mündllich auf Unfallschaden (Bagatelle) hingewiesen, im KV nichts vermerkt
Hallo, wir haben unseren 12 Jahre alten Wagen top gepflegt und voll funktionsfähig privat verkauft. Der Wagen hatte wegen einem Parkrempler einen Stoßfänger und einen neuen Scheinwerfer. Darauf haben wir den Käufer deutlich beim Verkaufsgespräch hingewiesen. Er hatte es sehr eilig und war begeistert von dem Wagen. Er hat weder eine Probefahrt gemacht, noch den Wagen gestartet oder ihn irgendwie "berührt", also nur von außen angesehen. Er wollte schnell wieder los, hat uns das Geld auf den Tisch gelegt und bat um den Kaufvertrag. Den habe ich mir beim ADAC schnell rausgesucht und fertig gemacht, jedoch den Bagagellschaden vorn nicht angegeben vor Aufregung. 2 Tage später rief er an und teilte mit, das die Airbaglampe leuchtet und das Steuergerät kaputt sei. Dafür wollte er 1.000,- Euro haben. Zwei weitere Tage rief er erneut an und sagte, der Airbagdefekt würde vom Schaden vorn kommen und dafür möchte er zusätzlich 1.000,- Euro haben. Sonst geht er zum Anwalt. Typische Abzockmasche. Bei uns gab es nie einen Airbagdefekt, der Wagen war gerade beim TÜV und wir haben ihn auf die bestehende Garantie der Reparatur vorn hingewiesen (hat uns unsere Versicherung geraten). Nach zwei Wochen das erste Anwaltschreiben, mit der Forderung auf Wandlung des KV wegen arglistiger Täuschung. Nach 5 Monaten nun die Klage vom Amtsgericht (Kaufpreis 3.800,-). Sollte das Gericht tatsächlich entscheiden, dass der KV nicht gültig ist, müssen wir den Schaden mit dem Defekt zurück nehmen?? Der Käufer hat den Wagen 5 Monate gefahren, den Scheinwerfer tauschen lassen und einen Tuningaufkleber auf die Heckklape geklebt (angeblich hat er bei Opel gearbeitet).
Beste Antwort im Thema
Habt ihr noch keinen Anwalt, den ihr diese Frage stellen könnt?
Der hat doch viel bessere Akteneinsicht als wir?
Falls noch nicht, dann würde ich jetzt auf alle Fälle einen Anwalt mit der Sache beauftragen.
Dabei würde ich darauf achten, dass es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.
Im Falle einer Rückabwicklung muss der Käufer eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen KM bezahlen.
30 Antworten
Da wirft die Fragestellung tatsächlich weitere Felder auf. So ist das halt. Naheliegend wäre es, dass der alte Verkaufsfall der selbe ist und der Käufer nun geklagt hat. Der Wechsel der Stoßstange und des Scheinwerfers an sich, stellen jedenfalls noch keinen offenbarungspflichtigen Unfallschaden dar, wenn die tragende Konstruktion nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden.
@berlin-paul Richtig. Der Austausch eines nicht geschweißten Karroserieteils ist nicht meldepflichtigt. Nichts desto trotz würde ich zu einem Anwalt gehen und mich rechtlich beraten lassen. Wir können hier den Kollegen nicht helfen. Auch muss es vom Käufer kein Betrug sein. Es können diese Schäden aufgetreten sein und er vermutet selbst übers Ohr gehauen worden zu sein.
Beide seiten fühlen sich im Recht und dies kann nur das Gericht klären.
Nach Zustellung der Klage hat der Beklagte zwei Wochen Zeit, um seine Verteidigungsbereitschaft dem Gericht zu übermitteln (muss innerhalb der zwei Wochen bei Gericht eingegangen sein). Danach kann schon ein Versäumnisurteil ergehen. Nach den ersten zwei Wochen hat man dann zwei/drei Wochen Zeit, auf die Klage zu erwidern. Steht aber auch alles im Schreiben des Gerichts.
Zitat:
@fhMemo schrieb am 6. Oktober 2016 um 15:28:30 Uhr:
@berlin-paul Richtig. Der Austausch eines nicht geschweißten Karroserieteils ist nicht meldepflichtigt.
Der Schuss kann gewaltig nach hinten losgehen. 😉
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Ist das irgendwo geregelt, was man angeben muss?
