Muss mal Frust ablassen- Autokauf betrogen, belogen

Huhu,

ich muss einfach mal Frust ablassen.
Da darf man sich einmal ein Auto kaufen und wird gleich übers Ohr gehauen.
Man reklamiert, will ausgebessert bekommen. Nichts tut sich. Übergibt das Ganze dem Anwalt.
Darauf wird auch nicht reagiert. Das Schreiben bezüglich der Rücknahme wird von der Post nicht abgeholt.
Dann wartet man wieder Wochen, weil das Schreiben unter Zeugen zugestellt werden musste. Wieder keine Reaktion.
Nun wird das Ganze vor Gericht gehen. Anwaltsprognose: Versäumnisurteil. Gerichtsvollzieher muss eingeschaltet werden. Der nimmt das Auto mit und wir müssen warten bis wir unser Geld bekommen.
In der Zeit stehen wird ohne Auto da. Kein Geld um mal eben ein anderes zu kaufen. Anmeldung würde auch wieder unnötig Geld kosten. Auf ein Auto sind wir aber angewiesen, weil Mann sonst nicht zur Arbeit kommt (auch keine Möglichkeit der Mitnahme) und Kind nicht in den Kiga.

Was ist das denn für ein Mist?
Ich begreife es einfach nicht. Der Händler verkauft munter weiter Autos und wir sitzen dumm da.
Richtig toll.

Nun gehts mir auch nicht besser und ne Lösung hab ich deswegen auch nicht ins Sicht.

Grüße
Angi

Beste Antwort im Thema

Ha jo... klar ärgert man sich wenn am Auto was kaputt geht und 3700 sind ja auch kein Klacks (ist halt relativ..).
Aber... man muss schon die Relationen sehen und sollte sich nicht reinsteigern, sondern objektiv bleiben und nicht jeden altersgemäßen Furz oder eigene Versäumnisse zum Fanal des Verkäufers ummünzen. Das geht auch schnell mal nach hinten los.

RAs sind so ne Sache.... ich war privat und geschäftlich schon sehr sehr oft zu Gericht. Anwälte haben gewechselt... vorher sagten alle "kein Thema" und je nach Aktenlage/Darstellung ist das tlw. auch mal nachvollziehbar, auch die Rechtsschutz entscheidet auf dieser (ihr bekannten) Basis. Nun, was soll ich sagen... nicht immer ist die Bewertungsbasis 100% der Realität entsprechend, manchmal zieht der Gegner einen Trumpf aus der Tasche und Richter... suchen gerne Vergleiche und sind auch nur Menschen. In Gottes Hand... ein bisserle Glücksspiel das ist.
Meinen nunmehr langjährigen Hausanwalt habe ich aus einem einfachen Grund schon so lange: Er sagt mir immer unverblümt ins Gesicht, wenn ich wackelig stehe, daneben liege oder wie hoch das Risk aufgrund von Eventualitäten ist. Das haben die anderen nicht in der harten Form getan... nunja. Er tröstet mich ggf. auch... bei einem Schneider und nem Schweinsbraten (übernimmt die Rechtsschutz aber nicht 🙁 ) 🙂

Meine persönliche Sicht und Meinung:
- Der Giri holt gar nichts ab - auf welcher Basis denn bitte? Es gibt ja noch gar kein vollstreckbares Urteil 😉
- Selbstredend werden gefahrene Km und verschuldete Wertverschlechterungen bei einer Rückabwicklung abgezogen - das wär ja sonst genial, oder, könnte man ja auch 100tkm quasi umsonst fahren. Ne ne... wirst sehen, ist gängige Praxis/Recht.
- Selbstredend werden auch bei berechtigten Reklamationen Anteile abgezogen, wenn der Schaden wenigstens teilweise normaler Verschleiss ist - sprich, neu für alt hat für dich einen Vorteil verglichen zu den typischen Eigenschaften des Kaufobjekts (gebraucht!) und diesen Vorteil rechnet man abenfalls an. Gängig, normal, rechtens.
- Durch euere lange Nutzung und Reps eurerseits, werdet ihr in eine schwierige Beweislage bei einigen Dingen kommen. Da würde ich als Händler jetzt auch gelassen grinsen.
- Du hast dem Händler immer die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen - wenn Du nicht hingehst (er hat dies ja angeboten... die Werke des "Freundes" hast Du doch noch gar nicht gesehen?) ist das dein Problem. So geht das nicht... sorry. Jeden Mangel einzeln und vor einem Eingriff dargelegt? Fristen? Zustellung?
- Der Unfallschaden müsste bewertet werden, am Ende ist es gar keiner... gibt ja doch ein paar andere Gründe für Lack. Und wer sagt, dieser wäre ggf. arglistig (ist nachzuweisen) verschwiegen worden...
- Ist der Vortrag nunmehr unschlüssig.. euer bisheriges Verhalten nährt eben Zweifel an so manchen Punkten.
Nicht zu vergessen - kosteten vergleichbare Fzg. um die 7 Mille und dieser welcher 3700.. hat das sicher seinen Grund und den wird der Händler erläutert haben bzw. sich eben im Gesamtzustand widerspiegeln: Merke - eine Kaufsache hat einfach für sie typische Eigenschaften aufgrund des Alters, Preises usw. usf.
- Der Verkäufer im Vertrag ist nicht mit der Person des Händlers identisch? Glückwunsch... was wollt ihr dann von dem Händler? DAS ist ne ganz kitzlige Geschichte... da sollte man jetzt wirklich die Vertragsdetails kennen.

