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Muss ein Auto ohne HU auf den Hänger oder ist abschleppen zur Werkstatt erlaubt?

Themenstarteram 30. Dezember 2021 um 11:52

Das Auto steht seit 3 Jahren in einer trockenen Halle, angemeldet nur eben ohne gültige HU.

Jetzt soll es aktiviert werden (läuft) braucht einen Austausch sämtlicher Flüssigkeiten und natürlich eine frische Plakette.

Oder darf ich damit sogar so bis zur Werkstatt fahren wo auch die HU gemacht wird?

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31 Antworten

Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 1. Januar 2022 um 16:47:22 Uhr:

Zitat:

@StephanR schrieb am 30. Dezember 2021 um 17:09:32 Uhr:

Vielen Dank. Dann werde ich im neuen Jahr einen Termin mit der Werkstatt machen, für den Tausch der Flüssigkeiten und der HU.

Der Weg ist nur kurz 3 km und das Risiko gering. Die 60,- und einen Punkt kommt günstiger als einen Transport zu organisieren. Verkehrssicher sollte er sein, nicht einmal auf den Bremsscheiben ist auch nur ein Hauch von Rost. Das Auto stand absolut trocken.

Ich wünsche Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein gutes 2022 :)

Wieso schwirren hier immer noch 60 Euro und ein Punkt rum?

Wenn du einen bestätigten Termin zur HU hast, darfst du mit abgelaufener Plakette auf direktem Weg dorthin fahren.

Die Bestätigung muss nicht mal schriftlich vorliegen. Es genügt, wenn Prüfstelle bzw. Prüfer in einer Werkstatt dein Kommen mündlich bestätigen.

Natürlich darf man mit abgelaufener HU-Plakette zur Werkstatt/TÜV fahren. Wenn man aber erwischt wird, sind die 60€ und ein Punkt fällig, egal ob ein Termin beim TÜV nachgewiesen werden kann (außer der Kontrollierende drückt beide Augen zu).

am 1. Januar 2022 um 16:07

Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 1. Januar 2022 um 16:40:05 Uhr:

Zitat:

@Dofel schrieb am 30. Dezember 2021 um 15:31:10 Uhr:

 

… Der Hintergrund ist einfach: Ein angemeldetes Auto MUSS grundsätzlich gültigen TÜV haben. Egal, wo es steht oder fährt. …

Dazu hätte ich gern mal einen Link.

Bittesehr: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/JURE180005342

Dass man mit abgelaufener Plakette sanktionsfrei irgendwo hin fahren dürfte, steht in keinem Gesetz o.ä.

Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 1. Januar 2022 um 16:47:22 Uhr:

 

Wieso schwirren hier immer noch 60 Euro und ein Punkt rum?

Wenn du einen bestätigten Termin zur HU hast, darfst du mit abgelaufener Plakette auf direktem Weg dorthin fahren.

Die Bestätigung muss nicht mal schriftlich vorliegen. Es genügt, wenn Prüfstelle bzw. Prüfer in einer Werkstatt dein Kommen mündlich bestätigen.

Dummfug.

Die geltenden Regeln werden im StVG getroffen und in den dazu erlassenen Verordnungen (StVO, StVZO, FZV, BKatV...) und nicht am Stammtisch deiner Dorfkneipe.

Zitat:

@bimota schrieb am 1. Januar 2022 um 16:56:46 Uhr:

 

 

Es kommt darauf an, ob das Grundstück öffentlich zugänglich ist, ob es nicht abgesperrt ist.

NÖ,

Es kommt darauf an,ob das Fahrzeug zugelassen ist.

Fahrzeug zugelassen, HU abgelaufen = Tatbestand abgelaufene HU erfüllt.

Es muss nicht mal von einem Beamten gesehen werden. Die Daten dazu liegen beim KBA und der zuständigen Zulassungsstelle.

Wenn das böse Verwaltungstum es wollte, wäre eine automatische Aufforderung zur Durchführung der HU ein Leichtes.

Doofe Frage: Wenn das Kfz auf einem Hänger stehend mit abgelaufenen Plakette zum Tuev (direkt) transportiert wird, dann gibt es keine Strafe oder doch?

Themenstarteram 1. Januar 2022 um 16:37

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 1. Januar 2022 um 17:35:26 Uhr:

Doofe Frage: Wenn das Kfz auf einem Hänger stehend mit abgelaufenen Plakette zum Tuev (direkt) transportiert wird, dann gibt es keine Strafe oder doch?

So wie ich das Gesetz verstehe müssten die Nummernschilder ab um keine Strafe wegen abgelaufener HU zubekommen.

Klick

Ich habe auch dazu gelernt :D

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 1. Januar 2022 um 17:35:26 Uhr:

Doofe Frage: Wenn das Kfz auf einem Hänger stehend mit abgelaufenen Plakette zum Tuev (direkt) transportiert wird, dann gibt es keine Strafe oder doch?

Doch. Der Tatbestand der abgelaufenen Plakette ist strafbar, egal, wo und wann und wie das festgestellt wird. Und auch unabhängig, ob das Fzg. benutzt wird, überhaupt fahrbereit wäre und ob es sich auf Privatgrund befindet.

