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Muss ich nun Angst haben? (gebrauchter 9.5 Aero)

Saab 9-5 I (YS3E)

hallo erstmal... oder wie fängt man neu an? 😉

ok, besitze seit gut 4 wochen einen 9.5er kombi 2.3t aero (08/2002), gebraucht mit 70tkm gekauft.
das stöbern im forum hat mich nun ein wenig stutzig gemacht: stichwort ölverkohlung etc.
das service heft sieht laut saab ok aus (alle 20tkm, 1-jahres-intervall), nur nicht wie hier sooft vorgeschlagen nach 10tkm. nun komm ich schon ein wenig ins grübeln:

lieber doch gleich wieder verkaufen?!?

anfänglich überwiegt eh die freunde und der spass am "neuen". was mir bisher so aufgefallen ist:
(1) hakeliges schaltgetriebe, offensichtlich bekannt und kann evtl. justiert werden
(2) flackern des rechten xenon-scheinwerfers manchmal. bekannt aus einem anderen forum, hab aber keine lösung dafür gefunden. die foren-suche hier findet kein "xenon" im saab-bereich?!? kann mir hier jemand mal nen thread dazu oder eine lösung posten?
gemeint ist nicht das aufblitzen beim ein-/ausschalten sondern ein flackern, wie man es von defekten leuchtstoff-röhren kennt.

hmm, nun les ich grad im service heft:
2. service bei 17tkm anstatt bei 10tkm, aber innerhalb der ersten 12 monate.
macht saab da "zicken" (stichwort 8-jahres-garantie beim motor)?

viele fragen kommen noch, aber eins nach dem anderen,
also schöne grüsse!

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29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TIK


damit hab ich nun wirklich kein problem!
schliesslich hab ich noch ne ganze latte fragen, die beantwortet werden müssen ;D

hab aber keine lust, heute noch zig threads aufzumachen...

vllt noch eine hier:
stell ich mich einfach zu blöd bei der forensuche an oder ist diese hier so bescheiden?

bsp der begriff: xenon

hab ganz sicher einige threads schon beim stöbern mit dem begriff gelesen nur die suche im 9-5er forum spuckt nicht wirklich diese aus?!?

Die Suchfunktion ist für´n Arsch!!!

Offen und ehrlich formuliert.🙂

Und wer was anders schreibt, der lügt!!!

Zitat:

Original geschrieben von der41kater


Die Suchfunktion ist für´n Arsch!!!

na klasse! und dann darfst meist

du

10x auf die gleiche frage antworten?

oh mann, mein beileid!
jetzt weiss ich auch wie über 7000 posts in 2 jahren zustande kommen 😉

Zitat:

Original geschrieben von TIK


na klasse! und dann darfst meist du 10x auf die gleiche frage antworten?

oh mann, mein beileid!
jetzt weiss ich auch wie über 7000 posts in 2 jahren zustande kommen 😉

Hat mir aber nix ausgemacht...😁

naja, normalerweise gehört das aber zum guten umgang in foren:

erst suchen, dann fragen! (sonst gibts "schläge" 😉 )

nur bei so einer wirklich bescheidenen suche...

Zitat:

Original geschrieben von TIK


naja, normalerweise gehört das aber zum guten umgang in foren:

erst suchen, dann fragen! (sonst gibts "schläge" 😉 )

nur bei so einer wirklich bescheidenen suche...

www.saab-cars.de

Da funktioniert auch die Suche...aber die User sind entweder auch hier im Forum, oder total abgedreht.

Aber ein Seitenblick lohnt sich!!!

ahja ok, werd ich morgen (heute) mal schaun *gähn*

also dann auch dir gute n8 und danke!
bis demnächst 😉

Zitat:

Original geschrieben von der41kater


www.saab-cars.de
aber die User sind entweder auch hier im Forum, oder total abgedreht.
Aber ein Seitenblick lohnt sich!!!

ach so, was hab ich verpasst ?

Nochmal zum eigentlichen Thema.
Wichtig ist, dass Du dem Verkäufer/Händler das Recht zur Nacherfüllung (in diesem Fall die Beseitigung des Mangels) einräumst.
Der Verkäufer ist sozusagen der Herr des Verfahrens-er sagt, was Sache ist und bestimmt den weiteren Ablauf.
Es gibt ziemlich viele Schlauberger, die Mängel ohne Rücksprache beheben und dann mit der Rechnung beim Verkäufer antanzen.
Viele davon denken, dass sie mit ihrer Dummheit auch noch die Gerichte bemühen müssen. Die Anwälte freut das vielleicht $$$$$$$, aber Richter sind auch nur Menschen-überflüssige Urteile schreiben die nicht so gerne😛ure Zeitverschwendung.

Du mußt auch in den Vertrag reinschauen, dort steht es schwarz auf weiß, wie Du Dich verhalten mußt.
Grundsätzlich sind auch die Fahrkosten zur Werkstatt vom Verkäufer zu übernehmen-sofern Mängel vorliegen.

www.saab-cars.de

hmpf, wie waren so oft offline das es mir mir irgendwann zu blöd war dort hinzusurfen

Zitat:

Original geschrieben von der41kater


www.saab-cars.de
Da funktioniert auch die Suche...aber die User sind entweder auch hier im Forum, oder total abgedreht.
Aber ein Seitenblick lohnt sich!!!

Das möchte ich meinen :-)

Zitat:

Original geschrieben von wiefelspütz


Grundsätzlich sind auch die Fahrkosten zur Werkstatt vom Verkäufer zu übernehmen-sofern Mängel vorliegen.

hallo

auf basis von was?
hab ich bei meinem verfahren nicht durchgebracht

weder die fahrtkosten für die mängelbehebung noch die fahrkosten für mehrfache anfahrten obwohl die mängel wieder NICHT behoben worden sind.

laut meinem anwalt gehört das (auch sinnlose mehrfache anfahren) zu meinen obliegenheiten bei der schadensbehebung.

lg
g

Zitat:

Original geschrieben von Jhe


www.saab-cars.de

hmpf, wie waren so oft offline das es mir mir irgendwann zu blöd war dort hinzusurfen

hallo

genau, und seit einer umstellung vor ca einem jahr nicht mehr W3C kompatibles html, kann mit dem mac da nicht gscheit hin

die bauen das offenbar mit frontpage *schauder* oder so ....

habs auch aufgegeben

lg
g

Zitat:

Original geschrieben von Jhe


www.saab-cars.de

hmpf, wie waren so oft offline das es mir mir irgendwann zu blöd war dort hinzusurfen

Powered by vBulletin Version

seit dem server / provider wechsel sehr schnell und stabil.

ja war früher nen phpbb glaub ich

Zitat:

Original geschrieben von wiefelspütz


...Wichtig ist, dass Du dem Verkäufer/Händler das Recht zur Nacherfüllung (in diesem Fall die Beseitigung des Mangels) einräumst.

klaro, versteht sich und alles schon geklärt 🙂

der verkäufer war ein "hirni" und wollte mich gleich hinzitieren. daraufhin mit dem verantwortlichen für die reparatur gesprochen, und der meinte: "hinkommen is quatsch! wir ham eh keine ahnung von saab" 😁

nun darf ich hier beim saab-händler hin und die klären das untereinander im vorfeld ab!

Zitat:

Du mußt auch in den Vertrag reinschauen, dort steht es schwarz auf weiß, wie Du Dich verhalten mußt.

da steht nur was von sachmängelhaftung, aber wie und wo steht da definitv nichts drin! der anruf bei denen brachte dann ja auch klärung...

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