Ihr könnt Massel haben, der Händler ist doof und der Richter selbst kein Freund von Händlern. Oder saumäßig untergehen. Die Rechtssprechung ist längst von undifferenziert verbraucherfreundlichen Urteilen in solchen Sachen weg...
Letztendlich steht das Kostenrisiko imho in keinem Verhältnis zum Problem... welches ihr auch nicht wirklich geschickt angegangen seid. Und ist es wirklich ein gewiefter "Ganove" oder einfach nur geschickt.. habt ihr am Ende keinen Wagen mehr, dafür einen mehr oder weniger kleinen Teilbetrag des Kaufpreises zurück oder gar nur einen Titel für die Wand am Klo. Nochmal... Glückwunsch. Oder der Richter hört sich das alles an, es bleiben bewertbar wenige Mängel, davon gibts noch Abzug neu für alt... und am Ende gibts nur einen Klacks für euch, welcher den Zauber gar nicht wert ist.

Ich persönlich würde jetzt evtl. nochmal objetiv abschätzen, was überhaupt und in welcher Höhe durchgehen könnte - an alten besichtigten Fahrzeugen ist ein fleckiger Himmel kein Mangel, Schloss ölen kein wirklicher Wert und so manches eben dem Verschleiß geschuldet. Und andere Dinge... könnten ja in den Monaten auch bei euch gebrochen sein. Die Ruckelei (Gas) dürfte eher einen simplen Grund haben und eine Werkstatt wird diesen auch schnell finden - vorher ist jegliche Wertung des Fehlers eh nur Glaskugel. Kurzum - das persönliche Gespräch würde ich mit dem Händler schon nochmal suchen... mit einem vernünftigem Vorschlag in der Tasche. Und mit fachlich tragfähigen Belegen der Schäden - auch auf eurer Seite wird ein "Freund" nicht zum Sachverständigen in diesem Sinne und "Papa guckt hinten druff" kein Vermessungsprotokoll (ist eh zu spät für sowas..) - da habt ihr doch bis dato wenig belastbares in der Hand.

Frust versteh ich, Wut auch - aber ein gutes Stück dürft ihr mE über euch selber wütend sein? Mal ehrlich sein... die Aktion war von A bis Z nicht gerade geschickt gemacht 😉
Und ich sag dir das nur so, weil "Kein Thema der ist fett" sagen dir eh genug Leute - der Teufel steckt aber oft im Detail. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von angle07


Nun wird das Ganze vor Gericht gehen. Anwaltsprognose: Versäumnisurteil. Gerichtsvollzieher muss eingeschaltet werden. Der nimmt das Auto mit und wir müssen warten bis wir unser Geld bekommen.

Also Versäuminsurteil wäre doch klasse. Händler hat dann alle Kosten an der Backe, oder nicht? Nur: Warum meint der Anwalt, dass der Händler nicht zum Termin kommt?

Zitat:

Kein Geld um mal eben ein anderes zu kaufen. Mein Zukünftiger hat noch bis Ende des Jahres einen Schufaeintrag. Da ist absolut rein gar Nichts zu machen. Mein Vater schenkte uns damals das Geld. Der kann aber Derzeit auch nicht helfen, da er Anfang des nächsten Jahres seinen letzten Firmenkredit abzahlen muss (Schlussrate) und der Anwalt nicht sagen kann, wann wir das Geld wieder sehen werden.

Da kann man nur für den Anwalt hoffen, dass wenigstens er auf Vorkasse bestanden hat. (Falls es doch nichts mit dem Versäumnis wird oder der Händler die Grätsche macht!)

Zitat:

Wundert einen heute ja gar nicht mehr, das die Händler machen was sie wollen. Immerhin sind eindeutig die Käufer die Dummen, wenns dann an Rückgabe geht.

Nö! Hast Du doch selbst anders geschrieben.

Wie lange habt ihr jetzt den Wagen und wieviel km seid ihr gefahren? Und was ist nun mit dem vorgeblichen Unfall?
Wie und wann habt ihr den Händler auf Defekte hingewiesen - persönlich dort oder wie war das?

