Muss ich das Auto bei Gewährleistung dem Händler zurück geben?
Hallo, liebe Auto Gemeinde!
Ich habe mir vom Händler einen Volvo V40 gekauft, der einige Mängel hat. Die Mängel fallen unter Gewährleistung. Jetzt möchte der Händler das Auto zurück nehmen. Ich möchte den Wagen aber behalten und auch nicht unbedingt Nachbesserung. Ich hätte lieber eine Kaufpreisminderung.
Meine eigentliche Frage: Hat der Händler Anspruch darauf, dass ich ihm das Auto zurückgebe? Anders herum kenne das ja, aber so herum?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Manchmal fragt man sich echt, was mit den Leuten los ist. Autos verkaufen sowie Autos kaufen macht einfach keinen Spaß mehr, bei jedem vollen Aschenbecher wird die Anwaltskeule rausgeholt.
150 Euro, und deswegen so ein Quark???
Nimm die Wertminderung von knapp 10% (!!!) an und belass es dabei. Hey es ist ein wahrscheinlich 15 Jahre altes Auto, was erwartest du?
Leben und Leben lassen.
21 Antworten
300,- Minderung bei 300,- Reparaturkosten ist mMn allerdings weder unwirtschaftlich noch unverhältnismäßig.
Die 300 € sind aber der Endkundenpreis, der Händler kann das ganz sicher für die Hälfte beheben.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 11. April 2018 um 13:11:20 Uhr:
300,- Minderung bei 300,- Reparaturkosten ist mMn allerdings weder unwirtschaftlich noch unverhältnismäßig.
Woher weisst du das?
Ging aus Beschreibung des TE nicht so hervor.
Könnte genausogut sein, dass der Endkundenpreis 500,- wäre und der TE könnte es für 300 machen.
ZUmal ja nicht mal bekannt ist um welchen Mangel es sich handelt.
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ein typischer Kettenrassler-Motor von BMW, Facelift aus 2008. Der VK will 3500,- und muss GWL geben, im Inserat steht zumindest nix von Export, Gewerbe oder Kundenauftrag. Nach 4 Wochen rasselt die Kiste, dass der Arzt kommt und der Käufer ist nicht auf der Dummenschule gewesen. Denk ihr ernsthaft der Händler macht hier für ein paar tausend Euro einen Kettensatz rein? Der nimmt das Ding zurück, weil eine Reparatur für ihr gar nicht wirtschaftlich sein kann. Jetzt kann der Händler so tun, als ob er zweimal vergeblich repariert, macht zweimal genau gar keine Minute keinen Finger am Auto krumm und das war´s: fertig ist die Rückabwicklung.
Der Händler "muss" nicht reparieren, wenn er nicht will....
Um deie Frage des TE zu beantworten: Du MUSST rtein garnix.
Du hast als Geschädigter immer die Wahl ob due reparieren läßt, wer mindern willst oder den Kaufvertrag rückabwickelst. Das ist ganz allein Deine Entscheidung.
Wenn sich der Preisnachlaß lohnt und Du das Auto für nen günstigen Preis wieder Ok bekommst dann mach das.
Egal was der Händler sagt: wenn Du nicht zurückgeben willst, kannst Du das Auto behalten. Wire hoch am Ende der Preisnachlaß angemessen ist, das muß im Einzelfall geklärt werden.
Man muß ja ebben nicht wegen jedem vollen Aschenbecher direkt zum Advokat rennen. das hat ja oben schon jemand geschrieben.
Unter "normalen" Menschen kann man erstmal reden. wenn das nicht klappt und man sich einfach nicht einig wird, dann kann ein Anwalt weiter helfen. das heißt aber lange noch nicht das da irgendwas vors gericht gebracht wird.