Dachte jeder Schaden ist anzugeben?
§§ 241 II, 242 BGB
Zitat:
@JardelBenz schrieb am 7. Oktober 2016 um 15:01:40 Uhr:
Ist das irgendwo geregelt, was man angeben muss?Dachte jeder Schaden ist anzugeben?
Vollkommen richtig. Unfallfreiheit ist eine zugesichterte Eigenschaft. Auch eine Beule im Kotflügel ist anzugeben,
wenn nach Unfallfreiheit gefragt wird.
@Dellenzaehler Nein ist es nicht. Das ist ein Irrglaube. Das muss nicht erwähnt werden. Nur die Ausbesserung/Austausch der geschweißten Teile sind Meldepflichtigt. Eine Lackierung eines nicht geschweißten Teils ist nicht meldepflichtigt. Oder hast du schonmal einen Neuwagenverkäufer gehört, der eine Nachlackierung angegeben hat? Soviele Neuwagen werden nachlackiert, weil beim Transport z.B. einen Rempler gab. Der Verkäufer gibt das auch nicht an.
Eine Lackierung oder Austausch einer Stoßstange bei einem Gebrauchtfahrzeug ist völlig ok, da dies eine Werterhaltende Maßnahme ist.
Bei solchen Themen sollte man aber seinen Anwalt einschalten und sich beraten lassen. Es bringt nichts hier Halbwahrheiten zu verteilen. Dies gilt auch für mich.
Ich sage nochmal, nach deiner Logik, wäre selbst ein Neufahrzeug der nachlackiert wurde, ein Unfallfahrzeug.
Zitat:
@Dellenzaehler Nein ist es nicht. Das ist ein Irrglaube. Das muss nicht erwähnt werden. Nur die Ausbesserung/Austausch der geschweißten Teile sind Meldepflichtigt. Eine Lackierung eines nicht geschweißten Teils ist nicht meldepflichtigt. Oder hast du schonmal einen Neuwagenverkäufer gehört, der eine Nachlackierung angegeben hat? Soviele Autos werden nachlackiert, weil beim Transport z.B. einen Rempler gab und auch das muss nicht gemeldet werden.
Vielen Dank, dass u mir versucht meinen Job zu erklären....🙄
Nohmal: Wir reden hier nicht von einfachen Lackierarbeiten. Wir reden hier über den Tausch oder die Instandsetzung auch von geschraubten Karoserieteilen. Und das ist "meldepflichtig"
Es geht hier nicht darum , wass irgendwer meint angeben zu müssen und was nicht. Es geht hier um die Rechtslage und nicht um Stammtischweisheiten.
Und gehöhrt habe ich in meinen Job schon sehr viel...
Zusammenfassend:
Alle was über einfache Lackierarbeiten hinausgeht ist anzugeben und zwar ungefragt !!
Genau, diese Differenzierung gibst erst bei deiner zweiten Antwort wieder. Das passt für mich.
Zitat:
Genau, diese Differenzierung gibst erst bei deiner zweiten Antwort wieder. Das passt für mich.
Echt ?
na dann haben wir wohl aneinander vorbeigeschrieben.
Sorry, wenn das nicht richtig rübergekommen ist.
Oder ich habe dich falsch verstanden. Alles gut. Danke für die Aufklärung.
Der Käufer hat den Scheinwerfer nach deinen Angaben selber getauscht ?
Also war er sichtbar beschädigt wo er den Wagen gekauft hat ?
Lies einfach mal den Eingangspost. Notfalls gaaaaanz laaaaaangsaaaaaam. 🙂
Ich lese dort :
Der Käufer hat den Wagen 5 Monate gefahren, den Scheinwerfer tauschen lassen und einen Tuningaufkleber auf die Heckklape geklebt
Das ändert sich auch nicht wenn ich langsam lese... 😉
Vielleicht hast du zu langsam gelesen 😕
Aus diesem Grund und weil er weiter oben etwas anderes schreibt habe ich nachgefragt 😮
Andere Möglichkeit wäre nur es wurde ein Scheinwerfer wegen der Beschädigung vom Verkäufer getauscht und er war schon wieder beschädigt,oder eben die andere Seite
Wenn der Käufer den Scheinwerfer hat tauschen lassen hat er die Beschädigung ja vermutlich gesehen