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Muss ich das Auto bei Gewährleistung dem Händler zurück geben?

Themenstarteram 10. April 2018 um 18:47

Hallo, liebe Auto Gemeinde!

Ich habe mir vom Händler einen Volvo V40 gekauft, der einige Mängel hat. Die Mängel fallen unter Gewährleistung. Jetzt möchte der Händler das Auto zurück nehmen. Ich möchte den Wagen aber behalten und auch nicht unbedingt Nachbesserung. Ich hätte lieber eine Kaufpreisminderung.

Meine eigentliche Frage: Hat der Händler Anspruch darauf, dass ich ihm das Auto zurückgebe? Anders herum kenne das ja, aber so herum?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Manchmal fragt man sich echt, was mit den Leuten los ist. Autos verkaufen sowie Autos kaufen macht einfach keinen Spaß mehr, bei jedem vollen Aschenbecher wird die Anwaltskeule rausgeholt.

150 Euro, und deswegen so ein Quark???

Nimm die Wertminderung von knapp 10% (!!!) an und belass es dabei. Hey es ist ein wahrscheinlich 15 Jahre altes Auto, was erwartest du?

Leben und Leben lassen.

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21 Antworten

Ich würde dieses Angebot annehmen!

Themenstarteram 10. April 2018 um 19:14

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 10. April 2018 um 21:12:01 Uhr:

Ich würde dieses Angebot annehmen!

Das beantwortet meine Frage nicht. Ich bin KFZ-Mechatroniker und kann sehrwohl einschätzen, ob es sich lohnt. Ich möchte nur wissen, ob ich das Auto zurückgeben muss, oder nicht...

Danke trotzdem.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 10. April 2018 um 21:12:01 Uhr:

Ich würde dieses Angebot annehmen!

Warum?

Ohne zu wissen:

- um welche Mängel es geht?

- ob diese für den TE persönlich relevant sind??

- in welcher Relation die (fiktiven) Reparaturkosten/eine angemessene Minderung des Kaufpreises zum Kaufpreis von 1.100 Euro??? (oder sind es evtl. 39.900 Euro???) stehen??????

- ob gleichwertige Ersatzfahrzeuge im Dutzend im Landkreis stehen, oder ob es ein spezielles Fahrzeug ist, von dem bundesweit nur 20 auf mobile.de gelistet sind?!

 

@ sa27des20 ohne etwas mehr Detailinfos erscheint mir eine sinnvoll Antwort kaum möglich ;)

Themenstarteram 10. April 2018 um 19:24

Mir geht es grundsätzlich darum, ob ich dazu verpflichtet werden kann, das Fahrzeug zurück zu geben. Und wenn ja, unter welchen Umständen. Dazu sind die Umstände meines konkreten Falles unerheblich.

1. für eine fundierte Rechtsberatung empfehle ich einen Anwalt!

und dieser wird - neben seinem Honorar - auch detailierte Infos wollen, um was es überhaupt geht!!!

 

2. unverbindliche meine laienhafte Einschätzungen ...

m.E. ist der primäre Gewährleistungsanspruch die Nacherfüllung

mit der Einschränkung

Zitat:

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

weiter könnte relevant sein

§ 262 Wahlschuld; Wahlrecht

 

und ein Käufer mit "Verhandlungsgeschick"/kommunikativen Fähigkeiten könnte implizit auch noch § 311a Leistungshindernis bei Vertragsschluss (2) in die Gespräche mit der Verkäufer/Händler mit einfließen lassen ;)

Themenstarteram 10. April 2018 um 19:44

Zitat:

@camper0711 schrieb am 10. April 2018 um 21:37:46 Uhr:

1. für eine fundierte Rechtsberatung empfehle ich einen Anwalt!

und dieser wird - neben seinem Honorar - auch detailierte Infos wollen, um was es überhaupt geht!!!

 

2. unverbindliche meine laienhafte Einschätzungen ...

m.E. ist der primäre Gewährleistungsanspruch die Nacherfüllung

mit der Einschränkung

Zitat:

@camper0711 schrieb am 10. April 2018 um 21:37:46 Uhr:

Zitat:

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

weiter könnte relevant sein

§ 262 Wahlschuld; Wahlrecht

 

und ein Käufer mit "Verhandlungsgeschick"/kommunikativen Fähigkeiten könnte implizit auch noch § 311a Leistungshindernis bei Vertragsschluss (2) in die Gespräche mit der Verkäufer/Händler mit einfließen lassen ;)

Vielen Dank, damit kann ich etwas anfangen. Ich habe eine passende Rechtsschutzversicherung, Der Termin beim Anwalt wird morgen gemacht. Ich möchte nur gerne vorinformiert sein.

Zitat:

@sa27des20 schrieb am 10. April 2018 um 21:44:56 Uhr:

Vielen Dank, damit kann ich etwas anfangen. ...

den Eindruck habe ich nicht ;)

 

Zitat:

@sa27des20 schrieb am 10. April 2018 um 21:44:56 Uhr:

... Ich habe eine passende Rechtsschutzversicherung, Der Termin beim Anwalt wird morgen gemacht. ...

ob das eine konstruktive Gesprächsatmosphäre schafft, um mit dem Händler zu der für Dich bestmöglichen Einigung zu kommen???

