessen irgend ein komisches Beispiel bekommen, so wie den Hinweis ins HGB zu schauen. Das HGB ist ziemlich umfangreich und daher ist eine solche Aussage für mich nichts anderes als der Ausdruck von unwissenheit. Wie gesagt, ich bin belehrbar, aber ich hasse es wenn Leute mit Begriffen arbeiten, die es so nicht gibt und sich aufspielen als hätten sie die große Ahnung von dingen von denen sie so garkeine ahnung haben..Und dann dieses "mein Junge" in deinem letzen Post. Zeugt von wahrer größe. Also, take it or leave it, aber wenn du was behauptest, dann solltest du auch so fair sein und Kritik akzeptieren.
"wie man in den Wald hineinruft...."
Ja sorry, Deine Art zu argumentieren kam so "jugendlich" daher, dass ich (nur) altersmäßig an meine Jungs dachte und Du auch nur, (versprochen), vorübergehend mütterliche Gefühle bei mir auslöstest.
Zu Sache, gib bei Google einfach Vollkaufmann ein und Du kommst weiter - ist doch nicht das Juridicum hier. Und es war doch Deine forsche Behauptung :"gibt's nicht" und was Dich sonst noch störte..... (Du nennst es Diskussion)
Und wenn ein Vollkaufmann - hier nicht im Auftrag eines Unternehmens handelt, handelt er privat, ist also Privatmann. Dennoch werden im Streitfall an sein Vehalten strengere Maßstäbe angelegt, als an einen Nicht-Kaufman.
Siehste - deshalb das Beispiel "Laserpointer" - und mal sehen ob Du die Kurve kriegst. Versuchs einfach mal mit Höflichkeit, auch wenn Du ein ums andere mal auf ein Danke aus der "Südkurve" verzichten mußt, 🙂
ja, sorry, Höfflichkeit ist nicht meine Stärke. Das ist die berliner Art die Dir so bitter aufstößt 😉 Ich geb mir mal mühe "höfflich zu sein damit Du dich nicht verletzt fühlst:
Du verweist zum Begriff "Vollkaufmann" auf das HGB. Ich habe Dir erklärt das das HGB diesen Begriff nicht verwendet. Wenn wir schon gesetzliche Begriffe verwenden dann sollten wir uns ans Gesetz halten und nicht an Google. Das was du meinst ist Sicherlich ein Istkaufmann. Egal, ich bleibe ruhig, nicht das du noch an deine Jungs denken musst.
Dann dein Beispiel: Was interessiert mich irgendwelche Schuld? Reden wir über Beispiele zum Handelsrecht oder über was anderes? Dein Beispiel ist an der Stelle völlig daneben.
Und nun zu der folgenden Aussage von dir:
"Und wenn ein Vollkaufmann - hier nicht im Auftrag eines Unternehmens handelt, handelt er privat, ist also Privatmann. Dennoch werden im Streitfall an sein Vehalten strengere Maßstäbe angelegt, als an einen Nicht-Kaufman."
Der Kaufmann ist der Unternehmer. Er handelt nicht als eigener Stellvertreter. Kaufmann ist immer EINE Person. Natürlich kann diese Person auch als Verbraucher einkaufen. Das gegenteil habe ich nie behauptet. Aber als solche wird auch NUR der Maßstab angelegt, der an Verbraucher anzulegen ist.
Warum soll den Kaufmann, der sagen wir mal für seinen haushalt einen DVD-Player bei Saturn kauft, eine andere Sorgfaltsplficht treffen als jeden anderen billig und gerecht denkenden verbraucher?
Und zu guter letzt: Drück dich klar aus. Denk vorher nach und schreibe dann logisch konstruktiv damit jeder verstehen kann was du meinst. Deine Beispiele bringen mein innerstes zum Glühen und ich bekomme lust mir ienen laserpointer bei amazon zu bestellen. Das ist eine Grundlage und hat nicht mit irgendeinem Juridicum zu tun.