- Radlager hinten nach knapp 2 Monaten komplett im Eimer (gab einen Schlag)
Verschleiß - ferner: wann wurde das von wem getauscht?
- Sturz ist nicht richtig, Räder neigen ein wenig nach Innen (Wie beschreib ich das am Besten?)
Vermessen worden? Wann?
- AGR-Ventil war zu (von Uns schon ausgetauscht)
Wann? Wer? Belege? Typisch für die Fahrleistung/Modell
- Heckscheibenspritzanlage defekt (schon direkt nach Kauf)
Ok
- Flecken am Dachhimmel (verursacht durch defekte Spritzanlage, konnte man an dem Tag nicht ersehen, sehr dunkel gewesen)
Pech.. der Lack ist sicher auch nicht mehr High Gloss?
- Kofferraumschloss defekt (geht kein Schlüssel rein)
IdR schlicht ein Pflegeproblem... Dank ZV steckt da eben keiner den Schlüssel rein. Ölen soll helfen.
- Halterung für Ablage fehlt
Öhm... war die denn beim Kauf nicht drinne?
- Abdeckung der Regelknöpfe (Gebläse) defekt
öhm... sieht man das nicht bei der Besichtigung?
- Regelknopf für Gebläseinstellung defekt
dto.
- Armlehne Fahrerseite durchgebrochen
dto.
- ASR/ESP fallen laufend aus
Radlager > Raddrehzahlsensor > s. Punkt 2?

Gasproblem - offenbar nicht beim Kauf? Kenn ich von den 1,9JTD... naja, ggf. überschaubar. Leuchtet dann die ASR Leuchte? Nach wieviel km war das... ggf. auch nach dem Radlagertausch? (oder fahrt ihr mit dem defekten Lager weiter und richtet so vermeidbaren zusätzlichen Schaden an?)
Übrigens... ist bei 120tkm der nicht ganz billige Zahnriemen fällig, soweit ich mich erinnere - gemacht?

Lange Rede kurzer Sinn - ihr werdet mit einigen Dingen einfach untergehen, andere kaum als Vorschaden nachweisen können. Ihr seid x km und x Monate gefahren (werden ggf. abgezogen) und habt wohl auch schon Reparaturen durchgeführt. Schalter etc. gehen mechanisch nicht vom Ansehen kaputt, Lehnen brechen davon auch nicht - und das sieht man ja beim Kauf, ergo war man es evtl. dann doch selber?. Anderes ist fahrleistungstypischer Verschleiß, welcher bestenfalls anteilig angerechnet wird.

Wächst euch die Karre evtl. einfach über den Kopf? PDF hat er auch noch nicht, gelbe Plakette. Und ein Haufen Dinge, die einem Mechaniker, einem Fiatspezi und einem alten Hasen doch beim Kauf ins Auge springen. Und pers. angesprochene Händler... sagen idR schon was... und wenn sie auch blos abwinken. Zahnriemen gemacht worden? Hm... naja.
Und ob der Vertrag tatsächlich als Umgehungsvertrag durchgeht... abwarten.

Versteh mich nicht falsch - aber genau diese Dinge und Punkte werden eine Rolle spielen und so kommen. Deswegen sag ich es so. Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein Händler - persönlich befasst - keinerlei Stellung bezieht.
Jedenfalls.... steuert ihr das imho von Anfang an und jetzt konsequent in ein Desaster für euch?

Alles nur meine pers. Gedanken und meine Meinung - versteht sich 🙂

Zum Thema Anwaltskosten. Wir sind rechtschutzversichert.
Händler wurde damals Telefonisch informiert. Danach folgte direkt ein Fax (mit Sendebericht) mit den Mängeln. Am Telefon wollte er mich damals mit 100 Eur abspeißen, dann auf einmal sagte er ich solle vorbei kommen und ein Freund von ihm würde mal schauen. Ich fahr nun aber nicht über 100 km einfache Strecke mit Kleinkind (Anfang des Jahres war er noch nicht im Kiga) um dann mal da zu stehen und zu warten was nun passiert. Hierzu schaltete ich den Anwalt ein, welcher eben nochmals konkret nach Mängelbeseitigung forderte. Das Ganze war alles noch innerhalb der 6 Monatsfrist.
Die Radlager wurden von uns bzw. dem Fiatspezi direkt ausgetauscht, als sie kaputt gingen. Hiervon besteht noch ein Video und Belege über den Kauf.
Der Fiatspezi meinte das die Radlager wohl auch schon mal ausgetauscht wurden.
Über AGR besteht natürlich auch eine Rechnung.

Was ich noch zum Händler sagen muss. Ich habe mal gegoogelt und festgestellt das diese Firma auf einen anderen Vornamen zugelassen ist. Ebenso tritt der Verkäufer (nicht der Inhaber) mit seinem Vornamen als Nachnamen auf. Sprich anstatt Hugo Maier, Herr Hugo.

Laut Anwalt würde oder könnte dann bei Gericht ein Gutachter bestellt werden, der das Auto auf Herz und Nieren checken würde.
Er nimmt wohl an, das ein Versäumnisurteil ergehen wird, weil sich bis dato Niemand gemeldet hat.
Wenn der richtige Inhaber kommen sollte, gerne. Mir soll es recht sein.

Wegen Gasausfall. Es war ma kurze Zeit besser, als das AGR frisch gewechselt war. Fing dann aber recht schnell wieder an. Bei 20 C spinnt das AUto am meisten. So ist es mir aufgefallen. Fahre ich morgens meine übliche Tour, fällt das Gas meist zu 80% immer wieder in der selben Kurve aus. Ansonsten fällt es mal aus oder auch nicht. Haben schon versucht herauszufinden wann, aber das ist unterschiedlich. Dachte ne ganze Zeit das kommt erst ab 20 C aufwärts, aber fiel auch schon bei kälteren Temperaturen aus.
Bei der Probefahrt fiel es nicht aus. Auch nicht auf dem Heimweg. Allerdings am nächsten oder übernächsten Tag fing das Spektakel an.
Hatten auch direkt nach dem Kauf einen Ölwechsel in einer Fachwerkstatt machen lassen.

