MPU Verjährungsfrist
Gibt es bei einer MPU eine Verjährungsfrist?
Konkret hat der betroffene Fahrer vor 20 Jahren seinen Führerschein zweimal wegen Alkohols am Steuer abgeben müssen. Nach dem zweiten Mal hat er nicht mehr versucht, die Fahrerlaubnis zu erwerben, da er Angst vor einer MPU hatte.
Könnte er sich nach dieser langen Zeit wie ein normaler Fahrneuling in einer Fahrschule anmelden ohne weitere Auflagen fürchten zu müssen?
Beste Antwort im Thema
ja, kann er. Nach 15 Jahren ist der Entzug der FE getilgt, wenn zwischenzeitlich nichts Neues eingetragen wurde.
Es ist aber sinnvoll, erst einen Neuantrag zu stellen und dann zur Fahrschule zu gehen. Er wird die Prüfungen erneut ablegen müssen. Es besteht aber keine Ausbildungspflicht. Theorie kann er im Internet lernen und nach 2-3 Überprüfungsstunden stellt ihn die Fahrschule zur Prüfung vor.
29 Antworten
ich finde es toll, wie hier alle spekulieren. Wissen tut keiner was richtig ist. Der TE wird wohl in den sauren Apfel beißen müssen und zur Fahrerlaubnisbehörde gehen müssen. Dort kann er sagen das er seine Fahrerlaubnis wieder möchte weil er diese nicht mehr findet und dann wird er allumfanglich informiert, was er erledigen muss und was es kostet.
Jeder der das anstehende Pozedere schon mitgemacht hat, kann weiter antworten, die Spekulanten können gerne ruhig sein.
Jupp Frank. Her mit der neuen Pappe. 😛
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 6. Oktober 2017 um 17:22:00 Uhr:
Der TE wird wohl in den sauren Apfel beißen müssen und zur Fahrerlaubnisbehörde gehen müssen. Dort kann er sagen das er seine Fahrerlaubnis wieder möchte weil er diese nicht mehr findet
Da schick ich doch glatt meine Oma auch hin. Die findet ihren Führerschein auch nicht mehr. Hatte ja nie einen.😁
Fahrerlaubnis ist NICHT der Führerschein.
Man kann nicht seine Fahrerlaubnis von der Behörde herausgegeben bekommen.
Ich gebs auf. 🙄
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Ich wollte damit etwa sironisch zum Ausdruck bringen das die Behörde schon wissen wird was zu tun ist. Erzählen kann er da alles, abgenommen, entzogen, verlegt, verloren.
Die Behörde wird wissen was war und Ihn dann entsprechend beraten.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 6. Oktober 2017 um 17:36:02 Uhr:
Ich wollte damit etwa sironisch zum Ausdruck bringen das die Behörde schon wissen wird was zu tun ist. Erzählen kann er da alles, abgenommen, entzogen, verlegt, verloren.
Die Behörde wird wissen was war und Ihn dann entsprechend beraten.
Eben. Hingehen soll er halt, und nicht auf oberschlau machen. Die schauen sowieso in ihren Computer und fragen das Register ab.
Das ist es ja. Die wissen nach 15 Jahren nichts. Ausser das er einen Schein hat.
Und daher gibts den dann wieder. 😁
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 6. Oktober 2017 um 17:38:12 Uhr:
Das ist es ja. Die wissen nach 15 Jahren nichts. Ausser das er einen Schein hat.
Und daher gibts den dann wieder. 😁
Die wissen, dass er KEINE FE hat:
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFER/zfer_node.html
Oder, anders ausgedrückt: Die wissen nicht positiv, dass er eine hat.
"Daten zu Altführerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden (grau, rosa, DDR), sind nicht im Register enthalten. Sie liegen bei der Führerscheinstelle vor, die den Führerschein ausgestellt hat bzw. bei der jetzt örtlich zuständigen Führerscheinstelle und sind bei Bedarf dort zu beantragen."
Und seine örtliche Behörde weiss es auch nicht 😁 . Also hat er eben keine.
Es geht doch nicht um ne DDR FE.
Nochmal. Nach 15 Jahren bekommt er seinen FS in der aktuell gültigen Version zurück.
Er muss nur den Antrag auf Wiedererteilung stellen. Oder wie auch immer das heißt bei den Beamten in der Führerscheinstelle.
Er zahlt die Gebühren, gibt neues Lichtbild ab + ne Unterschrift für den Plastikschein - und wartet. Nach ca. 8 Wochen kann er den abholen. So lange dauert die Bearbeitung + Produktion bei der Bundesbank.
Mehr sag ich jetzt nicht mehr. Weil's nichts mehr zu sagen gibt. 😛
Gut, so soll er es machen. Und bitte dann auch berichten.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 6. Oktober 2017 um 17:50:14 Uhr:
Nochmal. Nach 15 Jahren bekommt er seinen FS in der aktuell gültigen Version zurück.
Er muss nur den Antrag auf Wiedererteilung stellen. Oder wie auch immer das heißt bei den Beamten in der Führerscheinstelle.
Das ist falsch, und zwar in mehreren Punkten.
Zurück bekommt er erst einmal gar nichts. Er kann einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Dann bekommt er ein neues Dokument für die Klassen, die er beantragt hat. Prinzipiell gilt der alte Besitzstand, aber mit Einschränkungen, so müssen für C1E z.b. ein erste Hilfe Kurs nachgewiesen werden und ein ärztliches Gutachten mitgeliefert. Außerdem wird C1E nur befristet erteilt.
Außerdem gilt, dass die Behörde nach § 20 Abs. 2 FEV eine Fahrerlaubnisprüfung anordnet, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse nicht mehr besitzt. Das ist nach über 10 Jahren regelmäßig der Fall und eingespielte Praxis der Fahrerlaubnisbehörden.
Musst Du nicht glauben, lies es nach: https://www.berlin.de/.../artikel.283201.php . Ich kenne genügend Fälle, die das bestätigen.
Und ich kenne einen Fall aus dem direkten Bekanntenkreis wo derjenige den FS für Auto + Motorrad zurück erhielt. Ohne weiteres.
Nur der Autoführerschein wurde auf 3,5T begrenzt, vorher 7,5T.
Kosten: 200 Eur.
Das ist eine seltene Ausnahme, leider nicht mehr die Regel.
Kai. Vielleicht ist es Ländersache. Oder von FS-Stelle zu FS-Stelle unterschiedlich.
Nunja. Denke stark das wir beide richtig liegen.
Gruß.
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/
Scheint da doch paar moeglichkeiten zu geben. Haette nicht gedacht das es moeglich waere.