Münster entzieht Fahrerlaubnis bei Gewalttaten
" Die Stadt Münster entzieht im Zuge eines Pilotprojektes Gewalttätern den Führerschein. Damit wolle man verhindern, daß sich deren agressives Verhalten auch auf den Straßenverkehr auswirkt....Betroffen von der Maßnahme sei potentiell jeder, der durch Gewalttaten auffalle. Das reiche von häuslischer Gewalt bis zu Hooligans. 30 Fälle werden bisher bearbeitet..." (dapd)
Im Prinzip ja nicht schlecht, fragt sich nur, was z.b. das BVG dazu sagt....Möglich ist das " wegen charakterlicher Mängel " , fragt sich nur, wie man diesen Begriff auslegt. Goldene Zeiten für Gutachter.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
genau....ab nach amerika auswandern. dort wird man ja "nur" erschossen wen man sich in der nase bohren will....🙄 wie ich solche aussagen hasse!Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Wir werden mehr und mehr zur Banenenrepublik!@topic
ich halte das für totalen quatsch. wen einer aufm rummel meiner perle an die tüten langt und ich dem dann einen bierkrug übern schädel ziehe dann verlier ich meinen führerschein?! mit welcher rechtsgrundlage passiert das den bitte?! bzw was hat das eine mit dem anderen zu tun? warum nimmt man keinem falschparker gleich die waffenbesitzkarte ab? steht in überhaupt keiner relation!btw bekomm ich dann für defensive nicht aggresive fahrweise und null punkte in flensburg dann vergünstigungen wen ich eine gewalt tat verübe? ich bin ja immer defensiv auto gefahren und somit n netter mitbürger 😉
Du fragst nach Rechtsgrundlage und ziehst einem Besoffenen
weil der nicht mehr Herr seiner Sinne ist einen Bierkrug Über ???????
Da gibt es auch andere verhältnissmässige Mittel..
Mit solchen Komentaren disqualifizierst Du Dich selber, Sorry. Jol.
104 Antworten
Das ist doch in anderen Bereichen längst gängige Praxis - KFz Gewerbe z.B. kann man doch auch nicht als verurteilter Gewalttäter anmelden - obwohl die Kneipenschlägerei nichts mit KFz-Handel zu tun hat.
Wahrscheinlich gibt es noch mehr Beispiele, da sollte es mich wundern wenn beim Führerscheinentzug oder angeordneter MPU höchstrichterlich was anderes rauskommt.
Ich seh das auch eher unter dem Aspekt, dass eine Strafe auch fühlbar und zur Besserung verleiten soll.
Und der Führerscheinverlust ist für den überwiegenden Teil der Betroffenen deutlich fühlbar. Der Bootsführerschein ist natürlich dann genauso weg. Ist auch umgekehrt so. Verliert man den Bootsführerschein, verliert man auch den PKW-Schein.
Wer gezielt körperliche Gewalt gegen andere ausübt, ist eben charakterlich auch nicht zum Führen eines Kfz. geeignet. Alldieweil der Verdacht nahe liegt, dass rücksichtsloses Verhalten in der Natur der Person liegt. Der Betroffene kann ja bei der MPU das Gegenteil beweisen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
" Die Stadt Münster entzieht im Zuge eines Pilotprojektes Gewalttätern den Führerschein. Damit wolle man verhindern, daß sich deren agressives Verhalten auch auf den Straßenverkehr auswirkt....Betroffen von der Maßnahme sei potentiell jeder, der durch Gewalttaten auffalle. Das reiche von häuslischer Gewalt bis zu Hooligans. 30 Fälle werden bisher bearbeitet..." (dapd)
Im Prinzip ja nicht schlecht, fragt sich nur, was z.b. das BVG dazu sagt....Möglich ist das " wegen charakterlicher Mängel " , fragt sich nur, wie man diesen Begriff auslegt. Goldene Zeiten für Gutachter.....
Und was soll der ganze Zinober ?
Klopf ich halt ohne Führerschein weiter ! Hauptsache der Verkehr ist sicher.
Zitat:
btw definieren wir mal "gewalt taten". wen nun einem familenvater mal die hand ausrutscht (btw war das "früher" noch normal das man vom faddi ne schelle bekommen hat wen man scheisse gebaut hat) und so eine anti autoridinges greenpeace links grün angehauchte emanze eben faddi deswegen anzeigt dann verliert der auch seinen deckel?!