Was die anderen Mängel angeht. Man hatte damals wirklich nicht viel gesehen. Waren recht spät dort und es war bewölkt. Auto sah für uns aber in einem guten Zustand aus (außer dreckig ohne Ende) und da wir es eben eilig hatten, dachten wir wir schlagen zu.
Zu dem Zeitpunkt (Februar) gab es nicht viele Stilos in dem Preisniveau auf dem Markt. Vorallem nicht mit dem KM Stand. Hatte einige Fiathändler durchtelefoniert, aber da wars um einiges teuerer. So ab 7000 aufwärts!
Die anderen Stilos die noch gegangen wären, waren zu weit weg.

Uns wächst das AUto nicht über den Kopf. Ich wollte schon immer einen Stilo und eigentlich liebe ich dieses Auto immernoch. Zum Anwalt sagte ich damals, ich wolle nur die Mängel behoben haben, ich will das Auto nicht hergeben. Er überzeugte mich aber vom Gegenteil, als der Händler nicht drauf einging.
Finanziell ist das Auto auch kein Ding. Hat derzeit Private Spargründe, warum wir nicht einen batzen Geld auf einmal ausgeben können.

Wegen dem Unfallschaden und dem Sturz. An den Reifen sieht man das da was nicht stimmt. Zu dem ist der Sturz meinem Vater aufgefallen, als er das Auto von Hinten mal genau unter die Lupe genommen hat (bei richtigem Licht).
Messen habe ich noch nicht lassen. Wir hatten es eigentlich damals unserem Spezi in Auftrag gegeben, aber hatte aus Zeitgründen nicht geklappt. (Wurde mit der Windschutzscheibe nicht rechtzeitig fertig....Steinschlag wurde durch Car Glas zu einem Riss).
Den Unfallschaden haben wir bemerkt, als die Kontakte (oder was auch immer) an den Rückleuchten sponnen. Die musste unser Spezi, meine ich, wieder löten. Irgendwas war da. Auf jeden Fall haben Sie beim abmontieren unter beiden Rückleuchten Abklebeband gefunden. Irgendwann war auch noch, warum Beide gesagt haben, es muss ein Unfallschaden gewesen sein. Es fiel nur so Viel, das ich langsam den Überblick verliere.
Daür habe ich zum Glück einen Anwalt.
Kann mir auch nicht vorstellen das unser Anwalt uns Mist erzählt. Er ist uns von der Rechtschutz empfohlen worden und hatte einige ähnliche Fälle.

Klar das wir übers Ohr gehauen wurden. Beim nächsten Auto werden wir auf jeden Fall vor Kauf zum Gutachter fahren, egal von Wem wir ein Auto kaufen. Haben schon einen tollen Händler gefunden, der das gleich von sich aus angeboten hat und sagte, das es ja für Beide Seiten besser wäre.

Ach, gefahren sind wir seitdem natürlich einige KM. Kaufe mir ja keinen Diesel, wenn ich nicht viel fahren würde. Stehen Derzeit bei ca. 140000. Laut Anwalt würde dies auch nicht abgezogen werden. Händler hatte lange schon Chance das Auto zurück zu nehmen. Warum er es nicht einfach zurück nimmt, verstehe ich einfach nicht.
Man hätte auch zusammen eine Lösung finden können.

PS. Wegen der Armlehne auf der Fahrerseite. Das Sie gebrochen ist merkt man so nicht. Haben wir erst gesehen, als die Werkstatt die Verkleidung abgenommen hatte um das Türband zu wechseln. Da hat man dann von Innen sehen können, das es durchgebrochen ist.
Türband ging uns bei starkem Windstoß kaputt, deshalb haben wir das gleich wechseln lassen. Dafür kann ja der Händler auch nichts.
Werde wohl übers Einwohnermeldeamt mal die Vorbesitzerin suchen müssen.

AUto hat schon gelbe Plakette. Fahre aber auch nicht wirklich in große Städte, sprich mir würde auch gar keine reichen 😉

Das die Abdeckung der Regeleinheit im Eimer ist, hat man nicht gesehen. Die ist ''nur'' unten gebrochen und hält ansonsten noch. Da muss Einer vor Uns mal geschaut haben, was daran kaputt ist.
Der Regler selbst wurde anscheinend überdreht. (Wie auch immer das möglich ist). Manchmal rutscht der einfach über gewisse Stufen drüber und man muss öfter hin und her drehen, bis man auf die gewünschte Stufe kommt. War damals wohl Glück das es genau dann ging. Manchmal geht es auch heute noch, nur zu 80% eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von angle07


Nun wird das Ganze vor Gericht gehen. Anwaltsprognose: Versäumnisurteil. Gerichtsvollzieher muss eingeschaltet werden. Der nimmt das Auto mit und wir müssen warten bis wir unser Geld bekommen.

