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Muss ich abweichende Spaltmaße nach Reperatur hinnehmen?

Themenstarteram 9. Oktober 2009 um 17:20

Hallo Leute

Mir hat jemand die Vorfahrt genommen. Mein Golf IV hatte einen Blechschaden an der Rechten Seite. Kotflügel, beide Türen usw.

Ich habe das Fahrzeut in eine VW-Werkstatt gebracht. Ich will einfach dass alles wieder wird wie vorher.

Beim abholen habe sogar ich als Laie gesehen, dass die Spaltmaße vorne Rechts zwischen Kotflügel - Lampe - Motorhaube - Stoßstange nicht passen und ich habe das sofort bemängelt. Hat der Meiste auch eingesehn und nachgebessert.

Jetzt ist es auf jeden Fall bessser, aber ich würde sagen wenn man hinschaut und drauf achtet nicht so wie vorher und auf jeden Fall nicht so wie auf der linken Seite.

Muss ich das jetzt so hinnehmen? Gibt es da Toleranzen? Weiss da jemand bescheid?

Bitte um Hilfe.

Fred

Beste Antwort im Thema
am 9. Oktober 2009 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von mbvm

 

Lass es gut sein, bevor ich zu anderen Mitteln greifen muss.

bitte trage mich hier aus

 

Grüße

Steini

-Moderator-

schöne zeit

An die Moderatoren dieses Forums

 

Bitte erfüllt diesem User möglichst schnell seinen Wunsch

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am 9. Oktober 2009 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von mbvm

 

Lass es gut sein, bevor ich zu anderen Mitteln greifen muss.

bitte trage mich hier aus

 

Grüße

Steini

-Moderator-

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Bitte erfüllt diesem User möglichst schnell seinen Wunsch

am 9. Oktober 2009 um 21:16

auch wenn es sich hier komisch liest, ich schließ mich delle´s nächsten beitrag spontan an und lösche meinen...

@all 

 

der TE hat hier erst einmal ein technisches Problem.

 

Wenn er die Bilder eingestellt hat, werden wir weitersehen.

 

Auf die eventuelle Thematik Mängel aus Werkvertrag können wir dann immer noch eingehen und das hier diskutieren. 

 

Alles andere von der nassen Mütze vorgebrachte Gesülze bringt hier doch keine weiter und ist doch nun wirklich OT.

 

Wir werden dem TE hier schon weiterhelfen........:)

 

@mbvm

 

du kennst vielleicht Herbert Grönemeier?

 

der hat mal eine schönen Song herausgebracht:

 

Hör auf hier zu predigen. Hör auf mit der Laberei Wir feiern hier 'ne Party und Du bist nicht dabei.

 

Passt hier, wie Arsch auf Eimer du Komiker........:D

 

in diesem Sinne, trink eine warme Milch und leg dich schlafen.

 

Delle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

auch wenn es sich hier komisch liest, ich schließ mich delle´s nächsten beitrag spontan an und lösche meinen...

war aber fachlich sauber dargestellt. Nur bei Mütze wäre das "Perlen vor die Säue werfen"

 

Der würde das im Leben nicht begreifen, was du ihm versuchst zu erklären.

Aber wir haben ja alle keine Ahnung hier, bis auf die Nasskappe..........

 

Gruß

 

Delle

Ich fand den Beitrag, mal von der nicht genutzten Zitat Funktion, auch sehr gelungen und dazu noch so schön Sachlich :)

Ansonsten bitte ich euch jetzt alle mal etwas abzukühlen, morgen haben wir ein par Fakten mehr und dann darf der Delle (andere natürlich auch ;)) sich das mal näher Betrachten :)

Grüße

Steini

am 10. Oktober 2009 um 7:28

Zitat:

Original geschrieben von freddy23

Beim abholen habe sogar ich als Laie gesehen, dass die Spaltmaße vorne Rechts zwischen Kotflügel - Lampe - Motorhaube - Stoßstange nicht passen und ich habe das sofort bemängelt. Hat der Meiste auch eingesehn und nachgebessert.

Jetzt ist es auf jeden Fall bessser, aber ich würde sagen wenn man hinschaut und drauf achtet nicht so wie vorher und auf jeden Fall nicht so wie auf der linken Seite.

Muss ich das jetzt so hinnehmen? Gibt es da Toleranzen? Weiss da jemand bescheid?

Hallo,

also ich gehe davon aus, dass beim heutigen Stand der Technik jeder Unfallschaden wieder so repariert werden kann, wie es vorher war. Ist dies nicht der Fall, hat die Werkstatt nicht ordentlich gearbeitet und muss nachbessern (sofern en "ordentlicher" Reparaturauftrag erteilt war und man sich nicht z.B. auf eine Pauschalreparatur mit Festpreis geeinigt hatte).