Oder realistischer und hunderttausendfach schon geschehen, er hat überhaupt nichts gemacht und sie denunziert ihn aus Boshaftigkeit oder weil sie mit ihrem neuen Freund alleine sein will. Den Unsinn haben wir uns aus den USA importiert, wo das etlichen Anwälten ihr Einkommen sichert. Der Unterschied ist, dass wir wie immer NICHT die gesellschaftliche Diskussion darum importiert haben..inkl. der Erkenntnis, dass beiden Geschlechtern etwa gleich oft "die Hand ausrutscht", weil es eine Verhaltensstörung ist und das nichts mit einer Kneipenschlägerei (die Männersache ist) zu tun hat.
Das aber nur nebenbei. Vor allem jedoch geben deutsche Gesetze so etwas nicht her, weshalb das vom Gesetzgeber auch schon mehrfach angedacht und wieder verworfen wurde. Eine Klage würde den Spuk wohl schnell beenden.
Dass es keine gibt, zeigt mal wieder, dass der Staat gerne sowas probiert, wenn er glaubt, es mit gewissen Leuten machen zu können.
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Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Und was soll der ganze Zinober ?
Klopf ich halt ohne Führerschein weiter !
Na und?
Der Staat hat ja schließlich noch andere Möglichkeiten der Maßregelung als nur den Fahrerlaubnisentzug.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
genau....ab nach amerika auswandern. dort wird man ja "nur" erschossen wen man sich in der nase bohren will....🙄 wie ich solche aussagen hasse!
Und wie ich so einen übertriebenen, polemischen Unsinn hasse. Aber das ist die typische Ignoranz, der man tagtäglich begegnet. Ist ja auch so viel besser, dass unsere tolle Polizei nicht mal mehr kommt, wenn sich Migranten auf dem Kiez kloppen. Da machen die Leute in der Nachbarschaft "freiwillig" abends das Licht aus, um nicht zum gefundenen Fressen zu werden, weil die Polizei ja lieber Kinder auf dem falschen Radweg anhält.
Aber das ist natürlich viel besser als bei den blöden Amis. Da rennen doch tatsächlich Leute mit einer Knarre rum, und die Leute denken sich sogar was dabei. Ach, können die überhaupt denken? Die können ja nicht mal in Basra ein paar dämliche Raketen verstecken. Aber komischerweise zwei Flugzeuge perfekt ins WTC steuern.
Der Witz ist, dass die in den USA lebenden Moslems im Übrigen besser integriert sind als in D und rate mal, was die wählen... genau, die bösen schießwütigen Republikaner.
Aber dazu muss man schon ein bisschen abseits unserer Medien lesen und sich für den Klassenfeind interessieren...
Wozu denn, ist halt "in", Amerika doof zu finden.
cheerio
Ich begrüße es durchaus, wenn jemandem der Führerschein entzogen wird wenn er (wiederholt) gewalttätig auffällt.
Jemand der Konflikte regelmäßig mit Gewalt löst ist in meinen Augen nicht unbedingt geeignet ein Auto zu führen. Und da sehe ich auch keine Schwierigkeit mit "gleichem Recht für alle". Es ist der Behörde jederzeit möglich, die Eignung als Fahrer zu prüfen. Auch wenn ich besoffen zu Fuß unterwegs bin und bei Rot über die Ampel gehe oder sonstwas mache.
Bei manchen zieht eben nur sowas und da ist es genau der richtige Weg mal richtig harte Geschütze aufzufahren.
Genauso wie ich generell alle Bußgeldbescheide an das jährliche Einkommen knüpfen würde. Wen jucken denn schon 100€ für's zu schnell fahren...
Das einzige was zieht ist Geld oder eben der Führerschein.
Wer mal einen Blick auf §46 Punkt 1 FeV wirft, wird erkennen, dass die rechtlichen Grundlagen zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Straftat (auch ohne Nutzung des Fahrzeugs für diese) vorhanden sind.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Das ist doch in anderen Bereichen längst gängige Praxis - KFz Gewerbe z.B. kann man doch auch nicht als verurteilter Gewalttäter anmelden - obwohl die Kneipenschlägerei nichts mit KFz-Handel zu tun hat.
Bei vielen Jobs wird ja sowieso ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.. der wäre dann auch weg.
Gewalttäter sind sowieso besser in Jobs aufgehoben, wo sie ihre überschüssige und unkontrollierte Kraft in sinnvolle Produktivität umsetzen können.
