Muss ich mein Auto verkaufen? Bei einem "Totalschaden"?

Moin,

mir ist vor Kurzem einer in meine hintere rechte Seite gefahren er hat mir die Vorfahrt genommen und somit klare Schuld. Und mir den Radkasten eingedrückt die Felge plus Reifen beschädigt. So die Reparatur übersteigt den Restwert des Autos und somit ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Restwert sind 50€ und Wiederbeschaffungswert 2200€ MUSS ich mein Auto verkaufen? Damit ich das Geld der Versicherung in Anspruch nehmen kann? Oder kann ich ihn weiterhin fahren?

LG Zerok

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Zitat:

@simfer schrieb am 24. Januar 2018 um 16:29:55 Uhr:


Zu beachten ist allerdings, so einen Totalschaden kann man nur einmal abrechnen. Fährt einem morgen einer rein, dann gibt es nichts mehr.

Diese Aussage ist natürlich falsch! 🙂

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Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 26. Januar 2018 um 08:42:38 Uhr:


Fiktivabrechnung sieht in dem Fall wie folgt aus .

Wiederbeschaffungswert - Restwert - 19% MWsT.

Gruss

So stimmt's...

... ausserdem zieht man (rein mathematisch gesehen) vom brutto keine 19% ab um das netto zu erhalten

Hab einen Gutachter beauftragt und einen Anwalt der mir ja eh zusteht.. von daher denke ich die regeln das schon ist ja eh 100% NICHT meine Schuld!

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 26. Januar 2018 um 12:37:30 Uhr:


... ausserdem zieht man (rein mathematisch gesehen) vom brutto keine 19% ab um das netto zu erhalten

Einmal das - wobei die meisten den Unterschied wohl nicht verstehen werden 😛

Zum anderen - gerade bei niedrigen Wiederbeschaffungswerten - erstmal zu klären: WBW regelbesteuert, differenzbesteuert oder steuerneutral.

Aber stimmt schon, der Anwalt hat das zu wissen und zu regeln. 🙂

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