Grüße
Angi

Der Gerichtsvollzieher nimmt das Auto mit?? Ich denke das Fahrzeug ist in Eurem Besitz.

Der Gerichtsvollzieher versucht die Kaufsumme und zwischenzeitlich angefallene Kosten beim Händler für die Rückabwicklung einzutreiben und nicht mehr und nicht weniger.

O.

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Zitat:

Original geschrieben von angle07


Händler wurde damals Telefonisch informiert. Danach folgte direkt ein Fax (mit Sendebericht) mit den Mängeln. Am Telefon wollte er mich damals mit 100 Eur abspeißen, dann auf einmal sagte er ich solle vorbei kommen und ein Freund von ihm würde mal schauen. Ich fahr nun aber nicht über 100 km einfache Strecke mit Kleinkind (Anfang des Jahres war er noch nicht im Kiga) um dann mal da zu stehen und zu warten was nun passiert.

Mal ganz ehrlich:

Der Händler hat Dir doch offensichtlich angeboten, die Mängel in Augenschein zu nehmen um eine Lösung zu finden.

Das sollte (oder muss es gar?) ihm zunächst mal zugestanden werden.

Dass Du dafür nicht 100 km fahren willst ist eigentlich deine Sache und sollte kaum des Händlers Problem sein.

Als Du das Auto gekauft hast scheinen Dich die 100km ja nicht gestört zu haben.

Wieviele von den aufgezeigten "Mängeln" tatsächlich welche sind, und was unter das Thema Verschleiss fällt ist nochmal eine ganz andere Sache.

Ich könnte mir denken daß bei einem Kleinwagen der Marke Fiat mit 120000 km auch nach Meinung des bestellten Gutachters schon so einiges unter die Rubrik normale Verschleisserscheinung fallen könnte.

Daß dann sofort zum Anwalt gerannt um sein (vermeintliches) Recht durchzubapauken wird ist heute anscheinend der Normalfall.

Ich wäre mir jedoch gar nicht mal soooo sicher einen eventuellen Prozess zu gewinnen sofern der Verkäufer nachweisen kann, daß Du sein Angebot zur Nachbesserung ausgeschlagen hast.

Ich an seiner Stelle würde vermutlich so argumentieren.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Mal ganz ehrlich:
Der Händler hat Dir doch offensichtlich angeboten, die Mängel in Augenschein zu nehmen um eine Lösung zu finden.
Das sollte (oder muss es gar?) ihm zunächst mal zugestanden werden.
Dass Du dafür nicht 100 km fahren willst ist deine Sache und sollte eigentlich kaum des Händlers Problem sein.
Als Du das Auto gekauft hast scheinen Dich die 100km ja nicht gestört zu haben.

Er hat mir angeboten das er einen Freund ein paar Sachen reparieren lässt. Ein Freund ist für mich kein Mechaniker und dann wird es wohl verständlich sein das ich nicht einfach mal auf gut Glück da runter fahre. Hätte er gesagt, das er wir in eine Werkstatt fahren (da er vor Ort nicht mal ne Halle oder Hebebühne besitzt), dann wäre ich damit einverstanden gewesen. Nicht aber mit so einer wagen Aussage. Zumal ich ihm nach dem Schreiben telefonisch hinterher rennen musste, weil er sich doch eigentlich innerhalb von zwei Tagen mit mir in Verbindung setzen wollte.

Zum Thema GV. So hat mir das der Anwalt erklärt und habe zweimal nachgefragt, ob der GV das Auto dann wirklich mitnehmen würde. Laut Anwalt würde es wohl so gehen, das der GV dort hin fährt und das Auto gegen Geld übergibt.

Ich werde aber nochmals meinen Anwalt anrufen und fragen, ob ich mit dem VK in Kontakt treten darf. So weit ich weiß hat der Anwalt nicht einmal mit dem VK gerdet. Telefonisch ist er ja erreichbar, wenn man es mehrmals versucht. (Bin ja nicht auch Immer erreichbar)

dann klär mal alles mit dem RA, wozu dann noch das Forum bemühen?

Erster Beitrag vom Thema lesen! Die Überschrift tut es zur Not auch!

du hast meinen Seelischen Beistand... ich weiss zwar nicht worfür, aber ich gebe dir bestätigung ?

Ha jo... klar ärgert man sich wenn am Auto was kaputt geht und 3700 sind ja auch kein Klacks (ist halt relativ..).
Aber... man muss schon die Relationen sehen und sollte sich nicht reinsteigern, sondern objektiv bleiben und nicht jeden altersgemäßen Furz oder eigene Versäumnisse zum Fanal des Verkäufers ummünzen. Das geht auch schnell mal nach hinten los.