Zitat:
Original geschrieben von winni2601
Was haben Geld oder Sozialstunden mit einer Straftat zu tun - genauso viel und genauso wenig. Eine Strafe (egal ob Geld, Freiheitsentzug, Sozialstunden oder meinetwegen FS-Entzug/-Sperre) sollen einem Straftäter klar machen, dass ein Straftat Folgen hat und ihn im günstigsten Fall von weiteren Straftaten abhalten. Wo eine Straftat sinnvoll mit Führerscheinentzug/-sperre bestraft wird, ist sicher einzelfallabhängig.
Richtig nur die meisten lernen es nie, die finden es sogar cool Verbrechen zuvergehen wie ihre falschen Vorbilder aus AMiland, die krassen gangsterrapper. Bzw ihr Umfeld "zwingt" sie dazu. Ich glaube die meisten Serienstraftäter haben ein weit schwerwiegendes Problem ich glaube die können garnicht entscheiden zwiscen richtig und falsch. Da helfen weder Strafen noch Züchtigungen.
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Wer gezielt körperliche Gewalt gegen andere ausübt, ist eben charakterlich auch nicht zum Führen eines Kfz. geeignet.
wenn jemand seiner alten ein paar runterhaut, weil die kein bier mehr im kühlschrank hat - fährt der dann seinem vordermann hinten rein, wenn er im stau steht? oder verursacht er ständig unfälle / fährt vor schulen kleine kinder tot?
Zitat:
Alldieweil der Verdacht nahe liegt, dass rücksichtsloses Verhalten in der Natur der Person liegt.
ich denke, es ist wesentlich einfacher verkehrs- als gewaltauffällig zu werden. wäre der verdacht, dass diese pfeiffe auch ausserhalb der eigenen 4 wände gefährlich ist begründet, wäre die FE doch schon längst weg.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Na und?Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Und was soll der ganze Zinober ?
Klopf ich halt ohne Führerschein weiter !Der Staat hat ja schließlich noch andere Möglichkeiten der Maßregelung als nur den Fahrerlaubnisentzug.
das schon.
aber keine andere einnahmequelle. oder warum sonst wendet man nicht andere möglichkeiten der massregelung sondern den fahrerlaubnisentzug an?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
oder warum sonst wendet man nicht andere möglichkeiten der massregelung sondern den fahrerlaubnisentzug an?
Weil unsere Knäste jetzt schon überfüllt sind und neue Haftanstalten nicht von heute auf morgen betriebsfertig sind.
zumal auch gar kein grund dazu besteht, knäste schneller zu bauen - ein häftling kostet nur geld... während der die fahrerlaubnis zurückerlangende geld bringt.
in der eu bekommt man eine fahrerlaubnis nur, wenn man die dafür notwendigen eignungsprüfungen abgelegt hat. die fahreignung gilt als erwiesen, bis sich das gegenteil rausstellt. D ist ein staat in der eu... und dass jemand der gewalttätig ist, nicht geeignet ist am strassenverkehr teilzunehmen - ziemlich weit hergeholt.
der nächste logische schritt wäre, die fahrerlaubnis zu entziehen, NOCH BEVOR es zu gewalttaten (ausserhalb des strassenverkehrs) kommt. hat jemand bspw. tatoos und sehen diese dem herrn wachtmeister --> sachbearbeiter "zu aggressiv" aus - was von der tagesform abhängt - geht's erstmal zur mpu - glaubhaft darlegen, warum du künftig nie "wieder" jemandem was böses tun wirst... du gutmensch. ;p
wenn diese 30 pappnasen u-bahn oder so fahren und aus frust auf den sich immer verspätenden / überfüllten zug /bus rentner niederstechen / kindern ihr taschengeld wegnehmen - das kann's dann auch nicht sein.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
...und das jemand der gewalttätig ist, nicht geeignet ist am strassenverkehr teilzunehmen - ziemlich weit hergeholt.
Nicht unbedingt. Wenn jemand das Fahrzeug benutzt, um zu dem Ort zu gelangen, an dem er gewalttätig wird, dann nutzt er das Fahrzeug sogar zur Begehung der Tat. Wenn eine Erlaubnis dazu benötigt wird, um ein Tatwerkzeug zu führen, dann hat der Staat dafür zu sorgen, daß diese Erlaubnis wegen Mißbrauchs entzogen wird. So ist es in allen Staaten der EU auch üblich, daß Waffenscheine bzw. Waffenbesitzkarten entzogen werden, wenn der Inhaber die Waffe mißbräuchlich einsetzt.