Ja - ist wohl Stichwort des Abend's, die Ausdrucksweise oder die Art sich auszudrücken.
Berliner hin, Berliner her, es wird Dir nicht gelingen diesen liebenswerten Menschenschlag auf deinen Level zu bringen, wenn Du meinst berufen zu sein, Anderen den Ratschlag erteilen zu müssen, sie mögen zunächst einmal Denken bevor sie schreiben.
Lass einfach stecken Cowboy, Du bist nicht mein Fall.
so long and thanks for all the fish 😉
Zitat:
Original geschrieben von autogene
Ja - ist wohl Stichwort des Abend's, die Ausdrucksweise oder die Art sich auszudrücken.
Berliner hin, Berliner her, es wird Dir nicht gelingen diesen liebenswerten Menschenschlag auf deinen Level zu bringen, wenn Du meinst berufen zu sein, Anderen den Ratschlag erteilen zu müssen, sie mögen zunächst einmal Denken bevor sie schreiben.
Lass einfach stecken Cowboy, Du bist nicht mein Fall.so long and thanks for all the fish 😉
Mit deinen Anspielungen hast du dich selbst ins abseits abgedrängt. Du stellst Dich über mich mit platten sprüchen wie "
Cowboy", "mein Junge" und "dachte sofort an meine jungs".
Und obwohl ich dir konstruktiv dargelegt habe wo mein Problem ist bist verhälst du dich zickig und klammerst Dich an bestimmten Ausdrücken fest und willst partout nichts mehr zum thema sagen. Und deine simulierte "pseodocoolness" kaufe ich Dir eh nicht ab.
Die berliner Art ist gewöhnungsbedürftig, und nicht jedermann erträgt es. Ich hätte es schöner gefunden, wenn wir dieses Thema ausdiskutiert hätten, auch wenn es halt etwas gröber zugeht. Aber wie du schon sagtest, wir sind ja nicht im Juridicum.
So long Darling... 😉
Mach keine Klimmzüge, kriegst am Ende noch 'n Muskelfaserriss.
Hast einfach ne übergriffige Sprache und stehst deshalb dort wo Du stehst und nur Du selbst musst Dich ertragen, wem wolltest Du das auch sonst ernsthaft zumuten?
Hat mit "Berliner" nix zu tun - ehrlich.
....und natürlich kommt es auch im Handelsrecht, je nach (Streit)-Fall zu einem Verschulden und dann spielt der Grad eines Kaufmanns eine wichtige Rolle. Haste das jetzt...?
Zitat:
Original geschrieben von autogene
Lass einfach stecken Cowboy, Du bist nicht mein Fall.so long and thanks for all the fish 😉
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Du kannst im Vertrag alles rein schreiben was du möchtest, wenn der Käufer diesen auch so unterschreibt. Natürlich sollte es dann auch der Richtigkeit entsprechen, denn wenn heraus kommt dass du hier was verschwiegen hast oder die Angaben nicht korrekt sind kann der Vertrag wegen Betrug angefochten werden.
wie gesagt, ich schreibe wie mir bekannt nur die wahrheit rein, nur es geht darum, ich bin kein experte und hab dann keine lust auf stress, weil die als beispiel sagen könnten, der hatte aber mal nen unfall oä, denn ich hatte keinen schaden in meinem besitz, aber wer weiß ob ich nicht von einem vorbesitzer angeschwindelt wurde.?!
Dann schreibst du einfach dass bei dir keine Unfallschäden waren und dir keine Bekannt sind. Denn wenn du schreibst, dass du dieses vom Vorbesitzer nicht ausschließen kannst und diese nicht ausgeschlossen werden können, könnte man davon ausgehen, das ein Unfallschaden vorhanden ist und du dich hier nur raus reden möchtest.
Denn Anfechten kann man alles, es kommt aber am Ende darauf an, was Glaubwürdiger ist.