Müssen Originalalufelgen immer im Schein extra eingetragen sein?
Hallo Leute,
Wer kann mir helfen ? In meinem Fahrzeugschein meines Vectra B Kombi Baujahr 08/2000 sind die serienmäßigen Felgen 6Jx15 ET49, 6Jx16 ET44 und IRM LM-Rad 7Jx16H2E45 eingetragen.
Ich möchte aber nun original Alufelgen vom Vectra B mit den Maßen 6Jx15 ET49 wie zur Zeit auch meine Stahlfelgen sind fahren. Meine Frage ist nun, muß ich diese Alufelgen extra beim Tüv eintragen lassen oder ist das nicht notwendig da sie original von Opel sind und den Stahlfelgen entsprechen?
Ich wäre für eine kompetente Antwort dankbar!
Gruß Elrubio8
21 Antworten
bei unserem zafira UND vectra schein steht A.Felge. Zafira hat sogar den neuen schein, der vectra den alten und beide autos haben die serienmäßig drauf gehabt.
so ganz glaub ich das deinem tüvler jedenfalls nicht, auch wenn er beim tüv arbeitet.
im astra g, corsa b hatten wir das auch so drinnstehn und ich glaube nicht, daß sich opel soweit ausm fenster lehnt und die felgen NIE einträgt, wenn der tüvler mit seinem "auf"/"auch" recht hätte.
cu frosti
Zitat:
Das war unnötig, denn du bekommst einen Wisch vom TÜV, der dir die Betriebserlaubnis gibt. Den legst du einfach ins Handschuhfach und das wars.
Das stimmt so nicht. Als ich meine Sportfelgen hab eintragen lassen, hat der Tüvler mir auch den Wisch gegeben und gesagt ich muss zur Zulassungsstelle und das im Fzg.-Brief nachtragen lassen. Er hat die Abnahme nur durch Vorlage des Kfz-Scheins gemacht, da ich den Brief nicht dabei hatte. Es steht auch so geschrieben auf dem Zettel.
Wenn man also Stahlfelgen mit Winterreifen drauf macht, 6J15H2 ET 49 (selbe Maße haben die serienmäßigen LM-Felgen auch die schon eingetragen sind), dann müssen die auch noch eingetragen werden?
MfG
Zitat:
Original geschrieben von willit12
Wenn du dir diesen "Wisch" mal durchgelesen hättest, hättest du gelesen das da so in etwa drauf steht "bitte bei nächstem Besuch der Zulassungsstelle in Fahrzeugpapiere übernehmen lassen". Und wenn du die nächsten drei Jahr so rumfährst ohne es in den Schein eintragen zu lassen ist völlig egal.Zitat:
Das stimmt so nicht. Als ich meine Sportfelgen hab eintragen, hat der Tüvler mir auch den Wisch gegeben und gesagt ich muss zur Zulassungsstelle und das im Fzg.-Brief nachtragen lassen. Er hat die Abnahme nur durch Vorlage des Kfz-Scheins gemacht, da ich den Brief nicht dabei hatte.
Lesen kann ich und da steht, ich zitiere: Eine Berichtigung der Fzg-Papiere ist unverzüglich erforderlich.
Ich rede vom TÜV nicht von der DEKRA oder sonstige
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Zitat:
Original geschrieben von willit12
Lesen kann ich und da steht, ich zitiere: Eine Berichtigung der Fzg-Papiere ist unverzüglich erforderlich.
Ich rede vom TÜV nicht von der DEKRA oder sonstige
Sag ja auch nicht das du nicht lesen kannst! 😉
Nee also auf meinem Bericht von der DEKRA steht da nur sowas wie oben geschrieben. Und der Prüfer meinte auch es ist egal wann und ob ich das jemals in die Papiere eintrage...
@regda
🙂
Von der DEKRA kenne ich das auch, bin auch jahrelang mit dem Zettel so rumgefahren bei meinem vorherigen Vectra A.
Ich musste angeblich, laut Aussage der DEKRA, extra zum TÜV wegen der Abnahme. Darf angeblich nur ein aaS machen.
Mache Abnahmen das nicht jeder machen, ich muss beim TÜV extra auf einen bestimmten Prüfer warten für meine Irmscher TwinSpoke 6x16.
Un der sagte zu mir es gibt verschiedene Zettel und er gibt mir den den ich nur mitnehmen muss: "beim nächsten Besuch übernehmen"...