Themenstarteram 10. April 2018 um 21:06

Zitat:

@camper0711 schrieb am 10. April 2018 um 22:52:06 Uhr:

Zitat:

@sa27des20 schrieb am 10. April 2018 um 21:44:56 Uhr:

Vielen Dank, damit kann ich etwas anfangen. ...

den Eindruck habe ich nicht ;)

Zitat:

@camper0711 schrieb am 10. April 2018 um 22:52:06 Uhr:

Zitat:

@sa27des20 schrieb am 10. April 2018 um 21:44:56 Uhr:

... Ich habe eine passende Rechtsschutzversicherung, Der Termin beim Anwalt wird morgen gemacht. ...

ob das eine konstruktive Gesprächsatmosphäre schafft, um mit dem Händler zu der für Dich bestmöglichen Einigung zu kommen???

Ich wollte hier zwar eigentlich nur eine Antwort auf eine spezifische Frage erhalten und nicht über Sinn und Unsinn meines Handelns diskutieren, aber ich möchte ja auch niemanden dumm sterben lassen.

Es handelt sich um eine Nachbesserung von rund 300€ Kosten bei einem Kaufpreis des Fahrzeugs von 1800€.

Der Händler will ihn zurück nehmen oder maximal 150€ mindern. Davon bewegt er sich keinen Millimeter. Ich möchte das Fahrzeug behalten und die Nachbesserung von 300€ als Minderung durchsetzen.

Dazu wollte ich lediglich wissen, ob ich einer Wandlung, sprich Rückgabe zustimmen muss.

Zitat:

@sa27des20 schrieb am 10. April 2018 um 23:06:39 Uhr:

Es handelt sich um eine Nachbesserung von rund 300€ Kosten bei einem Kaufpreis des Fahrzeugs von 1800€.

...

Wie kommst Du auf die "rund 300€ Kosten"?

Ein Originalteil, das bei der Vertragswerkstatt 180 Euro kostet + 1 1/2 h Werkstattstunden zu je 80 Euro???

Sprich:

Für die Nachbesserung kriegt der Händler ein Nachbau-Ersatzteil im Großhandel für 80 Euro ... und schrauben kann er/sein Gehilfe, während er sowieso auf Kundschaft wartet ...

(freie Werkstattwahl hast Du bei der Nachbesserung nicht!!!!!)

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

erst

Zitat:

@sa27des20 schrieb am 10. April 2018 um 20:47:12 Uhr:

... Jetzt möchte der Händler das Auto zurück nehmen. ... Ich hätte lieber eine Kaufpreisminderung.

und jetzt:

Zitat:

@sa27des20 schrieb am 10. April 2018 um 23:06:39 Uhr:

...

Der Händler will ihn zurück nehmen oder maximal 150€ mindern. ...

Willst Du uns hier verarschen??????????

Der Händler hat Dir doch - entgegen Deinem ersten Beitrag - die Wahl zwischen Minderung und Rückgabe gelassen!

(nur anscheinend eine angemessene Minderung und nicht Deinen Wunschbetrag)

Du willst wegen 150 € hier einen Anwalt auf den Verkäufer hetzen?

Manchmal fragt man sich echt, was mit den Leuten los ist. Autos verkaufen sowie Autos kaufen macht einfach keinen Spaß mehr, bei jedem vollen Aschenbecher wird die Anwaltskeule rausgeholt.

150 Euro, und deswegen so ein Quark???

Nimm die Wertminderung von knapp 10% (!!!) an und belass es dabei. Hey es ist ein wahrscheinlich 15 Jahre altes Auto, was erwartest du?

Leben und Leben lassen.

also ich finde den Anspruch des TEs jetzt nicht ganz so unsinnig.

Der TE hat ein Auto mit einem (vorher nicht bekannten) Mangel gekauft, dessen Beseitigung ca. 300,- kostet.

Der Verkäufer will den Mangel aber offenbar nicht beseitigen sondern stattdessen den Wagen zurücknehmen oder eine Entschädigung von lediglich 150,- vornehmen. Der TE möchte den Wagen aber behalten, was mMn auch sein gutes Recht ist, und dann selbst instand setzen.

Ich denke selbst mit 300,- (sofern diese Kosten realistisch sind) würde der Verkäufer noch gut wegkommen.

Der Händler hat 2 Angebote gemacht.

Er kann das Angebot des Kunden als unwirtschaftlich und unverhältnismäßig ablehnen.

 

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 11. April 2018 um 12:43:25 Uhr:

also ich finde den Anspruch des TEs jetzt nicht ganz so unsinnig.

Der TE hat ein Auto mit einem (vorher nicht bekannten) Mangel gekauft, dessen Beseitigung ca. 300,- kostet.

Der Verkäufer will den Mangel aber offenbar nicht beseitigen sondern stattdessen den Wagen zurücknehmen oder eine Entschädigung von lediglich 150,- vornehmen. Der TE möchte den Wagen aber behalten, was mMn auch sein gutes Recht ist, und dann selbst instand setzen.

Ich denke selbst mit 300,- (sofern diese Kosten realistisch sind) würde der Verkäufer noch gut wegkommen.

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