RAs sind so ne Sache.... ich war privat und geschäftlich schon sehr sehr oft zu Gericht. Anwälte haben gewechselt... vorher sagten alle "kein Thema" und je nach Aktenlage/Darstellung ist das tlw. auch mal nachvollziehbar, auch die Rechtsschutz entscheidet auf dieser (ihr bekannten) Basis. Nun, was soll ich sagen... nicht immer ist die Bewertungsbasis 100% der Realität entsprechend, manchmal zieht der Gegner einen Trumpf aus der Tasche und Richter... suchen gerne Vergleiche und sind auch nur Menschen. In Gottes Hand... ein bisserle Glücksspiel das ist.
Meinen nunmehr langjährigen Hausanwalt habe ich aus einem einfachen Grund schon so lange: Er sagt mir immer unverblümt ins Gesicht, wenn ich wackelig stehe, daneben liege oder wie hoch das Risk aufgrund von Eventualitäten ist. Das haben die anderen nicht in der harten Form getan... nunja. Er tröstet mich ggf. auch... bei einem Schneider und nem Schweinsbraten (übernimmt die Rechtsschutz aber nicht 🙁 ) 🙂

Meine persönliche Sicht und Meinung:
- Der Giri holt gar nichts ab - auf welcher Basis denn bitte? Es gibt ja noch gar kein vollstreckbares Urteil 😉
- Selbstredend werden gefahrene Km und verschuldete Wertverschlechterungen bei einer Rückabwicklung abgezogen - das wär ja sonst genial, oder, könnte man ja auch 100tkm quasi umsonst fahren. Ne ne... wirst sehen, ist gängige Praxis/Recht.
- Selbstredend werden auch bei berechtigten Reklamationen Anteile abgezogen, wenn der Schaden wenigstens teilweise normaler Verschleiss ist - sprich, neu für alt hat für dich einen Vorteil verglichen zu den typischen Eigenschaften des Kaufobjekts (gebraucht!) und diesen Vorteil rechnet man abenfalls an. Gängig, normal, rechtens.
- Durch euere lange Nutzung und Reps eurerseits, werdet ihr in eine schwierige Beweislage bei einigen Dingen kommen. Da würde ich als Händler jetzt auch gelassen grinsen.
- Du hast dem Händler immer die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen - wenn Du nicht hingehst (er hat dies ja angeboten... die Werke des "Freundes" hast Du doch noch gar nicht gesehen?) ist das dein Problem. So geht das nicht... sorry. Jeden Mangel einzeln und vor einem Eingriff dargelegt? Fristen? Zustellung?
- Der Unfallschaden müsste bewertet werden, am Ende ist es gar keiner... gibt ja doch ein paar andere Gründe für Lack. Und wer sagt, dieser wäre ggf. arglistig (ist nachzuweisen) verschwiegen worden...
- Ist der Vortrag nunmehr unschlüssig.. euer bisheriges Verhalten nährt eben Zweifel an so manchen Punkten.
Nicht zu vergessen - kosteten vergleichbare Fzg. um die 7 Mille und dieser welcher 3700.. hat das sicher seinen Grund und den wird der Händler erläutert haben bzw. sich eben im Gesamtzustand widerspiegeln: Merke - eine Kaufsache hat einfach für sie typische Eigenschaften aufgrund des Alters, Preises usw. usf.
- Der Verkäufer im Vertrag ist nicht mit der Person des Händlers identisch? Glückwunsch... was wollt ihr dann von dem Händler? DAS ist ne ganz kitzlige Geschichte... da sollte man jetzt wirklich die Vertragsdetails kennen.

Ihr könnt Massel haben, der Händler ist doof und der Richter selbst kein Freund von Händlern. Oder saumäßig untergehen. Die Rechtssprechung ist längst von undifferenziert verbraucherfreundlichen Urteilen in solchen Sachen weg...
Letztendlich steht das Kostenrisiko imho in keinem Verhältnis zum Problem... welches ihr auch nicht wirklich geschickt angegangen seid. Und ist es wirklich ein gewiefter "Ganove" oder einfach nur geschickt.. habt ihr am Ende keinen Wagen mehr, dafür einen mehr oder weniger kleinen Teilbetrag des Kaufpreises zurück oder gar nur einen Titel für die Wand am Klo. Nochmal... Glückwunsch. Oder der Richter hört sich das alles an, es bleiben bewertbar wenige Mängel, davon gibts noch Abzug neu für alt... und am Ende gibts nur einen Klacks für euch, welcher den Zauber gar nicht wert ist.

Ich persönlich würde jetzt evtl. nochmal objetiv abschätzen, was überhaupt und in welcher Höhe durchgehen könnte - an alten besichtigten Fahrzeugen ist ein fleckiger Himmel kein Mangel, Schloss ölen kein wirklicher Wert und so manches eben dem Verschleiß geschuldet. Und andere Dinge... könnten ja in den Monaten auch bei euch gebrochen sein. Die Ruckelei (Gas) dürfte eher einen simplen Grund haben und eine Werkstatt wird diesen auch schnell finden - vorher ist jegliche Wertung des Fehlers eh nur Glaskugel. Kurzum - das persönliche Gespräch würde ich mit dem Händler schon nochmal suchen... mit einem vernünftigem Vorschlag in der Tasche. Und mit fachlich tragfähigen Belegen der Schäden - auch auf eurer Seite wird ein "Freund" nicht zum Sachverständigen in diesem Sinne und "Papa guckt hinten druff" kein Vermessungsprotokoll (ist eh zu spät für sowas..) - da habt ihr doch bis dato wenig belastbares in der Hand.