Aber die Kennzeichen sind in 1 min abgeschraubt.

Außerdem gilt ja das Opportunitätsprinzip.

Zitat:

@nogel schrieb am 1. Januar 2022 um 17:12:48 Uhr:

Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 1. Januar 2022 um 16:47:22 Uhr:

 

Wieso schwirren hier immer noch 60 Euro und ein Punkt rum?

Wenn du einen bestätigten Termin zur HU hast, darfst du mit abgelaufener Plakette auf direktem Weg dorthin fahren.

Die Bestätigung muss nicht mal schriftlich vorliegen. Es genügt, wenn Prüfstelle bzw. Prüfer in einer Werkstatt dein Kommen mündlich bestätigen.

Dummfug.

Die geltenden Regeln werden im StVG getroffen und in den dazu erlassenen Verordnungen (StVO, StVZO, FZV, BKatV...) und nicht am Stammtisch deiner Dorfkneipe.

Dann lass doch mal die entsprechenden Regeln rüberwachsen anstatt gleich am ersten Tag des neuen Jahres mit deinen Beleidigungen fortzufahren.

Nene, die entsprechenden Vorschriften suchst du mal schön selber raus. Ich mach nicht deine Arbeit, die du hättest machen sollen, ehe du sowas postest. Wo du suchen mußt, hatte ich angegeben.

 

Es gibt hier im Forum noch mehrere außer mir, die das ganze beruflich machen.

Wer solche wirren Stammtischgerüchte in die Welt setzt, der kann selbst mal Quellen für sein "Wissen" liefern (sorry, wirst du nicht finden, weil falsch)

Die Termin Bestätigung kann man sich getrost in die Haare schmieren.

Sie ist nicht mehr wie'n Termin. Mehr nicht

FZV Paragraph 5

(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

Hallo, Dofel,

Zitat:

@Dofel schrieb am 30. Dezember 2021 um 15:31:10 Uhr:

- oder frag den ADAC, ob die was für Dich tun können - sofern Du da Mitglied bist.

der ADAC wird in so einem Fall nicht helfen, bzw. zahlen, selbst bei einer Plus - Mitgliedschaft nicht.

Ein abgelaufener bzw. versäumter HU - Termin ist keine Panne, sondern selbstverschuldet.

Hallo, Nogel,

Zitat:

@nogel schrieb am 30. Dezember 2021 um 17:09:23 Uhr:

Wie oft wird man von der Polizei eigentlich angehalten? Bei meiner (anscheinend unauffälligen) Fahrweise: in 35 Jahren keine 5 mal.

die Prüfplaketten haben bekanntlich unterschiedliche Farben, die man oft schon ganz einfach im Rahmen der Streife erkennen kann.

Es reicht demnach schon, wenn ein Polizeibeamter bei einer Einsatzfahrt oder ähnlichem zufällig auf Dein Kennzeichen schaut und sieht, dass die Plakette offensichtlich älter ist.

Er braucht Dich dann gar nicht mal anhalten, denn ein kurzer Blick in das ZEVIS reicht und Du, bzw. der Fahrzeughalter, bekommt unangenehme Post.

Hallo, Hinnerk,

Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 1. Januar 2022 um 16:40:05 Uhr:

Zitat:

Dazu hätte ich gern mal einen Link.

bitte sehr

Das ist jetzt nur ein Beispiel.

Wenn Du Dir die Mühe machst und im Internet recherchierst, wirst Du etliche Hinweise finden, die bestätigen, dass zugelassene KFZ eine gültige HU benötigen und dass dies gegenüber dem Halter sanktioniert werden kann, wenn dem nicht so sein sollte.

Dazu muss der Polizeibeamte gar nicht mal das Grundstück betreten; es reicht schon, wenn er in einem anderen Fall, z. B. wegen einer Unfallflucht, mehrere in Frage kommende Fahrzeuge im ZEVIS abgleicht und dabei rein zufällig sieht, dass bei einem die HU schon längere Zeit abgelaufen ist.

Viele Grüße,

Uhu110

Ich ergänze meine Antwort. Die direkte Antwort auf die Thread-Frage ("Muss ein Auto....") lautet: ja, muss. Wenn man die entsprechenden Verordnungen 100%ig befolgen will. Dazu muss man auch die Kennzeichen abmontieren (damit das niemand "en passant" kontrollieren kann).

Und hier die Wiederholung meiner Antwort vorher : MIR wäre es schnuppe, denn die Haftpflichtversicherung besteht ja weiterhin und solange der Wagen verkehrssicher ist, droht allenfalls der übliche Wegezoll plus Püntje in Flensburg (bei leerem Punktekonto und wenn man keine Probezeit zu überstehen hat, ist das Risiko also kalkulierbar).

Es kann sein, dass eifrige Beamte abgelaufene HUs an KFZ, die irgendwo auf Hängern oder Privatgelände herumstehen, mit einem Ticket versehen. Aber bisher war es bei mir so, dass man mit denen auch reden kann. Ich sehe da keine großen Probleme, wenn man mich mit dem Wagen anhalten würde. Und wenn noch: (siehe oben) Pech.

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