Da auch bei einem unverschuldeten Unfall immer noch der Fahrzeugeigentümer/Halter und nicht die Versicherung den Reparaturauftrag erteilt, ist dies primär ein Problem zwischen Fahrzeughalter und Werkstatt und kein Problem der Versicherung. Diese kommt erst dann wieder ins Spiel, wenn sich im Rahmen der Nachbesserung herausstellt, dass der Schaden doch größer ist wie urspürnglich angenommen und weitere, zusätzliche Arbeiten fällig werden.

Es ist meines Wissen in Deutschland klar geregelt, dass man bei unsachgemäßer Reparatur zunächst dem Reparateur die Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss. Erst wenn dieser sich weigert oder die Nachbesserung auch nivht zum Erfolg führt, kann ein Grund gegeben sein, einen Anwalt einzuschalten. Vorher wirst Du die diesbezüglichen Anwaltskosten wohl eher selbst tragen müssen.

Gruß Schusti

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

 

also ich gehe davon aus, dass beim heutigen Stand der Technik jeder Unfallschaden wieder so repariert werden kann, wie es vorher war. Ist dies nicht der Fall, hat die Werkstatt nicht ordentlich gearbeitet und muss nachbessern (sofern en "ordentlicher" Reparaturauftrag erteilt war und man sich nicht z.B. auf eine Pauschalreparatur mit Festpreis geeinigt hatte).

 

 

Gruß Schusti

Wie bitte? Bei einer Pauschalreparatur (was immer das auch ist, Pauschale Beauftragung?) mit Festpreis muss Werkstatt nicht nachbessern, wenn sie nicht ordentlich gearbeitet hat? 

 

O.

am 10. Oktober 2009 um 8:06

Wenn ich z.B. ein Gutachten habe, das einen Schaden von 5.000,- EUR ausweist und dann zu meiner Werkstatt gehe und Frage: "Kriegt ihr das nicht billiger hin, dass ich wieder mit dem Auto fahren kann?" und der Werkstattmeister sagt. "kein Problem, für Festpreis 3.000,- EUR reparieren wir das Auto so, das es wieder fahrbereit und verkehrssicher ist" und man einigt sich auf diesen deal, dann wird das wohl eher nichts mit dem Recht auf Nachbesserung, wenn anschließend die Spaltmaße nicht stimmen.

Gruß

Naja, Schusti2, dass Problem ist aber, dass die Rechtsprechnung eine "Billigreparatur" nicht kennt.

 

Wen der Fachmann, egal für welches Gewerk, ob Dachdecker, Zimermann oder KFZ- Handwerker einen Auftrag annimmt, dann muss er diesen auch fach- und sachgerecht ausführen. Auch bei einer Zeitwertgerechten oder einer Festpreisreparatur.

 

Er kann sich hinterher nicht über den Preis "herausreden"

 

Das haut ihm jeder Amtsrichter um die Ohren

 

Dafür ist er halt Fachmann. Der muss vorher abschätzen, ob er für weniger Geld fachgerecht reparieren kann.

 

Gruss

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Wenn ich z.B. ein Gutachten habe, das einen Schaden von 5.000,- EUR ausweist und dann zu meiner Werkstatt gehe und Frage: "Kriegt ihr das nicht billiger hin, dass ich wieder mit dem Auto fahren kann?" und der Werkstattmeister sagt. "kein Problem, für Festpreis 3.000,- EUR reparieren wir das Auto so, das es wieder fahrbereit und verkehrssicher ist" und man einigt sich auf diesen deal, dann wird das wohl eher nichts mit dem Recht auf Nachbesserung, wenn anschließend die Spaltmaße nicht stimmen.

 

Gruß

Dies sind aber zwei verschiedene Sachverhalte:

Wenn der Reparaturauftrag lautet, fahrbereit und verkehrsicher, dann können auch bei einer Detailrechnung keine exakten Spaltmaße eingefordert werden. Die Rechnung ist dann selbstverständlich geringer als der durch Gutachter festgestellte Schaden.

Wenn der Repararauftrag aber lautet, "Zustand vor Schaden" wiederherstellen, dann kann Werkstatt auch Festpreis nennen, was für die Werkstatt den Vorteil hat, dass keine Aufschlüsselung der Kosten erfolgen muss.  

In beiden Fällen hat man Recht auf Nachbesserung, wenn das vereinbarte Reparaturziel nicht erreicht wurde.

 

O.

Themenstarteram 10. Oktober 2009 um 9:17

Hallo Volks

Hier dann meine Fotos. Hoffe Sie sind aussagekräftig.