Frust versteh ich, Wut auch - aber ein gutes Stück dürft ihr mE über euch selber wütend sein? Mal ehrlich sein... die Aktion war von A bis Z nicht gerade geschickt gemacht 😉
Und ich sag dir das nur so, weil "Kein Thema der ist fett" sagen dir eh genug Leute - der Teufel steckt aber oft im Detail. 😉

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc



manchmal zieht der Gegner einen Trumpf aus der Tasche und Richter... suchen gerne Vergleiche und sind auch nur Menschen. In Gottes Hand... ein bisserle Glücksspiel das ist.

Nicht nur Richter suchen gerne Vergleiche, u.a. weil sie dann kein Urteil schreiben müssen. Auch Rechtsanwälte suchen gerne Vergleiche., u.a. weil sie dann zusätzlich noch eine Einigungsgebühr erhalten.

O.

So, nochmal ganz langsam von Vorne.

Der Händler, der uns das Auto verkaufte, ist anscheinend nicht der, auf den das Gewerbe angemeldet ist. Allerdings wurde im Vertrag nur die Firma benannt und kein Name des Händlers bzw. Verkäufers.

Der Anwalt sagte zu uns, das der GV den Wagen nach dem Urteil abholt. Sprich es ist schon eine Rechtssprechung gefallen, wenn der GV das Auto abholen soll. Eben alles laut Anwalt.

Das Gas Problem ist laut Forum (Fiat Forum) eigentlich das AGR Ventil. Das wurde von uns aber getauscht. Ich habe dort auch viel nachgefragt und habe etliche Gründe bekommen. Es kann an so Vielem liegen. Manche sind mit ihrem Stilo deshalb ständig in der Werkstatt gewesen, weil der Fehler einfach nicht gefunden wurde.
Auch unser Fiat Spezi sagte das Gleiche. Selbst Chefe der Fiat Werkstatt, der diese schon seit Ewigkeiten hat.

Ich hatte die Sache auch mal in ein Rechtsforum geschrieben und da bekam ich das Gleiche zu hören, wie der Anwalt sagte.

Wegen dem Unfall sagte der Anwalt das dies dann geklärt werden kann, wenn wir den Gutachter bei Gericht bestellt haben. Ich bot an vorher schon ein Gutachten machen zu lassen, aber er meinte das wäre verschwendetes Geld, da vor Gericht dann so oder so noch ein gerichtlicher Gutachter hinzugezogen werden würde.

Nun denn , ich bin kein Ra und muss mich wohl oder übel auf einen verlassen können. Ich hatte noch nie solche Probleme und würde sie auch nie wieder haben wollen.
Kann halt auch nicht mehr sagen, wie mir gesagt wird.
Ra sagte halt das Alles richtig gewesen wäre, was ich gemacht hätte. Hatte ich ja schließlich rechtzeitig beim Händler gemeldet.

Hab übrigens eben mal in dem ersten Schreiben vom Ra an den Händler nachgelesen.
Dort stand das der Händler bis zu einem gewissen Datum ( 14 Tage Frist) sich mit Uns in Verbindung zu setzen hat, damit der Händler das AUto bei uns zur Reparatur abholen kann.
Sprich, der Händler sollte das Auto hier abholen um es reparieren zu lassen.
Weiß ja nicht ob bei einer bestimmten KM ein anderes Recht greift. Wüsste auch nicht wie das Leute machen, die für ein Auto mal eben 500 km oder mehr (mal angenommen) in Kauf genommen haben. Da fährt ja auch Keiner einfach mal so für Reparaturen so eine Strecke.
Ich hab null Ahnung!!!!!

Habe eben nochmal mit unserem Anwalt telefoniert.
Bin die Fragen nochmal durch, die ich eben hatte. Er hat schon echt viel Geduld mit mir.... so ft wie ich da anrufe.

Also.. bei Gericht würde zwar der Betrag abgezogen werden wegen Km Pauschale, allerdings würde sich das mit unseren Rechnungen decken und somit würde es 0 auf 0 aufgehen.
Er rechnet sogar damit eher noch ein paar Euronen zugesprochen zu bekommen. (Wobei mir die egal wären).
Er rechnet auch immernoch damit, das der Händler nicht auftauchen wird. Er sagte aber auch wir sollen abwarten. Sollte der Händler sich doch wehren, dann würde die Vorbesitzerin ausfindig gemacht werden um zu erfahren, ob der Händler von manchen Mängel schon von Anfang an wusste.

Wir werden abwarten müssen. Es wäre wohl nicht so kompliziert.