Na, dass sind ja mal Super Fotos, Respekt..........:)

 

Kannst du bitte noch mal eine Gesamtübersicht vorn vorn machen ?

 

Und eine vom Motorraume, auf welcher man die Radäuser sehen kann?

 

So kann man den Gesamten Verlauf der Spaltmaße besser abschätzen.

 

Obwohl ich bald glaube, dass dies hier wirklich nur eine Einstellungssdache ist.

 

Lg.

 

Delle

 

am 10. Oktober 2009 um 9:46

@ "go-4-golf" und "Delle"

Hallo,

ich glaube wir streiten gerade ein bischen aneinander vorbei. Ich muss mich wohl irgendwo mißverständlich ausgedrückt haben.

Ich stimme Euch zu, dass der TE einen Anspruch auf eine vollständige und ordnungsgemäße Reparatur hat, wenn er eine solche in Auftrag gegeben hat (was ich aus dem Eingangspost nicht entnehmen konnte), egal ob eine detailiierte Rechnung oder ein Fixpreis vereinbart war. Ist die Reparatur mangelhaft, hat er das Recht auf Nachbesserung.

Wollte er jedoch nur für einen möglichst geringen Preis das Auto wieder fahrbereit und verkehrssicher haben, hat er sicherlich auch das Recht, auf Nachbesserung, wenn es nach der Reparatur nicht verkehrssicher ist. Liegen aber lediglich Mängel vor, die weder die Fahrbereitschaft noch die Verkehrssicherheit beeinflussen, denke ich, dass er diesbezüglich schlechte Karten für eine Nachbesserung hat, wenn vor Reparatur klar war, dass lediglich möglichst günstig repariert werden soll.

Gruß Schusti

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

@ "go-4-golf" und "Delle"

 

Hallo,

ich glaube wir streiten gerade ein bischen aneinander vorbei. Ich muss mich wohl irgendwo mißverständlich ausgedrückt haben.

 

Ich stimme Euch zu, dass der TE einen Anspruch auf eine vollständige und ordnungsgemäße Reparatur hat, wenn er eine solche in Auftrag gegeben hat (was ich aus dem Eingangspost nicht entnehmen konnte), egal ob eine detailiierte Rechnung oder ein Fixpreis vereinbart war. Ist die Reparatur mangelhaft, hat er das Recht auf Nachbesserung.

 

Wollte er jedoch nur für einen möglichst geringen Preis das Auto wieder fahrbereit und verkehrssicher haben, hat er sicherlich auch das Recht, auf Nachbesserung, wenn es nach der Reparatur nicht verkehrssicher ist. Liegen aber lediglich Mängel vor, die weder die Fahrbereitschaft noch die Verkehrssicherheit beeinflussen, denke ich, dass er diesbezüglich schlechte Karten für eine Nachbesserung hat, wenn vor Reparatur klar war, dass lediglich möglichst günstig repariert werden soll.

 

Gruß Schusti

Hallo Schusti,

 

irgendwie haben wir alle ein wenig Recht.......:D.

 

Wenn zum Beispiel ein Spaltmaß zwischen einem (gebrauchten, weil billlg) Kotflügel und der Motorhaube nicht regelrecht verläuft, weil der Kotflügel "schon ein Leben hinter sich hat",  dann kann man deiner Argumentation sicher folgen.

 

Wenn das nicht regelrechte Spaltmaß zwischen diesen Bauteilen aber zurückzuführen ist auf eine z.b, mangelhafte Rückverfromung des Vorderwagen, dann aber nicht.  

 

Vielleicht kann man das so verständlich stehen lassen....:confused:

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 10. Oktober 2009 um 11:27

Ein Foto von der ganzen Front habe ich nicht mehr gemacht. Es pisst hier in Hannover die ganze Zeit...

Aber von den beiden Lampen habe ich noch Bilder hochgeladen. Rechte Seite ist repariert, linke ist original.

Die Spaltmaße von Kotflügel - Motorhaube finde ich auch in Ordnung. Was mir aufgefallen ist, ist eigentlich nur die Sache rund um die Lampe.

Ich glaube fast, dass ich damit leben muss. Bei einem anderen Golf in meiner Strasse habe ich mal vergliche, und ich würde sagen da ist es fast genau so wie bei mir jetzt.

Ich habe übrigens keinen "Deal" mit meiner Werkstatt gemacht. Ich habe gesagt: "Macht fertig so wie Gutachter gesagt hat". Ich gehe also davon aus, dass die alles mit original Teilen gemacht haben. Darum bin ich auch zu einer offiziellen VW-Werkstatt gegangen.

Fred

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