@te
ohne dir jetzt krumm zu kommen.....aber das ganze steht rechtlich meiner laienhaften meinung nach auf seeeeeeehr wackligen beinen.

das radlager bei 120tkm die grätsche machen kann durchaus normal sein. und vorallem bei fiat die ja für alles bekannt sich ausser für ihre zuverlässigkeit.

der vermeintliche "unfallschaden" is auch so ne sache. wen da eben so´n volldepp nachts mal mit nem schlüssel rangeht dann lackiert man eben nach bei einem neuen auto. also lackiert = unfallschaden is KOMPLETT der falsche weg. an deiner stelle würd ich mir mal n kleinen magneten nehmen und mal schauen ob der nicht irgendwo runterfällt. DAS ist ein sehr gutes zeichen für einen unfallschaden der nicht fachmännisch instand gesetzt wurde.

du MUSST dem händler das recht der nachbesserung geben. wen du nicht bereit bist die 100km zu fahren dann ist das DEIN PROBLEM! und ob der händler seinen kumpel, seine oma oder seinen deutschen schäferhund den schaden beheben lässt ist auch erstmal zweitrangig. der händler steht für die arbeiten gerade. du weisst ja auch bei einem maybach autohaus nicht ob dir der senior chef persönlich mit 50 jahren berufserfahrung die winterreifen aufzieht oder der praktikant von der sonderschule an seinem ersten arbeitstag. und wiegesagt ob die 500km zum händler fährst oder 5 is DEIN PROBLEM! es hat dich ja keiner gezwungen die kiste so weit weg zu kaufen.

das mit dem gas abfallen is auch so ne sache. kann der händler auf eine unsachgemässe reperatur des agr ventils abwälzen. am indealsten hat das dein kumpel als aktive nachbarschaftshilfe getauscht ohne rechnung....dann siehst du ganz schön alt aus. den diese rechnung kannst dir genauso wie die von den radlagern in die haare schmieren. da hättest den händler die chance auf nachbesserung geben MÜSSEN!

das die lehne und ne blende fertig mit der welt sind is zwar doof aber meiner meinung nach n bissle pingelig. es is ja schliesslich kein neuwagen.

alles in allem halte ich das ganze immernoch für seeeeeehr gewagt. und nein ich bin kein händler.

ach ja und zum thema "was steht bei der gewährleistung im vertrag". das interesiert erstmal nicht. eine firma KANN bei einem verkauf an eine privatperson das ganze nicht ausschliessen. anders wirds wen es sich um einen "firma an firma" kaufvertrag handelt. machen die fähnchenhändler ganz gern. den DA können und dürfen sie sich drum drücken!

und noch was @topic
ich würd mal den fehlerspeicher auslesen lassen und das ergebniss mal im fiat forum posten. vielleicht gibts da mehr infos drüber.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von angle07


Nun wird das Ganze vor Gericht gehen. Anwaltsprognose: Versäumnisurteil. Gerichtsvollzieher muss eingeschaltet werden. Der nimmt das Auto mit und wir müssen warten bis wir unser Geld bekommen.

Grüße
Angi

Der Gerichtsvollzieher nimmt das Auto mit?? Ich denke das Fahrzeug ist in Eurem Besitz.

Der Gerichtsvollzieher versucht die Kaufsumme und zwischenzeitlich angefallene Kosten beim Händler für die Rückabwicklung einzutreiben und nicht mehr und nicht weniger.

O.

Der Gerichtsvollzieher wird die Kaufsumme aber nur Zug um Zug gegen Rückgabe des KFZ beitreiben.

Zitat:

Original geschrieben von angle07


Er nimmt wohl an, das ein Versäumnisurteil ergehen wird, weil sich bis dato Niemand gemeldet hat.
Wenn der richtige Inhaber kommen sollte, gerne. Mir soll es recht sein.

Was aber leider nicht immer ein gutes Zeichen ist (zB. wg. Insolvenz). Aber solange der Händler noch aktiv ist, sollte der Gerichtsvollzieher zumindest noch in Raten "was reinholen". Mein Tipp: Keine Zeit verlieren. (Quelle: Eigene schlechte Erfahrung.)

Zitat:

Uns wächst das AUto nicht über den Kopf. Ich wollte schon immer einen Stilo und eigentlich liebe ich dieses Auto immernoch. Zum Anwalt sagte ich damals, ich wolle nur die Mängel behoben haben, ich will das Auto nicht hergeben. Er überzeugte mich aber vom Gegenteil, als der Händler nicht drauf einging.
Finanziell ist das Auto auch kein Ding. Hat derzeit Private Spargründe, warum wir nicht einen batzen Geld auf einmal ausgeben können.

Na, das klingt schon besser. Wenn es soweit ist, muß der Kaufpreis für den neuen Gebrauchten dann ja auch nur kurzzeitig aufgebracht werden.

Zitat:

Ach, gefahren sind wir seitdem natürlich einige KM. Kaufe mir ja keinen Diesel, wenn ich nicht viel fahren würde. Stehen Derzeit bei ca. 140000. Laut Anwalt würde dies auch nicht abgezogen werden. Händler hatte lange schon Chance das Auto zurück zu nehmen. Warum er es nicht einfach zurück nimmt, verstehe ich einfach nicht.
Man hätte auch zusammen eine Lösung finden können.

Vielleicht ist er eher der Verkäufer-Macher-Typ und kann mit Papier nicht viel anfangen. Psychologisch kann es sich auch um "Verdrängung" handeln. Das könnte ein böses Erwachen für ihn geben, wenn der Gerichtsvollzieher in seine Bude kommt, um das Geld zu holen.

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